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Tilo Kummer

04.12.2025 Sitzungen 8/30

Klage gegen den Planfeststellungsbeschluss zum SuedLink-Trassenverlauf erheben

Herr Dr. Dietrich, China ist noch nicht ganz bei dem Level erneuerbarer Energien angekommen wie Deutschland. Sie sind inzwischen bei über 30 Prozent Anteil an der Stromerzeugung. (Beifall BSW, SPD) Wenn man sich die Geschwindigkeit der Entwicklung erneuerbarer Energien in China und die Zielstellung im aktuellen Fünfjahresplan anguckt, was den Wasserstoffausbau angeht, im letzten Fünfjahresplan, was die Speicherproduktion angeht, wo China inzwischen Weltmeister ist, dann werden Sie sich wundern, dass China deutlich schneller die Klimaziele erreicht, die Deutschland sich irgendwann vor Jahren mal gesetzt hat. (Beifall BSW, SPD) Aber die Chinesen machen ein Geschäftsmodell daraus und wir irgendwie nicht. Aber ich wollte jetzt zur SuedLink-Klage kommen. Frau Hoffmann hat vorhin einmal rekapituliert, wie der Ablauf in der Vergangenheit war. Ich will zu 2023 noch eine Ergänzung vornehmen. Die Staatskanzlei hat am 2. Mai 2023 unter der Überschrift „Entscheidung zu Klage gegen SuedLink noch nicht getroffen“ berichtet, dass Ministerpräsident Ramelow klarstellte, dass die Thüringer Landesregierung noch keine formelle Entscheidung zum Umgang mit einer Klage gegen den SuedLink getroffen hat. Er kündigte an, dass das Kabinett sich in Kürze mit dem Bericht zu SuedLink befassen und auf dieser Grundlage entscheiden wird. Er wies auch darauf hin, dass die Landesregierung bei ihrer Abwägung die veränderte geopolitische Lage und die damit einhergehende erhebliche Bedeutung des Ausbaus erneuerbarer Energien und deren Bedeutung für die Energiewende und das Erreichen der klimapolitischen Ziele verstärkt im Blick haben müsse. – Wenn man sich das aus der heutigen Sicht ansieht, stimmt das mit dem, was die Fraktion der Linken beantragt hat, nicht überein. Der Planfeststellungsbeschluss zum Abschnitt D1 beginnend im Werratal bei Herleshausen, Landesgrenze Hessen/Thüringen, und endend bei Henneberg, Landesgrenze Bayern/Thüringen, erfolgte erst im Jahr 2025. Gegen diesen Beschluss könnte man jetzt klagen, er ist am 12. November 2025 veröffentlicht worden, 2 Wochen später gilt er als bekannt gemacht. Das Kabinett hat am 04.11. beschlossen, keine Klage einzureichen. Im Ergebnis der Planungsphase – wo ich nur an die letzte Landesregierung sagen kann: vielen Dank für das Engagement, es hat sich gelohnt – ist festzustellen, dass sich seit dem Abschluss der sogenannten Bundesfachplanung, dem Antrag auf Planfeststellung und bis zum Planfeststellungsbeschluss vom 10. Oktober 2025 viel getan hat. Bereits am 28. Mai 2025 wurde der SuedLink-Abschnitt C1 planfestgestellt. SuedLink verläuft in diesem nördlichen Abschnitt anders als ursprünglich geplant durch Hessen und kaum noch durch Thüringen. Im Zuge der Planfeststellungsverfahren für die beiden Abschnitte konnte die Betroffenheit Thüringens in enger Abstimmung mit regionalen und lokalen Behörden, den Menschen vor Ort und der Landesregierung verringert werden. Hinweise und Informationen wurden in der Planung berücksichtigt und führten zu einer Anpassung des Leitungsverlaufs. Im Verfahren zur Planfeststellung wurden von den betroffenen Kommunen Stellungnahmen eingereicht, fanden Konsultationen statt und wurden Argumente ausgetauscht. Infolgedessen wurden noch einmal