Steffen Quasebarth
Thüringer Gesetz zur Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten
Sind Frauen und Männer gleich? Solange bis die Antwort Ja lautet, dürfen wir nicht aufhören, uns genau diese Frage zu stellen. Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Saal, liebe Zuschauer hier auf der Tribüne und am Livestream, das Thüringer Gesetz zur Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten haben wir heute zur ersten Lesung hier im Plenum vorliegen. Dabei kommt mir sofort ein Bild in den Kopf, und zwar ist es das Bild eines Kompasses. Ein guter Kompass zeigt uns den Weg aber nur, wenn seine Nadel freies Spiel hat. Wenn die Nadel hingegen festklemmt, dann zeigt der Kompass zwar immer noch irgendwo hin, aber als Kompass, als solcher, taugt er dann relativ wenig zur Orientierung. Der Gesetzentwurf der Linken will, so heißt es, unsere Gleichstellungsbeauftragten stärken. Das ist eine wichtige Institution und ein ebenso wichtiges Anliegen. Auch wir als BSW sagen: Ja, Gleichstellung zu stärken ist richtig. Gleichstellungsbeauftragte gehören zu einer modernen, dem Menschen zugewandten Verwaltung. Aber ein Kompass, der uns leiten soll, muss auch präzise sein, und das ist dieser Gesetzentwurf nicht überall. Aber ich sage mal hoffnungsvoll: noch nicht. Seine Nadel springt hin und her zwischen gutem Willen, zwischen Überregulierung und zwischen begrifflicher Unschärfe. Beginnen wir mal mit dem Letzten, mit der Unschärfe, mit der Wortwahl. Manchmal wird in dem Antrag von Gleichstellung, manchmal von Gleichberechtigung gesprochen, so als wären beide Begriffe synonym. Aber Sie wissen genauso gut wie ich, dem ist nicht so. Gleichberechtigung ist ein Verfassungsauftrag und Gleichstellung ist eine politische Maßnahme. Werden die Begriffe vermischt, dann geht Orientierung verloren, statt welche zu schaffen. Wenn wir Gesetze ändern, dann müssen wir sauber arbeiten, gerade wenn wir uns auf das Grundgesetz berufen. Der Gesetzentwurf verweist dann – das haben Sie eben schon erwähnt, Frau Güngör – auf den Fall der ehemaligen Gleichstellungsbeauftragten von Erfurt. Der Fall sei beispielhaft für bestehende Lücken im Rechtsschutz, heißt es. Hier hätte ich mich gefreut, wenn ebendiese Lücken klar benannt worden wären. Das wäre eine gute Grundlage für sauberes gesetzgeberisches Handeln gewesen. Oder, um noch mal auf das Bild des Kompasses zurückzukommen, wenn der Kompass uns warnt, aber nicht sagt, wovor er uns warnt, dann laufen wir Gefahr, gegen einen Eisberg zu fahren.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Aber wann warnt ein Kompass?) Sprechen wir über Skalierung. Auch hier hat der Gesetzentwurf Vorschläge. Fortan – so schlagen Sie vor – soll die Einwohnerschwelle gesenkt werden, ab der kommunale Verwaltungen eigene Gleichstellungsbeauftragte einzusetzen hätten. Sie schlagen eine Senkung dieser Schwelle von 20.000 auf 10.000 Einwohner vor. Wenn man sich jetzt fragt, was das bewirkt, dann erlebt man tatsächlich eine Überraschung. Denn durch diesen einzigen Federstrich, das Ändern einer einzigen Ziffer, versiebenfachen wir die Zahl der Gleichstellungsbeauftragten in den Kommunen. Etwas mehr als versiebenfachen, denn so sind es dann statt vier 31 Kommunen, die Arbeitszeit, Büros und Personalstellen für die Arbeit von Gleichstellungsbeauftragten bereitzustellen haben. Verstehen Sie mich bitte nicht falsch, Versiebenfachung klingt gut, aber Sie müssen dann eben auch sagen, wo die Mittel für diese zusätzlichen Aufgaben, für die Pflichten und vor allen Dingen für die Kosten hergenommen werden sollen.
