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Dirk Hoffmeister

BSW 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir beraten heute in zweiter Lesung das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes. Für die BSW-Fraktion ist klar, dieses Gesetz markiert einen notwendigen Kurswechsel in der Bildungsfinanzierung, weg von unsicheren Projektstrukturen hin zu stabiler, verlässlicher und gerechter Grundförderung. Erwachsenenbildung ist kein Luxus. Sie ist ein Grundpfeiler von Bildungsgerechtigkeit, gesellschaftlichem Zusammenhalt und demokratischer Mündigkeit. Wer lebenslanges Lernen fordert, muss auch lebenslang tragfähige Strukturen finanzieren. Genau hier setzt die Novelle an. Erstens – Schluss mit der Projektlogik, hinein in eine strukturelle Verantwortung: Bisher wurden zentrale Aufgaben der Erwachsenenbildung – Integration, politische Bildung und Digitalisierung – über separate Förderrichtlinien geregelt, und das bedeutete für die Träger Unsicherheit von Jahr zu Jahr, befristete Beschäftigung, hoher Verwaltungsaufwand und oft genug das bange Warten auf neue Bewilligungen. Das ist aus Sicht der BSW-Fraktion kein verantwortungsvoller Umgang mit öffentlicher Bildungsarbeit. Künftig werden diese drei zentralen Aufgaben dauerhaft in der Grundförderung verankert. Das ist ein echter Systemwechsel: weg von der Projektabhängigkeit hin zu verlässlicher und öffentlicher Daseinsvorsorge im Bildungsbereich. Und das ist genau der Weg, den wir als BSW seit Langem fordern: Strukturen stärken, statt Maßnahmen verwalten. Die Sockelbeträge werden für die Volkshochschulen von 65.000 auf 185.820 Euro, für Heimvolkshochschulen von 80.000 auf 213.207 Euro angehoben. Das ist ein Signal der politischen Anerkennung auch für die tägliche Arbeit der Beschäftigten in der Erwachsenenbildung. Die BSWFraktion steht klar auf dem Standpunkt: Gute Bildung braucht gute Arbeitsbedingungen. Und gute Arbeitsbedingungen brauchen auch eine auskömmliche Grundfinanzierung. Hier haben wir es weiß Gott nicht mit einer Gießkanne zu tun. (Beifall CDU, BSW) Spürbarer Bürokratieabbau: Mit den Sockelbeträgen sowie mit dem Entfall der Förderrichtlinien wird Verwaltung real entlastet – in den Ministerien, bei den Trägern, in den Kommunen. Das ist kein ideologischer Bürokratieabbau, sondern ein praktischer, wirksamer Schritt, damit sich die Fachkräfte wieder auf das konzentrieren können, worauf es ankommt: auf die Bildung unserer Menschen. Viertens – Integration wird endlich als dauerhafte Aufgabe anerkannt: Bisher war die Integrationsförderung eine eigenständige, projektförmige Leistung. Künftig wird sie in der Grundförderung abgesichert. Das ist ein entscheidender Punkt. Integration ist keine kurzfristige Sonderaufgabe. Sie ist eine dauerhafte und gesellschaftliche Realität. Wer Integration ernst nimmt, darf sie nicht projektweise finanzieren. Dass diese Aufgabe jetzt strukturell abgesichert wird, ist aus Sicht der BSW-Fraktion ein längst überfälliger Schritt. Alphabetisierung – und wie wichtig dieses Problem ist, weiß ich als Deutschlehrer sehr wohl einzuschätzen – bleibt als eigenständiger Förderbereich enthalten. Auch das ist richtig, denn Grundbildung ist die unterste Stufe echter Teilhabe – kostenneutral für das Land, aber hochwirksam für die Praxis. Dieses Gesetz verursacht keine zusätzlichen Belastungen für den Landeshaushalt. Es ordnet bestehende Mittel neu. Aber genau diese Neuordnung entfaltet ihre Wirkung: mehr Planungssicherheit, mehr Personalbindung, mehr Kontinuität, mehr Verlässlichkeit für kommunale Erwachsenenbildung. Meine Damen und Herren, aus Sicht der BSWFraktion ist dieses Gesetz ein Beispiel dafür, wie solide, vernünftige und sozial verantwortliche Bildungspolitik aussehen kann: strukturell abgesichert statt projektbetrieben, dauerhaft finanziert, statt wie bisher befristet verwaltet, planungssicher statt unsicher und entbürokratisiert statt überreguliert. Wir erleben derzeit auf vielen Ebenen, dass an Bildung gespart wird. Umso wichtiger ist dieses klare Signal. Die Erwachsenenbildung in Thüringen wird nicht weiter auf Verschleiß gefahren, sondern strukturell stabilisiert. Deshalb sagen wir als BSW-Fraktion zu diesem Gesetzentwurf: Ja zur Stärkung der Erwachsenenbildung, Ja zur Entbürokratisierung, Ja zur verlässlichen und öffentlichen Verantwortung. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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