Meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten, ich heiße Sie herzlich willkommen zur heutigen Sitzung des Thüringer Landtags, die ich hiermit eröffne. Es ist übrigens die 100. Sitzung in dieser Legislaturperiode.
(Beifall CDU)
Ich begrüße auch die Vertreterinnen und Vertreter der Landesregierung, die Besucherinnen und Besucher auf der Tribüne, die Vertreterinnen und Vertreter der Medien sowie unsere Zuschauerinnen und Zuschauer am Internet-Livestream. In der Landesregierung wurde mit Wirkung vom heutigen Tag Frau Meike Herz als Staatssekretärin im Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz ernannt. Ich begrüße Sie sehr herzlich
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) und wünsche ihr für die Amtsausübung zum Wohle unseres Freistaats alles Gute. Gleichzeitig wünsche ich dem ehemaligen Staatssekretär im Ministerium für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Herrn Sebastian von Ammon, alles Gute für seine Zukunft, vor allem Gesundheit, und ich danke ihm im Namen des Hohen Hauses für seine Amtsausübung.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Mit der Schriftführung zu Beginn der heutigen Sitzung sind Herr Abgeordneter Weltzien und Herr Abgeordneter Gottweiss betraut. Für diese Sitzung haben sich neben Frau Präsidentin Pommer entschuldigt: Herr Abgeordneter Beier, Herr Abgeordneter Emde, Herr Abgeordneter Heym, Frau Abgeordnete Dr. Lukin, Herr Abgeordneter Schütze und Herr Abgeordneter Rudy zeitweise. Aufgrund der Eilbedürftigkeit habe ich für Herrn Jörn Ziller und Herrn Thilo Wloka, beide als Kameramänner beim „Zweiten Deutschen Fernsehen“ beschäftigt, für die heutige Plenarsitzung eine außerordentliche Genehmigung für Bild- und Tonaufnahmen gemäß der Regelung für dringende Fälle nach § 17 Abs. 4 Satz 1 der Geschäftsordnung erteilt. Im Anschluss an die heutige Plenarsitzung findet ein parlamentarischer Abend auf Einladung der Initiative „Bürgerdialog Stromnetz“ statt, der gegen 20.00 Uhr beginnen soll. Anknüpfend an meinen gestrigen Hinweis zum hausinternen Fernsehkanal möchte ich Ihnen gern mitteilen, dass die Störung behoben werden konnte. Der Kanal kann also auch wieder genutzt werden, nicht nur der Livestream im Netz. Wir kommen zu den Hinweisen zur Tagesordnung. Bei der gestrigen Feststellung der Tagesordnung sind wir übereingekommen, die Tagesordnungspunkte 26, 30 und 44 von der Tagesordnung abzusetzen. Diese Punkte werden auf die vorläufige Tagesordnung der nächsten planmäßigen Plenarsitzungen gesetzt. Zu Tagesordnungspunkt 5 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/7242 – korrigierte Fassung – elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 11 wurde ein Entschließungsantrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/7233 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu Tagesordnungspunkt 22 wurde und zu Tagesordnungspunkt 55 wird eine jeweilige Neufassung der Anträge der Fraktion der AfD in den Drucksachen 7/5568 und 7/6305 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD zu Tagesordnungspunkt 27 hat die Drucksachennummer 7/7244. Zu Tagesordnungspunkt 57 wird ein Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP in der Drucksache 7/7243 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Zu den Tagesordnungspunkten 65 und 73 werden ebenfalls Alternativanträge der Fraktion der AfD in den Drucksachen 7/7234 und 7/7235 elektronisch bereitgestellt bzw. verteilt. Frau Abgeordnete Stange hat ihre Mündliche Anfrage in der Drucksache 7/7192 in eine Kleine Anfrage umgewandelt. Wird der Ihnen vorliegenden Tagesordnung zuzüglich der von mir genannten Hinweise widersprochen? Herr Braga.
