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Ulrike Große-Röthig

Die Linke 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft

Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, liebe Zuhörende am Livestream und oben auf der Tribüne, Bildungsgerechtigkeit – ich habe das Gefühl, wir müssen hier mal wieder über Bildungsgerechtigkeit sprechen, über dieses zentrale Versprechen, das wir einem jeden Kind bei seiner Geburt in dieser Gesellschaft geben oder jedenfalls behaupten, es jedem Kind zu geben, und das wir doch so schwerlich einhalten. Bildung ist der Schlüssel zu einer selbstbestimmten Biografie, zu dem, was wir dies- und jenseits eines kapitalistischen Wertesystems als erfolgreich bezeichnen. Dieser Erfolg hängt maßgeblich vom sozialen und kulturellen Kapital des Elternhauses ab, und zwar deutlich stärker als in anderen Staaten. Und warum ist das so? Hier werden Kinder bereits früh, im Alter von neun bis zehn Jahren, auf unterschiedliche Schulformen aufgeteilt, in denen ihre Bildungskarriere in eine bestimmte Richtung gelenkt wird. Zudem gibt es keine flächendeckende Kultur des längeren gemeinsamen Lernens mehr – wir hatten das mal –, in der junge Menschen ihre Fähigkeiten und Talente individuell entwickeln können. Deutschland – und damit meine ich auch Thüringen – schafft es nicht, die soziale und kulturelle Diversität von Schülerinnen und Schülern als Ressource zu verstehen. In anderen europäischen Ländern wird davon ausgegangen, dass jeder Schüler und jede Schülerin grundsätzlich in der Lage ist, einen hohen Bildungsstand zu erreichen. Warum müssen wir uns hier als Politikerinnen und Politiker im Zusammenhang mit der Frage um die Finanzierung der Schulen in freier Trägerschaft mit dem Thema „Bildungsgerechtigkeit“ befassen? Weil die Zusammensetzung der Schülerinnen und Schüler an Privatschulen von denen in den öffentlichen Schulen deutlich unterschiedlich ist und damit Bildungsungleichheit produziert wird. Laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung ist es so, dass, selbst wenn Privatschulen in der Nähe sind, sozial benachteiligte Schülerinnen und Schüler dort kaum vertreten sind. Einheitliche und bindende Standards mit Blick auf Einkommensstaffelungen bei Schulgeld oder Obergrenzen könnten dabei helfen, Ungleichheiten abzubauen. (Beifall Die Linke) Hier setzen wir als die Linke an. Es ist kein Geheimnis, dass wir es als Staatsaufgabe sehen, zuerst die Schaffung von hervorragenden öffentlichen Schulen voranzutreiben. Schulen in freier Trägerschaft sind gemeinwohlorientiert und als zusätzliches, ergänzendes Angebot in der vielfältigen Schullandschaft Thüringens zu verstehen und auch unverzichtbar. Über ein Sonderungsverbot nach dem Berliner Modell für Thüringen sollten wir deshalb zumindest mal diskutieren. Sehr geehrte Kolleginnen der Brombeere, ich verrate kein Geheimnis, dass wir lange miteinander diskutiert haben, um heute zu einer Beschlussfassung, auch über den Entschließungsantrag, den ich hiermit auch einbringen möchte, zu kommen. Ich danke allen Beteiligten an diesem Prozess innerhalb und außerhalb dieses Hauses, allen voran den Parlamentarischen Geschäftsführerinnen, aber auch dem Minister persönlich. Wir haben im besten Sinne um einen Kompromiss gerungen und ich freue mich darauf, konstruktiv und im Sinne aller Kinder in diesem Land diese konstruktive Zusammenarbeit fortzusetzen. Heute entlassen wir diesen Entschließungsantrag – der Kollege hat es schon erwähnt – in die Welt und ich bin sehr froh darüber. (Beifall Die Linke) In der schriftlichen und in der mündlichen Anhörung haben uns die Träger ganz klar und deutlich auf Problemlagen hingewiesen. Besonders Förderund Gemeinschaftsschulen brauchen mehr finanzielle Mittel; auch bei der Katalogisierung der eben schon genannten Overheadkosten muss nachgebessert werden. Fast alle Anzuhörenden haben über Planungsunsicherheit geklagt. Nun mit Ihrem Änderungsantrag zum Gesetz ausschließlich die Jahresbeiträge der Schülerinnenkosten anzuheben, reicht uns nicht aus. Es wird zudem den Herausforderungen nicht gerecht, vor denen die Träger stehen. Gleichwohl werden wir dem Änderungsantrag zustimmen, um Planungssicherheit zu geben. Die Diskussion nicht zu beenden, sondern uns mit der Umsetzung von Bildungsgerechtigkeit intensiv zu befassen, auch in unserem Entschließungsantrag, das bleibt unsere Aufgabe, einmal mehr, immer noch, weil wir es den Kindern schuldig sind. Deshalb beantragen wir die Ausschussüberweisung des Entschließungsantrags an den Ausschuss für Bildung, Wissenschaft und Kultur. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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