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Christian Tischner

04.12.2025 Sitzungen 8/30

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Präsident, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, aber auch die Zuschauer, die sicherlich jetzt gerade zahlreich sind, am Livestream, heute ist ein guter Tag für die Bildung in Thüringen und es ist ein guter Tag für das lebenslange Lernen, weil der Thüringer Landtag heute gleich vier Gesetze beschließen wird, die auf gute Bildung, auf lebenslanges Lernen in Thüringen einzahlen. Vier Gesetze, die wichtig sind und die auch zeigen, dass die Landesregierung gerade im Bildungsbereich liefert, dass Bildung Topthema dieser Thüringer Landesregierung ist. Wir werden jetzt zum einen die Erwachsenenbildung stärken. Wir werden uns dann im Anschluss mit der schulischen Bildung beschäftigen, indem wir die Schulen in freier Trägerschaft stärken werden. Wir werden dann heute Mittag ein Gesetz beschließen, worauf 16.000 Lehrerinnen und Lehrer schon lange warten, mit dem die Regelbeurteilung in den Schulen, die meistens zu nichts führt, eingestellt wird – ein wichtiges Zeichen für die Entlastung. Und heute Nachmittag werden wir uns den Hochschulen widmen mit der Verlängerung der Hochschulrahmenvereinbarung V. Nun aber zum Gesetz Erwachsenenbildung. Am 20. Juni 2025 wurde das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes in erster Lesung beraten. Ich habe für die Landesregierung diese Initiative der Koalitionsfraktionen damals ausdrücklich begrüßt, weil sie ein Ziel verfolgt, das die Forderungen des Koalitionsvertrags auch aufgreift, Erwachsenenbildung in Thüringen dauerhaft zu stärken und fit für die Zukunft zu machen. Die Gesetzesänderung sorgt für mehr Qualität und sie sorgt für mehr Verlässlichkeit in den Angeboten unserer Erwachsenenbildungseinrichtungen. Planungssicherheit ermöglicht qualifiziertes, unbefristetes Personal, und aus bisherigen Projektstrukturen werden langfristige Aufgaben. Das ist ein entscheidender Schritt hin zu verlässlichen Bildungswegen im gesamten Lebenslauf. Lebenslanges Lernen beginnt nicht erst mit einem Kurs, sondern mit der Gewissheit, dass Bildung dauerhaft erreichbar ist. Gleichzeitig setzt die Novellierung auf Bürokratieabbau und Verwaltungsvereinfachung. Für die Praxis bedeutet das weniger Aufwand in Antragsverfahren, mehr Kraft für Inhalte, und auch für uns im Bildungsministerium bedeutet dies erheblich weniger Bürokratie. Wir schaffen Strukturen, in denen Fördermittel zielgerichtet wirken können, transparent, kontrollierbar und praxisnah. Damit wird ein wesentliches Ziel dieser Landesregierung umgesetzt: staatliche Förderung, die tatsächlich bei den Menschen ankommt. Worum geht es grundsätzlich? Um einen Paradigmenwechsel. Erwachsenenbildung in Thüringen soll keine Aneinanderreihung befristeter Projekte mehr sein, sondern eine dauerhafte Grundaufgabe mit planbarer Finanzierung. Die Neuberechnung der Grundförderpauschale ist dafür ein zentraler Baustein. Sie orientiert sich am ursprünglichen Sockel, passt ihn an die aktuellen tariflichen Gegebenheiten an und bündelt Mittel aus verschiedenen Fördertiteln für Integration, für politische Bildung und für Digitalisierung. Das ist nicht nur eine technische Anpassung, sondern das ist in der Tat auch ein politisches Signal. Wir nehmen gesellschaftliche Zukunftsthemen ernst und machen sie dauerhaft planbar. Und, sehr geehrter Herr Jankowski von der AfD, wenn Sie meinen, dass das Haushaltsrecht beschnitten sei, so möchte ich Ihnen ganz deutlich widersprechen. Sie haben jederzeit die Möglichkeit, mehr Geld für die Erwachsenenbildung einzustellen, aber es ist eben auch gesichert, dass Sie dort kürzen können. Meine sehr geehrten Damen und Herren, Erwachsenenbildung wird in Thüringen als Ort gestärkt, an dem Menschen digitale Kompetenzen erwerben, zur politischen Teilhabe befähigt werden und neue Wege der Integration entstehen. Gerade im ländlichen Raum eröffnet sie Chancen, stärkt Gemeinden und fördert den Zusammenhalt unserer Gesellschaft. Deshalb begrüßen wir als Thüringer Landesregierung auch die vorgesehene Erweiterung von § 14 um den Begriff der Grundbildung. Grundbildung bedeutet Zugang zu Sprache, Zugang zu Wissen, Zugang zu Demokratie und digitaler Teilhabe. Sie ist die Basis des lebenslangen Lernens und ein Versprechen sozialer Teilhabe für alle Generationen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir schaffen mit diesem Gesetz keine Verwaltungsvorschrift unter vielen, sondern wir schaffen mit diesem Gesetz eine Grundlage für die Zukunft, für Menschen, die sich neu orientieren möchten, für Beschäftigte in einem sich wandelnden Arbeitsmarkt und für unsere Bürgerinnen und Bürger, die auch in späteren Lebensphasen lernen, diskutieren und sich einbringen möchten. Erwachsenenbildung ist Persönlichkeitsbildung, Erwachsenenbildung ist Standortpolitik und Erwachsenenbildung ist ein Beitrag zur Zukunftsfähigkeit unseres Landes. Deshalb danke ich allen, die an diesem Gesetzentwurf mitgewirkt haben. Es wurde schon vielen gedankt, gerade den Trägern der Erwachsenenbildung. Aber ich danke auch meinen Kolleginnen und Kollegen, Mitarbeitern im Ministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur, die tatkräftig bei diesem Gesetzentwurf unterstützt haben. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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