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Denny Jankowski

AfD 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne, wir beraten heute in zweiter Lesung über die Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes. Der Gesetzentwurf wurde im Ausschuss beraten und im Rahmen der Anhörung auch ausführlich diskutiert. Es hat sich gezeigt: Genau das, was man erwarten konnte, ist am Ende auch eingetreten. Die freien Träger der Erwachsenenbildung haben den Entwurf erwartungsgemäß ausdrücklich gelobt. Das überrascht auch nicht, sie erhalten künftig höhere Grundförderungen, ohne ihre Bedarfe wie bisher nachweisen zu müssen. Aber die Aufgabe des Gesetzgebers ist es nicht, Beifall bei den Fördermittelempfängern zu erzeugen. Die Aufgabe des Gesetzgebers ist es, eine verantwortliche und bedarfsgerechte Steuerung öffentlicher Mittel zu gewährleisten. (Beifall AfD) Genau das Gegenteil erreicht man aber nun mit dieser Gesetzesänderung und genau das hat der Thüringer Rechnungshof ja in seiner Stellungnahme auch sehr deutlich dargestellt. Die bisherige Projektförderung der Erwachsenenbildung war nicht perfekt, aber sie war steuerbar. Das Land konnte Bedarfe jährlich prüfen, Mittel gezielt dort einsetzen, wo sie wirklich gebraucht werden. Diese Steuerungsmöglichkeit entfällt zukünftig. Die neuen gesetzlichen Pauschalen werden unbefristet und ohne Bedarfsprüfung nach dem Gießkannenprinzip verteilt. Das bedeutet konkret: Egal ob ein Träger gute oder schlechte Arbeit leistet, egal ob Bedarfe in den Projektbereichen Integration, Digitalisierung oder politische Bildung steigen oder sinken, egal ob vielleicht neue Themenfelder in der Erwachsenenbildung hinzukommen, die wir gar nicht auf dem Schirm haben, die Mittel fließen trotzdem automatisch. Das ist weder zielgerichtet noch wirtschaftlich und auch ganz sicher keine große Errungenschaft, Frau Gerbothe. (Beifall AfD) Vor allem passiert aber durch diese Gesetzesänderung Folgendes: Der Landeshaushalt wird weiter versteinert. Schon heute sind über 70 Prozent des Haushalts durch gesetzliche Leistungen, Personalkosten und Verpflichtungsermächtigungen gebunden. Jeder zusätzliche Automatismus schränkt den politischen Gestaltungsspielraum weiter ein. Ich finde es schon bemerkenswert, wenn Ihre Finanzministerin Frau Wolf bei der Haushaltsaufstellung noch beklagte, dass der Haushalt kaum steuerbar sei, weil so viele Mittel durch Gesetze und Verpflichtungen festgeschrieben sind, aber gleichzeitig beschließt dann hier die Koalition ein Gesetz, das genau diese Problematik noch weiter verschärft. (Beifall AfD) Mit diesem Gesetz wird wieder ein Stück Haushalt zementiert, wieder ein Stück politischer Spielraum abgegeben. Vor allem ist jetzt aber keine Nachsteuerung mehr möglich. Beim bisherigen Finanzierungsmodel mit dem kleineren Sockelbetrag und der Projektförderung konnte der Landtag in der Haushaltsaufstellung flexibel nachsteuern, und das war in der Vergangenheit ja auch meistens der Fall. Die Projektmittel wurden häufig angepasst, vor allem nach oben angepasst. Das ist nun nicht mehr möglich, denn die Projektförderung entfällt. Sie wird durch einen erhöhten Sockelbetrag ersetzt, der nun im Gesetz festgeschrieben ist. Das Absurde ist, niemand kann schlüssig erklären, wie diese neuen Sockelbeträge überhaupt berechnet wurden. Auch der Rechnungshof hält die Kalkulation ausdrücklich für nicht nachvollziehbar. Und sollen diese Beträge künftig verändert werden, braucht es jedes Mal eine komplette Gesetzesänderung. Das, meine Damen und Herren, ist kein Bürokratieabbau, das ist haushalterische Verantwortungslosigkeit. (Beifall AfD) Zusammengefasst: Durch die angestrebte Änderung des Erwachsenenbildungsgesetzes haben wir keine Steuerungsmöglichkeit mehr, keine nachvollziehbare Finanzierung, eine weitere Versteinerung des Landeshaushalts und ein System, das weniger flexibel und weniger verantwortungsvoll mit Steuermitteln umgeht als das bisherige. Und das alles, um ein Modell zu ersetzen, das zwar Aufwand verursacht hat, aber immerhin bedarfsgerecht, flexibel und steuerbar war. Wir werden diesem Gesetz deswegen nicht zustimmen. Das ist keine Entscheidung gegen die Erwachsenenbildung. Wir danken ausdrücklich den Trägern der Erwachsenenbildung für ihr Engagement, das sie täglich leisten. Wir stehen aber zu einer Erwachsenenbildung mit verantwortlichen, steuerbaren und finanzierbaren Finanzierungsmodellen und wir stehen vor allem zu einem Landeshaushalt, der nicht vollständig aus vorher festgeschriebenen Automatismen und Verpflichtungen besteht. Darum bleibt uns als Fraktion nichts anderes übrig, als diese Gesetzesänderung abzulehnen. Vielen Dank. (Beifall AfD)

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