Christian Schaft
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Werte Kolleginnen, liebe Zuschauerinnen auf der Tribüne und am Livestream und ganz besonders natürlich die Vertreterinnen der Erwachsenenbildung auf der Tribüne – habe ich schon gesehen –, der freien Träger der Erwachsenenbildung, ich würde sagen, wahrscheinlich sind auch viele Kolleginnen und Kollegen der Volkshochschulen heute am Livestream, natürlich auch von den freien Trägern, aber auch von den Heimvolkshochschulen, weil wir heute mit der Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes etwas vermeintlich Kleines, aber doch sehr Wichtiges beraten. Frau Kollegin Gerbothe, ich sage es gleich: Den Dank kann man vielleicht auch gemeinsam tragen im Rund der demokratischen Fraktionen, weil ich zumindest in der Vergangenheit wahrgenommen habe, dass das Thema der Erwachsenenbildung immer eins ist, wofür es eine große und breite Mehrheit hier im Thüringer Landtag gab. Da sage ich auch ganz unumwunden: Wir brechen uns da als Fraktion Die Linke hier im Thüringer Landtag auch keinen Zacken aus der Krone, wenn wir heute dem Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen zustimmen. Ich kann das auch begründen.
(Beifall BSW, Die Linke)
Was wir hier heute verabschieden, ist tatsächlich – die Kollegin hat es gerade schon gesagt – ein Dreiklang von Planungssicherheit, von Entbürokratisierung und auch dem weiteren Aufbau nachhaltiger Strukturen. Ich sage das unter dem Stichwort „Entbürokratisierung“ auch noch mal mit Blick auf anstehende Debatten, zum Beispiel zum Bürokratieentlastungsgesetz. Denn man könnte sich ja in Zukunft, wenn wir über Entbürokratisierung reden, an diesem Prozess und an diesem Gesetzentwurf tatsächlich mal ein Vorbild nehmen, weil es aufzeigt, worum es geht, nämlich Entbürokratisierung nicht als einen Standardabbau zu verstehen, sondern Entbürokratisierung tatsächlich als eine Vereinfachung von Prozessen zu verstehen, und zwar für beide Seiten, sowohl für die Verwaltung, für die öffentliche Verwaltung im Ministerium genauso wie natürlich am Ende für die Volkshochschulen, freien Träger, Heimvolkshochschulen und damit für die Beschäftigten in dem Bereich, die sich dann mit ihren Kapazitäten und ihrer Arbeitszeit auf das fokussieren können, was notwendig ist, nämlich die Unterstützung des lebenslangen Lernens in Thüringen.
(Beifall Die Linke)
Das sage ich auch noch mal vor dem Hintergrund – ich habe es in der ersten Lesung schon gesagt –, der Ministerpräsident ist heute nicht anwesend, er hat andere Termine, das ist berechtigt, aber er sagt manchmal hier im Rund immer einen Satz: Was Hänschen nicht mehr lernt, das lernt Hans nimmermehr. Ich sage es gern an dieser Stelle noch mal: Gerade dieser Gesetzentwurf und die Arbeit der Erwachsenenbildung zeigen, dass dieser Satz fehlläuft und eigentlich heißen müsste: Was Hänschen noch nicht kann, kann Hans noch lernen. Denn genau das ist es am Ende, was die Erwachsenenbildungseinrichtungen in Thüringen machen. Ich will das mal in Zahlen runterbrechen, mit welchen Ressourcen für wie viele Menschen in Thüringen das gemacht wird. Wenn wir den Haushaltsansatz 2025 nehmen, dann macht die Finanzierung der Erwachsenenbildung 0,59 Prozent des Gesamtetats aus. Mit diesem kleinen Gesamtetat werden Angebote für 86 Prozent der Thüringer Bevölkerung geschaffen. Ich denke, das zeigt, warum der Dank, den wir hier heute sicherlich auch in Form dieses Gesetzentwurfs und der gemeinsamen Zustimmung ausdrücken, wirklich notwendig und relevant ist. Ich will dann auch noch daran anknüpfen: Dass dieser Gesetzentwurf zustande gekommen ist, das ist ja nicht vom Himmel gefallen. Das ist einem unermüdlichen Arbeiten insbesondere der Landesorganisationen, des Volkshochschulverbands, der Heimvolkshochschulen und auch der freien Träger zu verdanken, die in den letzten Wochen und Monaten unermüdlich dafür gestritten und das auch vorbereitet haben, weil die Materie, wenn man sich den Gesetzentwurf anblickt, natürlich