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Jonas Urbach

CDU 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, liebe Zuschauerinnen und Zuschauer, die den Saal gerade betreten und auch am Livestream, wir wollen heute eine umfassende Fortschreibung unseres Dienstrechts beschließen. Dieses Mantelgesetz mit Änderungen im Thüringer Beamtengesetz, im Laufbahngesetz und im Disziplinargesetz betrifft all jene, die in Thüringen Verantwortung tragen: unsere Polizistinnen und Polizisten, unsere Lehrerinnen und Lehrer, die Beschäftigten in Verwaltung und Justiz sowie die vielen Beamtinnen und Beamten in den Fachverwaltungen. Es ist ein Gesetz, das in die Tiefe geht. Es ordnet, modernisiert und schafft Klarheit, so wie es der öffentliche Dienst in unserem Land verdient. Das neue Dienstrecht räumt Fallstricke aus und schafft Regelungen, wo sie nötig sind, und Freiheiten, wo sie möglich sind. Zunächst möchte ich ausdrücklich der Landesregierung danken, die mit ihrem Entwurf einen breiten, gut strukturierten Rahmen geschaffen hat. Diese Vorlage ist erkennbar getragen von dem Bemühen, unseren öffentlichen Dienst zukunftsfest zu gestalten und zugleich Rechtsprechung sowie Praxisanforderungen umzusetzen. Ebenso gebührt dem Ausschuss für Inneres, Kommunales und Landesentwicklung Dank und Anerkennung. In intensiven Beratungen wurden zahlreiche Klarstellungen, Präzisierungen und Ergänzungen eingebracht, die das Gesetz nicht konterkarieren, sondern stärken. Regierung und Ausschuss haben hier gemeinsam mit Anzuhörenden gezeigt, wie verantwortungsvolle Gesetzgebung funktioniert: konstruktiv, ausgewogen und mit Blick auf das Ganze. Die Landesregierung hat eine Vielzahl von guten und wichtigen Punkten aufgegriffen. Zunächst das äußere Erscheinungsbild und die Dienstkleidung: Die Anpassungen in diesem Bereich bei den Polizisten sind notwendig, weil die neue Rechtsprechung eindeutige gesetzliche Grundlagen fordert. Nun liegt eine Regelung vor, die klare Zuständigkeiten benennt und Anordnungen begründungsbedürftig macht, welche das Erscheinungsbild betreffen, und die Eingriffe insbesondere bei religiösen oder weltanschaulichen Merkmalen auf das absolut erforderliche Maß beschränkt. Damit wird ein ordnungsgemäßer Austausch zwischen dienstlicher Notwendigkeit sowie persönlicher Freiheit und Selbstbestimmung geschaffen – ein wichtiger Schritt zu mehr Rechtssicherheit und zu einer modernen Verwaltungskultur. Das Beihilferecht erfährt eine nachhaltige Neuordnung, denn es wurde von Grund auf überarbeitet. Die Landesregierung hat hier einen Modernisierungsschub angestoßen. Klare Bemessungsgrundsätze, neue Regelungen zum Einbehalten und Einbeziehung ausländischer Einkünfte und eine präzise Ermächtigungsgrundlage für die Beihilfeverordnung. Der Ausschuss hat diese gesetzlichen Strukturen weiter geschärft und die Systematik verbessert. Das Ergebnis von Regierungsvorlage und Ausschussberatungen ist ein ausgewogenes Regelwerk, das die finanzielle Verantwortung des Staats klar definiert und zugleich die Interessen der Betroffenen berücksichtigt. Die Ausbildungskostenerstattung schafft eine faire Balance zwischen alten und neuen Dienstherren. Eines der besonders wichtigen Anliegen aus Sicht der CDU ist die Stärkung der Verantwortungsgemeinschaft der Dienstherren. Wer junge Menschen ausbildet, investiert erheblich, und wer diese gut ausgebildeten Kräfte abwirbt, muss künftig einen fairen Ausgleich leisten. Das ist ordnungspolitisch richtig und entspricht unserem Verständnis von Verlässlichkeit und Leistungsgerechtigkeit. Die Landesregierung hat diesen Mechanismus vorgesehen, der Ausschuss hat ihn präzisiert und die Anwendung klarer gefasst. Zusammen besteht ein Instrument, das Abwanderung begrenzt, Ausbildung stärkt und die Loyalität im öffentlichen Dienst fair ordnet. Mittelfristig wird es allerdings notwendig bleiben, ein Werkzeug und ein Vorgehen zu finden, das Thüringen als Arbeitgeber im öffentlichen Dienst noch attraktiver macht. Im Übrigen profitieren auch unsere Lehrerinnen und Lehrer als eine der größten Berufsgruppen im Landesdienst ganz unmittelbar von dieser Reform. Für sie bedeutet das neue Dienstrecht mehr Klarheit und mehr Rechtssicherheit. Zudem eröffnen die neuen laufbahnrechtlichen Bestimmungen zusätzliche Entwicklungsmöglichkeiten. Lehrern wird nun ermöglicht, die Laufbahn zu wechseln. Damit schaffen wir zweierlei Vorteile: Dem Lehrermangel kann flexibler begegnet werden und die Lehrer selbst können ihre örtlichen Präferenzen in die Laufbahnwahl einbeziehen – eine Win-win-Situation sozusagen. Des Weiteren – und das ist wohl der wichtigste Punkt für die Lehrer – entfällt die Beurteilungspflicht und wird durch eine neue Regelbeurteilung ersetzt. Das ist nicht nur verwaltungsökonomischer, sondern entlastet auch das Lehrpersonal nachhaltig, auch jetzt schon, in diesem