Lennart Geibert
Sanierung und Restaurierung von Kriegsgräbern sowie Krieger- und Vertriebenendenkmälern – Opfer sichtbar machen, angemessene Trauer ermöglichen
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren, ja, beim ersten oberflächlichen Blick auf den Antrag der AfD-Fraktion könnte man denken, dem Einreicher geht es anlässlich des Volkstrauertags, gewesen am 15. November dieses Jahres, um die Unterstützung der Kriegsgräberfürsorge, um die Erinnerung an das Leid der Opfer des Zweiten Weltkriegs. Aber weit gefehlt! Wenn man genauer hinschaut, wird eines ganz deutlich: Die AfD möchte sich des Volkstrauertags bedienen, um ein weiteres Mal ihr krudes Geschichtsbild zu verbreiten. Und ja, es geht bei dem Antrag vor allem um eine Erinnerungskultur aus Sicht der AfD. Eine Erinnerungskultur, die eben nicht auf Versöhnung über den Gräbern setzt – so, meine Damen und Herren von der AfD, der Leitspruch der deutschen Kriegsgräberfürsorge –, sondern vielmehr geht es um die von ihrem Anführer bereits propagierte Forderung nach einer Hundertachtziggradwende bei der Erinnerungskultur zur deutschen Schuld an den Verbrechen des Nationalsozialismus. Meine sehr verehrten Damen und Herren, bevor ich näher auf die Position meiner Fraktion zu dem in der Tat wichtigen Anliegen des Volkstrauertags und der Pflege der Erinnerungskultur komme, einige Anmerkungen zum vorliegenden Antrag: Außerordentlich aufschlussreich ist vor allem der Begründungstext, in dem Sie deutlich machen, worum es Ihnen wirklich geht, nämlich um eine Umdeutung der deutschen Geschichte. Sie betreiben nichts anderes als Geschichtsklitterung, wenn Sie bereits im ersten Satz Ihrer Begründung schreiben, dass Deutschland immer wieder zur Kriegspartei wurde. Ja, wie ist denn Deutschland am 1. September 1939 unverschuldet oder rein zufällig in den Krieg hineingezogen worden? Gern gebe ich Ihnen, Herr Geschichtslehrer Höcke, an dieser Stelle Nachhilfeunterricht.
(Beifall CDU)
(Heiterkeit AfD)
Deutschland hat am 01.09.1939 um 5.45 Uhr eben nicht zurückgeschossen, sondern hat mit dem Angriff des deutschen Schlachtschiffs „Schleswig-Holstein“ auf die polnische Garnison in Danzig zuerst geschossen, den Zweiten Weltkrieg also vorsätzlich begonnen. Deutschland ist eben nicht irgendwie zufällig in diesen Krieg als Kriegspartei hineingeraten. Kommen wir gleich zum zweiten Hauptkritikpunkt. Sie blenden mit Ihrem Antrag vollständig den historischen Zusammenhang von Ursache und Wirkung aus. Mit keinem Wort gehen Sie auf die Ursachen von Leid und Opfer der beiden Weltkriege, insbesondere des Zweiten Weltkriegs, ein. Mit keiner Silbe berücksichtigen Sie die Ursachen von Vertreibung, von der übrigens nicht nur Deutsche betroffen waren. Und – drittens – gerade aus deutscher Perspektive müsste auch der AfD klar sein, dass wir aufgrund unserer Verantwortung für die vom Nationalsozialismus begangenen Verbrechen eben keine Hundertachtziggradwende vollziehen dürfen und können. Daher, sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, die Partei des Verklärens – im Übrigen auch, was die Stasi-IM-Tätigkeiten von Abgeordneten Ihrer Fraktion betrifft –, können und dürfen wir die Erinnerung an die Opfer zum Volkstrauertag eben nicht, wie in Ihrem Antrag verlangt, allein auf die deutschen Opfer von Krieg und Vertreibung fokussieren. Dabei hätte Ihnen – Frau Marx hat es vorhin angesprochen – ein Blick in das Gesetz über die Erhaltung der Gräber der Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft – kurz Gräbergesetz – doch gezeigt, dass neben den Opfern von Krieg und Vertreibung auch andere von der AfD ausgeblendete Opfergruppen relevant sind, wie Personen, die während der Kriegsgefangenschaft oder an deren Folgen gestorben sind, Opfer der NS-Gewaltherrschaft, deutscher Internierungs- und Konzentrationslager oder Zwangsarbeiter, aber auch Personen, die vor 1989 aufgrund von rechtsstaatswidrigen Maßnahmen als Opfer des kommunistischen Regimes ums Leben gekommen sind. