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Lena Saniye Güngör

Die Linke 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Thüringer Gesetz zur Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Damen und Herren, ich habe verstanden, wir müssen uns alle noch mal vorstellen. Mein Name ist Lena Saniye Güngör. Ich identifiziere mich als Frau. Ich bin aber auch als Frau geboren worden. Deswegen ist das keine Leistung, auf die ich wahnsinnig stolz bin. Aber gut, der Form halber habe ich es jetzt auch mal gesagt. (Beifall Die Linke) Man kann zumindest sehr schön anhand der Debatte erkennen, was der Begriff „Gleichstellung“ alles für Assoziationen auslöst. Und, Herr Kollege Quasebarth, ich würde sogar gar nicht so weit gehen wie Sie und sagen, Frauen und Männer sind gleich. Ich würde immer sagen, Frauen und Männer und alle weiteren Geschlechter sind gleichwertig, denn dann kommen wir dem ganzen Kern zumindest etwas näher. Ich gebe aber auch zu, ich habe dem Versuch, dieses Gesetz irgendwie mit einem Kompass mit gebrochener Nadel oder einem Kompass mit Warnfunktion zu vergleichen, nicht ganz folgen können. Das liegt vielleicht daran, dass ich mehr mit Handy wandere, als mit einem Kompass durch die Gegend zu laufen, aber darüber tauschen wir uns dann noch mal aus. Wichtig ist für uns als Linke: Wenn Gleichstellung fehlt, dann ist es eben nicht abstrakt, sondern es bedeutet ökonomische Abhängigkeit. Es bedeutet weniger Chancen im Beruf. Es bedeutet für sehr viele immer noch, dass Teilzeit als Marke von Frauenerwerbsbiografien behandelt wird. Für viele ist es also ein Schutz vor Gewalt und ein höheres Risiko, in Altersarmut zu rutschen. Aber na ja, was ist schon Altersarmut, wenn man dafür ins All fliegen kann? Das finde ich sehr bemerkenswert, was hier gerade für blumige Assoziationen benannt worden sind, nur um sich nicht der Frage zu nähern, wie wir unsere Thüringer Gleichstellungsbeauftragten in ihrer Arbeit in den Kommunen weiter stärken können, die Kommunen, die ja sonst immer so gern hier hochgelobt werden, als kleinster Ort der politischen Bildungsfindung, als kleinster Ort, in dem die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern gestärkt werden sollen. Gut, Gleichstellungsbeauftragte sind für uns keine Kommentatorinnen am Spielfeldrand, sondern sie sind Teil des Regelwerks, denn sie beraten Beschäftigte, sie prüfen Verfahren, sie wirken an den Gleichstellungsplänen mit, sie machen Vorschläge, wie Vereinbarkeit im Job gelingt, und sie sorgen dafür, dass Unterrepräsentation nicht einfach so mitläuft. Wer ihre Arbeit kennt und ernst nimmt, weiß, es scheitert nicht an den Absichten oder am Engagement, sondern es scheitert oft an zu wenig Zeit, an zu wenig Ausstattung, an zu wenig Verbindlichkeit und – ja – manchmal eben auch an dem Druck, dass man im sozialen Gefüge irgendwie zu stören scheint, wenn man diejenige ist, die immer wieder gleichstellungspolitische Ansätze in die Debatte einbringt. Deswegen: Wer hier von Demokratie, Kontrolle und Überwachung spricht – das möchte ich noch mal gern zitieren –, macht ja die Frage auf: Worüber reden wir, haben wir schon die Debatte zum Polizeiaufgabengesetz, haben wir als Linke was verpasst? Nein, es geht immer noch ums Gleichstellungsgesetz. Da müssen Sie mir wirklich mal herleiten, wo hier Überwachung, Bürokratie und Kontrolle zu sehen wären. (Beifall Die Linke) Nein, es geht um Verbindlichkeit, es geht um Ressourcen und es geht um Entlastung. Bei einer 50-Prozent-Regel zum Thema „Wer sitzt eigentlich mit am Verhandlungstisch, gerade bei Personalentscheidungen?