Das ist der Antrag, den Tagesordnungspunkt 33 am Freitag nach der Mittagspause aufzurufen. Das ist der Antrag zu den Wahlen der Parlamentarischen Kontrollkommission? Nein.
Vielen Dank. Wir möchten gern den Tagesordnungspunkt 43, Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Neunten Buches Sozialgesetzbuch, in Drucksache 7/6270 auf die nächste Plenarsitzung verschieben und von der Tagesordnung nehmen.
Gibt es weitere Wünsche zur Tagesordnung heute? Das sehe ich nicht, dann lasse ich das jetzt einzeln abstimmen bzw. besprechen. Zunächst war von der AfD-Fraktion beantragt, die Wahlen in Tagesordnungspunkt 33 am Freitag erst nach der Mittagspause aufzurufen. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Da gibt es Zustimmung von der CDUFraktion, der AfD-Fraktion, der Gruppe der FDP und der fraktionslosen Abgeordneten. Gegenstimmen? Die gibt es aus den Koalitionsfraktionen. Ich gehe davon aus, dass Ersteres die Mehrheit gewesen ist. Damit verfahren wir so und der Punkt wird dann am Freitag nach der Mittagspause aufgerufen. Weiter hat Herr Abgeordneter Montag darum gebeten, den Punkt 43 auf die nächste Plenarsitzung zu verschieben. Gibt es Widerspruch gegen dieses Ansinnen? Das sehe ich nicht, dann ist dem so zu folgen. Wir hatten weiterhin vereinbart, dass der Aufruf des Tagesordnungspunkts 23 heute im Laufe des Vormittags erfolgen soll. Kann ich Einvernehmen dazu feststellen, dass das gleich nach der Vereidigung passieren soll? Da sehe ich Nicken, dann wird das dann der erste Tagesordnungspunkt in der Abarbeitung der regulären Tagesordnung sein. Damit kommen wir zum Tagesordnungspunkt 1 des heutigen Tages Das Wort erhält zunächst Herr Ministerpräsident Bodo Ramelow.
Vereidigung der Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie des Ministers für Umwelt, Energie und Naturschutz gemäß Artikel 71 der Verfassung des Freistaats Thüringen
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben in den letzten Tagen über zentrale Themen unseres Landes intensive Debatten geführt. Zentrale Themen unseres Landes, das haben wir gespürt, sind Energieknappheit, Energie, Dekarbonisierung, Umwelt, Ökologie, Ökonomie. Ein weiteres Thema ist der Entwicklungsprozess und die Verteidigung des Rechtsstaats sowie die im Ministerium für Justiz auch angesiedelte Thematik der Migration. An den Zahlen, die das Landesamt für Statistik gestern vorgelegt hat, ist deutlich geworden, dass das Thema „Zuwanderung“ ein zentrales Zukunftsthema wird, ebenso wie das Thema „bezahlbare regenerative dekarbonisierte Energie“. Deswegen haben sich in der Regierung unsere Koalitionspartner entschieden, eine neue personelle Zuordnung, einen neuen personellen Vorschlag zu unterbreiten und ich freue mich, heute die Kollegin Denstädt als erfahrene Vertreterin aus dem Polizeidienst für den Bereich „Justiz“ berufen zu können. Die Volljuristin Frau Herz ist Staatssekretärin, damit auch die gleiche Balance, die bisher schon in dem Ministerium praktiziert worden ist, auch in Zukunft praktiziert wird. Und mit Herrn Stengele haben wir einen erfahrenen Politiker, der allerdings in internationalen Projekten auch als Künstler sehr stark tätig war, aber auch als politisch Verantwortlicher für den Landesverband von Bündnis 90/Die Grünen Sachpolitik gut begleitet hat. Ich freue mich darauf, dass wir heute zwei erfahrene Praktiker ins Kabinett berufen können. Ich habe die Ernennung vorgenommen und zur verfassungsrechtlichen Ordnung gehört die Vereidigung vor diesem Hohen Haus, aus Respekt vor dem Parlament, vor dem wir uns als Regierung zu verantworten haben, deswegen auch die Vereidigung. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Vereidigung der Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie des Ministers für Umwelt, Energie und Naturschutz gemäß Artikel 71 der Verfassung des Freistaats Thüringen
