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Steffen Schütz

04.12.2025 Sitzungen 8/30

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Besucherinnen und Besucher auf der Terrasse – nennen Sie es, wie Sie wollen, ich nenne es Terrasse. (Zwischenruf Abg. Große-Röthig, Die Linke: Sie sind der Minister!) Eben. Lieber Herr Krell, wie Sie richtig ausführen, wurde das Sondervermögen „Thüringer Wohnungsbauvermögen“ 2011 errichtet. Das war damals eine gute Idee. Da möchte ich die Freude von Frau Müller jetzt wirklich nicht schmälern. Sie hat recht. Ziel war es, Maßnahmen im Rahmen des Wohnungsbaus zu fördern, bezahlbarer Wohnraum soll geschaffen und gesichert und vor allem Neubauprojekte gefördert werden – bitter notwendig, mehr denn je. Jetzt ist die Kollegin gerade nicht da; sie hat ja zu Recht erwähnt, was bis 2022 gebaut worden ist. Sie hat 2023 und 2024 nicht erwähnt, vielleicht aus gutem Grund. Aber darum geht es eigentlich gar nicht. Es geht darum, wie dringend Menschen in Thüringen Wohnraum suchen und was wir gemeinsam hier in dem Hohen Haus und ich als zuständiger Minister dafür tun können, damit sie diesen Wohnraum auch finden. Ich danke Ihnen ausdrücklich, dass Sie über das Baupaket wohlwollende Worte gefunden haben. Das ist aber nur der erste Teil. Ich glaube, wir sind uns darüber einig – ja, Sie haben recht, kurz-, mittel-, langfristig können manche Maßnahmen erst wirken. Ich bin da mit Ihnen einer Meinung. Ich sehe auch, dass wir da ein paar Maßnahmen drin haben. Das müssten eigentlich noch ein paar mehr werden. Da warte ich auch auf den Bund und mache da auch Druck. Offen gestanden gefällt mir da manches nicht, was sich – wir reden ja alle von Bürokratieabbau und Turbo und Sie wissen, ich komme aus einer Stadt, wo Automobilbau zu Hause ist. Ich habe manchmal den Eindruck, wir dürfen nicht vergessen, was ein Turbo ist. Ein Turbo verpresst heiße Luft und wenn Sie Glück haben, kommt am Ende Leistung raus. Das wollen wir gerade machen. Deswegen nennen wir es auch Baupaket. Aber die vom Bund bereitgestellten Kompensationsmittel, auf die Sie auch eingegangen sind, wurden nicht, wie Sie es dargestellt haben, im Sondervermögen gehortet, sondern dienten der Finanzierung der beantragten und eben auch bewilligten Fördermittel im Rahmen der Förderprogramme der sozialen Wohnraumförderung. Das betrifft insgesamt sechs Förderrichtlinien. Und im Rahmen dieser Förderprogramme – jetzt habe ich eine Zahl – wurden allein in den Jahren 2014 bis 2020 knapp 10.000 Wohneinheiten gefördert. Ich finde, Frau Müller, da bin ich völlig bei Ihnen, so kurz vor Weihnachten kann man ja auch mal das Türchen aufmachen und sagen: Mensch, darüber freuen wir uns alle, das ist eine gute Idee und das ist eine Erfolgsgeschichte. Davon, dass kein Bedarf bestanden hätte, Herr Krell, kann also nicht die Rede sein. Seit dem Jahr 2020 erfolgen keine Kompensationen des Bundes mehr. Der Bund gewährt seither Finanzhilfen im Bereich des sozialen Wohnungsbaus nach der zwischen Bund und Ländern geschlossenen Verwaltungsvereinbarung Sozialer Wohnungsbau. Nach den darin definierten Bestimmungen können die Finanzhilfen des Bundes jedoch nur für die Ausreichung von Zuschüssen und bei Darlehnsgewährung lediglich für den Anteil der Zinssubvention eingesetzt werden. Für den reinen Darlehensanteil können keine Bundesmittel verwendet werden. Weiterhin ist zur Inanspruchnahme der Bundesmittel eine Kofinanzierung aus Landesmitteln – das sind, wie Sie wahrscheinlich wissen, derzeit mindestens 30 Prozent – zu erbringen. Dass ein Horten dieser Bundesmittel im Sondervermögen nicht möglich ist, ergibt sich bereits aus der vorgenannten Verwaltungsvereinbarung. Hinzufügen kann ich nur: Ihre Aussage bezüglich der Ausreichung vereinnahmter Mittel ist, ehrlich gesagt, auch nicht korrekt. Denn die Auszahlung der Fördermittel erfolgt ja entsprechend bestimmten Vorgaben in den zugrunde liegenden Förderrichtlinien. Insbesondere bei größeren Bauvorhaben, wie sie gerade im sozialen Mietwohnungsbau häufig vorkommen, erfolgt die Auszahlung der Fördermittel meist über mehrere Jahre entsprechend dem Baufortschritt. Aufgrund der Krisen in den vergangenen Jahren, auf die auch Sie hingewiesen haben, Herr Kobelt, welche zu signifikanten Baupreis- und Energiepreissteigerungen sowie auch Lieferengpässen und Handwerkermangel führten, traten auch bei den Projekten der sozialen Wohnraumförderung Verzögerungen auf. Auch die eher zurückhaltende Bautätigkeit – und um die geht es ja nun auch in dem Baupaket – in den letzten Jahren ist zumindest zu einem nicht unerheblichen Teil auf die allgemein unsichere Lage im Baugewerbe zurückzuführen. Bevor aber eine Zusage oder Bewilligung für ein Projekt erfolgt, müssen haushaltsrechtliche Ermächtigungen vorliegen. Bereits im Rahmen der vorgelagerten Programmaufstellung sollte eben sichergestellt sein, dass für aufgenommene Projekte auch genügend haushaltsrechtliche Ermächtigungen vorhanden sind, damit nicht im weiteren Verlauf Anträge aufgrund fehlender Haushaltsermächtigungen abgelehnt werden müssen. Ihr Ansatz ist deshalb im Grunde zu kurz gedacht, denn das Wohnungsbauvermögen bietet hier gerade eine größere Flexibilität. Das hat Kollege Kobelt eben auch anschaulich ausgeführt. Wie aufgrund meiner Ausführungen deutlich werden dürfte, sind diese Umstände nicht auf die Finanzierungsquelle zurückzuführen, sondern würden von einer Abkehr der Förderung aus dem Wohnungsbauvermögen hin zu einer Finanzierung aus dem Kernhaushalt gleichermaßen bestehen. Das Wohnungsbauvermögen sollte nicht in den Kernhaushalt überführt werden. Wir haben wichtige Aufgaben im sozialen Wohnungsbau vor uns und sollten die Mittel aus dem Vermögen nicht nutzen, um andere Projekte zu finanzieren. Insofern sind wir uns einig, dass wir – und das stelle ich mit einiger Freude fest – alle sehen, dass wir Baukonjunktur ankurbeln wollen. Wir sind uns in den Instrumenten nicht einig. Aber ich kann nur sagen, ich würde empfehlen, diesen Antrag abzulehnen, weil ich der Meinung bin, dass wir das Wohnungsbauvermögen dringend brauchen. Danke. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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