Stefan Schard
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, das Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle ist nun für die zweite Beratung aus dem Ausschuss in das Plenum zurückgekehrt, besser gesagt, es sind Teile aus dem Ausschuss zurückgekehrt. Das Gesetz hatte ja bekanntermaßen vier wesentliche Eckpfeiler. Im Zentrum steht Artikel 1 mit der Verlängerung der Genehmigung für die Gerichtsstandorte Bad Lobenstein und Ilmenau. Hier könnte man beklagen, dass der Prozess zur Integration dieser Standorte schon zwei Jahrzehnte in Anspruch nimmt und es trotzdem eine weitere Verlängerung braucht. In der Befassung unter anderem im Ausschuss wurde aber sehr deutlich, dass ein Ende dieses Prozesses im Moment noch nicht in Sicht ist. Bad Lobenstein wird voraussichtlich die volle Zeit der Verlängerung gar nicht brauchen und auch für Ilmenau ist zu erkennen, dass diese Verlängerung in Zukunft nicht noch mal notwendig sein wird. Um den Prozess jetzt aber erfolgreich zu Ende zu bringen – das ist eben schon mal deutlich geworden –, braucht es aber zwingend diese letzte gesetzliche Verlängerung und es braucht sie vor allem jetzt. Denn der Grund für das etwas ungewöhnliche Vorgehen, dass das Gesetz im Ausschuss in zwei Teile getrennt wurde und nur ein Teil jetzt in das Plenum zurückkehrt, ist dieser zeitliche Druck, den wir haben. Bei der Frage der Standorte drängt die Zeit. Es war leider nicht möglich, auf allen Ebenen bezüglich der zweiten Säule bzw. bei diesen anderen Fragen eine Einigung herbeizuführen. Im Ausschuss verblieben sind die verschiedenen Anliegen zum besseren Schutz der Gerichtsvollzieher – auch sehr wichtige Fragen –, die Alarmfunktion und auch das Informationsrecht. Gerade auch – das möchte ich an dieser Stelle noch mal sagen – mit Blick auf den sehr bedauerlichen Tod eines Gerichtsvollziehers im Saarland möchte ich im Namen zumindest unserer Fraktion den Hinterbliebenen gegenüber unsere Anteilnahme zum Ausdruck bringen. Ich möchte aber auch sagen, dass wir es bedauern, dass wir für die Gerichtsvollzieher bisher noch keinen Durchbruch erzielen konnten. Deshalb wollen wir uns zumindest in dieser Frage dann auch im Ausschuss weiter damit befassen und gegebenenfalls die Gerichtsvollzieher in einer mündlichen Anhörung noch mal zu Wort kommen lassen. Schließlich hoffen wir, dass es auch hier ähnlich wie bei den anderen Fragen zu einer guten Lösung kommt und die Opposition sich dann ebenso verantwortungsbewusst zeigt. Anders als bei den Gerichtsvollziehern bisher gab es für die Anliegen der Rechtspfleger aber eine Mehrheit im Ausschuss. Wir wollen bei den Rechtspflegern ermöglichen, in Fällen, in denen sie die Sitzungsleitung innehaben, dies auch durch das Tragen einer Robe kenntlich zu machen. Hier geht es nicht nur, aber auch um die Wertschätzung für die geleistete Arbeit und auch darum, anzuerkennen, dass der Berufsstand vielfältige, wichtige Aufgaben abdeckt. Das heißt, insbesondere auch anzuerkennen, dass die Rechtspfleger hier auch Verantwortung übernehmen. Als vierte Säule, meine Damen und Herren, wurde ebenfalls beschlossen, die Zuständigkeit für die zentrale Überwachungsstelle der digitalen Barrierefreiheit in eine neue Zuständigkeit zu übertragen. Auch hier ist es dankenswerterweise gelungen, eine Einigung herbeizuführen. Dieser Aspekt steht dann heute im Plenum auch zur Abstimmung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, lassen Sie mich zum Schluss noch etwas zum Entschließungsantrag der Linken sagen. Auch dieser befasst sich mit dem wesentlichen Artikel 1 des Gesetzes. Ich muss sagen, in der Tat ist die demografische Entwicklung eine sehr wesentliche Herausforderung bei den Gerichten. Das gilt natürlich in vielen Bereichen, aber eben ganz besonders bei und in der Justiz, also kann man letztlich der Fragestellung des Antrags natürlich auch zustimmen. Betrachtet man die Altersstruktur der Thüringer Justiz – da ist ja in der Vergangenheit auch schon viel berichtet worden – und der Richterschaft im Speziellen, dann weiß man, vor welchen enormen Herausforderungen wir in den kommenden Jahren in puncto Personal stehen. Insofern ist es ein hehres Ziel, auch die im Antrag benannten kurzen Wege zu den Gerichten, die gute Erreichbarkeit der Rechtsdienstleistungen aufrechtzuerhalten. Auch das macht natürlich einen Rechtsstaat aus. Gerade deshalb braucht es natürlich zukunftsfähige Strukturen und gerade deshalb wollen wir mit dem heutigen Beschluss dann auch weiter daran arbeiten. Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, insgesamt ist es gut, dass wir heute Teile des Gesetzes beschließen können. Ich werbe im Ergebnis um Zustimmung für diesen Teil. Gleichzeitig wird es natürlich – das ist angeklungen – nicht das letzte Mal sein, dass wir über dieses Gesetz reden. Denn auch bei den Anliegen der Gerichtsvollzieher – das möchte ich an dieser Stelle noch mal besonders betonen – haben wir wie beschrieben noch einige bedeutende Notwendigkeiten auf der Tagesordnung. Ich danke Ihnen sehr für Ihre Aufmerksamkeit und bitte letztlich noch mal um Zustimmung für diesen heute zur Abstimmung stehenden Teil. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
