Steffen Quasebarth
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
§ 37 – Ordnungsruf – drückt sich an dieser Stelle klar und deutlich aus.
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen