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Stefan Schard

CDU 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Thüringer Briefwahlreformgesetz

Herzlichen Dank, Herr Präsident. Meine sehr geehrten Damen und Herren, werte Damen und Herren der AfD-Fraktion, viel ist an Argumenten vom letzten Mal nicht hinzugekommen, das muss man wirklich sagen. (Unruhe AfD) Die Briefwahl hier als Bürokratiemonster darzustellen – ich bitte Sie, ich habe jahrelang auch in so einem Rathaus gesessen. Also Bürokratiemonster, davon sind wir nun wirklich weit entfernt, wenn wir den Menschen ihr demokratisches Recht letztendlich auch ein bisschen vereinfachen wollen, damit sie daran teilnehmen können. Ich will Ihnen noch ein Beispiel sagen, Frau Rottstedt: Manchmal sollte man auch über die Dinge nachdenken, die man hier so sagt. (Heiterkeit AfD) Sie haben – ja, allgemeines Raunen in der Betroffenheit – hier (Beifall CDU) unter anderem ein Beispiel, das Pflegeheim Höxter, genannt. Da liegt es ja auf der Hand, dass die Menschen nicht mehr wirklich leicht zur Wahlurne gehen können. Aber ist es nicht genau das Beispiel, das Sie selbst regeln wollen, dass die Menschen, die nicht können, eben diesen Grund angeben wollen? Insofern weiß ich gar nicht, wie oft Sie sich an dieser Stelle dann noch selbst widersprechen wollen. (Unruhe AfD) Am Ende würde das bedeuten, dass Sie die Briefwahl abschaffen wollen, und das macht ja nun wirklich keinen Sinn. (Beifall CDU) Also Sie sehen weiter die Briefwahl – wir haben es ja gehört – als verfassungsrechtlich problematisch und die Grundsätze der Öffentlichkeit, Freiheit, Geheimheit der Wahl seien nicht mehr gewährleistet, das haben Sie auch niedergeschrieben. Das noch mal für die Zuschauer: Sie möchten einen wichtigen Grund wieder einführen, damit man überhaupt an der Briefwahl teilnehmen kann. Dabei ist die Briefwahl in unserer Gesellschaft, in unserer Demokratie etabliert und dabei natürlich auch ein wesentlicher Bestandteil. Denn die Wiedereinführung der Gründe würde auch der Realität, wie wir sie jetzt haben, natürlich widersprechen. Ja, es gibt die Tendenz, dass der Briefwahlanteil gestiegen ist. Aber gegenüber 2019 ist sie 2024 wieder ein Stück zurückgegangen und wir sind weit davon entfernt – so die Regeln des Verfassungsgerichts in seiner Rechtsprechung –, dass wir hier bedenkliche Umstände haben. Das Verfassungsgericht sagt, dass die Urnenwahl der Regelfall sein soll. Das ist sie nach wie vor und Bedenken bestünden dann erst, wenn wir bei einer Schwelle von 50 bis 60 Prozent angekommen sind. Das sind wir noch lange nicht. Und wenn Sie Urteile anführen, werte Damen und Herren von der AfD, Frau Rottstedt, dann müssen Sie vielleicht solche Urteile auch mal lesen, denn das, was Sie hier wiedergegeben haben, steht da nicht drin. Also die Briefwahl in ihrer jetzigen Form ist auch nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts ein wirklich wichtiges und auch zulässiges Instrument der Ergänzung der Urnenwahl. Es gibt absolut keine rechtliche Notwendigkeit, Änderungen herbeizuführen. Eindeutig festgestellt! Woher kommt die Motivation? Das haben wir auch das letzte Mal hier schon festgestellt. Ihre Motivation ist letztlich, dass Sie bei der Briefwahl wesentlich schlechter abgeschnitten haben, und daraus jetzt so eine Verschwörungstheorie hier zu machen – na ja. