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Ulrike Große-Röthig

Die Linke 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Zuschauende oben auf der Tribüne und am Livestream, in einem etwas unüblichen Verfahren kommt der hier zur Beratung stehende Gesetzentwurf um die Ecke, in einer geteilten Fassung, also in zwei Etappen, hier in unser Plenum. Heute geht es nur um den Schwerpunkt der Regelung der Gerichtsstandorte und tatsächlich noch einmal um die Roben. Wir haben es eben schon gehört. Der zweite Schwerpunkt des ursprünglichen Gesetzentwurfs bleibt weiter in Beratung im zuständigen Ausschuss und das ist auch gut so. Die Neuregelung zu den Gerichtsstandorten muss jedoch bis zum Jahresende unter Dach und Fach sein, damit die Gerichtsstandorte auch ab dem 1. Januar 2026 weiter ihre rechtlich korrekte Absicherung haben. Als notwendige und zügige Notlösung wegen Fristablauf kann die Linke-Fraktion die geplante Verlängerung des Übergangszustands nachvollziehen. Allerdings sind wir auch der Ansicht, dass die Neustrukturierung nicht einfach auf halber Strecke abgebrochen werden darf. Als Notlösung, um mit den Befristungsproblemen und dem Problem der Verzögerung bei Um- und Neubauten pragmatisch umzugehen, sind die vorliegenden Regelungen noch vertretbar. Aber wir als Linke warnen davor, aus dieser Übergangslösung auf Schleichwegen eine Dauerlösung für die Gerichtsstandorte in diesem Land zu machen. Vielmehr muss man sich sehr fundiert ansehen, wie die Standort- und Arbeitsstrukturen angesichts der aktuellen bzw. zukünftigen massiven Herausforderungen für die Thüringer Justiz ausgestaltet sein müssen, um auch längerfristig tragfähig zu sein. Deshalb haben wir den schon eingebrachten Entschließungsantrag hier vorgestellt, der ein umfassendes Evaluierungsverfahren zum Inhalt hat. Ich habe die Inhalte gerade eben in einer kurzen Rede vorgestellt. Kernaufgaben einer gut funktionierenden Justiz, die auch ihre soziale Funktion gegenüber Bürgerinnen und Bürgern wahrnimmt, sind dauerhafte, faire Konfliktlösungen durch transparente Verfahren, die die Betroffenen bzw. die Rechtsuchenden nicht zu bloßen Verwaltungsobjekten machen. Dazu gehört auch die gute Erreichbarkeit der Gerichte und der anderen Gerichtsdienstleistungen. Dazu gehört die qualitativ gute und zügige Bearbeitung von Verfahren, denn in vielen Fällen können Betroffene nur dann ihre Rechte wirksam verwirklichen, wenn es in einem bestimmten Zeitfenster passiert. Außerdem kann nur dann, wenn die Absicherung der angemessenen personellen, sächlichen und auch finanziellen Ausstattung der Justiz gegeben ist, eine unabhängige und qualifizierte Arbeit der Gerichte ermöglicht werden. Dazu braucht es nicht die sogenannten Justizpaläste an praktisch jeder Ecke, aber ein flächendeckendes Netz wirkungsvoll und bürgernah arbeitender Justizeinrichtungen und Justizdienstleistungen ist dafür nötig. Die mit der vorliegenden Neuregelung angestrebte vorübergehende Stilllegung des Neustrukturierungsprozesses kann noch nicht das Ende eines Denkprozesses sein. Das gilt ungeachtet dessen, was wir als Linke-Fraktion an Verständnis dafür haben, dass nun, Anfang Dezember 2025, die bei den Gerichten arbeitenden Justizbediensteten Sicherheit darüber haben wollen, wie es für sie ab dem 1. Januar weitergeht. Deshalb stimmen wir der Fortschreibung der Übergangsregelung zu, mit Aussicht auf einen fundierten Prozess, der Gerichtsstrukturen in Thüringen noch mal anschaut, um diese langfristig wirkungsvoll vor allem zugunsten der rechtsuchenden Menschen in Thüringen auszugestalten. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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