Lennart Geibert
Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026
Sehr geehrte Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, wir beraten heute über den Antrag der Landesregierung zur Verlängerung der Hochschulrahmenvereinbarung V mit den Veränderungen, wie wir gerade eben schon gehört haben, die wir noch im Wissenschaftsausschuss vorgenommen haben. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es geht um nicht weniger als die Zukunftsfähigkeit von Wissenschaft, Forschung und Lehre hier in Thüringen. Und ich sage ganz klar: Dieser Antrag mit den vorgenommenen Änderungen verdient unsere Zustimmung, weil er Planungssicherheit schafft, weil er Schwerpunkte setzt, die unser Land voranbringen, und weil er zeigt, dass wir Hochschulpolitik als Gesellschafts- und Standortpolitik begreifen. Unsere Hochschulen sind weit mehr als Bildungsstätten. Sie sind Orte der Forschung, des kritischen Denkens und des Dialogs. Sie sind Innovationsmotoren für Wirtschaft, Bindeglieder in internationalen Netzwerken und sie sind auch soziale Räume, in denen junge Menschen ihre Persönlichkeiten entwickeln und Verantwortung übernehmen. Mit dem vorliegenden Entwurf wird die Hochschulfinanzierung 2026 auf ein solides Fundament gestellt. Rund 600 Millionen Euro werden bereitgestellt. Das entspricht einer Steigerung von 3,5 Prozent gegenüber 2025. Und, meine Damen und Herren, das ist keine Kleinigkeit in Zeiten, in denen öffentliche Haushalte massiv unter Druck stehen. Viele andere Bereiche können von solchen Erhöhungen nur träumen. Das ist ein starkes Bekenntnis der Landesregierung für den Hochschulstandort Thüringen. Wer die Hochschulen stärken will, muss für Verlässlichkeit sorgen. Denn Forschungsvorhaben laufen über viele Jahre, Berufungsverfahren dauern ihre Zeit und auch Studenten brauchen Sicherheit, dass ihre Ausbildung nicht von Kürzungen bedroht ist. Diese Planungssicherheit schafft Vertrauen innerhalb der Hochschulen, bei den Beschäftigten und nicht zuletzt bei unseren Partnern in Wissenschaft und Wirtschaft. Auch hängt die Qualität unseres gesamten Bildungssystems entscheidend von gut ausgebildeten Lehrkräften ab. Hier setzen wir ebenfalls in der Rahmenvereinbarung wichtige Akzente, nämlich mit der Modernisierung der Lehramtsausbildung und der stärkeren Einbindung der Hochschulen für angewandte Wissenschaft sowie mit Maßnahmen zur Verringerung von Studienabbrüchen und der Förderung dualer Lehramtsstudiengänge, insbesondere in den MINT-Fächern. Dies sind alles konkrete Schritte, um ein strukturelles Problem zu lösen, nämlich das des anhaltenden Lehrkräftemangels. Damit stellen wir sicher, Thüringen kümmert sich um die Basis unseres Bildungssystems. Mit der Unterstützung der FSU Jena bei ihrer Bewerbung als Exzellenzuniversität setzen wir ein deutliches Signal: Thüringen kann und will im Wettbewerb um die besten Köpfe und Projekte mithalten. Exzellenzuniversitäten sind nicht nur prestigeträchtig, sondern ziehen auch Drittmittel, Kooperationen und internationale Aufmerksamkeit an. Eine erfolgreiche Bewerbung würde Strahlkraft weit über Jena hinaus für das ganze Wissenschaftsland Thüringen entfalten. Hier ist es künftig ebenfalls sinnvoll, auch die anderen exzellenten Universitäten in Thüringen als Landesregierung auf einem ähnlichen Weg zu unterstützen. Auch wissen wir, dass Hochschulpolitik langfristig gedacht werden muss. Deshalb ist es klug, dass das Jahr 2026 genutzt werden soll, um gemeinsam mit den Hochschulen Konzepte für die Zeit danach zu erarbeiten. Zudem ist ein moderner Hochschulbetrieb ohne leistungsfähige digitale Infrastruktur nicht denkbar. Die Rahmenvereinbarung beinhaltet, das IT-Zentrum zu einem hochschulübergreifenden Systemhaus auszubauen, gemeinsame IT-Dienste zu etablieren und die Informationssicherheit zu verbessern. Hinzu kommt der Ausbau leistungsstarker Hochleistungsrechenkapazitäten. Damit stärken wir die Wettbewerbsfähigkeit unserer Hochschulen und schaffen Grundlagen für innovative Forschung etwa im Bereich der künstlichen Intelligenz. Ebenfalls begrüße ich ausdrücklich die Änderung zur Aufwertung der Landeswissenschaftskonferenz, damit eine möglichst große Beteiligung bei der Gestaltung der künftigen Hochschullandschaft sichergestellt ist. Auch eine Absicherung des Hochschulgründungsnetzwerks ist im Interesse der CDUFraktion. Gestärkt werden sollen die Hochschulen auch durch Bürokratieabbau und den Abbau von Berichtspflichten und Genehmigungsvorbehalten. Forschung und Lehre brauchen Kreativität und Kreativität braucht zeitliche Ressourcen und keine Papierstapel. Dass mögliche Änderungen im Hochschulgesetz 2026 in Aussicht gestellt werden, ist ein wichtiges Signal. Damit zeigen wir, wir vertrauen unseren Hochschulen und wir nehmen ihre Forderungen nach weniger Bürokratie ernst. Meine sehr verehrten Damen und Herren, die Hochschulrahmenvereinbarung ist ein Bekenntnis zu unseren Hochschulen und Universitäten und zu ihrer Rolle für Thüringen. Sie verbindet Verlässlichkeit in der Finanzierung mit mutigen Schritten in Richtung Zukunft. Sie stärkt Lehrkräftebindung, treibt Digitalisierung voran, reduziert Bürokratie und setzt auf gesellschaftliche Verantwortung bei gleichzeitiger Einbindung wichtiger Akteure. Natürlich ist Hochschulpolitik immer auch ein Prozess. Wir werden im Jahr 2026 gemeinsam mit den Hochschulen weiterdenken müssen, welche Strukturen und Schwerpunkte wir langfristig setzen wollen. Aber die Richtung stimmt, die Rahmenvereinbarung gibt Orientierung und schafft den Raum für konstruktive Weiterentwicklung. Aus diesem Grund werbe ich für eine breite Zustimmung im Interesse unserer Hochschulen, unserer Studenten und unseres Landes und werbe für die Annahme der Hochschulrahmenvereinbarung und freue mich auf den gemeinsamen Prozess zur Weiterentwicklung dieser. Danke schön.
(Beifall CDU, BSW)
