Ringo Mühlmann
Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts
Meine beiden Vorredner haben schon einiges gesagt, dem will ich jetzt gar nicht so viel inhaltlich noch hinzufügen. Ich will aber die uns durchaus positiv aufgefallenen Inhalte kurz nennen, also beispielsweise Modernisierung beim Laufbahnrecht, bessere Strukturen auch im Beihilferecht. Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, das ist sinnvoll. Ein paar technische Präzisierungen sind auch noch dabei; klare Regeln zur staatlichen Neutralität im äußeren Erscheinungsbild. Um es auf den Punkt zu bringen: Religiöse Symbolik gehört nicht in den Staatsdienst. Das tragen wir mit. Es ist allerdings ein Punkt drin, wo sich mir – ich sage es mal als Polizeibeamter – ganz klar die Nackenhaare aufstellen. Eine gesetzlich verankerte Kennzeichnungspflicht für Polizeibeamte ist politisch hochumstritten, um das vorsichtig auszudrücken. Das haben wir früher abgelehnt, das wurde vonseiten der AfD auch in anderen Bundesländern konsequent abgelehnt, das lehnen wir auch in dem Fall konsequent ab. Polizeibeamte sind Vertrauenspersonen des Staats und eben keine potenziellen Verdachtsfälle.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Das sagt ja der Richtige!) Wenn Sie das anders sehen, können Sie nachher hier vorkommen und können es einfach mal ausführen, Frau König-Preuss. Diese Kennzeichnungspflicht ist für uns jedenfalls kein modernes Verständnis von Polizei, das ist ein Misstrauenssignal. Momentan ist das schon in der Exekutive geregelt. Wir brauchen das nicht auch noch im Gesetz. Um es kurz zu machen: Daher ist das Beste, was Sie heute von uns erwarten können, eine Enthaltung.
(Beifall AfD)
