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Bausewein

04.12.2025 Sitzungen 8/30

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, werte Gäste auf der Empore, liebe Zuschauer am Livestream, das Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts verfolgt verschiedene Zielrichtungen. Einerseits soll dem demografischen Wandel begegnet werden, andererseits sollen die infolge bundesrechtlicher Rechtsprechung notwendigen gesetzlichen Änderungen umgesetzt werden. Insgesamt beinhaltet das Gesetz viele begrüßenswerte Neuerungen, die die Rechtssicherheit erhöhen und den öffentlichen Dienst auch ein gutes Stück voranbringen. Die umfassenden Beratungen im Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung trugen wesentlich dazu bei, Ihnen heute einen rechtssicheren, praxistauglichen und ausgewogenen Gesetzentwurf vorzulegen. Änderungen hat das Gesetz insbesondere in den Bestimmungen der §§ 41, 72, 82 und 104a des Thüringer Beamtengesetzes erfahren, also bei den Regelungen zur Dienstkleidung und dem äußeren Erscheinungsbild, zur Beihilfe und zur polizeilichen Kennzeichnungspflicht. Die Änderungen im Bereich der Dienstkleidung sollen sowohl für die Beamtinnen und Beamten als auch für den Dienstherrn Klarheit und Verlässlichkeit schaffen. Klare und nachvollziehbare Vorgaben dienen nicht nur der inneren Ordnung der Verwaltung, sondern auch dem Vertrauen der Bürgerinnen und Bürger in staatliches Handeln. Die Neuregelungen zu den Beihilfevorschriften insbesondere in den §§ 72 und 82 des Thüringer Beamtengesetzes zielen darauf ab, das System unter Berücksichtigung datenschutzrechtlicher Belange weiterzuentwickeln. Mit Blick auf den § 104a des Thüringer Beamtengesetzes, die polizeiliche Kennzeichnungspflicht, war die Diskussion mit Blick auf die unterschiedlichen Interessen besonders intensiv. Das berechtigte Anliegen nach Transparenz staatlichen Handelns und individueller Verantwortlichkeit steht auf der einen Seite und das ebenso berechtigte Schutzbedürfnis der im Einsatz stehenden Beamtinnen und Beamten auf der anderen Seite. Ich bin zuversichtlich, dass der nun vorliegende Regelungsvorschlag eine tragfähige Balance beschreibt. Er ermöglicht Transparenz, ohne den wichtigen Schutz der Einsatzkräfte zu vernachlässigen. Dieses Spannungsverhältnis zwischen Identitätsschutz und rechtsstaatlicher Transparenz gerade für den besonders sensiblen Bereich der Spezialeinsatzkräfte wird auch durch den ergänzenden Entschließungsantrag aufgegriffen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch wenn nicht alle im Laufe der parlamentarischen Diskussion vorgetragenen Anregungen berücksichtigt werden konnten, bin ich überzeugt, dass der Gesetzentwurf durch das parlamentarische Verfahren gewonnen hat: in seiner Ausgewogenheit, in seiner Praxistauglichkeit und auch in seiner Akzeptanz. Aus Sicht der Landesregierung besteht deshalb die berechtigte Hoffnung, ein langwieriges und nicht immer einfaches Vorhaben erfolgreich zum Abschluss bringen zu können. Mit der Verabschiedung dieses Änderungsgesetzes ist es jedoch nicht getan. Im Anschluss geht es nun darum, die vielfältigen Chancen des Gesetzes zu nutzen und es mit Leben zu erfüllen. Die neuen und geänderten Vorschriften müssen in der Praxis umgesetzt werden. Die Landesregierung, meine Damen und Herren, wird dabei ihren Teil durch entsprechende Ausführungsvorschriften, durch Beratung und auch durch Begleitung in der Praxis dazu beitragen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich werbe daher um Ihre Unterstützung für das Gesetz und danke Ihnen für die bisherige konstruktive Zusammenarbeit. Vielen Dank. (Beifall BSW, SPD)

Protokoll ↗