ziemlich komplex ist und jede kleine Änderung eine Verschiebung im Gesamtsystem bedeutet, wo man schauen muss, wie man das hinkriegt, dass am Ende alle Seiten davon profitieren. Ich würde sagen, das wurde mit diesem Gesetzentwurf und auch mit der entsprechenden Beratung im Ausschuss erreicht. Ich will aber noch auf eine Sache hinweisen, weil ich zwischendurch das Gefühl hatte, wir biegen in der ganzen Geschichte ein bisschen falsch ab. Das hatte natürlich damit zu tun, was uns am 23. September als Haushaltsentwurf vorgelegt wurde. Dann war für mich natürlich erst mal wichtig, zu schauen, wie es denn um die Erwachsenenbildung steht, und dort waren relevante, ich würde sogar sagen, massive Kürzungen drin. Deswegen ist dieser Gesetzentwurf nicht loszulösen von dem Kompromiss, den wir jetzt zum Thüringer Landeshaushalt gefunden haben. Deswegen finde ich es wichtig, dass jetzt mit den Aufwüchsen, die auch finanziell kommen, beides Hand in Hand geht, einerseits die finanzielle Planungssicherheit für die Einrichtungen der Erwachsenenbildung und aber auch auf der anderen Seite tatsächlich die Entbürokratisierung durch die Überführung der Projektmittel dann auch in die Grundförderung. So kann dann auch ein Schuh daraus werden, damit das lebenslange Lernen in Thüringen tatsächlich gestärkt werden kann.
(Beifall Die Linke)
Und warum das notwendig ist, das zeigt sich mit Blick auch auf das, was wir hier im Rund oft diskutieren. Das ist die Frage einer sich ständig verändernden Welt. Deswegen ist es noch mal so wichtig, darauf hinzuweisen, weil wir letztens auch über die Frage von Bildungsfreistellung hier im Rund diskutiert haben, dass das eben nicht etwas ist, was man einfach mal so abtut als irgendwie ein paar Kurse, die dann irgendwie angeboten werden und die nett sind. Nein, es geht um eine ganze Bandbreite von sozialer, kultureller, gesundheitlicher, politischer, inklusiver Bildung und natürlich auch Fragen von Digitalisierung. Da hoffe ich, dass wir heute sagen, das ist noch nicht das Ende der Fahnenstange, sondern hier im Rund dann auch in den nächsten Jahren, wenn es um Haushalte oder gesetzliche Verbesserungen geht, sagen, die Erwachsenenbildung liegt uns gemeinsam hier in Thüringen am Herzen, weil das dringend notwendig ist, um das Angebot in der Fläche tatsächlich auch weiter fortzuführen. Deswegen hoffe ich, dass der kurze Ausflug in die Kürzungen, die wir dann aber schlussendlich auch gemeinsam verhindern konnten, nur ein kurzer Ausflug war und in Zukunft nicht wieder ansteht. Auch bei der Umsetzung des Gesetzes – das sage ich auch noch mal so – werden wir natürlich genau schauen. Das Gesetz ist jetzt das eine, Durchführungsbestimmungen sind das andere. Deswegen schon mal in Richtung des Ministeriums: Herr Tischner, wir haben natürlich ein ganz besonderes Auge darauf, wie das dann umgesetzt wird, damit das Gesetz gemeinsam mit den Trägern der Erwachsenenbildung hier auch tatsächlich zum Tragen kommt. Ich habe es am Anfang schon gesagt: Wir stimmen dem Gesetzentwurf heute zu. Das ist ein wichtiges Signal. Und ich will mich wirklich zum Schluss noch einmal bei allen bedanken, die daran mitgewirkt haben, insbesondere allen, die den Prozess am Anfang gestartet haben und jetzt auch bis zum Schluss mit dabei waren, bei denjenigen, die wir auch in der letzten Sitzung schon hier hatten. Ich will exemplarisch nur noch mal ein paar Namen nennen, mit denen der Prozess begonnen hat: Evelyn Sittig, die heute hier ist – herzlich willkommen! –, Sylvia Kränke, die sicherlich auch zuschaut, die den Prozess auch gemeinsam mit Claudio Kullmann und vielen anderen begonnen haben, und unter anderem Lisa Schwörer und Fanny Kratzer, die den Prozess jetzt natürlich mit bis zum Ende begleitet haben. Vielen herzlichen Dank! Das ist auch ein gutes Zeichen von einer konstruktiven und sehr guten Zusammenarbeit im und außerhalb des Parlaments und ein wichtiger Tag für die Erwachsenenbildung hier in Thüringen. Vielen Dank.
(Beifall Die Linke)
