Uwe Krell
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes
Ja, einmal kurz durchatmen. Dann wollen wir mal respektvoll weitermachen. Frau Präsidentin, liebe Gäste hier im Haus, liebe Gäste am Livestream, werte Abgeordnete, wir sprechen heute über ein Gesetz, das einmal als Hoffnungsträger gedacht war: das Thüringer Förderfondsgesetz. Es sollte den Wohnungsbau stärken, die Städte beleben, den Menschen Perspektiven geben. Dafür wurden Sondervermögen geschaffen, darunter auch das Wohnungsbauvermögen, ein Werkzeug, das ausdrücklich dafür gedacht war, bezahlbaren Wohnraum möglich zu machen. Was ist daraus geworden? Während Familien in Thüringen händeringend nach Wohnungen suchen, Senioren sich von steigenden Mieten überrollt fühlen, während junge Menschen den Start ins Leben kaum noch schultern können, liegen Millionen im Sondervermögen, ohne dass sie irgendeinen Nutzen stiften. Das ist nicht nur ein Widerspruch, das ist ein Armutszeugnis politischer Verantwortung. Und genau deshalb sagen wir als AfD klar und unmissverständlich: Damit ist jetzt Schluss, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Gelder, die für die Bürger bestimmt sind, dürfen nicht in der Verwaltung verstauben. Sie gehören dahin, wo sie wirken: in Bauprojekte, in Modernisierungen, ja, in neuen, in zeitgemäßen und bezahlbaren Wohnraum. Unser Gesetzentwurf schafft genau das: eine eindeutige, dauerhafte und klare Lösung. Denn die Wahrheit ist, selbst frühere Landesregierungen mussten Umwege, Sonderfälle und Ausnahmen erfinden, um überhaupt Mittel heranzubekommen. Das zeigt deutlich, wie überholt und unpraktikabel dieses Sondervermögen mittlerweile geworden ist. Wir schlagen daher keinen Flickenteppich, keine Übergangslösung, sondern einen konsequenten Schnitt vor: Auflösung des Sondervermögens zum 31. Dezember 2026, Überführung sämtlicher Mittel in den Kernhaushalt – sichtbar, nachvollziehbar und öffentlich. Kein Programm wird gekürzt, keine laufende Förderung wird gefährdet, die Haushaltsgrundsätze bleiben unangetastet. Das heißt, alles bleibt erhalten und wird nahtlos weitergeführt, nur eben offen und nachvollziehbar.
(Beifall AfD)
Warum ist das wichtig? Weil wir endlich aufhören müssen, Politik im Verborgenen zu betreiben, weil Mittel, die für die Menschen bestimmt sind, nicht ungenutzt bleiben dürfen, weil niemandem geholfen ist, wenn Gelder angespart werden, während sie draußen dringend benötigt werden. Seit Jahren hören wir von allen Seiten dasselbe Klagelied: Thüringen hat keine Mittel mehr für den Wohnungsbau. Die Fördertöpfe sind leer. Wir können keine neuen Programme mehr auflegen, weil die Kassen leer sind. Doch die Zahlen sprechen eine andere Sprache: Fast 450 Millionen Euro liegen im Wohnungsbauvermögen, davon 86,6 Millionen Euro aus Landes- und Bundesmitteln, sofort nutzbar, ohne Bindung, ohne Einschränkung. 86 Millionen Euro, die nicht beworben werden, nicht abgerufen werden, nicht eingesetzt werden und die Jahr für Jahr weiter anwachsen. Das ist kein Versehen, das ist ein strukturelles Problem. Und es ist längst zu groß, um es weiter zu ignorieren. Der Landesrechnungshof hat im Jahr 2020 klar gewarnt: Das Anhäufen von Mitteln ohne Bedarf ist unwirtschaftlich und verstößt gegen haushaltsrechtliche Grundsätze. Die damalige rot-rot-grüne Landesregierung hat es ignoriert. Wir nicht, meine Damen und Herren. Wir bringen diese Mittel zurück in den Haushalt, dahin, wo sie jeder sehen kann, dahin, wo das Parlament kontrollieren kann, dahin, wo die Aufbaubank planen kann, dahin, wo die Wohnungswirtschaft endlich weiß, dass Geld vorhanden ist, und vor allem dahin, wo die Bürgerinnen und Bürger davon profitieren.
(Beifall AfD)
Nun, erscheint das radikal? Ja, radikal ehrlich und radikal konsequent. Werte Kollegen, denn nur wenn Mittel offen ausgewiesen werden, kann auch offen geplant werden.