(Beifall BSW)
Ich meine, wir wollen diesen Monat einen Haushalt verabschieden und Sie kennen die Situation genauso gut wie wir. Sie kennen auch die Situation in den Kommunen. Darauf sollte und muss man Rücksicht nehmen. Wir reden hier nicht nur über einen Zuwachs an Vollzeitstellen, wir reden auch von Ihrer Prämisse, dass mehr Stellen mehr Gleichstellung bringen. Das kann und will ich nicht uneingeschränkt unterschreiben. Es gibt auch im Hochschulbereich Studien, die zeigen, dass dann zwar mehr Papier produziert wird, dass dann unter Umständen aber auch weniger für die Sache der Gleichstellung geleistet wird. Das sollte nicht unser Ziel sein, aber darüber können wir gern noch mal diskutieren. Mein zweiter Punkt in Sachen Skalierung ist folgender: Die von Ihnen vorgeschlagene Erhöhung des Repräsentationsrichtwerts – zur Einordnung für unsere Zuschauer auch hier auf der Tribüne noch mal: Der Repräsentationsrichtwert regelt, wie Frauen in Gremien, insbesondere solchen Gremien, die Entscheidungen treffen, repräsentiert werden sollen. Bisher liegt dieser Wert bei 40 Prozent. Ihr Antrag schlägt eine Erhöhung auf 50 Prozent vor. Also egal wo, mindestens die Hälfte des Gremiums der Belegschaft sollte künftig aus Frauen bestehen. Das ist ein schöner symbolischer Wert, gewiss, aber Gesetze sollen das Leben einfacher machen. Das tut diese Änderung erstaunlicherweise nicht, denn eine starre 50-Prozent-Regel hat in ihrer Konsequenz einige mathematische Absurditäten zur Folge. Demnach wären dann nur noch gerade Beschäftigungszahlen denkbar, wollte man das Gesetz korrekt anwenden. Nun werden aber bei Entscheidungsgremien ungerade Besetzungszahlen angestrebt, um Pattsituationen zu vermeiden. Was machen wir künftig dort? Das ist eine Frage, die noch zu klären wäre. Es geht aber noch weiter. Beim Ausscheiden eines Kollegen müsste dann auch eine Frau gehen, wollten wir das Gesetz konsequent anwenden.
(Zwischenruf Abg. König-Preuss, Die Linke:
Oder ein Kollege kommt nach!) Bei Neueinstellungen müssten nun wieder nur Männer, nicht aber geeignete Frauen berücksichtigt werden. Und da haben wir noch nicht über Menschen gesprochen, die ohne männlichen oder weiblichen Geschlechtseintrag berücksichtigt werden wollen. Gleichstellung ist kein Rechenschieber. Wer sie so einsetzen will, der läuft Gefahr, unbeabsichtigt, aber dennoch neue Ausschlüsse zu produzieren. Und das wollen wir ja gerade vermeiden, oder
(Beifall BSW)
um beim Bild des Kompasses zu bleiben: Ein Kompass, der sich selbst widerspricht, ist eben nicht so richtig hilfreich. Liebe Kolleginnen und Kollegen hier im Saal, wir als BSW stehen für eine Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten. Das ist eine Frage des Respekts gegenüber all jenen, die sich in unserer Verwaltung für faire und geschlechtsgerechte Strukturen einsetzen. Diese Verantwortung tragen nicht allein die Frauen, sondern auch und besonders die Männer. Stärkung heißt eben nicht, überfrachten oder realitätsferne Personalvorgaben schaffen. Stärkung heißt nicht, symbolische Quoten zu erfinden, die an der Vielfalt der Menschen vorbeigehen. Stärkung bedeutet klare Rechtsgrundlagen, realistische Strukturen und verantwortbare Kosten. Deshalb empfehlen wir, diesen Entwurf in seiner jetzigen Fassung an den Ausschuss zu überweisen und dort zügig weiter daran zu arbeiten, denn das Ziel des Entwurfs ist ein gutes und es ist unterstützenswert. Lassen Sie uns ein Gesetz schaffen, das die Gleichstellung stärkt und nicht neue Ungleichheit erzeugt und das nicht blind gegenüber dem sein soll, was machbar und was finanzierbar ist, oder um beim Bild des Kompasses zu bleiben: Wir brauchen keinen Kompass, der uns in den Nebel führt, sondern wir brauchen einen, der den Weg zeigt. Vielen Dank.
(Beifall CDU, BSW)
