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Anja Müller

Die Linke 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, auch wenn in der Einleitung des Gesetzentwurfs auf Kritik des Rechnungshofs als Begründung verwiesen wird, ist die Forderung der AfD, das Landeswohnungsbauvermögen aufzulösen, einfach falsch. Denn – und jetzt passen Sie auf – der Rechnungshof kritisiert ja nicht, dass es ein Sondervermögen für sozialen Wohnungsbau in Thüringen gibt, er hält das Instrument für zulässig, wenn nicht gar für geboten. Denn der soziale Wohnungsbau und die Sicherung des sozialen Wohnens ist ja eine Daueraufgabe der öffentlichen sozialen Daseinsvorsorge. Deshalb ist es auch sinnvoll, einen langfristigen Fördertopf, sprich das Sondervermögen zu bilden, das nicht dem üblichen Prinzip der auf ein Jahr befristeten Landeshaushalte unterliegt. Diese faktische Befristung auf ein oder maximal zwei Jahre passt nicht zum Charakter als Daueraufgabe mit entsprechendem finanziellen Investitionsbedarf für die sozialen Wohnungsprojekte. Der Rechnungshof kritisiert also nicht das Sondervermögen „Wohnungsbau“ an sich, sondern er kritisiert in ganz bestimmter Art und Weise den praktischen Umgang mit dem Sondervermögen. Der Rechnungshof verlangt, dass diese Mittel des Sondervermögens für den sozialen Wohnungsbau auch tatsächlich ausgegeben werden. Das Sondervermögen darf also keine passive Sparkasse des Landes sein, sondern muss aktiv den Zweck „Wohnungsbau“ erfüllen. Das heißt, der Rechnungshof fordert damit mehr sozialen Wohnungsbau in Thüringen, hat er richtig gesagt. (Beifall Die Linke) Wird das Sondervermögen aktiv und umfassend für diesen Zweck genutzt, ist nach Meinung des Rechnungshofs dann alles gut und richtig. Ich gestehe, ich habe mich wirklich gefreut, Herr Worm, dass jetzt aus der CDU kam: Wir lösen das auf keinen Fall auf. Das freut mich doch, denn im letzten Ausschuss habe ich noch ein bisschen Zweifel gehabt, (Beifall Die Linke) was da passieren soll – ich sage mal Stichwort „TAB“. Thüringen braucht verstärkt sozialen Wohnungsbau, denn immer mehr Menschen suchen nach gutem, bezahlbarem Wohnraum und finden ihn nicht. Immer mehr Wohnungen in Thüringen fallen aus der Sozialbindung, das ist nun mal nach 20 Jahren so, und für immer mehr Wohnungen in Thüringen müssen die Mieterinnen und Mieter eine immer höhere Miete und Nebenkosten zahlen. Das Landeswohnungsbauvermögen ist dringend notwendig, um verlässlich und langfristig mehr guten, bezahlbaren, sozialen Wohnraum in Thüringen zu schaffen. Aus all diesen Gründen lehnen wir als Fraktion den vorliegenden Gesetzentwurf inhaltlich ab. Wir arbeiten vielmehr für Sicherung und Ausbau des Landeswohnungsbauvermögens und für seine umfassende aktive Nutzung für mehr sozialen Wohnraum. Wie sich unsere Fraktion die zukünftige Ausgestaltung und praktische Nutzung des Wohnungsbauvermögens vorstellt, ist im Gesetzentwurf – auch das hat Herr Worm schon gesagt – in TOP 10 zu sehen. Dieser Gesetzentwurf steht ebenfalls auf der Tagesordnung und kommt jetzt gleich dran. Da freue ich mich. Der Linken-Gesetzentwurf zum sozialen Wohnen holt das Landeswohnungsbauvermögen aus dem Förderfondsgesetz in das thematisch passende Gesetz zum sozialen Wohnen in Thüringen und unser Gesetzentwurf zum sozialen Wohnen gibt dem Landeswohnungsbauvermögen garantierte Mindestzuführung und eine rechtsverbindliche, langfristige, stabile finanzielle Ausgestaltung. Das ist wichtig. Der Linken-Gesetzentwurf sieht auch vor, dass eine neue Landeswohnungsgesellschaft die Mittel des Landeswohnungsbauvermögens kontinuierlich und umfassend für die Schaffung von gutem, bezahlbarem sozialen Wohnraum nutzen kann und auch muss. Und unser Gesetzentwurf zum sozialen Wohnen in Thüringen aktiviert das Landeswohnungsbauvermögen wieder für seinen vorgesehenen Nutzungszweck. Das ist uns enorm wichtig. Damit will ich es eigentlich belassen. Ich habe mich auch nicht nur über Herrn Worm gefreut; ich habe eben natürlich bei TOP 8 intensiv zugehört, da wurde aus den Reihen der CDU von einem selbsttragenden Kreislauf gesprochen. Staatssekretär Suckert hat natürlich die Sondervermögen als erfolgreich bezeichnet, die unbedingt weiterverfolgt werden müssen. Ich habe Ihnen also zugehört und freue mich dann, wenn wir beim nächsten TOP sind, über die Debatte, wie wir zukünftig mit dem Landeswohnungsbauvermögen umgehen. Vielen herzlichen Dank. (Beifall Die Linke)

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