thueringer-landtag.de ↗

Anja Müller

Die Linke 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Thüringer Gesetz zum Sozialen Wohnen (ThürSozWohnG)

Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Frau Präsidentin, kommt man mit den Menschen ins Gespräch zum Thema „Wo drückt der Schuh?“, dann sagen ziemlich viele von ihnen: Wir sorgen uns wegen der steigenden Mieten, wir suchen vergeblich eine passende bezahlbare Wohnung. Da will ich ganz klar sagen: Wohnen ist ein Menschenrecht. Das respektiert auch die Thüringer Verfassung. Sie schreibt in Artikel 15 das Staatsziel der Bereitstellung von angemessenem, bezahlbarem Wohnraum für alle Menschen in Thüringen fest und in Artikel 16 das Grundrecht auf Schutz vor Obdach- und Wohnungslosigkeit. Das heißt, wenn es hier praktische Probleme gibt, ist das Land Thüringen – dazu gehören auch die Kommunen – verpflichtet, für solchen Wohnraum zu sorgen. Auch in Thüringen ist die sogenannte Mieterquote mit 55 Prozent ziemlich hoch, sogar etwas höher als die Gesamtquote für ganz Deutschland, da haben wir 53 Prozent. Auch wenn laut Angaben des Statistischen Landesamts aus dem Sommer 2025 der Anteil der Einfamilienhäuser am Bestand der Wohnhäuser in Thüringen dominiert, wohnen nur 45 Prozent der Menschen in Thüringen in Eigentum. Mit der Mieterquote von 53 Prozent liegt Deutschland im EU-Vergleich deutlich an der Spitze. Wir sind also das Mieterland in Europa. Deshalb ist der Mangel an bezahlbarem Wohnraum in Deutschland auch in Thüringen für die Menschen ein einschneidendes Problem, für das sie auf wirksame Lösungen hoffen. Die flächendeckende und bedarfsgerechte Versorgung mit gutem und bezahlbarem Wohnraum ist eine sehr wichtige Aufgabe der sozialen Daseinsvorsorge. Gutes Wohnen ist ein soziales Thema, auch der in Thüringen spürbare Mangel an gutem und bezahlbarem Wohnraum, und das Problem betrifft wirklich nicht nur die Städte entlang der A 4, sondern auch die kleineren Städte. Aus persönlichen Gründen kann ich sagen: Das stimmt. Der Entwurf eines Gesetzes zum sozialen Wohnen in Thüringen greift eine Reihe von Instrumenten auf, die ein Bundesland in die Hand nehmen kann und muss, um die Wohnsituation von Mieterinnen und Mietern zu verbessern. Durch die Verfassungsvorgaben ist Thüringen ganz besonders verpflichtet, für gutes Wohnen, für die Bedürfnisse von Mieterinnen und Mietern aktiv zu werden. Das Gesetz enthält Regelungen für mehr Sozialwohnungen. Den aktuellen Trend, dass immer mehr Wohnungen aus der Sozialbindung fallen, müssen wir gemeinsam stoppen und er muss umgekehrt werden. (Beifall Die Linke) Dieses Ziel muss man schon bei der Aufstellung von Bebauungsplänen viel stärker berücksichtigen. Eine Sozialbindung von 30 Jahren muss verpflichtend werden. Kommunen in Thüringen müssen für einen angemessenen Bestand an Sozialwohnungen sorgen. Und – das ist ganz wichtig – Wohnungen dürfen kein Spekulationsobjekt sein. Thüringen braucht auch deshalb eine Landeswohnungsgesellschaft in öffentlicher Hand, die sich langfristig um einen entsprechenden Bestand an guten und bezahlbaren Wohnungen in öffentlicher Hand kümmert. Wenn die Landeswohnungsgesellschaft Überschüsse erwirtschaftet, muss sie diese wieder in die Erhaltung und Schaffung von Wohnraum investieren. Erfahrungen und Untersuchungen zeigen: Je mehr Wohnungen in öffentlicher und genossenschaftlicher Hand sind, desto moderater sind die Mietpreise. Das vorhandene Landeswohnungsbauvermögen – darüber haben wir eben gesprochen – muss mit einer langfristigen gesetzlichen Finanzierungsgarantie ausgestattet werden, damit aus ihm langfristig die Sanierung und der Bau neuer bezahlbarer Wohnungen finanziert werden können, eingeschlossen auch solche Maßnahmen wie die Umwandlung von nicht genutzten Gewerbe- und Büroräumen zu Wohnraum. Die Zweckentfremdung von Wohnraum muss verhindert werden. Der Gesetzentwurf stärkt auch die Beteiligungsund Mitwirkungsrechte von Mieterinnen und Mietern durch Einrichtung von Mieterbeiräten auf lokaler, aber auch auf Landesebene. Auf gesetzlicher Grundlage soll auch ein flächendeckendes Angebot an Mietprüfstellen geschaffen werden, damit Betroffene niedrigschwellige Angebote gegen überhöhte Mieten und Nebenkosten vor Ort haben. Dazu ganz aktuell: Der am 3. Dezember 2025 veröffentlichte Wärmemonitor des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung zeigt deutlich das Problem der steigenden Energiekosten und damit steigenden Nebenkosten für Mieterinnen und Mieter auf. Auch unser Gesetzentwurf zum sozialen Wohnen in Thüringen ist mit seinen verschiedenen Regelungsbausteinen und Handlungsinstrumenten genau am Puls der Zeit. Die Linke-Fraktion wünscht sich eine umfassende und intensive Sachdiskussion mit Anhörung im zuständigen Ausschuss für Digitales und Infrastruktur. Wir müssen da gemeinsam zusammenarbeiten. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

Alle Reden von Anja Müller Protokoll ↗