Vielen Dank. Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir kommen nun zur Vereidigung der neu ernannten Minister. Zur Vereidigung bitte ich die Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz, Frau Doreen Denstädt, sowie den Minister für Umwelt, Energie und Naturschutz, Herrn Bernhard Stengele, nach vorn. Die Anwesenden bitte ich, sich von ihren Plätzen zu erheben. Wir beginnen mit der Vereidigung. Sehr geehrte Frau Ministerin, sehr geehrter Herr Minister, ich verlese nun die in Artikel 71 der Verfassung des Freistaats Thüringen vorgeschriebene Eidesformel. Die Eidesleistung ist dann anschließend möglich mit den Worten „Ich schwöre es.“ oder „Ich schwöre es, so wahr mir Gott helfe.“. Die Eidesformel lautet: „Ich schwöre, dass ich meine Kraft dem Wohle des Volkes widmen, Verfassung und Gesetze wahren, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde.“ Ich bitte Sie, einzeln nach Ihrem Aufruf nach vorn zum Mikrofon zu treten, um den Eid zu leisten. Frau Ministerin Doreen Denstädt.
Vereidigung der Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie des Ministers für Umwelt, Energie und Naturschutz gemäß Artikel 71 der Verfassung des Freistaats Thüringen
Vereidigung der Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie des Ministers für Umwelt, Energie und Naturschutz gemäß Artikel 71 der Verfassung des Freistaats Thüringen
Vereidigung der Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie des Ministers für Umwelt, Energie und Naturschutz gemäß Artikel 71 der Verfassung des Freistaats Thüringen
Vereidigung der Ministerin für Migration, Justiz und Verbraucherschutz sowie des Ministers für Umwelt, Energie und Naturschutz gemäß Artikel 71 der Verfassung des Freistaats Thüringen
Ich gratuliere Ihnen. Auf eine gute Zusammenarbeit zum Wohle des Freistaats Thüringen.
(Beifall DIE LINKE, CDU, AfD, SPD, BÜND-
NIS 90/DIE GRÜNEN) Es gibt die Möglichkeit, noch Glückwünsche zu überbringen. Verehrte Kolleginnen und Kollegen, ich darf Sie bitten, wieder Platz zu nehmen und ich rufe auf den Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/7156 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann eröffne ich die Aussprache, aber gebe vorher noch den Hinweis, dass die Landesregierung angekündigt hat, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Abs. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen. Als erstem Redner in der Aussprache erteile ich Herrn Abgeordneten Zippel für die antragstellende CDU-Fraktion das Wort.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben heute als ersten Tagesordnungspunkt eines der wichtigsten Zukunftsthemen des Freistaats auf der Tagesordnung. Es geht um die Krankenhausplanung für unseren Freistaat. In unserem Antrag „Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen“ steht im Titel schon drin, worum es gehen soll. Wir wollen, dass wir schnellstmöglich zu einer Sicherheit für die Krankenhäuser kommen, für die Häuser in Thüringen, die jeden Tag die Versorgung sicherstellen. Genau diese Häuser schlagen Alarm, wenn es darum geht, dass es keine weiteren Verzögerungen beim nächsten Thüringer Krankenhausplan geben darf.
