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Lena Saniye Güngör

Die Linke 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Thüringer Gesetz zur Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten

Danke, Frau Vorsitzende. Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich schiebe es jetzt mal auf die Mittagszeit, dass einige gerade ihre Plätze verlassen, aber werbe natürlich dafür, beim Thema „Gleichstellung“ gern der Debatte weiter zu folgen. Wenn Gleichstellung ein Luxus wäre, dann stünde sie nicht im Grundgesetz, aber sie steht eben dort als klarer Auftrag. Artikel 3 Abs. 2 verlangt, dass der Staat die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern fördert und bestehende Nachteile beseitigt. Und Absatz 3 verbietet dann im Folgenden die Benachteiligung. Deshalb: Gleichstellung ist kein Nice-to-have. Sie hat Verfassungsrang, und wer sie kleinredet, greift nicht nur einfach ein parlamentarisches Thema an, sondern greift den Kern einer demokratischen Ordnung an, nach der Frauen und Männer eben gleichwertig sind. (Beifall Die Linke) Genau hier setzt unser Thüringer Gesetz zur Stärkung der Gleichstellungsbeauftragten an, denn Gleichstellung entscheidet sich ja konkret im Alltag, in der Verwaltung, in den Dienststellen, in den Kommunen, dort, wo Personalentscheidungen fallen, wo Konflikte entstehen und wo in manchen Situationen eben auch Schutz gebraucht wird. Gleichstellungsbeauftragte sind dafür die zentralen Ansprechpersonen. Sie sehen hin, wenn Menschen benachteiligt werden. Sie beraten, sie sensibilisieren, sie unterstützen. Und das tun sie oft gegen Widerstände. Deshalb braucht es eine klare gesetzliche Grundlage, die ihre Arbeit schützt, die sie entlastet und die die Gleichstellungsbeauftragten weiter handlungsfähig macht. An dieser Stelle möchte ich mich sehr herzlich im Namen meiner Fraktion bei den Thüringer Gleichstellungsbeauftragten bedanken, weil wir wissen, dass die Arbeit, die da vor Ort geleistet wird, eben nicht die ist, wo ständig Veranstaltungen oder große PMs oder sonstige Showmomente sind, sondern wo einfach ganz fundierte Arbeit im Kleinen geleistet wird, ohne dass allzu viele Leute hinschauen. Deswegen Danke für die wichtige Arbeit in den Kommunen! (Beifall Die Linke) Ein mittlerweile recht bekannter Fall aus Erfurt hat öffentlich gezeigt, wie angreifbar diese Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten sein kann und wie schnell persönliche Angriffe dann zum Ersatz für Sachdebatten genutzt werden. Dieser Fall hat aber auch gezeigt, dass es in unserem Gleichstellungsgesetz den einen oder anderen blinden Fleck gibt, der das Engagement und die Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten insgesamt gefährdet. Deswegen soll unser vorliegender Gesetzentwurf eine Antwort auf diese blinden Flecken sein. Wir verstehen diesen Entwurf als Aufschlag. Wir wollen ihn gern im zuständigen Fachausschuss beraten, gern auch gemeinsam mit den demokratischen Fraktionen dort weiterqualifizieren. Deswegen kündige ich für meine Fraktion schon jetzt den Antrag auf Ausschussüberweisung an. Das heißt, wir haben heute die Möglichkeit – und darüber freue ich mich sehr –, dass wir als Abgeordnete zeigen, wie viel es uns in Thüringen wert ist, Gleichberechtigung so zu stärken, dass Benachteiligung, Diskriminierung und Ungleichheit vor Ort wirklich angegangen werden kann. Und ich sage auch, wir schmunzeln manchmal darüber, aber es ist uns als Linke natürlich eine große Freude, dass wir immer wieder diejenigen sind, die überhaupt eine Tagesordnung des Gleichstellungsausschusses nötig machen. (Beifall Die Linke) Ich habe großes Interesse, dass dieser Ausschuss nicht nur eingesetzt worden ist, sondern auch von uns allen mit Leben gefüllt wird, sonst ist es dann doch wieder nur die verlängerte Mittagspause, die alle freut. Vielen Dank. (Beifall Die Linke)

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