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Henry Worm

CDU 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Thüringer Gesetz zum Sozialen Wohnen (ThürSozWohnG)

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke zum sozialen Wohnen in Thüringen. Lassen Sie mich zuerst betonen, es ist richtig und wichtig, dass wir uns intensiv mit dem Thema „bezahlbarer Wohnraum“ auseinandersetzen. Die Herausforderungen auf den Wohnungsmärkten sind real und in Jena, Erfurt oder zumindest Teilen Weimars deutlich spürbar, während große Teile des ländlichen Raums eher mit Leerstand zu kämpfen haben. So haben wir zum Beispiel in Jena einen Wohnungsleerstand unter 1 Prozent, haben aber auf der anderen Seite Landkreise mit teilweise 17, 18 oder mehr Prozent Wohnungsleerstand. Ihr Ziel der Schaffung von mehr Wohnraum teilen wir uneingeschränkt, aber nicht ihre Vorgehensweise, wie dieses Ziel erreicht werden soll. Die Vorstellungen, die teilweise hier formuliert werden, greifen tief in Eigentumsrechte, in die Gewerbefreiheit und damit in zentrale Prinzipien unserer sozialen Marktwirtschaft ein. Aus unserer Sicht führt das nicht zu einer Entlastung des Wohnungsmarkts, sondern zu neuen bürokratischen Hürden, staatlicher Überregulierung und am Ende zu weniger Investitionsbereitschaft. Meine sehr geehrten Damen und Herren, es ist unstrittig, Wohnen wird teurer und das ist eine Realität, der wir uns stellen müssen. Der Gesetzentwurf der Linken liefert auf diese Realität jedoch aus unserer Sicht keine praktikablen Antworten. Statt Anreize für Neubau, Eigentumsbildung oder Investitionen zu setzen, arbeitet er mit Instrumenten wie starken staatlichen Eingriffen, die wir aus vergangenen Zeiten kennen und nicht erfolgversprechend sind. Sie schreiben in Ihrer Einleitung, es gibt kein Grundrecht auf Gewerbefreiheit und kein Grundrecht auf Profiterzielung. Das mag juristisch zutreffen, aber in der Konsequenz stellen Sie damit die Prinzipien unserer Wirtschaftsordnung infrage. Und ebenso stimmt an dieser Stelle aber auch, es gibt auch keinen Anspruch darauf, jederzeit eine günstige Wohnung im Stadtzentrum zu erhalten. Sie selbst rechnen mit direkten Kosten von rund 10 Millionen Euro, unter anderem finanziert aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Die Kommunen werden diese zusätzliche Belastung sicher nicht begrüßen. Zusätzlich will ich auch noch auf ein paar weitere Punkte Ihres Gesetzentwurfs eingehen. Zum ersten Abschnitt, Sicherung des sozialen Wohnungswesens, fordern Sie in § 2, dass Gemeinden ab 3.000 Einwohnern 15 Prozent aller vorhandenen Wohnungen, nicht nur der kommunalen Wohnungen, als Sozialwohnungen bereitstellen sollten. Aus unserer Sicht ist das ein sehr weitreichender Eingriff in bestehende Eigentumsverhältnisse. Auch die Möglichkeit der Enteignung lehnen wir entschieden ab. Unser Ziel ist eine Politik der Eigentumsförderung. Deshalb stärken wir bewusst Programme wie die Familienbauförderung. § 4 – Landeswohnungsgesellschaft –: Der Vorschlag ist nicht neu. Wir haben ihn bereits im Ausschuss geprüft mit klarem negativen Ergebnis. Eine Landesgesellschaft wäre teurer, bürokratischer und würde gut funktionierende kommunale und genossenschaftliche Unternehmen verdrängen. Kommunale Unternehmen wie jenawohnen oder die KOWO und kommunale Wohnungsbaugenossenschaften stellen eine hohe Zahl von Wohnungen zur Verfügung und investieren jedes Jahr mehrere 100 Millionen Euro in deren Erhaltung oder in den Neubau. Zum zweiten Abschnitt – Fehlbelegungen –: Ja, es gibt Fälle, in denen Sozialwohnungen von Haushalten bewohnt werden, die längst über den Einkommensgrenzen liegen. Bundesweit schätzt man diesen Anteil auf 15 bis 25 Prozent. Niemand möchte Lebensleistungen bestrafen, aber sozialer Wohnungsraum muss denen zugutekommen, die ihn benötigen. Nach unserem Kenntnisstand wird dazu die Bundesregierung eine bundesweite Lösung vorlegen. Viele der von Ihnen vorgeschlagenen Maßnahmen sind aus unserer Sicht übergriffig und erzeugen eher Misstrauen, statt entsprechende Lösungen zu finden. Ich will gerade zum Thema „Zweckentfremdung“ noch was sagen. Sie fordern unter anderem ein Verbot der gewerblichen oder freiberuflichen Nutzung von Wohnraum. Wir hingegen stehen für die Gewerbefreiheit und Gründermut, denn – auch das sollte man wissen – rund 20 Prozent aller Existenzgründungen in Thüringen starten aus der eigenen Wohnung heraus. Auch flexible Wohnmodelle in Studierendenstädten, etwa temporäre Wohngemeinschaftsübernahmen, würden massiv eingeschränkt. Besonders kritisch ist § 7 Abs. 8 mit einer Betretungspflicht für Behördenvertreter. Das verletzt aus unserer Sicht die Unverletzlichkeit der Wohnung. Artikel 13 Grundgesetz schützt die Wohnung ausdrücklich, selbst für Polizeibefugnisse gelten enge Voraussetzungen. Bußgelder bis 100.000 Euro sind ebenfalls unangemessen. (Zwischenruf Abg. Müller, Die Linke: Nein!) Darüber brauchen wir gar nicht diskutieren. Weitere Kritikpunkte sind zum Beispiel die Ausweitung der Mietobergrenze auf Regionen, in denen es keinen Wohnungsmangel gibt. Das widerspricht im Übrigen Ihrer eigenen Argumentation. Nach Bundesrecht gelten nur Jena, Erfurt und Teile Weimars als angespannte Wohnungsmärkte. Die Einführung zusätzlicher Beauftragter, Ombudsstellen und Gremien führt zu mehr Verwaltung statt zu mehr Wohnraum. Ich möchte auch noch einen Satz zum Thüringer Bauforum verlieren: Mehr als 100 Vertreter der Wohnungs- und Bauwirtschaft haben hier klar gezeigt, was wirklich benötigt wird. Im Übrigen fand auch keiner Ihrer Vorschläge dort irgendeine entsprechende Unterstützung. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ja, wir brauchen bezahlbare Wohnungen, die den tatsächlichen Bedarfen entsprechen, und wir brauchen damit verbunden auch weniger Bürokratie. Ich denke, unser Thüringer Baupaket und das Erste Thüringer Entlastungsgesetz setzen genau an der richtigen Stelle an. Aber ich habe jetzt auch kein Problem, Ihren Gesetzentwurf im Infrastrukturausschuss zu diskutieren und im Rahmen einer Anhörung vielleicht doch noch entsprechende Erkenntnisse zu gewinnen. Also wir verschließen uns einer Überweisung nicht. Vielen Dank. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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