(Beifall CDU)
Wir sind in der Situation eines massiven Fachkräftemangels in allen medizinischen Berufen und da muss ich nicht extra betonen, dass dies insbesondere auch bei Ärzten und beim Pflegepersonal der Fall ist. Wir haben einen prognostizierten weiteren Rückgang der erwerbsfähigen Bevölkerung um 13 Prozent bis zum Jahr 2030, und es wird deutlich schwerer werden, aus diesem Pool beinahe gleichbleibend viele Ärzte und Pflegekräfte zu rekrutieren. Deswegen wollen wir, dass es keinen kalten Strukturwandel oder Versorgungslücken gibt, weil die kleinen ländlichen Grundversorger dem harten Wettbewerb nicht mehr standhalten können. Wir wollen, dass die Landesregierung der Verantwortung nachkommt, der sie sich zu stellen hat, dass klare Entscheidungen getroffen werden, zukunftsweisende Entscheidungen und dem Wildwuchs und der ungesteuerten Entwicklung ein Ende gesetzt wird.
(Beifall CDU)
Dafür aber, meine sehr geehrten Damen und Herren, braucht es Tatkraft, Steuerung und eben einen Plan, den 8. Thüringer Krankenhausplan. Wir glauben, nach dem Beschluss des Landtags „Herausforderungen der Zukunft in der Gesundheitsversorgung angehen – Schwerpunkte der medizinischen Versorgung im Landeshaushalt 2022 setzen“ hat sich die Landesregierung auf Druck der CDU und der Gesundheitsakteure auf die Reise gemacht, tatsächlich eine innovative Krankenhausplanung anzustoßen. Jetzt kommen wir zum Aber: Das Problem ist, dass wir hier massive Verzögerungen erleben.
(Beifall CDU)
Das Problem ist, wir müssen in der Umsetzung schlichtweg schneller sein, denn die Kliniken, das habe ich eingangs schon betont, brauchen jetzt Sicherheit, um Zukunftsinvestitionen anzustoßen, damit die Versorgung auch in Zukunft gesichert ist und das entsprechende Fachpersonal, was ich auch schon benannt habe, auch binden kann.
(Beifall CDU)
Die Verzögerung, und das will ich klipp und klar sagen, entsteht durch einen Prozess, der durch das Ministerium um einiges komplizierter gemacht wurde, als er im Beschluss des Landtags und von den Akteuren hier im Hohen Haus gedacht und geplant war. Und, Frau Ministerin, ich komme nicht umhin, anzunehmen, dass diese Verzögerung ein Stückchen weit auch Absicht war,
(Beifall CDU)
denn so dicht wie Sie eigentlich an den Häusern dran sein sollten, müssten die Hilferufe eigentlich auch in Ihrem Haus endlich angekommen sein. Die Versorgungsstruktur im Freistaat Thüringen kann unmöglich auch nur einen weiteren Tag der Verzögerung auf den Weg hin zum 8. Thüringer Krankenhausplan tolerieren. Wir fordern – und ich will das im Einzelnen kurz aufschlüsseln, was Teil des Antrags ist und wie wir uns die Umsetzung vorstellen –, bis zum Ende des I. Quartals 2023 einen Gutachtenauftrag zur Landeskrankenhausplanung zu vergeben. Der Gutachtenauftrag ist ein zwingender Zwischenschritt auf dem Weg hin zum Krankenhausplan. Sie haben im letzten Ausschuss vorgestellt, wie Sie sich diesen Weg vorstellen. Von daher ist stark davon auszugehen, dass Sie diese Zeitspanne auch einhalten können und diese Verbindlichkeit für Sie kein Problem darstellen sollte. Deswegen werbe ich stark dafür, dass wir uns hier im Hohen Hause auch verbindlich äußern und sagen, dass dieser Gutachtenauftrag bis Ende dieses Quartals auch ausgelöst werden kann. Dieses soll sich dann am Zielbild 2030 der medizinischen Versorgung in Thüringen und an schriftlich fixierten Ergebnissen des Werkstattprozesses orientieren. Außerdem soll die Landesregierung bis Mitte Juni 2023 einen Gesetzentwurf vorlegen, um flexiblere Versorgungsmodelle und Gesundheitszentren rechtlich zu ermöglichen, klar definierte Krankenhauslevel einzuführen und eben genau diese Erkenntnisse aus den Werkstattprozessen umzusetzen.
