thueringer-landtag.de ↗

Dorothea Marx

SPD 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Thüringer Gesetz zur Änderung von Vorschriften aus dem Bereich des Dienstrechts

Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen, wenn das die Anregung war, meine Rede abzukürzen, dann mache ich das doch immer gern, wenn schon vieles vor mir gesagt wurde. Damit habe ich kein Problem, da ich ja nichts Vorgefasstes vorzulesen pflege. Wir haben schon sehr viel gehört über die sinnvollen Neuerungen. Ja, zur Kennzeichnungspflicht gab es noch mal eine härtere Debatte. Aber wir haben es bisher nur im Rahmen einer Verordnung geregelt und es ist sicherlich richtig und sinnstiftend, das jetzt im Rahmen eines Gesetzes zu tun. Es ist ja jetzt nicht so, dass den Polizisten gegen ihren Willen etwas aufgedrängt wird, was ihnen nicht zumutbar ist. Denn wir haben jetzt eine Regelung vorgesehen, die Ausdruck eines gesunden Rechtsstaats ist, ohne unsere Polizisten in Misskredit zu bringen. Die Kennzeichnungspflicht greift eben genau dann, wenn es mit dem Zweck und Schutz von Polizeieinsätzen vereinbar ist, nicht mehr und nicht weniger. Und wir haben einen Ausnahmetatbestand, der dann den Schutz der Polizisten in den Blick nimmt. Die Kennzeichnung, die uns wichtig ist, heißt praktisch, Polizisten begegnen dem Bürger im Streifendienst nicht als anonyme Staatsgewalt in Uniform, sondern als Mensch mit Namensschild, der auf Augenhöhe mit dem Nachnamen angesprochen werden kann. (Beifall Die Linke) Wo geeigneter – das wissen wir alle schon –, tritt an Stelle des Namensschilds eine Nummerierung. Das haben wir schon bei den geschlossenen Einsätzen, Bepo klassischerweise, Versammlungseinsätze – das kennen Sie alles. Wir haben eine Fülle von Regelungen. Es bietet sich in der Tat nicht an, diese jetzt hier alle einzeln vorzutragen. (Zwischenruf Abg. Urbach, CDU: So span- nend ist es nicht!) Aber wir haben uns einfach bemüht, insgesamt den Dienst der Beamtinnen und Beamten für sie selbst auch wirklich attraktiver zu machen, indem wir bürokratische Unbilden wie überflüssige Laufbahnhindernisse abbauen. Manchmal sind es aber auch nur so ganz kleine Dinge wie zum Beispiel eine Nebentätigkeitsgenehmigung. Wenn ich die Pflege oder Betreuung für einen Angehörigen übernehme, war das bisher genehmigungsfrei, wenn das andere Personen waren, musste ich fragen. Das ist zum Beispiel jetzt generell vorab erlaubt und zulässig. Das sind vielleicht nur Kleinigkeiten, aber machen auch das Leben für einen Beamten etwas menschlicher, wenn er sich nicht auf Schritt und Tritt irgendwie beobachtet und rechenschaftspflichtig fühlt. Natürlich haben wir auch da, wo Daten verarbeitet worden sind bzw. wo auch künftig Daten zu verarbeiten sind, die Rechte der Beschäftigten ganz besonders im Blick gehabt und, ich denke, da auch gute Kompromisse gefunden. Leichterer Aufstieg in höhere Laufbahngruppen, leichterer Erwerb der Laufbahnbefähigung, das sind alles elementare Dinge, mit denen wir auch eine moderne Karriere im öffentlichen Dienst sicherlich noch nicht erreicht haben, aber vielleicht rücken wir derselben etwas näher. Die Ausbildungskostenerstattung für die Kommunen habe ich ja schon in der Berichterstattung genannt. Das ist immer schon sehr wichtig gewesen, denn da gab es zu Recht dann natürlich unschöne Gefühle, wenn man jemanden teuer ausgebildet hat und der dann in einer anderen Behörde ausgeholfen hat bzw. abgeworben wurde. Im Sinne einer arbeitsfähigen und dynamischen Verwaltung haben wir da jetzt auch eine gute Regelung gefunden. Ich höre jetzt tatsächlich schon auf und wünsche mir und vor allen Dingen den Beamtinnen und Beamten, die von diesem Gesetz profitieren, dass wir diese Regelung mit einer breiten Zustimmung ins Werk setzen, und bedanke mich auch herzlich beim Innenministerium, bei den Fachabteilungen und auch bei den Kolleginnen und Kollegen und den Mitarbeitenden der Fraktionen hier. Herzlichen Dank. (Beifall BSW, SPD)

Alle Reden von Dorothea Marx Protokoll ↗