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Ronald Hande

Die Linke 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute, wie Sie wissen, in zweiter Lesung die Dienstrechtnovelle, die im Wesentlichen bereits von der rot-rot-grünen Koalition im vergangenen Jahr eingebracht, aus Zeitgründen vertagt und nun von der aktuellen Koalition weitergeführt wurde. Mit diesem Gesetzentwurf, den Änderungen aus der Beschlussempfehlung sowie dem Entschließungsantrag unserer Fraktion wird der öffentliche Dienst um einen weiteren Baustein moderner, rechtsstaatlich klarer und gerechter. Vor allem aber stärkt die Novelle die Beschäftigten. Der Entwurf umfasst über 50 Regelungsbereiche. In den Anhörungen und Ausschussberatungen haben wir einzelne Punkte spürbar verbessert, auch dank zahlreicher Eingaben von Fachverbänden, unter anderem vom Deutschen Gewerkschaftsbund, der Gewerkschaft der Polizei Thüringen sowie von Amnesty International. Die Anregungen haben wir als Linksfraktion in Änderungsanträge übersetzt und Sie finden sie nun auch in der Beschlussempfehlung wieder. Ich möchte drei zentrale Bereiche herausstellen, in denen wir Änderungen durchsetzen konnten und die Koalition dafür gewinnen konnten. Sehen Sie es mir gegebenenfalls nach, wenn sich der eine oder andere Punkt wiederholt, das verstärkt dann nur seine Bedeutung. Als Erstes die Kennzeichnungspflicht – hier ein Satz in Richtung AfD: Ihre Kollegen in Sachsen-Anhalt haben 2019 dagegen geklagt und das Verfassungsgericht SachsenAnhalt hat ebenfalls 2019 diese Klage abgelehnt und die Kennzeichnungspflicht für rechtmäßig erachtet. Auch in Thüringen gibt es seit vielen Jahren ein Klarnamengebot. Seit 2017 haben wir zusätzlich die numerische Kennzeichnung eingeführt, bislang jedoch nur als Verwaltungsvorschrift. Das Instrument ist erprobt und von der Bereitschaftspolizei bis zu den Einsatzunterstützungs- und Alarmzügen akzeptiert. Nach einem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts von 2019 war es jedoch erforderlich, auch im Sinne der Beamtinnen und Beamten eine rechtssichere gesetzliche Grundlage zu schaffen. Für uns als Linke ist klar: Polizeiliches Handeln muss individuell überprüfbar sein, und das ausnahmslos. Deshalb ist es gut, dass wir die Kennzeichnungspflicht nun gesetzlich in Thüringen verankern. Dabei war uns ein fairer Ausgleich zwischen dem Schutzbedürfnis der Polizei und den berechtigten Interessen der Zivilgesellschaft wichtig. In vielen Gesprächen haben wir die Praxis ausgewertet, darunter mit Streifenbeamten, mit Demonstrationsteilnehmern, mit Amnesty International und ebenfalls mit der GdP Thüringen. Das Ergebnis ist ein tragfähiger Kompromiss. Im Regelfall gilt künftig die namentliche Kennzeichnung. Für den Streifendienst und weitere Bereiche wird zudem ein Wechselmodell ermöglicht, das dann greift, wenn in konkreten Einsatzlagen die Namensnutzung unzumutbar erscheinen würde. Als Linke haben wir das Inkrafttreten für diese Regelung auf Sommer 2026 gesetzt, damit das Innenministerium diese Neuerungen mit dem Logistikzentrum entsprechend vorbereiten kann. Entscheidend ist: Rechtsstaatliches Handeln muss jederzeit individuell zurechenbar und überprüfbar sein. Das, Herr Mühlmann, schützt vor pauschalem Misstrauen und stärkt das Vertrauen in die Thüringer Polizei. Für die Spezialeinsatzkräfte schließen wir mit unserem Änderungsantrag ein Stück weit eine weitere Lücke. Künftig soll auch dort eine numerische Kennzeichnung zum Einsatz kommen, sobald die Voraussetzungen geschaffen sind, die mit dem erhöhten Identitätsschutzinteresse vereinbar ist. Der zugehörige Entschließungsantrag leitet die Prüfung der technisch-organisatorischen Umsetzung bis Ende 2026 ein. Dass das SEK in Thüringen hochprofessionell arbeitet, ist auch uns klar. Dennoch ist dieser Bereich besonders konfliktträchtig und es gibt keinen validen Grund, ihn außerhalb der rechtsstaatlichen Nachvollziehbarkeit zu stellen. Auch für die Staatsanwaltschaft muss am Ende des Tages klar sein, falls es Vorwürfe gibt, gegen wen oder an wen diese zu richten sind, um entsprechend auswerten zu können. Ein zweiter Punkt, der uns wichtig ist, ist das äußere Erscheinungsbild. Auf Vorschlag der Gewerkschaften haben wir § 41 des Thüringer Beamtengesetzes präzisiert, um Rechtsunsicherheit, Willkür und unnötige Konflikte zu vermeiden. Eine besonders wichtige Korrektur: Die geplante Genehmigungspflicht von Tattoos und Piercings vor der Erstellung haben wir gestrichen. Das wäre ein unverhältnismäßiger Eingriff in die private Lebensführung gewesen, der aus unserer Sicht nicht zumutbar gewesen wäre. Ein dritter Bereich, der uns wichtig war, ist die Eignungsuntersuchung. Hier haben wir den Anwendungsbereich klar auf besonders gefahrgeneigte Tätigkeiten begrenzt und das Recht auf eine Vertrauensperson eingeführt, das künftig in der Verwaltungsvorschrift konkretisiert werden soll. Das stärkt die Betroffenen und gibt dem polizeilichen Dienst klare Leitplanken und schützt ihn vor einer Überlastung. Die Regelung folgt übrigens auf direkten und unmittelbaren Hinweis der GdP Thüringen. Wir greifen auch eine Bitte des Thüringer Beamtenbunds auf, diese Novelle noch vor Jahresende abzuschließen, damit die vielen neuen Regelungen gerade auch im Bereich der Schulen zum 01.01.2026 greifen können. Unsere Änderungen zusammen mit den Anpassungen von CDU, SPD und BSW sowie unser Entschließungsantrag runden diese Novelle aus meiner Sicht ab. Das Gesamtpaket ist ein Fortschritt. Es schafft Rechtsklarheit, verhindert Willkür und macht den öffentlichen Dienst verlässlicher. Abschließend gestatten Sie mir noch zwei Hinweise bzw. Anmerkungen: Erstens, Mitglied einer Gewerkschaft zu sein bzw. zu werden, lohnt sich. Denn mit diesen können wir hier sehr konstruktiv zusammenarbeiten. (Beifall Die Linke) Sie haben viel für ihre Mitglieder herausgeholt, das muss man ehrlicherweise sagen. Danke auch an alle in den Gewerkschaften und Personalräten, die sich da engagieren, das ist wirklich wichtig. Der zweite Punkt: Mein besonderer Dank gilt der Abteilung 1 des Thüringer Innenministeriums sowie dem dortigen Dienstrechtreferat, die diesen Reformprozess nun fast drei Jahre federführend begleitet haben und damit einen wichtigen Beitrag für die gesamte Landesverwaltung leisten. Die Fraktion Die Linke, meine Fraktion, stimmt diesem Gesetzentwurf zu und bittet Sie auch um Zustimmung für unseren Entschließungsantrag. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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