(Beifall CDU)
Wir haben, und das ist deutlich geworden, aktuell einen Erkenntnisstand, der eben auch schon jetzt Schritte ermöglicht. Und es ist nicht klar, warum diese Schritte nicht schon gegangen werden sollten. Es gilt der alte Satz im Gesundheitswesen: Wir haben kein Erkenntnisproblem, wir haben ein Umsetzungsproblem. Insbesondere dieser Werkstattprozess, der doch eine ganze Reihe von Punkten noch mal aufgedeckt hat und gezeigt hat, wohin die Reise gehen soll, hat doch deutlich gemacht, dass wir nicht warten müssen bis irgendwann die entsprechenden Schritte gegangen werden sollen. Es ist jetzt schon an der Zeit, die Wege zu gehen, um auch die Frist einzuhalten, damit wir es auch in dieser Legislaturperiode noch schaffen, den Krankenhausplan zu verabschieden, auch wenn die ersten Wetten gegen das Ministerium laufen.
(Beifall CDU)
Wir brauchen eine schnelle Umsetzung und dafür sind diese einzelnen Schritte notwendig, wie ich sie gerade aufgezählt habe. Ich weiß, einige wollen diesen Antrag nun entweder wieder in den Ausschuss schieben, sodass wir erst im März darüber sprechen müssen, oder aber ihn ablehnen. Aber wir müssen jetzt handeln. Ich werbe deshalb eindringlich bei den Fraktionen und Gruppen hier im Hohen Haus, bei den Kollegen der FDP, bei den Kollegen von Rot-Rot-Grün darum, dass wir ein Zeichen der Geschlossenheit setzen, wie wir es beim Thema „Krankenhausplanung“ schon des Öfteren gesetzt haben, denn mir ist klar, und ich weiß sehr sicher, dass es Ihnen allen auch sehr wichtig ist, dass wir hier zu einer schnellen Umsetzung kommen müssen. Die Nachfragen bei diesem Tagesordnungspunkt im Ausschuss zeigen mir, dass auch bei den rot-rot-grünen Fraktionen nicht gerade große Zufriedenheit mit dem Tempo der Umsetzung hier im Ministerium besteht. Mit einer Zustimmung zu unserem Punkt I würden wir dafür sorgen, dass wir uns in der Problembeschreibung doch einig sind, dass ein dringender Handlungsbedarf besteht – ein Punkt, der eigentlich bisher durchaus unstrittig war. Mit einer Zustimmung zu Punkt III würden Sie sich für ein schnelles Gutachten zur Krankenhausplanung aussprechen – ein Punkt, den die Ministerin auch schon angekündigt hat, also kein Grund, sich dort dagegenzustellen. Mit einer Zustimmung zu Punkt IV würden Sie Ihr Wort geben, dass Sie die notwendigen gesetzlichen Änderungen im Sinne des Gesundheitswesens auch mittragen wollen.