Zeitraum aktuell. Die neue Möglichkeit unbezahlten Urlaubs für den Erwerb weiterer Laufbahnvoraussetzungen sowie die Option, auch als Beamter auf Lebenszeit einen zusätzlichen Vorbereitungsdienst wahrzunehmen, fördern individuelle Qualifizierungswege und steigern die Attraktivität des Lehrberufs. Schließlich tragen die Einführung der Ausbildungskostenerstattung sowie die Einschränkungen der Leistungsüberprüfungspflichten dazu bei, unser Lehrpersonal langfristig zu sichern und attraktiv zu bleiben. Die Investitionen des Landes in die Lehrerausbildung werden besser geschützt und die Abwanderung bereits qualifizierter Kräfte wird eingedämmt – ein wichtiger Schritt zur Stabilisierung unserer Schulen und zum Bildungsstandort Thüringen. Zuletzt die angesprochene Kennzeichnungspflicht im Polizeivollzugsdienst: Ein besonders sensibler und zugleich zentraler Bestandteil dieser Reform ist die gesetzliche Verankerung der Kennzeichnungspflicht für Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamte. Die bisherige Praxis beruhte ausschließlich auf Verwaltungsvorschriften und die jüngere Rechtsprechung hat deutlich gemacht, dass eine solche Pflicht, die in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung eingreift, einer klaren gesetzlichen Grundlage bedarf. Dem ist die Landesregierung weitgehend nachgekommen. Dabei war es entscheidend, eine sachgerechte Balance zu finden zwischen dem Schutz der Polizeikräfte, die insbesondere im geschlossenen Einsatz bei Großdemonstrationen oder bei Gefährdungslagen unter erheblichen Risiken arbeiten, und dem legitimen rechtsstaatlichen Interesse der Bürgerinnen und Bürger, polizeiliches Handeln im Nachhinein überprüfen zu können. Die nun gesetzlich festzuschreibende Lösung trägt diesem Spannungsverhältnis Rechnung. Die schon bestehende Pflicht zur Namenskennzeichnung bleibt grundsätzlich erhalten. Für geschlossene Einheiten und Einsätze in Schutzkleidung ist die numerische Kennzeichnung vorgesehen, um Anonymität und Nachverfolgbarkeit zu wahren. Die Zuordnung erfolgt datenschutzkonform und die Nutzung ist nur zulässig bei Verdacht auf strafbare Handlungen, erhebliche Dienstpflichtverletzungen oder zur Abwehr gegenwärtiger Gefahren. Abschließend sind die Löschfristen der im Verfahren erhobenen persönlichen Daten klar geregelt. Damit entsteht ein System, das Rechtssicherheit für alle Beteiligten schafft, für die Einsatzkräfte, deren Identität wir schützen, und für die Bürgerinnen und Bürger, deren Vertrauen und Anspruch auf rechtsstaatliche Nachvollziehbarkeit wir wahren. Gerade dort, wo der Schutz der Identität unserer Polizistinnen und Polizisten notwendig ist, finden oft notwendige und schwere Grundrechtseingriffe statt. Die gesetzliche Regelung stellt sicher, dass Kontrolle möglich bleibt, ohne die Beamtinnen und Beamten zu gefährden. Für Spezialeinsatzkräfte ist im vorliegenden Entwurf noch keine Ausstattung mit einer individualisierten Kennzeichnung vorgesehen. Daher unterstützen wir auch den anhängenden Entschließungsantrag, die offengehaltene Möglichkeit, gemäß § 104a Abs. 4 und Abs. 5 Thüringer Beamtengesetz zu prüfen. Denn Ziel ist es, polizeiliches Handeln im Einzelfall nachvollziehbar zu machen und rechtsstaatliche Kontrolle lückenlos zu gewährleisten, um Vorwürfen effektiv nachgehen zu können, aber vor allem auch, Herr Kollege, um rechtmäßig handelnde Beamtinnen und Beamte vor pauschalen Verdächtigungen schützen zu können. Die Ausschussberatungen haben die Bestimmungen konkretisiert, insbesondere bei Speicherung, Zweckbindung und Löschfristen, und damit zu einer ausgewogenen, praxistauglichen Regelung beigetragen. Weitere wichtige Modernisierungen im Dienstrecht sind die Gewährung von Urlaub ohne Dienstbezüge für den Erwerb neuer Laufbahnvoraussetzungen, eine verbesserte Eignungsuntersuchung bei besonders gefahrgeneigten Tätigkeiten, die Neuordnung von Laufbahnen im nichttechnischen Verwaltungsdienst sowie Präzisierungen im Disziplinargesetz. Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieses Gesetz ist ein gutes Beispiel für konstruktive parlamentarische Arbeit. Die Landesregierung hat einen Entwurf vorgelegt, der umfangreich und durchdacht war. Der Ausschuss hat diesen Entwurf gewürdigt, weiterentwickelt und an entscheidenden Punkten ergänzt. Das Ergebnis ist ein modernes, verlässliches und ausgewogenes Dienstrecht für unser Land, eines, das die Arbeit und den Schutz unserer Beamtinnen und Beamten stärkt und zugleich die Funktionsfähigkeit des Staats sichert. Wir danken der Landesregierung für ihre Arbeit und den Ausschussmitgliedern für die sorgfältige und kollegiale Beratung wie auch den Anzuhörenden für ihre Hinweise. Dieses gemeinsame Ergebnis können wir als CDU-Fraktion guten Gewissens unterstützen. Ich danke Ihnen recht herzlich. (Beifall CDU, BSW)

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