Carolin Gerbothe
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident, werte Abgeordnete, sehr geehrte Besucher auf der Tribüne und am Livestream, werte Vertreterinnen und Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft, für viele Familien ist die Wahl einer freien Schule eine ganz bewusste Entscheidung für ihr Kind und für dessen Zukunft. Genau diese Familien, diese Kinder, diese engagierten Lehrkräfte und Träger haben in den letzten Jahren auf Klarheit und vor allen Dingen auch auf Verlässlichkeit gewartet. Heute geben wir ihnen diese Verlässlichkeit zurück. Mit dem fünften Änderungsgesetz zum Thüringer Gesetz über Schulen in freier Trägerschaft schaffen wir einen stabilen Rahmen. Wir setzen nicht nur einen Verfassungsauftrag um, wir zeigen vor allem Wertschätzung für einen unverzichtbaren Teil unserer Bildungslandschaft. Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte zunächst Danke sagen, Danke an alle, die in den Anhörungen und Beratungen ihre Sorgen, ihre Erfahrungen und ihre Expertise eingebracht haben. Die Vertreter der Schulen in freier Trägerschaft haben uns sehr deutlich gemacht, wie sehr die Unsicherheit in den letzten Jahren an den Schulen vorherrschte – bei der Personalplanung, bei Investitionsentscheidungen und eben im alltäglichen Betrieb. Wir haben zugehört und nun nach zehn Jahren Stillstand in der Bildungspolitik – gerade in diesem so wichtigen Bereich – gehandelt. Mit der Gesetzesänderung erhöhen wir die Mittel für die freien Schulen unter angespannter Haushaltslage. Aber – und das ist uns als CDU-Fraktion besonders wichtig – es geht hier eben nicht nur um Zahlen. Es geht um Planungssicherheit. Es geht darum, dass Schulleiterinnen und Schulleiter endlich wieder langfristig denken können, dass Träger ihre engagierten Lehrkräfte halten und vor allen Dingen natürlich auch neue gewinnen können, dass Familien darauf vertrauen können, dass die Schule ihrer Wahl auch morgen noch verlässlich arbeiten kann. Genau deshalb war uns wichtig, den Änderungsantrag vom November auf den Weg zu bringen. Wir haben verstanden, dass eine Reduzierung mitten im laufenden Schuljahr für die betroffenen Schulen, vor allem Förderschulen und Förderberufsschulen, eine schmerzliche Härte gewesen wäre. Deshalb haben wir eine Überbrückung bis zum 31. Juli 2026 geschaffen. Das ist ein Zeichen des Respekts vor der Arbeit dieser Schulen und vor den besonderen Herausforderungen, die sie tagtäglich meistern. Sehr geehrte Damen und Herren, die Arbeit der Schulen in freier Trägerschaft verdient Anerkennung, nicht nur Worte, sondern auch in konkretem Handeln und eben in Taten. Deshalb entlasten wir die Träger von unnötiger Bürokratie durch ein Stichprobenverfahren statt flächendeckender Nachweispflicht, durch die längst überfällige Anerkennung von Overheadkosten von bis zu 5 Prozent, durch klare Fristen, die allen Beteiligten Orientierung bringen. Wir wissen, dass jede Stunde, die nicht mit Verwaltung verbracht wird, im Endeffekt doch den Kindern an den Schulen zugutekommt. Zum Entschließungsantrag der Linken möchte ich offen sagen: Ich verstehe den Wunsch, alle Herausforderungen hier in diesem Bereich angehen zu wollen. Aber die Träger haben uns in der Anhörung eines klar mitgeteilt: Sie brauchen jetzt vor allen Dingen Planungssicherheit und Verlässlichkeit. Nichtsdestotrotz verwehren wir uns der inhaltlichen Debatte nicht, denn die weitere Entwicklung der freien Schulen ist wichtig. Sehr geehrte Damen und Herren, das Gesetz der Brombeere ist viel mehr als eine technische Anpassung von Beträgen. Es ist ein Bekenntnis zur Vielfalt in unserem Thüringer Bildungswesen. Es ist ein Zeichen der Wertschätzung für all jene, die tagtäglich in den freien Schulen arbeiten. Und es ist ein Versprechen an die Familien hier in unserem Freistaat: Ihr könnt darauf vertrauen, dass die Schule eures Kindes auf einem soliden Fundament steht. Mein herzlicher Dank gilt deshalb allen, die zu diesem Gesetz beigetragen haben, und besonders den Vertretern der Schulen in freier Trägerschaft für ihre Geduld und für ihr konstruktives Engagement. Freie Schulen sind nicht als Konkurrenz zu staatlichen Schulen zu sehen. Sie sind Partner in der gemeinsamen Arbeit, jedem Kind in Thüringen die bestmögliche Bildung zu gewährleisten. Mit der heutigen Verabschiedung dieses Gesetzentwurfs stärken wir diese Partnerschaft und geben allen Beteiligten das, worauf sie doch so lange gewartet haben: Verlässlichkeit, Anerkennung und eine gesicherte Zukunft. Ich bitte deshalb um breite Zustimmung zu diesem Gesetz. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
