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Rudolph

04.12.2025 Sitzungen 8/30

Thüringer Gesetz zur Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, alle, die aus der Mittagspause den Weg entweder zurückgefunden haben oder der Debatte aus Interesse lauschen! Dass Gleichstellung in Artikel 3 des Grundgesetzes kein Schmuckartikel ist, sondern wir reale Gegebenheiten wie Gender Pay Gap, Gender Health Gap oder Representation Gap haben – oder auf Deutsch gesagt, dass Frauen immer noch im Schnitt weniger verdienen, mehr von Altersarmut betroffen sind, weniger medizinische Daten zu ihrer Gesundheitsversorgung vorliegen und sie auch weniger in Führungspositionen vertreten sind –, ich glaube, daran ist anhand der Daten nicht zu rütteln. Da sollte es nicht nur für uns in Thüringen, sondern insgesamt für uns als Gesellschaft weiterhin die Aufgabe sein, das Thema „Gleichstellung“ ernst zu nehmen, und eben nicht nur als ein Artikel im Grundgesetz, sondern als richtige Aufgabe und als das, was uns alle dazu führen wird, in einer gerechten und in einer fairen Gesellschaft zu leben. Genau aus diesem Grund haben wir auch das Thüringer Gleichstellungsgesetz, und weil wir das Thüringer Gleichstellungsgesetz haben, brauchen wir auch diejenigen, die dafür sorgen, dass das ins Land getragen wird und dass in den Kommunen, in den Landkreisen für dieses Gleichstellungsgesetz auch diejenigen Ansprechpartner/ innen sind, die ‑ dieses Gesetz vertreten und die für Gleichstellung dort vor Ort kämpfen, und das sind unsere Thüringer Gleichstellungsbeauftragten. Deswegen ist es aus unserer Sicht verständlich, dass die Fraktion Die Linke mit dem Thüringer Gesetz zur Stärkung der Gleichstellungsbeauftragen in Form der Überarbeitung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes hier einen Aufschlag gemacht hat. Wir können für die Landesregierung sagen, dass das Büro der Gleichstellungsbeauftragen an diesem auch schon seit 2022 kontinuierlich arbeitet. Jetzt kann man sagen, 2022, das ist schon zwei, drei Tage her. Deswegen würde ich gern den Werdegang auch noch mal kurz skizzieren, den dieser Prozess seitdem genommen hat. Im Oktober 2022 bis 2023 ist ein sehr umfänglicher Beteiligungsprozess erfolgt, an dem sowohl Vertretende aus der Politik, aus der Verwaltung, aus gleichstellungsund frauenpolitischen Interessenverbänden, eben auch zahlreiche Gleichstellungsbeauftragte, diejenigen, die in den Schutz-/Hilfestrukturen aktiv sind, teilgenommen und ihre Erfahrungen und Erkenntnisse zum bisherigen Gleichstellungsgesetz – das stammt aus dem Jahr 2013 – eingebracht haben. Parallel dazu wurde der Dritte Gleichstellungsbericht der Thüringer Landesregierung erstellt. Auch da finden sich Empfehlungen zur Novellierung des Thüringer Gleichstellungsgesetzes. Basierend auf all diesen Empfehlungen ist im ersten Prozess im Herbst 2024 ein Gesetzentwurf in die Ressortabstimmung gegeben worden und aktuell arbeitet die Landesgleichstellungsbeauftragte neben anderen drängenden Fragen basierend auf diesen Erkenntnissen auch aus der Ressortabstimmung an einer Novellierung. Ich habe gerade schon gesagt: neben anderen wichtigen Herausforderungen. Sie erinnern sich vielleicht an die letzte gleichstellungspolitische Debatte, die wir hier auch in diesem Parlament geführt haben. Da ging es um das Chancengleichheitsfördergesetz. Da ging es darum, Hilfestrukturen auszubauen. Da ging es darum, wie Frauen, wie Menschen vor Gewalt geschützt werden können. Und Sie wissen, dass an diesem Gesetz, an der Novellierung dieses Gesetzes auch noch vier Verordnungen hängen. Auch über die haben wir im Gleichstellungsausschuss schon gesprochen. Diese Verordnungen und die Umsetzung des Chancengleichheitsfördergesetzes sind erst mal prioritär und müssen aus unserer Sicht dringend abgeschlossen werden. Danach können wir aber versichern, dass auch die Novellierung des Gleichstellungsgesetzes für die Landesregierung eine Priorität hat und wir uns damit erhoffen, dass wir nach diesem langen Beteiligungsprozess und auch den Prozessen, die jetzt noch laufen, dann zu dem Schluss kommen werden, dass wir einen konsensfähigen Gesetzentwurf vorlegen, der trotzdem reale Verbesserungen für die Gleichstellungsbeauftragten im Land und eine verstärkte Wirksamkeit des Thüringer Gleichstellungsgesetzes beinhalten wird. Das soll ein wichtiges Signal sein, dass dem Freistaat Thüringen Geschlechtergerechtigkeit ein hohes Gut ist, das es gerade mit Blick auf weltweit erstarkenden Antifeminismus weiter zu fördern, zu schützen und zu unterstützen gilt. Der vorliegende Gesetzentwurf adressiert auch dieses Vorhaben. Es wird argumentiert, dass die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt werden soll. Auch die Landesregierung hat Pläne, die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten weiter zu unterstützen und zu stärken. Es ist so, dass