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Lutz Liebscher

SPD 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Entwurf der Vereinbarung zur Verlängerung der Rahmenvereinbarung V zwischen der Thüringer Landesregierung und den Hochschulen des Landes bis zum 31. Dezember 2026

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, wir haben bereits im September-Plenum hier die einzelnen Punkte der geplanten Verlängerung der Rahmenvereinbarung V ausführlich miteinander diskutiert und ich will das deshalb nicht noch ein weiteres Mal tun, sondern lediglich den wesentlichen Inhalt der Verlängerungsvereinbarung noch mal ganz kurz rekapitulieren. Es geht dort neben den in der bereits bestehenden Rahmenvereinbarung festgeschriebenen Inhalten um eine Stärkung der Lehrerinnenund Lehrerausbildung insbesondere durch die Einbindung der Hochschulen für angewandte Wissenschaften. Es geht um eine verstärkte Kooperation der Hochschulen im IT-Bereich, die ihren sichtbaren Ausdruck in der Entwicklung des IT-Zentrums zum IT-Systemhaus finden wird, und es geht um Bürokratieabbau und schließlich auch um einen Ausbau der Friedens- und Konfliktforschung. Das sind die weiteren Anforderungen des Landes, denen sich die Hochschulen im kommenden Jahr zu stellen haben. Gleichzeitig wird in der Verlängerungsvereinbarung aber auch festgehalten, dass den Einrichtungen im kommenden Jahr 3,5 Prozent mehr Landesmittel zur Verfügung gestellt werden als 2025 und dass erst einmal auch die Versorgungslasten und Pensionen mit in die Landesförderung einbezogen werden. Das ist das, was die Thüringer Hochschulen auf der materiellen Habenseite für sich verbuchen können. Damit sind sie auch nach meinem Kenntnisstand einverstanden, wenngleich das Plus von 3,5 Prozent nicht dem bisherigen Steigerungsfaktor von 4 Prozent entspricht. Verlängerung gut, also alles gut so? Nein, natürlich nicht. Die Verlängerungsvereinbarung ist wichtig, denn sie bietet dem Land und den Hochschulen Planungssicherheit für das kommende Jahr, aber sie besitzt lediglich eine Brückenfunktion, ist ein Zwischenschritt zur anstehenden mehrjährigen, perspektivisch aber deutlich über 2030 hinausweisenden Rahmenvereinbarung VI. Meine sehr geehrten Damen und Herren, mit der Verlängerung ist ein Jahr gewonnen, um gemeinsam mit den Hochschulen intensiv an einer künftigen Rahmenvereinbarung zu arbeiten und dem Landtag dann ein solides und tragfähiges Zukunftspapier für die Thüringer Hochschullandschaft vorlegen zu können. Darin wird sich die von allen Rednerinnen und Rednern im September-Plenum genannte und zu Recht auch beschworene Verlässlichkeit im Umgang mit unseren Hochschulen erweisen. Ich bin dem Wissenschaftsausschuss daher ausdrücklich dankbar, dass er in seiner Beschlussempfehlung schon einmal markiert hat, auf welche Punkte die demokratischen Fraktionen des Hauses bei den anstehenden Diskussionen zur Ausgestaltung der Rahmenvereinbarung VI besonderen Wert legen. Da ist zum einen die Einbeziehung der Landeswissenschaftskonferenz in die Beratungen, damit alle Statusgruppen an den Hochschulen am Diskussionsprozess teilhaben und die künftige Gestalt der Thüringer Hochschullandschaft mit konturieren können. Da ist zum anderen die klare Erwartung, dass es bei den Beratungen insbesondere auch – so heißt es ausdrücklich in der Beschlussempfehlung – um die weitere Ausgestaltung der Dynamisierungsformel, um die dauerhafte Übernahme der Versorgungslasten und um Unterstützung beim Schultern von Sonderlasten gehen muss, aber ebenso um Kooperationsaufgaben, um den Ausbau des Wissenstransfers in die Gesellschaft und in unsere Unternehmen und auch um gute Arbeit an den Hochschulen, also das Einbinden der Beschäftigtenperspektiven und ‑ bedürfnisse, um studentische Erfahrungen und Sichtweisen, aber natürlich auch um die Verankerung weiterer sozialer und gleichstellungspolitischer Maßnahmen an den Hochschulen. Ich bin mir sicher, dass es auf dieser Basis gelingen kann, gemeinsam eine wirklich gute neue Rahmenvereinbarung zu erarbeiten und dem Landtag vorzulegen. Wenn sie richtig rund sein soll – diese persönliche Ergänzung sei mir gestattet –, dann wird sie den Blick auch über den unmittelbaren Vereinbarungszeitraum hinaus auf die Jahre ab 2030 weiten müssen. Thüringen steht vor tiefgreifenden demografischen Veränderungen, die die gesamte Gesellschaft erfassen werden. Wir erfahren das jetzt schon im Bildungsbereich. Die dort geführten Diskussionen über die Rettung kleiner Kindergärten zeugen von dem massiven demografischen Wandel, der uns in den nächsten Jahren und weit in die 2030er-Jahre hinein beschäftigen wird. Die Herausforderung, vor der wir stehen, liegt offen zutage: Nach den Kindergärten wird das Schulwesen von den drastisch zurückgehenden Kinderzahlen betroffen sein, vor allem natürlich die kleinen Schulstandorte, und nach dem Schulbereich wird der demografische Absturz unweigerlich auch die Hochschullandschaft in Thüringen erreichen. Auf diese gewaltige Herausforderung muss das Land gemeinsam mit den Hochschulen eine Antwort finden. Diese kann aus Sicht der SPD nicht darin bestehen, einfach etablierte Strukturen zurückzubauen, um damit Geld einzusparen. Wir brauchen ein Hochschulwesen, das in der Spitze exzellent, aber eben auch in der Breite stark und regional verankert ist. Das ist die wissenschafts- und hochschulpolitische Zukunftsaufgabe, der wir uns im Landtag stellen müssen. Die SPD ist bereit dazu. Wir stimmen daher für die Verlängerung der Rahmenvereinbarung V, um Zeit für die von mir beschriebenen und zwingend erforderlichen intensiven Beratungen über die weitere Entwicklung unserer Hochschullandschaft in Thüringen zu gewinnen. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. (Beifall BSW, SPD)

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