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Anja Müller

Die Linke 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Thüringer Gesetz zum Sozialen Wohnen (ThürSozWohnG)

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich will zunächst Herrn Lutz Liebscher danken, dass Sie – ja, du kannst mich nett angucken. Aber ich habe mich wirklich über den Redebeitrag gefreut, weil du gesagt hast, du willst mit uns gemeinsam daran arbeiten, (Beifall SPD) was wir daran übernehmen können, und wir wollen es im Ausschuss diskutieren und auch anhören. Das hat mich wirklich sehr gefreut und ich möchte – da weiche ich ein bisschen ab und ich halte es jetzt in die Kamera. Das sind Meldungen aus den Lokalzeitungen, da steht: In Eisenach kommen verzweifelte Leute zu mir, wenn die Miete zum Problem wird. Die letzten Wochen haben gezeigt, wie wichtig unser Gesetzentwurf zum Sozialen Wohnen ist, weil überall die Hütte brennt – so will ich es mal kurz formulieren. Jetzt möchte ich im Folgenden noch einmal näher auf die einzelnen Bausteine in unserem Gesetzentwurf zum Sozialen Wohnen eingehen. Die Versorgung mit gutem und sozialem Wohnraum ist eine ganz zentrale Aufgabe der öffentlichen sozialen Daseinsvorsorge, und wir als Linke kümmern uns darum. Denn Wohnungsbau – und schon gar nicht der soziale Wohnungsbau – ist nicht einfach eine Konjunkturmaßnahme zur Ankurbelung der privaten Bauindustrie. Gutes und bezahlbares Wohnen ist eine der wichtigsten Kernaufgaben des Sozialstaats. Auf eine möglichst gute Erfüllung dieser öffentlichen sozialen Aufgabe haben alle Menschen in Thüringen ein Recht. (Beifall Die Linke) Die amtierende Landesregierung – und ich habe mir die Pressekonferenz letzte Woche sehr genau angeschaut – sieht das Thema „Wohnen“ mehr unter dem Blickwinkel „Wirtschaft“, aber leider weniger unter dem Blickwinkel „Soziales“ und mehr unter dem Blickwinkel „Eigentum“ und leider weniger unter dem Blickwinkel der Bedürfnisse von Mieterinnen und Mietern. Ein zentrales Instrument des Gesetzes ist die rechtlich verbindliche Sozialwohnungsquote für alle Kommunen ab 3.000 Einwohner. Mehrere Kommunen können sich dazu zusammenschließen und das sollen sie auch. Auch die vorgesehene Landeswohnungsgesellschaft dient der Erfüllung dieses Zwecks. Und, Herr Worm – in Ihre Richtung –, natürlich gab es eine Stellungnahme der Landesregierung für eine Landeswohnungsgesellschaft. Im Ausschuss haben wir noch nicht diskutiert – das kommt noch. Die verpflichtende Mindestquote an kommunalen Sozialwohnungen bestimmt sich dann zwar vorrangig nach der Einwohnerzahl, aber es werden auch andere Kriterien berücksichtigt wie die Bedürfnisse von älteren und behinderten Menschen und Kindern. Es geht dabei nicht nur um Neubau, sondern auch Sanierung und um die Möglichkeit der Kommunalisierung bzw. Rekommunalisierung von privatem Wohnungsbestand oder dessen Überführung in genossenschaftliche Strukturen. Auch die Umwidmung von Büro- und Gewerbeflächen in Wohnraum ist erfasst. Das alles entspricht auch dem neu in der Thüringer Verfassung verankerten Nachhaltigkeitsstaatsziel. Wir als Fraktion meinen, auch von der Landesebene aus muss versucht werden, auf die Entwicklung der Miethöhe und die Höhe der Nebenkosten Einfluss zu nehmen. (Beifall Die Linke) Da will ich Ihnen gern als Denkprozess mitgeben: Die Marktwirtschaft kennt die Möglichkeit der gesetzlichen Moderierung von Preisen. Diese Instrumente sind Ausdruck des verfassungsrechtlichen Sozialstaatsgebots. Während das Grundgesetz keine Wirtschaftsordnung festlegt, legt die Thüringer Verfassung in Artikel 38 eine soziale und ökologische Marktwirtschaft als Wirtschaftsordnung für Thüringen fest. Ich will mal auf diese Mietpreissteuerung, die wir im Gesetz haben, eingehen. Mit Blick auf Fragen der Mietpreissteuerung ist das nämlich sehr hilfreich. Das Bundesverfassungsgericht hat am 18. Juli 2019 entschieden, dass das Instrument der Mietpreisbremse als Konkretisierung der Sozialbindung des Eigentums verfassungsgemäß ist. Im dortigen Fall ging es um eine isolierte Version der Mietpreisregulierung auf Landesebene. Diese Version fand beim Gericht gar keinen Gefallen, aber – und jetzt komme ich zum Aber – mit dem vorliegenden Gesetzentwurf werden die Regelungen zur Beeinflussung der Miethöhe nicht isoliert angewendet, sondern eingebettet in unseren Gesetzentwurf zur Stärkung des sozialen Wohnens in Thüringen. Laut Grundgesetz steht die Gesetzgebungskompetenz für das soziale Wohnungswesen den Ländern zu, also auch Thüringen. (Beifall Die Linke) Ein weiteres Instrument ist die stärkere Berücksichtigung des Sozialwohnungsbaus bei der Bauleitplanung, vor allem bei der Aufstellung von Bebauungsplänen. Da habe ich immer noch das verabschiedete Gesetz des Bau-Turbos der Bundesregierung im Hinterkopf. Da bin ich gespannt, was da noch auf uns zurollt. Zwar kann bisher schon im Bebauungsplan festgelegt werden, wo wie viel Wohnbebauung stattfindet, aber es gibt derzeit noch nicht die Pflicht zu Sozialwohnungen. Wirksame Landesregelung zur Bekämpfung von Zweckentfremdung – da will ich mal den Stadtentwicklungsdezernenten Bredemeier aus Erfurt – Klammer auf: Mitglied der CDU – nicht zitieren, aber der wünscht sich das. Der sucht gerade direkt nach Lösungen, wie er für die Stadt Erfurt eine Zweckentfremdung verhindern kann, also dass nicht stattfindet, dass Airbnb Wohnungen auf den Markt legt und der Wohnraum entzogen wird. Er kämpft gerade für eine Lösung. Aus dem Grund – auch danke noch mal, Lutz – müssen wir darüber diskutieren. (Beifall Die Linke) Wir als Linke-Fraktion sind uns sicher: Thüringen braucht eine Landeswohnungsgesellschaft und ja, sie soll als gGmbH organisiert werden und einen umfangreichen Bestand an Miet- und Sozialwohnungen in öffentlicher Hand schaffen, das nicht nur – das will ich gern noch mal formulieren – durch Neubau, sondern sie soll auch sanieren, sie soll Altbestand modernisieren, sie soll auch Wohnungen erwerben oder durch die Umgestaltung von Gewerbeflächen zu Wohnraum für mehr sozialen Wohnraum sorgen. Und ja, sie muss 100 Prozent in öffentlicher Hand bleiben. Nun rennt mir die Zeit leider so ein bisschen weg, das ist schade, aber wir haben die Zeit im Ausschuss. Deswegen beantrage ich auch noch mal die Überweisung an den Ausschuss für Digitales und Infrastruktur. Ich freue mich jetzt schon auf eine dann hoffentlich mündliche Anhörung; nicht nur schriftlich, das würde ich mir wirklich wünschen. (Beifall Die Linke)

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