Lutz Liebscher
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, liebe Gäste, wir reden heute hier über Wohnungsbau und damit über eine der zentralen sozialen Fragen unserer Zeit. Viele Menschen in Thüringen suchen bezahlbare Wohnungen, Unternehmen ringen mit steigenden Baukosten und Zinsen, und Wohnungsgesellschaften und Wohnungsbaugenossenschaften brauchen Verlässlichkeit, um investieren zu können. Die AfD redet eben nicht über Wohnungsbau. Sie legen einen Gesetzentwurf vor, der im Kern nichts anderes tut, als ein bewährtes wohnungspolitisches Instrument zu zerstören, und zwar das Thüringer Wohnungsbauvermögen. Dieses Sondervermögen ist eingeführt worden, um Mittel für den Wohnungsbau zweckgebunden, planbar und über mehrere Jahre hinweg verfügbar zu machen. Es soll langfristige Investitionen absichern, gerade für kommunale und gemeinwohlorientierte Wohnungsunternehmen. Die AfD will dieses Sondervermögen nun auflösen, die freien Mittel dem Kernhaushalt zuführen und alle Programme ausschließlich im normalen Haushalt abbilden. Das klingt nach Haushaltsklarheit, ist aber wohnungspolitisch das falsche Signal. Was bedeutet das konkret? Es bedeutet weniger Verlässlichkeit und weniger Planungssicherheit. Wer in Wohnungsbau investiert, plant nicht in Jahresscheiben, sondern in Jahrzehnten. Ein Sondervermögen mit klarer Zweckbindung gibt Kommunen, Genossenschaften und Investoren die Sicherheit, dass Fördermittel nicht von einer Haushaltsdebatte zur nächsten infrage gestellt werden. Wenn die AfD dieses Instrument zurück in den allgemeinen Haushalt schieben will, löst sie diese Verlässlichkeit auf, mitten in einer Situation, in der wir eigentlich alles tun müssten, um Investitionen anzureizen. Die AfD beruft sich dabei auf die Kritik des Rechnungshofs. Ja, der Rechnungshof hat darauf hingewiesen, dass sich Mittel angesammelt haben, dass Bedarf und Programmsteuerung besser begründet und kommuniziert werden müssen. Das nehmen wir als SPD auch sehr ernst. Aber aus einer Kritik an der Umsetzung folgt noch lange nicht, dass das Instrument falsch ist. Wenn der Rechnungshof sagt: Steuert besser, dann ist die Antwort einer verantwortungsvollen Politik: Wir reformieren, wir schärfen nach, wir sorgen für mehr Transparenz. Die Antwort der AfD lautet stattdessen: Wir schaffen das Instrument ab. Das ist ideologische Generalabrechnung, nicht konstruktive Problemlösung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wer den Gesetzentwurf liest, findet darin keinen einzigen konkreten Vorschlag, wie mehr bezahlbarer Wohnraum entstehen soll, kein Wort zu sozialen Bindungen, kein Wort zu Mieterschutz, keine Strategie für klimafreundlichen Neubau oder Sanierung, keine Antwort auf die Frage, wie wir in Thüringen tatsächlich zusätzliche Wohnungen schaffen. Stattdessen beschränkt sich der Entwurf auf eine haushaltstechnische Operation: Zweckbindung weg, Sondervermögen weg, zurück in den schlanken Kernhaushalt. Das ist reine Verwaltungstechnokratie ohne wohnungspolitischen Mehrwert. Politisch steht dahinter eine klare Stoßrichtung: Zweckgebundene sozialstaatliche Förderstrukturen sind der AfD suspekt. Sie will öffentliche Vorsorge zurückfahren und die Investitionstätigkeit des Landes auf das reduzieren, was im jährlichen Haushaltsgerangel gerade noch durchgeht. Das mag in einer Haushaltsrede beeindrucken, hilft aber keiner Mieterin und keinem Mieter in Thüringen. In der Wohnungsfrage brauchen wir das Gegenteil: einen handlungsfähigen Staat, der Mittel bündelt, langfristig sichert und strategisch einsetzt. Wir als SPD-Fraktion sagen deshalb: Ja, das Wohnungsbauvermögen braucht Verbesserungen. Wir brauchen eine bessere Bedarfsermittlung, eine klarere Zielsteuerung, eine transparentere Berichterstattung. Wir müssen Programme stärker mit dem neuen Bau-Turbo der Bundesregierung und dem Baupaket der Landesregierung, mit der sozialen Wohnraumförderung und mit den Klimazielen verzahnen. Wir wollen, dass die vorhandenen Mittel tatsächlich schneller und gezielter auf die Straße oder besser gesagt auf die Baustellen kommen. Aber wir wollen das Instrument dafür besser nutzen und stärken und es nicht ausschalten, wie Sie das wollen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, in einer angespannten Wohnungssituation ist es genau der falsche Weg, ein Sondervermögen aufzulösen, das gerade dazu dient, Wohnraumförderung zu verstetigen. Der Gesetzentwurf der AfD löst kein einziges wohnungspolitisches Problem. Er schwächt die Zweckbindung, er schwächt die Planbarkeit und er reduziert eine komplexe soziale Frage auf eine buchhalterische Verschiebung zwischen Sondervermögen und Kernhaushalt. Als SPD-Fraktion werden wir diesen Gesetzentwurf daher entschieden ablehnen. Wir stehen für eine aktive, gestaltende Wohnungspolitik, für mehr bezahlbaren Wohnraum, für verlässliche Förderung und für einen Staat, der seine Instrumente verbessert und nicht abbaut. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall SPD)
