Steffen Quasebarth
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Ich beziehe mich auf § 37, in dem es um Ordnungsrufe geht. Und dort können Sie nicht zum Ordnungsruf bzw. auch nicht zu dessen Anlass sprechen. In der Beziehung ist die Geschäftsordnung klar, Herr Abgeordneter Mühlmann. Ich muss Sie darauf hinweisen, dass Sie dazu nicht sprechen können. – Dann fahren Sie bitte in Ihrer Rede fort.
