Denny Jankowski
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf den Tribünen und am Livestream, mehr als 30.000 Kinder und Jugendliche besuchen in Thüringen eine Schule in freier Trägerschaft. Das sind rund 11 Prozent aller Thüringer Schüler. Freie Schulen sind also kein Randphänomen, sondern eine unverzichtbare Säule unserer Bildungslandschaft. Sie bieten Vielfalt, sie bieten Wahlfreiheit, sie bieten pädagogische Freiräume, die das staatliche Schulsystem allein gar nicht abdecken könnte.
(Beifall AfD)
Das sage ich bewusst jetzt in Richtung der Linken: Freie Schulen sind keine Eliteschulen, wie Sie es so gern immer behaupten.
(Beifall AfD)
Sie sind Teil unserer Bildungsrealität in Thüringen und sie werden von ganz normalen Familien nachgefragt, die eine passende Schule für ihre Kinder suchen. Besonders wichtig ist mir ein Punkt, den ich schon in der ersten Lesung klar angesprochen habe: Die Förderschulen in freier Trägerschaft dürfen nicht die Leidtragenden einer Gesetzesänderung sein. Genau diesen Webfehler hatte aber der ursprüngliche Gesetzentwurf. Er sah für nahezu alle Schularten eine Steigerung der Schülerkostenjahresbeträge vor, aber eben bei den Förderschulen in freier Trägerschaft zum Teil massive Kürzungen. Diese Schulen haben aber eine enorme soziale Bedeutung. Hier werden Kinder unterrichtet, die oft besondere Fürsorge, mehr Zeit und spezialisierte Förderung benötigen. Hier geht es um Kinder, die häufig sehr schwierige Startbedingungen haben und die an diesen Schulen die bestmöglichen Chancen für Bildungserfolg bekommen. Zudem muss man sagen, dass ein Drittel aller Förderschulen in Thüringen in freier Trägerschaft ist. In vielen Landkreisen gibt es überhaupt keine staatliche Förderschule mehr. Das heißt konkret, ohne die freien Träger würden diese Kinder schlicht keine passende Beschulung erhalten.
(Beifall AfD)
Dazu kommt, Förderschulen in freier Trägerschaft erheben in Thüringen kein Schulgeld. Sie erfüllen quasi eine staatliche Aufgabe und deswegen ist es umso wichtiger, dass die Träger nicht auf den Kosten sitzen bleiben und ihr Engagement nicht auch noch bestraft wird. Wir haben deswegen von Anfang an klargemacht: Eine Kürzung der Schülerkostensätze bei den Förderschulen wird es mit uns definitiv nicht geben.
(Beifall AfD)
Wir haben deswegen im Anhörungsverfahren besonderen Wert darauf gelegt, dass die betroffenen Träger ihre Position mit Stellungnahmen verdeutlichen konnten. Mit einem Änderungsantrag forderten wir im Ausschuss eine Erhöhung der Schülerkostenbeträge in den Förderbereichen „Hören“ sowie „geistige Entwicklung“. Und auch wenn unser Antrag – wie ist es anders zu erwarten – natürlich abgelehnt wurde, hat die Koalition unsere Argumentation aufgegriffen und eine Lösung vorgelegt, die das Problem behebt. Für genau die betroffenen Förderschwerpunkte gibt es nun eine zusätzliche Sonderzahlung, die die rechnerische Absenkung vollständig kompensiert. Wir haben natürlich dem Änderungsantrag der Brombeerkoalition zugestimmt, denn uns als Fraktion geht es um die Sache und nicht darum, wer einen Antrag einbringt oder eben nicht.
(Beifall AfD)
Mit der Änderung ist nun klar: Die Förderschulen werden im kommenden Jahr nicht schlechtergestellt. Ich sage es sehr deutlich: Ohne unseren Druck wäre das wahrscheinlich nicht passiert. Auch die Linke hat im Ausschuss einen umfangreichen Änderungsantrag eingebracht. Dieser Antrag war inhaltlich sehr weitgehend, er hat aber Ihr falsches Bild über die freien Schulen verstärkt und das tut ja jetzt auch Ihr Entschließungsantrag, nämlich das Bild, dass freie Schulen Orte sozialer Abschottung seien. Dieses Bild ist falsch und genau dieses Bild würde der Antrag weiter nähren. Mit der vorgeschlagenen Einführung einer staatlichen Schulgeldtabelle, einkommensabhängigen Obergrenzen und einem zusätzlichen staatlichen Sozialzuschlag hätte die Linke praktisch suggeriert, freie Schulen seien Orte sozialer Ausgrenzung oder finanzieller Abschottung – das entspricht in Thüringen einfach nicht der Realität. Aber auch strukturell wäre der Antrag der Linken nicht tragfähig gewesen. Er hätte das bestehende Finanzierungssystem komplett umgestaltet, die Zuschläge hätten zu deutlich höheren Deckungsquoten geführt und einen finanziellen Mehrbedarf vermutlich im zweistelligen Millionenbereich hervorgerufen. Damit wäre eine seriöse Haushaltsabschätzung überhaupt nicht möglich gewesen. Das kann man sicherlich politisch diskutieren, aber nicht mal eben schnell mit einem Änderungsantrag ohne Folgenabschätzung. Ein solcher Paradigmenwechsel brauchte zwingend auch umfangreiche Anhörungen, Zeit und Evaluierung. All das stand nicht zur Verfügung, denn die Schulen in freier Trägerschaft benötigen jetzt Planungssicherheit für das kommende Jahr. Sie können nicht noch ein, zwei Jahre warten, während das ganze Finanzierungssystem infrage gestellt wird. Nun kommt die Linke aber, nachdem der Änderungsantrag im Ausschuss gescheitert ist, wieder mit einem Entschließungsantrag um die Ecke, der im Wesentlichen die Forderungen aus dem Änderungsantrag noch einmal enthält, diesmal nur weniger präzise. Man stellt aber wieder darauf ab, dass die Schulen in freier Trägerschaft aussondern oder ausgrenzen würden, was einfach nicht der Fall ist. Man stellt nun auf das Berliner Modell für die Finanzierung der freien Schulen ab. Da muss ich sagen, ich habe so ein bisschen Bauchschmerzen – ich weiß nicht, ob Berlin unbedingt als Maßstab für unser Bildungssystem dienen sollte.
(Beifall AfD)
Diesmal bittet die Linke, dass die Regierung Ihnen doch eine entsprechende Stellungnahme schreibt. Gestern wollte man sogar noch, dass sie einen Gesetzentwurf schreibt. Das grenzt in meinen Augen schon an Arbeitsverweigerung und deswegen werden wir dem Entschließungsantrag auch nicht zustimmen.
(Beifall AfD)
Zusammengefasst müssen wir zu der vorliegenden Änderung des Gesetzes für Schulen in freier Trägerschaft sagen: Durch die Änderung der Koalition liegt nun ein Paket vor, dem wir zustimmen können. Die Schülerkostensätze werden angepasst, die Overheadkosten werden endlich klar geregelt, die Verwendungsnachweise werden entbürokratisiert, das Meldewesen bei besonderen Vorkommnissen wird verbessert und vor allem die Förderschulen bleiben finanziell abgesichert. Damit schaffen wir Klarheit für das kommende Jahr und stärken ein System, das für viele Kinder in Thüringen unverzichtbar ist. Meine Damen und Herren, freie Schulen und insbesondere die Förderschulen leisten einen unersetzlichen Beitrag zu unserem Bildungssystem. Sie verdienen Anerkennung und verlässliche Rahmenbedingungen. Deswegen stimmen wir der Gesetzesänderung auch sehr gern zu. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
