Roberto Kobelt
Thüringer Gesetz zum Sozialen Wohnen (ThürSozWohnG)
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrte Zuschauerinnen und Zuschauer, liebe Kolleginnen und Kollegen, zwei Worte kommen mir in den Sinn, wenn ich diesen Gesetzentwurf lese: Misstrauen und Verantwortung – auf der einen Seite Misstrauen gegenüber den kompletten kommunalen Wohnungsbaugesellschaften, den Genossenschaften, den Kommunen und auf der anderen Seite Verantwortung. Verantwortung heißt, an die bestehenden Probleme zu gehen, die Bedingungen zu verbessern und Wohnraum zu schaffen, der wieder preisgünstig und bezahlbar ist. Wir haben uns als BSW-Fraktion für die zweite Option entschieden: Verantwortung.
(Beifall BSW)
Sehr geehrte Linke-Fraktion, in Ihrem Gesetzentwurf teilen wir, glaube ich, das gemeinsame Ziel. Es muss mehr in sozialen Wohnungsbau investiert werden, es muss in den ländlichen Räumen auch eine höhere Sanierungsquote erzeugt werden und es muss möglich sein, dass es in den Ballungsräumen nicht mehr normal ist, dass eine arbeitende Familie auf dem Wohnungsmarkt, wenn sie neu nach Jena oder Erfurt kommt, mittlerweile 16, 17 Euro kalt für ihre Drei- oder Vierzimmerwohnung bezahlen muss. In dem Ziel sind wir uns einig, in den Mitteln allerdings überhaupt nicht. Lassen Sie mich kurz zu den ersten Punkten kommen, die Sie als Instrumentarien eröffnet haben. Der erste Punkt betrifft sogenannte Mindestquoten für öffentlichen Wohnungsbau und Wohnungsbestand. Sie sagen, 15 Prozent der Wohnungen sollen Sozialwohnungen sein. Allerdings ist der Begriff „Sozialwohnung“ nicht näher definiert. Deswegen gibt es jetzt zwei Möglichkeiten: Entweder Sie meinen, 15 Prozent sollen die Grenze der sozialen Wohnungsbauförderung von im ländlichen Raum zurzeit 5,90 Euro an Sollmiete nicht überschreiten. Das wäre die eine Möglichkeit. Das würde aber bedeuten, dass Sie vollkommen ignorieren, dass zum Beispiel Nordhausen – da war ich bei den Wohnungsgesellschaften – im Wohnungsbestand bereits 60/70 Prozent hat, die unter diesem Preis liegen, weil sie viele Bestandswohnungen haben. Die brauchen ganz andere Strukturen. Die brauchen neue Investitionen, attraktivere Wohnungen für Fachkräfte, die kommen. Oder Sie meinen es tatsächlich so, dass 15 Prozent des Wohnungsbestands als sozialer Wohnungsbau neu gebaut oder neu saniert werden soll. Da hat der Verband Thüringer Wohnungs- und Immobilienwirtschaft heute gerade ausgerechnet, das kostet den Steuerzahler 17 Milliarden Euro, wenn die so gefördert werden. Also da vielleicht noch mal Aufklärung, in Ihrem Gesetzentwurf ist jetzt noch nicht so richtig klar geworden, welche Variante. Aber in beiden Fällen sehen wir Mindestquoten als falsch an, weil die sehr bürokratisch sind und damit keine einzige Wohnung neu gebaut wird.
(Beifall BSW)
Der zweite Punkt, den wir kritisieren, ist die Regelung zur stärkeren Berücksichtigung des sozialen Wohnungsbaus bei der kommunalen Bauleitplanung. Ich war ja sechs Jahre lang im Aufsichtsrat der Weimarer Wohnstätte in Weimar und dort haben wir uns natürlich intensiv damit beschäftigt, wie Wohnungsbau günstiger gestaltet werden kann. Man muss sagen, den Kommunen vorzugeben, dass sie das mit ihren Wohnungsbaugesellschaften in der Bauleitplanung berücksichtigen müssen, das ist, finde ich, ein Eingriff in die kommunale Selbstverwaltung. Wenn es Städte gibt wie Erfurt, die damit begonnen haben – 20 Prozent von Wohngebieten über 3.500 Quadratmeter –, dort so eine Quote einzuführen, dann sollen sie das doch machen. Aber da brauchen sie doch nicht das Land, das ihnen vorgibt, welche Quoten sie in ihren eigenen Kommunen, in ihren eigenen Landkreisen einführen wollen.
