Dirk Hoffmeister
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, liebe Zuschauer auf der Tribüne und am Livestream, wir beraten heute in zweiter Lesung das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes über Schulen in freier Trägerschaft. Als bildungspolitischer Sprecher der BSW-Fraktion will ich klar sagen: Dieser Gesetzentwurf ist richtig, erleichtert Verwaltung, stärkt Aufsicht und sorgt für mehr finanzielle Ehrlichkeit im System der freien Schulen. Deshalb werben wir ausdrücklich für seine Zustimmung. Worum geht es im Kern? Erstens – mehr Transparenz und Verlässlichkeit bei der Schulaufsicht: Mit der Einbindung der freien Schulen in das Meldewesen für Besondere Vorkommnisse wird eine alte Lücke geschlossen. Wer öffentliche Verantwortung für Kinder und Jugendliche trägt, muss auch bei schwerwiegenden Ereignissen verbindlich eingebunden sein. Das ist kein Misstrauen, das ist staatliche Schutzpflicht. Gerade als BSW sagen wir: Die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler steht über jeder Trägerfreiheit. Zugleich wird klargestellt, dass bei der Schulpflicht nicht nur das Thüringer Schulgesetz gilt, sondern auch die Schulordnungen. Das ist kein kleiner technischer Punkt, sondern bringt Rechtsklarheit im Alltag der Schulen. Zweitens – konsequente Trägereignung auch im Innenverhältnis: Bisher konnte es auch so sein, dass nur die formalen Vertretungsberechtigten geprüft wurden, nicht aber die tatsächlich weisungsbefugten Personen im Hintergrund. Das wird jetzt korrigiert. Künftig gilt: Wer faktisch Einfluss auf freie Schulen ausübt, muss auch die Gewähr der Verfassungstreue erfüllen. Das ist ein wichtiger Beitrag zur demokratischen Hygiene unseres Bildungssystems. Drittens – verbindliche Genehmigungsverfahren: Mit der festen Frist für den vollständigen Antrag bis 31. Oktober vor Schuljahresbeginn wird Schluss gemacht mit Genehmigungen auf den letzten Drücker. Das schafft Planungssicherheit für Eltern, Lehrkräfte, Träger und Kommunen. Gleichzeitig werden Detailfragen künftig per Rechtsverordnung geregelt. Auch das erhöht die Rechtssicherheit beider Seiten. Viertens – weniger Bürokratie, mehr Realismus bei der Finanzhilfe: Der Gesetzentwurf bringt hier gleich zwei wichtige Verbesserungen. Die Einführung eines Stichprobenverfahrens beim Verwendungsnachweis entlastet die Schulträger von unnötiger Dauerbürokratie, ohne die Kontrolle des Landes auszuhebeln. Neu ist auch, dass es bis zu 5 Prozent der Finanzhilfe ausdrücklich für Overheadkosten, das heißt für Geschäftsführung und Verwaltungskosten, eingesetzt werden dürfen. Das ist sachgerecht. Schulen funktionieren nicht ohne Organisation, Verwaltung und Personalführung. Fünftens – die Anhebung der Schülerkostenjahresbeiträge: Mit der neuen Anlage 1 werden die Beträge flächendeckend und strukturell erhöht. Das führt ab 2026 zu jährlichen Mehrkosten von rund 13,6 Millionen Euro. Es ist aber kein beliebiger Ausgabenposten, sondern die notwendige Korrektur, damit freie Schulen ihre Aufgaben auch real bezahlen können, insbesondere beim Personal. Für die BSW-Fraktion ist dabei entscheidend: Wer Bildung will, muss sie auch vollständig finanzieren. Damit werden wir dem Gutachten gerecht. Sechstens – die einmalige Sonderzahlung 2026: Mit dem neuen § 18a und der Anlage 4 wird für den Zeitraum Januar bis Juli 2026 eine gezielte Zusatzfinanzierung für bestimmte Bildungsgänge nicht auf dem Rücken der Schulen ausgetragen. Genau diesen Ausgleich hielten wir für zwingend erforderlich. Meine Damen und Herren, dieses Gesetz ist kein ideologisches Projekt, es ist ein ordnungspolitisch sauberes, finanziell realistisches und verwaltungspraktisches Anpassungsgesetz. Es stärkt die Schulaufsicht, ohne die Autonomie der freien Schulen auszuhöhlen. Es erhöht die Finanzierung, ohne Blindstellen in der Kontrolle zu verschaffen, und es sorgt dafür, dass Übergänge sozialverträglich gestaltet werden können. Die BSW-Fraktion steht für Bildungsgerechtigkeit, Verlässlichkeit und solide Finanzierung. Genau diese drei Prinzipien finden sich im Kern dieses Gesetzentwurfs wieder. Deshalb ist unsere Haltung klar: Wir werden diesem Gesetz zustimmen. Danke.
(Beifall CDU, BSW, SPD)
