Martin Henkel
Thüringer Gesetz zur Auflösung des Sondervermögens Westgruppe der Truppen (ThürWGT-AuflG)
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, sehr geehrte Damen und Herren, es ist kurz vor einer Mittagspause, und genau so wirkt auch die Debatte hierzu. Man könnte auch sagen, alle Jahre wieder kommt das Christuskind, und alle Jahre wieder kommt die AfD mit angeblich ganz großartigen Ideen, um den Haushalt mit einem Mal in Schuss zu bringen und den ganz großen Geldsegen zu bringen. Sehr geehrte Damen und Herren von der AfD, wie wollen Sie das denn machen? Sie suggerieren: durch die Auflösung von den Sonderhaushalten und den Sondervermögen. Das mag zwar auf den ersten Blick sogar charmant sein, es lohnt sich aber immer, wie bei allem, der zweite Blick auf die Sache und vor allem die Frage, was nach der Auflösung passieren würde. Das Sondervermögen der Westgruppe ist ein sehr gutes Beispiel dafür, warum diese ständige Mär von der AfD von der Sanierung des Haushalts durch Auflösung der Sondervermögen absurd ist und nicht funktioniert, im Übrigen auch immer nur einen Einmaleffekt mit sich bringen würde. Schauen wir uns aber zunächst an, was in der Verwaltung des Sondervermögens bisher passiert ist. 77 Prozent, also fast 80 Prozent der Objekte sind bereits aufbereitet. Die Verwaltung des Sondervermögens funktioniert in einem selbsttragenden Kreislauf. Mit eigenen Mitteln des Sondervermögens werden Dekontamination, Revitalisierung und Vermarktung gemeinsam finanziert. Über den Verkauf der Flächen in die wirtschaftliche, touristische oder teilweise auch wohnliche Nutzung fließt dann wieder Geld zurück. Voraussichtlich bis 2032 wird der Prozess abgeschlossen sein. Danach wird das Sondervermögen aufgelöst und es kommt das restliche Geld dann geordnet zurück in den Kernhaushalt. Wenn man aber wie die AfD mitten im Prozess die Auflösung vorziehen möchte und sich die Barmittel vorzeitig aneignen möchte, zerstört man diesen selbsttragenden Kreislauf. Wer die Barmittel entziehen möchte, muss sich fragen, wer die Kosten für die Dekontamination, für die Revitalisierung der weiteren Flächen, also der ungefähr 20 Prozent Flächen, die noch verbleiben, dann tragen soll. Und die Antwort hierauf ist einfach: Das müsste dann der Landeshaushalt direkt oder indirekt über Zuweisungen an die LEG übernehmen. Was uns die AfD hier als Lösung für das Haushaltsdefizit verkaufen möchte, entpuppt sich darum schnell als ein Taschenspielertrick. Linke Tasche, rechte Tasche – mehr ist das letztlich nicht. Sehr geehrte Damen und Herren, der LEG kann man auch nicht, wie von der AfD behauptet, vorschreiben oder befehlen, die Grundstücke einfach zu übernehmen. Man müsste der LEG die Grundstücke verkaufen, aber aufgrund der Kontamination der verbleibenden Grundstücke wird die LEG dafür kein Geld bezahlen, sondern welches fordern. Deshalb sagen wir: Der Prozess, wie er aktuell aufgesetzt ist, der läuft geordnet und der läuft vielleicht auch etwas langsam, aber er läuft stetig. Und wenn man den Prozess aber zerschlagen würde, indem man die Grundstücke jetzt auf die LEG übertragen würde oder der LEG verkaufen würde, dann zerschlägt man den laufenden Prozess. Was erst mal nach Geldsegen klingt, führt in der Folge zu Kosten, zu Chaos und zu Verzögerungen. Finanziell macht der Vorschlag deshalb keinen Sinn. Auch die anderen Begründungen machen es nicht besser. Geradezu absurd ist die Idee, es wäre derzeit intransparent und es würde besser, wenn man das Vermögen auflöst und die Grundstücke der LEG übergibt. Sehr geehrte Damen und Herren der AfD, haben Sie sich eigentlich darüber informiert, wie die LEG funktioniert und was die LEG überhaupt ist? Die LEG ist eine juristische Person des Privatrechts und keine Behörde des Freistaats. Als Parlament haben wir im Moment viel mehr Informations- und Zugriffsrechte auf das Sondervermögen, als wir es nach einer Übertragung hätten. Ein weiteres Argument ist, Grundstücke, die nicht verwertet werden sollen, würden bei Auflösung ohnehin in das Vermögen des Landes gehen. Stimmt, aber sie würden dann bereinigt und ohne Altlasten übergehen. Wenn man sie gleich jetzt überträgt, dann muss sich der Freistaat ja trotzdem nach der Aufarbeitung kümmern und das auch bezahlen. Und die nicht vermarktbaren Flächen werden von der LEG keinesfalls von uns abgekauft. Was sollte die LEG damit machen? Das wäre im Übrigen auch eine intransparente Auslegung. Sie würde genau das erzeugen, was hier kritisiert wird. Bislang gibt es kein intransparentes Verfahren, wie von der AfD behauptet. Aber genau dieses würde geschaffen, wenn man dem Folge leisten würde, was die AfD hier beantragt. Und deshalb werden wir das so auch ablehnen. Insgesamt lässt sich feststellen, dass der warme Geldsegen, den uns die AfD hier zur Sanierung des Haushalts mal wieder verspricht, eine Luftbuchung ist. Deshalb lehnen wir den Gesetzentwurf ab. Ganz herzlichen Dank.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
