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Ulrike Große-Röthig

Die Linke 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle

Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, die heute im Gesetzentwurf zur Beratung und Entscheidung anstehenden Neuregelungen zur Struktur der Gerichtsstandorte in Thüringen können aus Sicht der Linken-Fraktion nur eine Zwischenlösung sein. Es handelt sich faktisch um die Fortschreibung einer Übergangslösung. Ja, die Beschäftigten in den Thüringer Gerichten brauchen Planungssicherheit ab dem 1. Januar 2026, denn die bisherige Regelung ist bis zum 31.12.2025 befristet. Da mag die kurzfristige Verlängerung der bestehenden Übergangslösung vertretbar sein. Aber das darf nicht das letzte Wort beim Thema „Zukunftsfeste Ausgestaltung der Gerichtsstandorte in Thüringen“ gewesen sein. Genau deshalb bringen wir als Linke-Fraktion diesen Entschließungsantrag zum Gesetzentwurf „Gerichtsstandorte“ ein. Damit wollen wir einen Denkprozess anstoßen. (Beifall Die Linke) Das Gesamtkonzept zur Ausgestaltung der Gerichtsstandortestruktur in Thüringen, das dem jetzigen Gesetz zugrunde liegt, stammt aus dem Haushaltsbegleitgesetz für den Haushalt 2006/2007. Angestrebt war eine weitgehende Übertragung des Verwaltungsordnungsprinzips der Einräumigkeit auf die Thüringer Gerichtsstrukturen. In der Folge wurde der Übergangsprozess mehrfach zeitlich gestreckt. Ein Grund war, dass bestimmte, mit der Umsetzung des Modells verbundene Bauprojekte nicht rechtzeitig fertig wurden. Das gilt offensichtlich auch jetzt noch und deshalb eine erneute Verlängerung der Übergangsregelung. Schon damals wurde der Gesetzentwurf kritisch diskutiert, inwiefern die Bürgernähe und gute Erreichbarkeit der Justiz gewährleistet werden kann oder nicht. Diese Frage steht nach wie vor im Raum. Hinzu kommt, seit Beginn des bis heute laufenden Strukturreformprozesses haben sich bei den Gerichtsstandorten gesellschaftlich, fachlich, logistisch Rahmenbedingungen geändert, zum Teil erheblich verändert: demografisch, technisch, gesellschaftspolitisch und auch rechtlich, inhaltlich. Deshalb muss nach Ansicht der Fraktion Die Linke das mit dem aktuellen Thüringer Gerichtsstandortegesetz verfolgte Strukturmodell nun noch mal diskutiert werden. Zwischen 2005 und 2025 ist auch in der Justiz und in ihrer Arbeit einiges anders geworden, ebenso im Lebensalltag der Rechtsuchenden. Deshalb fordert der vorliegende Entschließungsantrag der Fraktion einen fundierten Denkprozess hinsichtlich Situation und Entwicklung der Gerichtsstandorte und der Arbeitsstrukturen der Gerichte in Thüringen. Bürgernähe, gute Erreichbarkeit sowie qualitativ hochwertige und zugleich zügige Bearbeitung der Anliegen und Fälle sollen sichergestellt werden. Dabei sollten nach unserer Ansicht auch mobilere Formen wie temporäre Außenstellen und die Abhaltung von Gerichtstagen durchaus ins Auge gefasst und diskutiert werden. Bei allem darf das Prinzip der Einräumigkeit nicht zum Dogma erhoben werden. Die Linke-Fraktion schlägt in ihrem Entschließungsantrag vor, den Landtag als in dieser Frage notwendigen Gesetzgeber intensiv in diesen Evaluierungsprozess mit einzubeziehen. Durch eine fundierte und flächendeckende Bestandsaufnahme der Situation an den einzelnen Gerichtsstandorten sollen auch die dort beschäftigten Justizbediensteten in diesen Prozess einbezogen werden. Es ist zu hoffen, dass dann die Ergebnisse bei den Beschäftigten auch entsprechende Akzeptanz finden. Noch ein kurzes Wort zur Zeitschiene: Der Entschließungsantrag sieht den Abschluss des Prozesses und gegebenenfalls nachfolgender Schritte im Jahr 2028. Damit soll der Evaluierung entsprechende Zeit eingeräumt werden, um fundierte und flächendeckende Ergebnisse in der Bestandsaufnahme zu erzielen. (Beifall Die Linke) Gleichzeitig soll unser Denkprozess rechtzeitig vor dem Ende der Übergangsfrist abgeschlossen sein. Letztlich soll es auch genügend Zeit geben, um die Vorbereitung weiterer praktischer Schritte bis zum Ablauf der heute Übergangsphase einzuleiten. Wir als Linke-Fraktion möchten bei den regierungstragenden Fraktionen dafür werben, gemeinsam einen solchen Denkprozess wie im Linke-Entschließungsantrag skizziert anzugehen und ein gut funktionierendes, auf die aktuellen und zukünftigen Bedingungen gut angepasstes Organisationsmodell der Thüringer Gerichtsstandorte zu entwickeln und auch möglichst zügig umzusetzen. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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