Matthias Hey
Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes
Herr Präsident, vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, jetzt ist schon viel gesagt worden. Manche sagen dann „Aber noch nicht von jedem“. Worum geht es heute eigentlich? Frau Gerbothe hat vorhin schon mal sehr genau ausgeführt, auch zu § 14. Dazu will ich jetzt gar nichts weiter sagen. Meine Redezeit ist begrenzt. Aber in den Säulen der Erwachsenenbildung, was die politische Bildung, die Digitalisierung beispielsweise angeht, war es in den letzten Jahren ja immer so, dass die Träger das immer nur über die Projektförderung bekommen haben. Und das bedeutet – wir reden ja immer von Entbürokratisierung –, dass alles viel einfacher werden sollte. Das hat bedeutet, dass man bei dieser Projektförderung ständig beantragen musste, dass Bedienstete im Ministerium darüber schauen mussten, dass es Rückfragen gab, dass es Rückrechnungen gab, dass man immer gucken musste, wie diese Mittel reichen. Dass wir heute mit diesem Gesetzentwurf und mit der Novellierung dieses Gesetzes einen großen Schritt nach vorn machen und genau diese Gelder in die Grundförderung, also das, was den Trägern dann ohnehin zusteht, überführen, das ist tatsächlich eine große Erleichterung für die Leute in den Ministerien natürlich, aber insbesondere auch für die Trägerinnen und Träger. Auch da ein herzliches Willkommen an alle, die heute dieser Debatte folgen, hier im Saal oder vielleicht auch draußen am Livestream! Wenn ich über Grundförderung rede, dann ist das der zweite sehr wichtige Punkt dieser Novellierung, weil wir gesetzlich eine – ich sage mal, das Wort ist jetzt sehr modern – Haltelinie eingezogen haben. Im Moment redet in Berlin auch jeder über Haltelinien, aber das ist ganz amüsant in einer ganz anderen Frage. Es geht ganz einfach darum, dass den Trägern im Grunde in diesem Gesetz ein Niveau an finanziellen Landesförderungen zugesichert werden soll, das nicht absinken soll, das heißt also eine Verankerung eines bestimmten finanziellen Niveaus, das ganz wichtig ist, um diese Arbeit im Land fortführen zu können. Ich habe das gar nicht nachgerechnet. Herr Schaft hat eben gesagt, es sind gerade mal ein halbes Prozent des gesamten Haushalts und betrifft aber mehr als 80 Prozent der Bevölkerung. Also das ist tatsächlich ein großer Hebel, ein großer Wirkmechanismus, der hier durch dieses Gesetz quasi mit ausgeübt wird. Und ja, es stimmt, als ich den Haushaltsentwurf gesehen habe, musste ich auch erst mal schlucken, weil da beispielsweise eine satte Million gefehlt hat und wir gesagt haben, dann wäre die Novellierung, die wir heute hier bereden – und dankenswerterweise habe ich eben auch schon wahrgenommen, dass die Linke sagt, sie stimmen diesem Gesetzentwurf auch zu –, im Grunde ad absurdum geführt worden, denn dann hätte dieses Niveau, diese Landeszuweisung, die wir ja an einer bestimmten Haltelinie festmachen wollen, gar nicht mehr gegolten. Und jetzt will ich nicht spoilern. Wir haben ja in der übernächsten Woche noch die Haushaltsdebatte, aber ich kann schon mal sagen, dass wir in unserem Bereich, was die Brombeerkoalition betrifft, auch nachgebessert haben und in der Verprobung des Haushalts gemeinsam mit den Linken im Grunde Gewähr gegeben wird. Auch das ist eine sehr gute Mitteilung, dass dieser Gesetzentwurf in der Novellierung voll zur Tragweite kommen kann, weil wir diese untere Haltelinie dann mit einziehen. Was man damit sagen kann, auch an die Vertreterinnen und Vertreter der Erwachsenenbildung, die heute hier mit im Saal oder vielleicht draußen an den Geräten sind: Es wird Weihnachten und wir legen Ihnen mit dieser Novellierung was sehr Schönes unter den Gabenbaum. Das ist heute auch mal eine wirklich schöne Geschichte hier in diesem Parlament. Ich danke Ihnen.
(Beifall CDU, BSW, Die Linke, SPD)
