Beate Meißner
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren auf der Besuchertribüne – ich begrüße Sie auch deswegen ganz recht herzlich hier im Thüringer Landtag, weil ich weiß, dass auch Gäste aus dem Landkreis Sonneberg dabei sind –, aber auch sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnetenkollegen, es ist jetzt schon in vielen Reden gesagt worden: Aus dem ursprünglich eingebrachten Gesetzentwurf wurde ein Teil abgetrennt, der im Justizausschuss weiterberaten wird. Die übrigen Punkte stehen heute hier zur Beschlussfassung. Ich bin dankbar, dass uns im Ausschuss dieses Verfahren gelungen ist, denn damit wird möglich, dass das erste Gesetzgebungsvorhaben aus dem Thüringer Ministerium für Justiz, Migration und Verbraucherschutz der aktuellen Legislaturperiode hier im Landtag beschlossen wird. Das ist ein gutes Signal, zumal es auch um rechtliche Bedingungen geht, die wir bis Ende des Jahres einhalten müssen. Aber auch, weil es beispielsweise an die Bediensteten in der Justiz – und hier die Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger – ein wichtiges Zeichen ist, dass wir ihre Bedürfnisse ernst nehmen und damit insgesamt den Rechtsstaat stärken. Im Hinblick auf den ersten Punkt, die Verlängerung der Legitimation der amtsgerichtlichen Zweigstellen, ist ja schon viel ausgeführt worden. Es sind Vorhaben, die schon laufen. Es geht um die Zusammenführung der Zweigstellen in Bad Lobenstein und in Ilmenau mit den Hauptstellen. Da ist man einfach nicht so schnell, wie man es sich gewünscht hätte. In Bad Lobenstein werden wir das im nächsten Jahr schaffen, aber in Ilmenau braucht es noch etwas Zeit. Deswegen freue ich mich, dass wir mit diesem Gesetzentwurf fünf weitere Jahre bekommen, in denen wir als zuständiges Ministerium eine Lösung finden werden. Der zweite Punkt ist – wie ich schon angesprochen habe – die Ausstattung, die Stellung, das Ansehen der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger hier in Thüringen. Ja, der eine oder andere mag es in die Lächerlichkeit ziehen, aber das Tragen von Roben ist etwas, was zum Ansehen dieses Berufsbilds beiträgt. Es unterstreicht die Rolle der Rechtpflegerinnen und Rechtspfleger und trägt dazu bei, die Neutralität und die sachliche Unabhängigkeit in den gerichtlichen Verfahren während ihrer Tätigkeit auch nach außen hin deutlich zu machen. Das kann und das soll auch dazu beitragen, dass das Ansehen dieses Berufsbilds in der Gesellschaft gestärkt wird. Natürlich hängt das auch damit zusammen, dass wir auch zukünftig genügend Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Thüringen gewinnen. Ich möchte an dieser Stelle auch noch mal ausdrücklich unterstützen, dass das keine Idee des Ministeriums war, die man jetzt einfach umsetzen möchte, sondern dass es wirklich ein gemeinschaftliches Projekt ist, das ausdrücklich von den betroffenen Personen gewünscht ist. Es gab ja im Ausschuss eine Anhörung, da wurde das auch deutlich. Und vor der Beschlussfassung im Ausschuss gab es sogar noch mal eine zweite Meldung des Bundes der Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger in Thüringen, die sich eindringlich an die Abgeordneten gewandt haben, diesem Teil des Gesetzentwurfs doch zuzustimmen, und auch noch mal darauf hingewiesen haben, dass das etwas ist, was in vielen anderen Bundesländern schon gang und gäbe ist, beispielsweise in Sachsen schon seit 2016, aber auch in Bayern, in Baden-Württemberg, im Saarland, in Hamburg, in Rheinland-Pfalz, in NRW. Diese Bundesländer sehen da also auch keine verfassungsrechtlichen Bedenken, wie sie die AfD hier vorgetragen hat. Von daher ist das eine wirklich gute Maßnahme. Ich freue mich darauf, wenn unsere Thüringer Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger diese umsetzen können. Der dritte Bereich – es ist auch schon angesprochen worden – zur Stärkung unserer Gerichtsvollzieherinnen und Gerichtsvollzieher in Thüringen befindet sich noch im Ausschuss. Ich möchte an dieser Stelle auch meiner Hoffnung noch mal Ausdruck verleihen, dass wir auch da eine Einigung hinbekommen. Ich denke, der bedauerliche Vorfall im Saarland zeigt uns, wie wichtig die Sicherheit in diesem Bereich ist und welchen verantwortungsvollen, aber auch risikobehafteten Job unsere Gerichtsvollzieher machen. Deswegen macht es auch Sinn, sich damit tiefergehend zu beschäftigen und gegebenenfalls im Ausschuss auch die Betroffenen noch mal selbst anzuhören, welche Unterstützung sie brauchen, um ihren Dienst so vollziehen zu können, dass es ohne Gefährdung ihrer eigenen persönlichen Situation ist. Abschließend möchte ich auch noch ein paar Worte zum Entschließungsantrag der Fraktion Die Linke sagen: Eigentlich eine Selbstverständlichkeit, denn ein Justizministerium, eine Landesregierung hat natürlich immer den Auftrag, dafür zu sorgen, dass unser Rechtsstaat funktionsfähig ist und der demografischen Entwicklung, aber auch der fortschreitenden Digitalisierung Rechnung trägt. Deswegen begrüßen wir, dass sich auch das Parlament damit beschäftigt, und werden das auch so wie beschrieben mit Ihnen teilen. Ich möchte an dieser Stelle aber auch ausdrücklich den Koalitionsvertrag der Brombeere zitieren. Wir haben uns darauf verständigt, dass wir alle bestehenden Justizstandorte erhalten werden, nicht weil wir Entwicklungen ausblenden, sondern weil diese Entscheidung dazu beiträgt, Justiz, Rechtsstaat auch flächendeckend in ganz Thüringen vorzuhalten. Das ist auch Bestandteil des Vertrauens der Bürgerinnen und Bürger in den Rechtsstaat, in die Erreichbarkeit und in Verfahren. Deswegen werden wir uns natürlich gemeinsam mit Ihnen dafür einsetzen, dass die Leistungsfähigkeit der Justiz bewahrt wird und auch diese Überlegungen im Hinblick auf Anpassungen der Gerichtslandschaft einen Denkprozess auslösen, den wir dann gemeinsam fortführen,
(Beifall Die Linke)
aber eben nicht in einem Gesetzentwurf, sondern in Überlegungen, wie wir diese Voraussetzungen, auf die wir uns in der Koalition verständigt haben, demografiefest erhalten können. Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