“ zu sagen, dass man Sorge habe, dass es ein symbolischer Wert wäre und was dann bei einer ungeraden Anzahl von Personen am Tisch passiert, das fand ich sehr schön, denn da lernt das BSW scheinbar was Neues. Es gibt das Wort „Mindestquotierung“. Eine Mindestquotierung beinhaltet, dass, wenn bei einer ungeraden Anzahl eine 50-Prozent-Regelung gilt, dann eben eine Frau mehr am Tisch sitzt, weil wir keine halben Personen am Tisch haben können. Ich denke, so weit sind wir uns hoffentlich einig, dass wir nicht über halbe Personen diskutieren müssen. Außerdem hoffe ich, dass Personen, die nicht als weiblich oder männlich zuzuordnen sind, dann ein ernsthafter Bestandteil unserer Debatte sein werden und nicht nur eine instrumentelle Nutzung in der eigenen Argumentation hier im Plenum. Und ich sage das immer wieder gern: Kompetente Männer müssen gar keine Angst vor der 50-Prozent-Regel haben, sie haben dann ja ihren Platz am Tisch sicher. Inkompetente Männer haben vielleicht Ängste vor einer 50-Prozent-Regelung, das kann ich nachvollziehen. (Beifall Die Linke) Viele Anliegen, die die Gleichstellungsbeauftragten vor Ort haben, sind konfliktgeladen, weil es um sachliche und personelle Ressourcen geht. Eine Gleichstellungsbeauftragte, die für viele Beschäftigte zuständig ist, kann dann nicht nebenher irgendwas auffangen. Deswegen haben wir klar vorgeschlagen, dass es eben ab 500 Beschäftigten auch eine unterstützende Mitarbeit gibt, ab 1.200 Beschäftigten sogar drei. Das ist für uns Entlastung, die man messen kann. Ich möchte auch noch mal zum Thema der Schwelle – das hatten Sie angesprochen, Herr Kollege Quasebarth – von 20.000 auf 10.000 Einwohnerinnen und Einwohner zu sprechen kommen. Denn wenn wir uns doch einig sind, dass Thüringen ländlich geprägt ist und dass das eine der ersten Ansprechpersonen für Bürgerinnen und Bürger vor Ort ist, dann sollten wir doch zumindest darüber reden, wie wir dann eine Einbringung von Gleichstellungsbeauftragten eben nicht nur in den Städten absichern können, sondern auch im ländlichen Raum, wenn uns das doch ein gemeinsames Anliegen ist. (Beifall Die Linke) Die Finanzierung – das wissen Sie aber bestimmt – hat eine gesetzliche Grundlage, die muss ich Ihnen gar nicht heute vorlegen, denn die liegt schon vor. Und zu benennen, dass – auch da zitiere ich Sie – mehr Gleichstellungsbeauftragte zu mehr Papierproduzieren führen könnte, da bin ich ehrlich, die Herleitung finde ich etwas wild. Die würde ich zurückweisen, wenn ich hier als Gleichstellungsbeauftragte sprechen würde, denn das machen unsere Gleichstellungsbeauftragten in Thüringen bei Weitem nicht – einfach nur mehr Papier erzeugen. Wenn Sie aber an Papier interessiert sind, dann will ich Ihnen das gar nicht nehmen, sondern dann möchte ich darauf hinweisen, dass unsere Vorschläge für das Gleichstellungsgesetz ja nicht aus der Luft gegriffen sind, sondern auf den Hinweisen, Rückmeldungen und Ergebnissen basieren, die eine Breite – wirklich Breite – von Akteurinnen im Bereich „Gleichstellungspolitik“ in der zurückliegenden Legislatur an einem Beteiligungsprozess entwickelt hat. Dazu gibt es eine Dokumentation, die wirklich sehr umfänglich ist, alles auf der Website der Thüringer Gleichstellungsbeauftragten zu finden. Und ich betone das noch mal: Seit Juni 2023 ist dieser Prozess abgeschlossen, heißt, die Ergebnisse liegen vor. Allen, die sich noch mal weitergehend informieren wollen, welche blinden Flecken konkret gemeint sind, denen empfehle ich einfach die Lektüre. Ich möchte gern mit einer ganz ehrlichen Hoffnung abschließen: Ich habe die Hoffnung, dass die heutige Überweisung an den Gleichstellungsausschuss dazu dient, dass wir uns inhaltlich zeitnah mit diesem Gesetzentwurf beschäftigen, den möglichst gemeinsam wieder hier ins Plenum bringen. Ich habe kein Interesse daran, dass wir heute ein Schaulaufen gemacht haben, und dann stirbt das Ding zehn Monate später hier im Plenum. Das hatten wir alles schon, deswegen hoffe ich da auf Besserung. (Beifall Die Linke)

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