Dorothea Marx
Thüringer Gesetz zur Anpassung gerichtsorganisatorischer Regelungen und zur Änderung der Zuständigkeit für die Einrichtung der zentralen Überwachungsstelle
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Herr Schlösser, das war ja jetzt ein großes Herumlavieren im großen, dumpfen Teich von allem Möglichen. Also ich habe am Ende gar nicht mehr so richtig gewusst, was Sie wollen. Leider dürfen wir das Publikum hier nicht befragen, aber es würde mich auch mal interessieren, ob Sie das verstanden hätten. Aber das darf ich nicht fragen. Deswegen sage ich, ich selber bin jetzt etwas merkwürdig davon berührt, wie Sie am Ende sagen, dass Meinungsdelikte, die irgendwie übermäßig die Gerichte belasten, irgendwas mit der Roben-Verpflichtung oder Nicht-Roben-Verpflichtung zu tun haben sollten. Also wir haben von dem Gesetz jetzt noch zwei Bestandteile übrig. Das sind gerichtsorganisatorische und auch kleinere Regelungen einer Zuständigkeitsverlagerung von einem auf ein anderes Haus. Das ist dann eben diese Verlängerung der Frist zur Umsetzung einer neuen Gerichtsstruktur, weil es aus verschiedenen Gründen dazu nicht gekommen ist. Und dann das ist die Frage der Roben. Und dann gibt es den Entschließungsantrag. Das ist nicht irgendwie Partygesäusel, sondern das ist der legitime Anspruch der Fraktion der Linken, die gesagt haben: Wenn es jetzt nicht geklappt hat in den Jahren, die in Aussicht gestanden haben, dann bitten wir noch mal um eine konkrete Nacharbeit seitens der Landesregierung und wollen uns gern in einem überschaubaren Zeitraum damit beschäftigten, bevor jetzt die verlängerte Frist abläuft, was jetzt da zu machen ist – ein ganz normaler Vorgang. Wenn Sie es abends auf der Couch traurig finden, dass da noch Entschließungsanträge angereicht werden – also nach unserer Geschäftsordnung dürfen die bis unmittelbar vor der Abstimmung eingebracht werden. Also es ist ein ganz normales demokratisches Verfahren, dass wir hier auch spontan reagieren dürfen. Nachdem die Beschlussempfehlung des Justizausschusses eben so aussah, wie sie ausgesehen hat, ist es ein ganz legitimer Vorgang. Das dürfen Sie sogar selber auch machen, aber dann brauchten Sie auch Fantasie und Kreation. Gut, das ist jetzt Ihre Sache. Sie haben gesagt, Sie können der Möglichkeit, Roben zu tragen, nicht zustimmen, weil es jetzt nicht verbindlich sei. Also ich habe es auch nicht so richtig ganz verstanden.
(Zwischenruf Abg. Schlösser, AfD: Sie ver-
stehen ganz schön wenig!) Wir kommen hier einem Wunsch der Rechtspfleger nach. Rechtspflegerinnen und Rechtspfleger sind zuständig für Entscheidungen in Grundbuchsachen, also Grundstücksangelegenheiten. Sie verpflichten Betreuungspersonen, Vormünder, Pflegerinnen und Pfleger und überwachen deren Tätigkeit. Also Menschen, die ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können, erhalten einen Pfleger oder einen Betreuer zur Seite gestellt, und das machen auch die Gerichtspfleger, sie begutachten deren Tätigkeit. Die Rechtspfleger sind in der wichtigen Abteilung des Erbens für die Erteilung der Erbscheine mit zuständig. Sie helfen in den Rechtsantragsstellen der Gerichte den Rechtsuchenden weiter. Wenn Sie also beim Gericht selbst persönlich vorsprechen wollen, haben ein bestimmtes Anliegen und wissen nicht so genau, wie das funktionieren soll, dann kann Ihnen ein Rechtspfleger oder muss Ihnen sogar Rat geben. Die Rechtspfleger bearbeiten Insolvenzverfahren. Dann kommt noch dieser Punkt, der eben besonders anfällig ist für Gefahren von außen, dass Zwangsversteigerungstermine durchgeführt werden und vieles andere mehr. Mit dieser Robenregelung erfüllen wir eine Bitte der Fachverbände, dass die gesagt haben: Wir würden nach eigener Entscheidung von Fall zu Fall gern eine Robe tragen. Deswegen setzen wir das einfach hier um im Gesetz. Das ist nichts Schlimmes und das ist auch nichts Anrüchiges, sondern es ist einfach ein ganz ordnungsgemäßes Verfahren. Ja, Richter haben die Amtsrobe von Amts wegen, weil sie immer im richterlichen Dienst sind. Die Rechtspfleger – deswegen habe ich versucht, Ihnen das jetzt noch mal intellektuell ein bisschen näherzubringen, aber es klappt anscheinend nicht – haben sehr viele verschiedene Arbeitsbereiche, dann ist es vielleicht in dem einen oder anderen Fall egal, in welchem Habit man auftritt. Die Rechtspfleger und Rechtspflegerinnen selbst haben uns gesagt: Wir möchten das gern selbst entscheiden, wir möchten die Möglichkeit haben. Die geben wir ihnen jetzt. Was daran schlimm sein soll, weiß ich nicht. Das ist auch Demokratie. So etwas macht man in einem verantwortlich arbeitenden Ausschuss – das war der Justizausschuss früher eigentlich immer und das soll er auch werden oder bleiben in weiten Teilen der demokratischen Fraktionen –, dass wir dann so ein Anliegen aufnehmen. Ich weiß nicht, warum das jetzt hier irgendwie miesgemacht wird. Die Punkte – Herr Schard hatte schon gesagt –, die jetzt noch einmal zurückgestellt werden, also Abhörmöglichkeit von Alarmgeräten, die Gerichtsvollzieher bei gefahrgeneigten Tätigkeiten bei sich tragen, müssen wir uns noch genauer angucken. Natürlich haben wir auch hier wieder eine Grundrechtsproblematik, die ich auch nicht kleinreden will. Wenn ein Gerichtsvollzieher zur Beschlagnahme oder zur Durchsuchung in irgendwelche Wohnungen geht, dann ist es natürlich ein Eindringen in den privaten Raum und da ist Abhören keine Petitesse. Auf der anderen Seite können wir nicht bei jedem Gerichtsvollzieher Polizei mitschicken. Dafür reicht die Kapazität nicht. Dann es ist die Frage: Kann man so eine Überwachung oder so eine Hilfe auch durch technische Mittel substituieren? Was dann noch übrig bleibt, das ist auch sehr wichtig – Herr Schard hatte es schon gesagt –: Auskünfte über die Personen, die von Gerichtsvollziehermaßnahmen betroffen sind, also zum Beispiel, ob die Hundebesitzer sind. Das kann schon mal erheblich sein, ob jemand einen Angriff befürchten muss. Leider ist der Gerichtsvollzieher, der ums Leben gekommen ist bzw. ermordet wurde – muss man ja wahrscheinlich schon so sagen –, dessen tragischen Tod wir auch sehr bedauern, nicht der erste Fall. Wir haben in Absprache mit den Betroffenen ihren Berufsstand zu schützen und das machen wir hier mit dem Gesetz. Bei der anderen Sache beschließen wir auch als Koalition von Herzen gern den Entschließungsantrag der Fraktion der Linken mit, die eben sagten, mit der Gerichtsstruktur müssen wir uns ein bisschen mehr beeilen als beim letzten Mal, damit die Frist nicht wieder verlängert werden muss. Herzlichen Dank.
(Beifall BSW, SPD)
