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Dirk Hoffmeister

BSW 04.12.2025 Sitzungen 8/30

Fünftes Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes

Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, wir beraten heute das Fünfte Gesetz zur Änderung des Thüringer Erwachsenenbildungsgesetzes. Diese Novelle ist keine bloße Anpassung, sondern ein struktureller Eingriff in das Fördersystem der Erwachsenenbildung. Ich stelle die wesentlichen Veränderungen den bisherigen Regelungen gegenüber. Erstens, Systemwechsel bei der Finanzierung: Kern der Reform ist der Übergang von projektbezogener Förderung zu einer stabilen Grundförderung. Bisher wurden Integration, politische Bildung und Digitalisierung überwiegend über befristete Förderrichtlinien mit jährlichen Anträgen, hohem Verwaltungsaufwand und geringer Planungssicherheit finanziert. Künftig werden diese Bereiche dauerhaft in die gesetzliche Grundförderung nach § 12 überführt. Das heißt: keine Projektanträge mehr für diese Kernaufgaben, keine durch Förderlogik befristeten Arbeitsverhältnisse und keine Doppelstruktur …

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