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Roberto Kobelt

BSW 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Förderfondsgesetzes

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kollegen und Zuschauerinnen und Zuschauer! Herr Krell, in Ihrer Rede haben Sie natürlich was Richtiges gesagt, und zwar dass das Wohnungsbauvermögen zu wenig genutzt wird. Es ist, glaube ich, offensichtlich, wenn man sieht, dass im Jahr 2024 74 neue Wohnungen für den sozialen Wohnungsbau genehmigt wurden, dass es bei Weitem nicht ausreicht, um das Wohnungsbauvermögen von ca. 90 Millionen Euro auszuschöpfen. Das ist eine berechtigte Kritik der Opposition an der Regierung. Damit muss man umgehen. Aber ich sage Ihnen auch ganz genau: Wir haben einen richtigen Plan, wie man damit umgeht. Der Plan heißt nicht, das Wohnungsbauvermögen aufzuheben, sondern wir müssen die Mittel besser umsetzen, wir müssen die Mittel besser nutzen und müssen damit gestalten. Wenn es aufgelöst wird, dann kommt es in den Kernhaushalt und dann besteht die Gefahr, dass es für andere Mittel eingesetzt wird. Deswegen ist die Zweckbindung extrem wichtig. Es ist auch eine Sicherheit für die kommunalen Wohnungsgesellschaften, für die Menschen, die sich preiswerten Wohnraum wünschen, dass es dort eine gewisse Summe gibt, die vom Bund teilfinanziert wird, vom Land ebenfalls, damit sichergestellt ist, dass diese Summen über die nächsten Jahre für diesen Zweck zur Verfügung stehen. Deswegen lehnen wir Ihren Ansatz, Ihren Lösungsansatz, dieses Wohnungsbauvermögen aufzulösen, ab. Jetzt muss ich noch mal etwas zu Ihnen, Frau Müller, oder zum Ansatz der Linken sagen.

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