Sven Küntzel
Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts
Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, wir beraten heute abschließend über das Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts, ein umfangreiches Mantelgesetz, das zahlreiche Bereiche des öffentlichen Dienstes berührt und Regelungen zusammenführt, die in der täglichen Praxis eine große Rolle spielen. Ich sage es offen: Das Thema klingt vielleicht nicht besonders sexy, aber für unsere Beamtinnen und Beamten hat es eine enorme Bedeutung. Hinter vielen dieser Regelungen stehen ganz konkrete Fragen des Arbeitsalltags, der Transparenz, der Fairness und des Schutzes der Beschäftigten. Als BSW haben wir diesen Prozess von Anfang an kritisch und konstruktiv begleitet, mit dem klaren Ziel, mehr Schutz für die Beschäftigten zu erreichen und praxistaugliche Lösungen für die Polizei und die Verwaltung sicherzustellen.
(Beifall BSW, SPD)
Der Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung hat das Gesetz nach intensiven Beratungen zur Annahme empfohlen. Diese Beratungen haben gezeigt, wie wichtig es ist, Sachverständige, Beschäftigtenvertretungen und Politik zusammenzubringen. Viele Punkte konnten auf diese Weise noch einmal geprüft und verbessert werden. Ich möchte ein paar Punkte herausgreifen, die uns besonders wichtig erschienen: Erstens, Kennzeichnung von Polizeikräften – praxistauglich, grundrechtsschonend: Die namentliche Kennzeichnung bleibt der Regelfall. In konfliktträchtigen oder unübersichtlichen Einsatzlagen ist jedoch eine nummerische Kennzeichnung möglich. Zweitens, Beschäftigtendatenschutz – klare Regeln, klare Grenzen: Gesundheits- und Beihilfedaten müssen strikt getrennt geführt werden. Zugriffe werden dokumentiert. Zweckbindung ist klar definiert. Löschfristen sind verbindlich. Drittens, Schutz vor Generalverdacht: Daten dürfen nur verarbeitet werden, wenn es zwingend erforderlich ist. Automatisierte Risikosysteme dürfen nicht zu verdeckten Überwachungsinstrumenten werden. Viertens und abschließend, Weiterverbesserung: Modernisierte Regelungen zum Erscheinungsbild und zur Dienstkleidung, Verbesserung bei Nebentätigkeiten, Beihilfe- und Personalakten, klarere Bedingungen für Eignungsuntersuchungen, mehr Rechtssicherheit bei Ausbildungskostenerstattungen. Dieses Gesetz ist durch die Beratung im Ausschuss und durch den Austausch mit den Beschäftigtenvertretungen deutlich besser geworden, insbesondere beim Datenschutz und bei der praxisnahen Kennzeichnung der Polizei. Ich hoffe nun, dass wir heute gemeinsam einen verlässlichen Abschluss dieses Gesetzesvorhabens erreichen. Den Entschließungsantrag zur Weiterentwicklung der Kennzeichnung bei Spezialkräften von den Linken halten wir für vertretbar und tragen ihn deshalb mit. Vielen Dank.
(Beifall BSW)