es neben den notwendigen sächlichen und räumlichen Ausstattungen, die Gleichstellungsbeauftragte natürlich für ihre Arbeit brauchen, auch Fortbildungs- und Vernetzungsmöglichkeiten, einer Schärfung der Aufgabenkompetenz, zum Beispiel auch der Möglichkeit, besser verbrieft in Einstellungsprozesse, in Verfahren einbezogen zu werden, um Verstöße gegen das Gleichstellungsgesetz zu verhindern, und auch hier teilweise einer Klarstellung bedarf und dass die Gleichstellungsbeauftragten – auch das ist klarzustellen – nicht Beschwerdestelle nach dem allgemeinen Gleichbehandlungsgrundsatz sind oder diese ersetzen können, sondern das braucht es natürlich zusätzlich. Die Gleichstellungsbeauftragten leisten einen sehr wertvollen Beitrag, um zu beraten und um gegen sämtliche Formen der sexuellen Belästigung am Arbeitsplatz eine feste und verlässliche Ansprechperson zu sein. Das sind Vorhaben, die, glaube ich, einen. Deswegen komme ich jetzt konkret zum Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke. Einige Details sind heute schon besprochen worden, die auch deutlich machen: Manchmal liegt der sprichwörtliche Teufel im Detail. Bei einigen Dingen gilt es tatsächlich hinzugucken, wenn es um eine Novellierung geht, um dafür zu sorgen, dass die – ich hatte ausgeführt – sowohl konsensfähig ist als auch zu einer realen Verbesserung führt. Deswegen sieht der Gesetzentwurf zwar vor, auch die Rechte und Kompetenzen der Gleichstellungsbeauftragten zu stärken und damit Teilhabe auf unterschiedlichen Ebenen umzusetzen, es ist aber so, dass aus Sicht der Landesregierung auch eine Entlastungsregelung für die Gleichstellungsbeauftragten in den Dienststellen nötig ist. Es ist aber gerade auch schon ausgeführt worden, was das macht, wenn über Dienststellen mit einer bestimmten Anzahl von Beschäftigten gesprochen wird, und auch, zu welchen ungleichen Verhältnissen es dann kommen kann, wenn größere Dienststellen mehr Kapazitäten zur Verfügung gestellt bekommen, kleinere Dienststellen diese Kapazitäten vielleicht nicht aufbringen können. Auch das muss man sich im Detail anschauen. Wir sind bestrebt, nachher einen Zustand zu erreichen, dass die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten gestärkt wird, dass sie in ihren Ressourcen wirklich gestärkt werden können und damit auch das Thema „Gleichstellung“ und die Umsetzung eine entsprechende Akzeptanz erfahren. Der Gesetzentwurf nennt auch Vernetzungsmöglichkeiten für Gleichstellungsbeauftragte untereinander. Das ist sicherlich unstrittig eine Notwendigkeit, dass wir auch hier stärken und unterstützen. Gleichzeitig muss man sich vor Augen führen, dass es natürlich unterschiedliche Formen von Vernetzung und auch Ressourcen und Kapazitäten dafür gibt, wenn es Gleichstellungsbeauftragte in größeren Dienststellen sind oder wenn wir von Dienststellen reden, die eher klein und auch nicht mit einer entsprechenden Anzahl von Beschäftigten ausgestattet sind. Wenn dann eine zusätzliche Forderung ist, dass es noch mehr Personal zu den Gleichstellungsbeauftragten je nach Dienststellengröße geben soll, dann muss man sich vor Augen führen, inwieweit dass so in Thüringen leistbar ist, auch von den Kommunen, dass wir hier zu einem Zustand kommen, wo die Arbeit tatsächlich gestärkt wird. Der Gesetzentwurf ist sicherlich ein Aufschlag, um die Debatte noch einmal anzukurbeln. Das ist auch legitim. Ich hoffe, ich habe für Sie ausführen können, dass in unserem Haus die Überarbeitung des Gleichstellungsgesetzes eine Priorität ist. Die Legislaturperiode ist aber zum Glück morgen nicht vorbei, sondern wir haben schon noch ein paar Jahre Zeit und wir haben noch eine gewisse Wegstrecke, in der wir diese Novellierung angehen und zu Ende führen können. Dass auf diesem Gebiet aber insgesamt viel zu tun bleibt, um die tatsächliche Gleichstellung von allen Geschlechtern herzustellen, das sollte hoffentlich am Ende dieser Debatte unstrittig sein. Gemeinsam können wir den Grundstein legen, damit die Umsetzung und Wirkungskraft auch in den Thüringer Gemeinden und Verwaltungen im Land spürbar ist und sich zugleich als Vorbild auf sämtliche Lebensbereiche erstreckt. Dafür werden wir – wie eingangs erwähnt – einen eigenen Gesetzentwurf vorlegen, der auf einem bestimmten Konsens fußt, diese unterschiedlichen Voraussetzungen und die Bedingungen im Land entsprechend zu adressieren und zusammenzuführen, Strukturen und diejenigen real zu stärken, die in unserem Land für Gleichstellung kämpfen, die täglich in ihrer Arbeit damit befasst sind. Dafür auch ein großer Dank an die Thüringer Gleichstellungsbeauftragten, diejenigen wirklich zu unterstützen und dafür zu sorgen, dass Artikel 3 im Grundgesetz eben nicht ein Schmuckartikel, sondern ein Versprechen ist, dessen Umsetzung wir alle jeden Tag mitgestalten können. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)

Protokoll ↗