Anpassungen vorgenommen. Im Ergebnis konnte der Trassenverlauf so gestaltet werden, dass zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW und den betroffenen Kommunen Einigungen erzielt werden konnten. Der Trassenverlauf durch Thüringen war auf nunmehr 75 Kilometer reduziert. Nach Ihrem Antrag möchten Sie eine Klage auf den Grundsatz der Geradlinigkeit gestützt wissen. Dazu möchte ich darauf hinweisen, dass das Argument der Geradlinigkeit regelmäßig eben nicht ausreicht, um eine Abänderung des Trassenverlaufs durchzusetzen. Der Gesetzgeber hat im Netzausbaubeschleunigungsgesetz Übertragungsnetz, NABEG, für den Planungsgrundsatz der Geradlinigkeit nur ein Optimierungsgebot verankert, dem möglichst Rechnung zu tragen ist, aber eben nicht verpflichtend und nicht in jedem Fall vollumfänglich. Damit hat der Gesetzgeber für diesen Planungsgrundsatz keinen absoluten Geltungsanspruch normiert. Der Planungsgrundsatz der Geradlinigkeit hat Gewicht, steht aber in der Abwägung mit anderen Planungsgrundsätzen und Belangen, seit der Neuregelung des § 5 Abs. 2 des NABEG ausdrücklich mit einer möglichst frühzeitigen Inbetriebnahme und einer möglichst wirtschaftlichen Errichtung. Und er kann ganz oder teilweise zurückgestellt werden. Was ist jetzt also das Ergebnis der Planung? Es wurde der Verlauf durch Nordthüringen vermieden, es wurde mehr Geradlinigkeit im Trassenverlauf erreicht, der Trassenverlauf ist deutlich gekürzt worden, eine Einigung zwischen dem Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW und den betroffenen Kommunen wurde erzielt. Den Thüringer Belangen wurde also weitgehend Rechnung getragen, sodass rechtliche Schritte aus diesem Blickwinkel nicht erforderlich sind. Sie würden aber, wenn man sie trotzdem ginge, zu einem hohen Prozessrisiko führen. Dieses Prozessrisiko, vor dem Hintergrund der Abwägungskriterien, die ich eben dargestellt habe, bedeutet für den Freistaat Thüringen sehr hohe Kosten. Wir haben das vor Kurzem in unserem Haus leider erleben müssen und ich gebe zu, dass ich in Anbetracht der sich darstellenden Rechtslage dieses Risiko für unseren Haushalt nicht eingehen möchte. Ich will in dem Zusammenhang aber auch noch darauf eingehen: Deutschland stöhnt unter Netznutzungsentgelten. Wir machen uns gerade auch im Beirat der Bundesnetzagentur massiv Gedanken, wie man Netznutzungsentgelte deutlich reduzieren kann. Sollte eine Klage zu dem Ergebnis führen, dass man die Anschlusspunkte ändern müsste, würden massive Mehrkosten auf uns zukommen. Auch das ist also ein Punkt, der am Ende alle Netznutzer betreffen würde. Das muss man eben auch mit im Blick haben. Aus heutiger Sicht würde man wahrscheinlich nie wieder ein Gleichspannungskabel in die Erde legen, um die Kosten zu reduzieren. Wir müssen am Ende diese ganzen Infrastrukturen erhalten. Und das führt eben dazu, dass uns die Kosten zunehmend erdrücken. Es sind viele Themen, die aktuell in der Bundesnetzagentur sehr intensiv besprochen werden, weil die Akzeptanz der Energiewende am Ende eben auch am Preis hängt. Deshalb bitte ich, heute Abend hier die richtige Entscheidung zu treffen und die Klage entsprechend abzulehnen, weil sie weder Aussicht auf Erfolg hat, mit einem hohen Kostenrisiko für den Freistaat Thüringen verbunden ist und selbst wenn sie Erfolg hätte, dann zu höheren Netzkosten führt. Danke. (Beifall CDU, BSW, SPD)

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