Stefan Schard
Thüringer Briefwahlreformgesetz
Es dauert auch nicht lange. Herr Mühlmann, da hilft Ihnen auch keine politische Bildung oder auf wen Sie sich da immer beziehen. Zwei Fakten noch mal – ich will es noch mal ganz eindrücklich nennen, dass Sie es auch verstehen –: In der Begründung zu Ihrem Gesetzentwurf geht es um Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wir haben doch hier eindeutig gesagt: Nein, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts sagt genau was anderes als das, was Sie behaupten – erster Punkt. Zweiter Punkt: Sie werfen hier um sich mit irgendwelchen Manipulationen, die es in dieser Breite sicherlich nicht gibt. Das ist der zweite Punkt. Und ich will Ihnen noch etwas sagen: Auch wenn es aus Ihrer Sicht vielleicht verständlich ist, am Ende nur die wählen zu lassen, die Sie mehrheitlich wählen –
(Zwischenruf Abg. Mühlmann, AfD: Das ist
eine Verschwörungstheorie!) es mag sein, dass es aus Ihrer Sicht vielleicht gut ist, aber für uns alle ist das bestimmt nicht gut. Deshalb werden wir sehr darauf aufpassen, dass so etwas nicht passiert. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