(Beifall BSW)
Kommen wir zum dritten Punkt, zur Landeswohnungsbaugesellschaft. Sie schreiben tatsächlich, dass 50 Prozent des Wohnungsbauvermögens von einer neu zu gründenden Landeswohnungsbaugesellschaft verwaltet, strukturiert und verbaut werden sollte. Da frage ich mich natürlich: Woher kommt dieses Misstrauen gegenüber unseren kommunalen Wohnungsgesellschaften? Kommunale Wohnungsgesellschaften sind kontrolliert durch die Stadträte oder durch die Kommunalräte, sie setzen sich im Interesse ihrer Kommunen ein, sie haben im Vergleich zu Privatinvestoren ungefähr die Hälfte an Renditevorstellungen, die sie in den Wohnungsmarkt mit einbringen, und sie haben in vielen Fällen eine so gute Bonität, dass sie auch günstige Kredite bekommen. Eine Landeswohnungsgesellschaft, die in so einem Volumen in diese kommunale Selbstverwaltung eingreift, ist für uns ehrlich gesagt unvorstellbar. Und es erinnert jetzt ehrlich gesagt wirklich an den Begriff „VEB Wohnkombinat Thüringen“.
(Beifall BSW)
So einen Eingriff muss man sich gut überlegen und wir lehnen das ab. Wir vertrauen den Kommunen, wir vertrauen den kommunalen Wohnungsgesellschaften. Die müssen gestärkt werden durch attraktive Förderquoten, durch Förderprogramme, die einfacher sind, die entschlackt werden, die einen höheren Anreiz zum Bauen setzen, die die Bürokratie abbauen. Wenn wir das zusammen schaffen – zusammen! –, haben Sie, glaube ich, auch ein Interesse daran, dass dann die kommunalen Wohnungsgesellschaften auch mehr investieren können und dass vor Ort mehr Wohnungen entstehen. Als Nächstes kommen wir jetzt zu Punkten, bei denen wir durchaus ähnliche Herangehensweisen haben. Natürlich müssen in angespannten Wohnlagen – da gab es ja gerade die Debatte oder auch die Einigung der Regierung, wie zum Beispiel für Erfurt und Jena – die Städte die Möglichkeit haben, auch die maximale Mietpreishöhe zu bestimmen. Aber da sollte das Land auch wirklich nur die Möglichkeiten eröffnen und vor Ort sollen es die Kommunen im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung selbst entscheiden können, ob sie dieses einrichten wollen. Der nächste Punkt ist: Regelung zur Einrichtung eines ständigen Landeswohnungsbauvermögens. Das hatten wir ja vorhin schon mal als Thema gehabt. Wir sind dafür, dass das Landeswohnungsbauvermögen erhalten bleibt, aber wir wollen, dass es effektiver ausgegeben wird, dass das Volumen steigt, und sind für ein neues Finanzierungsmodell, bei denen die Tilgungsraten aus den Landeswohnungsgesellschaften bezahlt werden und dadurch die Investitionsvolumina nahezu verdoppelt werden können. Das ist ein neuer Ansatz, der das Landeswohnungsbauvermögen weiterentwickelt, aber auf keinen Fall, wie Sie es gesagt haben, abwickeln soll.
(Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Das ha-
be ich nicht gesagt!) Insgesamt komme ich zu der Erkenntnis, dass das Ziel von Linke- und BSW-Fraktion, günstigeren Wohnraum zu schaffen, das gleiche ist, wir aber auf Mittel setzen, die fördern, unterstützen, die Kommunen anerkennen, die Wohnungsgesellschaften anerkennen und stärken und nicht misstrauen, wie es in Ihrem Gesetzentwurf rüberkommt. Deswegen können wir einige Punkte gut im Ausschuss diskutieren, aber insgesamt stimmen wir diesem Gesetz in der vorliegenden Form sicherlich nicht zu. Meine Redezeit ist leider zu Ende, sonst hätte ich gern Ihre Frage beantwortet.
(Beifall BSW)