(Beifall CDU)
Es ist ohne Zweifel im Sinne des Ministeriums, alle diese Schritte auch jetzt so zu beschließen, wenn ich mir die Reden der Ministerin und die Verlautbarungen des Ministeriums in den letzten Wochen so anschaue. Wir haben meiner Ansicht nach in unserem Antrag keine unrealistischen Fristen aufgebaut. Ich will an der Stelle nur eine Sache noch mal betonen: Es geht darum, Planungssicherheit für den Freistaat zu schaffen. Es geht darum, dass wir in allen Regionen des Freistaats eine konstante, gleichbleibende und hochwertige medizinische Versorgung gewährleisten können. Wir sind in einem massiven Verzug beim nächsten Krankenhausplan. Es wurde immer wieder darauf hingewiesen, dass wir mit der Sondersituation um Corona keine Grundlagen dafür gehabt hätten, diese Schritte zu gehen. Wir haben jetzt aber eine andere Situation, wir haben aus dem Werkstattprozess Zwischenerkenntnisse. Es ist an der Zeit, diese umzusetzen, um keine weiteren Verzögerungen herbeizuführen. Frau Ministerin, die CDU-Fraktion fordert Sie auf, endlich zu handeln. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Vielen Dank. Als nächstem Redner erteile ich Herrn Abgeordneten Plötner von der Fraktion Die Linke das Wort.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Vielen Dank, sehr geehrte Präsidentin. Werte Anwesende, der Antrag der CDU, den wir hier im Landtag eben zur heutigen Beratung haben – und ich glaube, das ist jetzt vielleicht schon ein Stück weit klar geworden auch noch mal –, ist schon ein starkes Stück. Ich glaube, dass es dadurch nicht zu irgendwelchen qualitativen Verbesserungen käme, wie Sie hier suggerieren, Kollege Zippel, auch noch mal den Vorwurf hier zum gefühlt tausendsten Mal zu wiederholen, es gäbe eine Verzögerung, die irgendwie beabsichtigt wäre. Es war doch der Wunsch und die explizite Bitte der Krankenhäuser in Thüringen, den Thüringer Krankenhausplan noch mal so weit zu schieben, wie es die gesetzlichen Grundlagen auch erlauben. Und das erleben wir jetzt. Dass die Pandemie wirklich nicht die relevanten Datengrundlagen hatte, ist doch wohl irgendwie allen klar. Wegen der engen Verbindung der Ministerin zu den Thüringer Krankenhäusern, befinden wir uns jetzt auf diesem Weg, wie er gegangen wird, und das ist ein guter. Wir haben es ja tatsächlich geschafft, und das wurde eben auch angesprochen, als Rot-Rot-Grün gemeinsam mit der CDU mit einem Landtagsbeschluss den Zukunftsprozess, den Werkstattprozess zu bestärken. Die Teilergebnisse aus dem Prozess „ZUKUNFT.GESUNDHEIT.THÜRINGEN.2030“ sehen wir jetzt bereits. Die erste Phase ist nämlich abgeschlossen und die hat sich intensiv mit den Planungen zum 8. Thüringer Krankenhausplan befasst. Es waren sehr viele Vertreterinnen und Vertreter aus dem gesamten medizinischen Spektrum vertreten, natürlich originär die, die mit Krankenhäusern oder Krankenhausversorgung eng befasst sind, ja auch explizit Wunsch und Wille des Landtags war. Hier gab es die Möglichkeit für die Mitglieder des Thüringer Landtags, sich in diesem partizipativen Prozess auch zu beteiligen, was allerdings wirklich sehr wenig bis überhaupt nicht stattgefunden hat. Das gilt es wirklich zu bedauern. Das sind eben die Möglichkeiten, die uns Abgeordneten doch auch in diesem Prozess gegeben worden sind, die wir selbst in diesem Thüringer Landtag eingefordert haben. Dann wäre es auch wirklich sehr sinnvoll und zielführend, wenn wir diese Möglichkeiten auch nutzen. Und deswegen ist auch der hier vom Kollegen Zippel noch mal aufgerufene Weg unter Punkt III nicht zielführend. Im II. Quartal dieses Jahres wird das Gutachten beauftragt, so auch die Information, die Sie auch kennen, und der Weg, der gegangen wird. Es ist doch auch sehr wichtig, dass erst mal aus diesem Werkstattprozess die Dinge, die dort diskutiert worden sind, die wichtigen inhaltlichen