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD) Das überzeugt vielleicht in Ihren Reihen, uns überzeugt das nicht. Es ist auch nicht richtig. Letztlich soll ja mit diesen Änderungen der Wahlnormen dann Einfluss auf die Wahlergebnisse genommen werden und das offenbart natürlich dann schon wieder mal ein sehr seltsames Demokratieverständnis. Das muss man an dieser Stelle einfach sagen. Es ist unredlich. Es ist wirklich unredlich. Deshalb kann ich Ihnen jetzt schon sagen, dass man so einen Vorschlag dann am Ende auch nur ablehnen muss. Denn das Umsetzen Ihres Vorschlags würde zu einer Einschränkung der Wahlmöglichkeiten führen, und das wäre, denke ich, nicht im Interesse der Demokratie und auch nicht im Interesse der Bürgerinnen und Bürger. Ziel – und das hat das Bundesverfassungsgericht auch so festgestellt, das teile ich wirklich ohne Einschränkungen – muss es doch sein, dass wir eine möglichst hohe Wahlbeteiligung haben, weil dann Wahlergebnisse letztlich viel besser anerkannt sind. Der Grundsatz der Allgemeinheit der Wahl rechtfertigt auch eine gewisse Beeinträchtigung von den anderen Grundsätzen, Freiheit, Geheimheit und Öffentlichkeit der Wahl. Es muss einen angemessenen Ausgleich geben und das gibt es mit der Briefwahl. Das Bundesverfassungsgericht stellt den Verzicht auf die Angabe von Gründen, was Sie nicht mehr wollen, nicht infrage, sondern sieht darin sogar nachvollziehbare Erwägungen – nachzulesen in den entsprechenden Entscheidungen. Auch die angeführten Beeinflussungs- und Betrugsszenarien, die hier dargestellt wurden, sind doch alles andere als begründet. Die lapidare Behauptung, dass ein erheblicher Teil von bekannt gewordenen Wahlmanipulationen Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit der Briefwahl sind, ist doch ein typisches Beispiel eben dieser hier gerade zitierten Verschwörungsszenarien. Es sind Mythen, meine Damen und Herren, die Sie hier zum Besten geben, um am Ende vielleicht zu einem Ergebnis zu kommen, um Ergebnisse in Ihrem Sinne zu drehen. (Heiterkeit AfD) Ich will Ihnen noch ein Beispiel sagen, dass das, was Sie hier gesagt haben, eben nicht mit der Realität übereinstimmt. Die weitaus meisten Briefwähler wählen nicht von Zuhause, wählen nicht aus dem Pflegeheim. Die weitaus meisten Briefwähler machen es so, wie es zum Wahltag passiert. Sie gehen zu ihrer Gemeinde, nehmen dort ihren Wahlschein, stecken ihn dort ein. Das ist genau das gleiche Szenario wie zum Wahltag selbst. Dann gibt es dort die verplombten Urnen etc. Also wir haben gar keine große Abweichung vom normalen Wahlszenario. Die einzige Abweichung ist, dass es an einem anderen Tag stattfindet, kurz vor der Wahl. Wo Sie da das Problem mit Betrügereien etc. wieder sehen wollen, das kann ich beim besten Willen nicht nachempfinden. Insofern muss man hier noch mal eindeutig darauf hinweisen, dass die Argumente, die Szenarien, die Sie hier vorgestellt haben, an den Haaren herbeigezogen sind. Wir wollen damit erreichen, wenn wir das Wahlsystem so aufrechterhalten – was ich für richtig halte –, dass die Wahl erleichtert wird, dass möglichst viele Menschen zur Wahl gehen, dass die Ergebnisse von Wahlen am Ende auch akzeptiert werden. Das ist wichtig, auch in unserem demokratischen Verständnis, im demokratischen Prinzip. Hier aus Eigennutz nicht existente oder behauptete rechtliche Gründe oder Verschwörungsmärchen zu gefälschten Wahlen zu verbreiten, das spricht nicht wirklich für Seriosität, meine Damen und Herren. Deshalb – lassen Sie mich zum Schluss kommen – gibt es auch für diesen – entschuldigen Sie bitte den Ausdruck – blödsinnigen Antrag auch nur eine Entscheidung: diesen abzulehnen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

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