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Sigrid Hupach

BSW 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, werte Gäste, man fragt sich schon beim Lesen des Titels nach der Intention der Verfasser und welche Opfer hier gemeint sein sollen. Der Feststellungsteil wirkt auf den ersten Blick sachlich und suggeriert ein ernst zu nehmendes Anliegen: die Erhaltung und Anerkennung zahlreicher Kriegsgräber als wichtige Orte des Gedenkens. Allerdings haben Sie sich in Punkt I.1 nahezu ausschließlich auf – Zitat – „soldatische und zivile Opfer der beiden Weltkriege, der Vertreibung der Deutschen […], der Einigungs- und Befreiungskriege sowie der Auslandseinsätze der Bundeswehr“ bezogen. Hier zeigt sich deutlich, welcher Geisteshaltung dieser Antrag entspringt. (Beifall BSW) Sie unterschlagen hier die Opfergruppen der NSGewaltherrschaft, die Opfer der Schoah, der Euthanasie, der Zwangsarbeiter, der Deserteure und Widerstandskämpfer und die Opfer der vielen Nationen, die von Deutschland ausgehend in zwei Weltkriegen verursacht wurden, insbesondere auch die der Sowjetunion, welche den größten Blutzoll während des Zweiten Weltkriegs getragen hat. (Beifall CDU, BSW) Ihre einseitige Opfersicht ist mit einer verantwortungsvollen, friedensorientierten Erinnerungskultur in keiner Weise vereinbar, (Beifall BSW, Die Linke, SPD) weder in Thüringen noch in Deutschland und in Europa. Zu Ihrem Forderungsteil: In den Punkten II.1 bis 3 fordern Sie ein öffentlich einsehbares Register und den Sanierungsbedarf flächendeckend zu erfassen. Den Kommunen wollen Sie infolge der Erfassung entsprechende Mittel zur Verfügung stellen. Eine Registererstellung und eine landesweite Bedarfserhebung würden aber einen erheblichen Aufwand für die Kommunen und auch die Landesverwaltung bedeuten und die kommunalen Haushalte sowie auch den Landeshaushalt erheblich belasten. Zudem wissen die Kommunen, wo ihre Kriegsgräber und ihre Kriegsdenkmäler sind, und sie kennen auch den Stand des Sanierungsbedarfs. (Beifall CDU) (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: Ganz ge- nau!) Wir als BSW wollen selbstverständlich nicht, dass Kriegsgräber und Denkmäler verwahrlosen, und wir wollen die Kommunen auch bei der Erhaltung unterstützen. (Beifall CDU, BSW) Aber Kommunen stärken und unterstützen heißt auch, die kommunale Selbstverwaltung zu respektieren (Beifall CDU) und ihnen nicht zusätzliche unfundierte Pflichten aufzuerlegen. Es ist mitnichten so, dass alle Kriegsdenkmäler im Verfall oder in einem maroden Zustand sind.

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