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die ausschließliche Fokussierung des AfD-Antrags auf deutsche Opfer widerspricht dem Anliegen des Volkstrauertags, wie eindeutig aus dem Sprechen des Totengedenkens an diesem Tag hervorgeht. Das übrigens erstmals von Bundespräsident Theodor Heuss im Jahr 1952 eingeführte Sprechen des Totengedenkens macht unmissverständlich bereits im ersten Satz deutlich – ich zitiere –: „Wir denken heute an die Opfer von Gewalt und Krieg, an Kinder, Frauen und Männer aller Völker.“ Im Gegensatz zur AfD unterscheidet das offizielle Totengedenken eben nicht zwischen Opfern der unterschiedlichen Nationalitäten oder Opfergruppen, zwischen einem Opfer erster und zweiter Klasse. Nein, jedes Opfer von Krieg, Gewalt, Hass und Gewaltherrschaft, von Terrorismus und politischer Verfolgung, von Rassismus und Antisemitismus ist ein Opfer zu viel und verdient unsere Trauer und unser Gedenken. Vergebens bleibt auch die Suche in dem AfD-Antrag nach den entscheidenden Wörtern „Versöhnung“ und „Verantwortung“. Auch hier hätte der Spruch zum Totengedenken bei der AfD für einen Erkenntnisgewinn sorgen können, wenn dieser denn gewollt wäre. Dort heißt es abschließend: „Aber unser Leben steht im Zeichen der Hoffnung auf Versöhnung unter den Menschen und Völkern, und unsere Verantwortung gilt dem Frieden unter den Menschen zu Hause und in der ganzen Welt.“ Meine sehr verehrten Damen und Herren, im Gegensatz zur AfD ist es für die CDU heute wichtig, in Thüringen, Deutschland und Europa gemeinsam aller Opfer von Krieg und gewaltsamen Konflikten zu gedenken, gemeinsam zu lernen, zu verstehen und sich über die Grenzen hinweg zusammen für eine friedliche Zukunft zu engagieren. Dabei leistet der Volksbund Deutsche Kriegsgräberfürsorge und im Speziellen sein Thüringer Landesverband, dessen Schirmherr unser Ministerpräsident ist, mit seinen zahlreichen ehrenamtlichen Mitarbeitern eine wertvolle Arbeit für unseren Freistaat und weit darüber hinaus.
(Beifall CDU, BSW)
Allein in Thüringen betreut der Volksbund immerhin 571 Begräbnisstätten und über 21.000 Gesamtgräber, die das Gedenken an insgesamt etwa 105.000 Opfer von Krieg und Gewaltherrschaft wachhalten sollen. Die Pflege und den Erhalt dieser Grabstätten bzw. Erinnerungsorte regelt das bereits erwähnte Gräbergesetz, das den Städten und Gemeinden als Friedhofsträger die Verantwortung dafür überträgt und jährlich etwa 800.000 Euro staatliche Mittel durch den Bund zur Verfügung stellt. In Thüringen erfolgt die Erfassung der Kriegsgräber bzw. Kriegsgräberstätten, von denen ca. ein Viertel sanierungsbedürftig ist. Dazu wird beim Thüringer Landesverwaltungsamt eine offizielle Gräberliste des Freistaats geführt. Auch wir können uns wie der Volksbund gut vorstellen, die Erfassung und Veröffentlichung von Kriegsgräbern ähnlich dem Musterbeispiel von Sachsen-Anhalt zu professionalisieren. Gern unterstützt die CDU-Fraktion dieses Anliegen. Im Übrigen hat die CDU wiederholt in den Haushaltsberatungen durch eigene Anträge die Arbeit der Kriegsgräberfürsorge unterstützt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, doch es geht nicht um die Pflege von Gräbern und Erinnerungsorten. Es geht um viel mehr. Es geht um das Gedenken. Es geht um das Zurückgeben von Würde. Es geht vor allem auch um den Erhalt des Friedens. Denn an kaum einem anderen Ort wird man sich der Schrecken des Kriegs und von Gewalt so bewusst wie an den langen Gräberreihen einer Kriegsgräberstätte. Aus unserer Sicht muss dieses Gedenken vor allem auch einen bedeutenden Beitrag zur Aussöhnung und Völkerverständigung in Europa leisten. Der Volksbund ist einer der wichtigsten Träger dieses Gedenkens und der Erinnerungskultur im In- und Ausland. Mit seiner friedenspädagogischen Arbeit, die jährlich über 30.000 Jugendliche in Deutschland und in Europa erreicht, tritt der Volksbund aktiv für den Erhalt demokratischer Werte ein. Wir, die CDU-Fraktion, wollen diese Arbeit mit besonderem Nachdruck würdigen und werden diese wichtige Arbeit auch weiterhin unterstützen. Der AfD-Antrag entspricht in seiner Grundaussage nicht dem hehren Anliegen des Volksbunds und kann daher von uns nur abgelehnt werden. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
