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Dirk Hoffmeister

BSW 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026

Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir beraten heute nicht nur über eine formale Verlängerung der Rahmenvereinbarung V bis Ende 2026, wir beraten über Planungssicherheit, über strukturelle Weichenstellungen und über die gesellschaftliche Rolle von Hochschulen in Thüringen. Als bildungspolitischer Sprecher der BSWFraktion sage ich klar: Diese Verlängerung ist notwendig, richtig und zustimmungsfähig, gerade unter den Bedingungen knapper Kassen und großer Unsicherheiten. Erstens, Finanzierung – Stabilität statt Abwicklung: Für 2026 stehen den Hochschulen 600,7 Millionen Euro zur Verfügung, ein Plus von 3,5 Prozent gegenüber 2025. Das ist kein Luxus, das ist Bestandssicherung. Diese Mittel sichern Studienangebote, Beschäftigte und Forschungsstrukturen. Wer hier kürzt, riskiert Fachkräftemangel, Innovationsschwäche und soziale Spaltung. Richtig ist auch, der Landtag muss ausdrücklich zustimmen. Das stärkt die parlamentarische Verantwortung bei zentralen Zukunftsentscheidungen. Zweitens, Hochschulstruktur – Verantwortung über 2030 hinaus: Ein wesentlicher Fortschritt ist die verbindliche Einleitung der Strukturdebatte über die Hochschullandschaft nach 2030. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses erweitert dies deutlich. Es geht um dynamisierte Finanzierung, Sonder- und Versorgungslasten, Kooperationen, Nachhaltigkeit, soziale Fragen, Gleichstellung und die Perspektive der Studierenden. Dies ist ein klarer Schritt weg von reiner Verwaltungslogik hin zu gesellschaftlicher Verantwortung. Drittens, Lehrkräftebildung – Systemstärkung in der Krise: Zentral ist die Neuaufstellung der Lehrkräftebildung. Aus Lehrerbildung wird konsequent Lehrkräftebildung. Das ist kein Wortspiel, sondern dahinter steckt Programm, das heißt die Einbindung von Fachhochschulen, die Stärkung der Berufsschullehrerausbildung, Förderpädagogik, Multiprofessionalität. Das ist eine notwendige Antwort auf den massiven Lehrermangel. Gleichzeitig setzt der Ausschuss klare Grenzen: Zulassungsbeschränkungen möglichst vermeiden, alle Lehramtsstudiengänge nur nach Evaluation weiterentwickeln. Dies ist innovationsoffen, aber qualitätsgesichert. Viertens, Digitalisierung – vom Flickenteppich zum System: Die Weiterentwicklung des Hochschul-ITSystems zum Systemhaus ist längst überfällig. Gemeinsame IT-Dienste, Informationssicherheit, Hochleistungsrechnen und der Abschied von Insellösungen sind heute Grundvoraussetzungen leistungsfähiger Hochschulen. Fünftens, Entbürokratisierung unter Kontrolle des Parlaments: Eine Reduzierung von Berichts- und Genehmigungspflichten ist sinnvoll. Aber entscheidend bleibt: Wenn dafür das Hochschulgesetz geändert werden muss, entscheidet der Landtag, nicht die Exekutive allein. Das ist ein wichtiges Signal für die Gewaltenteilung. Sechstens, Friedens- und Konfliktforschung – klare Haltung in unsicheren Zeiten: Erstmals wird ein eigener Schwerpunkt „Friedens- und Konfliktforschung“ eingeführt. Das ist mehr als ein Forschungsfeld, das ist ein gesellschaftspolitisches Bekenntnis zu ziviler Konfliktlösung, Demokratieförderung und Dialog gerade in Zeiten globaler Krisen und zunehmender Militarisierung. Das entspricht ausdrücklich dem friedenspolitischen Selbstverständnis unserer Fraktion. (Beifall BSW) Gesamtbewertung: Diese Verlängerung ist kein großer Systemumbau, aber sie ist finanziell stabilisierend, strukturell vorbereitend, bildungspolitisch sinnvoll und gesellschaftlich verantwortungsvoll. Sie verbindet Haushaltsrealismus mit Zukunftsperspektive und schafft Reformräume statt Reformstau. Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, unsere Hochschulen sind keine Kostenstellen, sie sind Zukunftswerkstätten, Motoren sozialer Entwicklung und Grundlagen demokratischer Bildung. Diese Verlängerung gibt ihnen Stabilität, Perspektive und Verlässlichkeit. Die BSW-Fraktion wird dieser Vereinbarung zustimmen, nicht aus Gewohnheit, sondern aus bildungspolitischer Verantwortung. Vielen Dank. (Beifall BSW)

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