Besprechungen, die dort stattgefunden haben, auch komprimiert werden, sodass sich tatsächlich auch die Meinungsvielfalt, aber eben auch die definierten Gemeinsamkeiten, die es dort auch durchaus sehr intensiv gab, wiederfinden und die Landesregierung das Gutachten als Grundlage für die Landeskrankenhausplanung und dann eben auch den Landeskrankenhausplanungsausschuss beauftragt. Die Herausforderungen, vor denen wir alle stehen, und das wissen Sie auch, sind im gesamten medizinischen Bereich sehr groß. Im Vorfeld dieses Werkstattprozesses gab es ja auch das Zielbild der Landesärztekammer, der Kassenärztlichen Vereinigung, der Landeskrankenhausgesellschaft und der Thüringer Kassen, um eben die Gemeinsamkeiten zu definieren und klar aufzuzeigen: Wir gehen gemeinsam diesen Weg, um die medizinische Versorgung hier aufrecht zu erhalten. Denn so, wie es bisher gelaufen ist, werden wir das nicht schaffen, die Herausforderungen sind zu groß. Das ist eine bis dato nie dagewesene Qualität, die klarmacht, dass man enger zusammenrücken muss, um auch zukünftig die bestmögliche medizinische Versorgung in Thüringen zu gewährleisten. Uns als Fraktion Die Linke, dafür streiten wir auch immer sehr intensiv, ist wirklich wichtig, dass wir diese wohnortnahe gute medizinische Versorgung haben, auch im Bereich der stationären Versorgung; das ist ein extrem wichtiger Teil davon. In diesem Zusammenhang ist es auch durchaus erfreulich, dass sich die Bundesregierung jetzt auf den Weg gemacht hat, hier zur Reform im Bereich der Krankenhausfinanzierung zu kommen. Kritisch ist dabei natürlich zu betrachten, dass uns der Bund auch weiter die planerische Luft in den Bundesländern lassen muss, was die Krankenhausplanung angeht. Denn natürlich hat das Einfluss darauf, wenn definiert ist, was die Krankenhäuser der Grundversorgung, der Regelversorgung und der Maximalversorgung sind, und dementsprechend auch die Finanzierungsmodelle damit zusammenhängen und durchaus auch planerische Inhalte berührt sind. In diesem Zusammenhang kennen wir auch die Zeitleiste. Deswegen müssen wir davon ausgehen, dass es auch überhaupt keinen Sinn macht, Kollege Zippel, jetzt schon im Frühjahr 2023 zu beginnen, hier Gesetze zu schreiben, obwohl die Rahmenbedingungen aus dem Bund noch gar nicht explizit sind. Das wird im Sommer der Fall sein, im Frühsommer. Dann können wir das auch hier in Thüringen anpassen. Das ist natürlich auch die Pflicht, die dann besteht. Und es ist auch der Wille des Freistaats Thüringen, bei dem gesamten Reformprozess, den der Bund anstrebt, intensiv und gut mitzuwirken. Deswegen wäre es wirklich albern, wenn wir hier irgendwelche Grundlagen schaffen würden, obwohl die Kenntnisse fehlen, welches dann der beste Weg für Bund und Land ist, sich hier gemeinsam der Krankenhausversorgung zu widmen. Ich finde es auch nicht gut, dass hier permanent mit den Sorgen und Ängsten gespielt wird, die auch durchaus bestehen.
(Unruhe CDU)
Wir sind auf einem sehr guten Weg, was diesen gesamten Prozess angeht. Er wird mehrfach transparent dargestellt, er ist öffentlich sehr transparent nachzuvollziehen, er wird auch immer intensiv in den Ausschüssen diskutiert und darüber wird auch ausführlich informiert. Deswegen lassen Sie uns doch gemeinsam diesen Weg gehen, damit wir in Thüringen eine gute medizinische Versorgung haben und auch einen guten 8. Thüringer Krankenhausplan, der die wohnortnahe Versorgung absichert. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE)
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Vielen Dank. Als nächster Redner erhält Herr Abgeordneter Lauerwald von der Fraktion der AfD das Wort.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Sehr geehrte Frau Vorsitzende, werte Kollegen Abgeordnete, Zuhörer auf der Tribüne und Zuhörer am Livestream, der Titel des CDU-Antrags lautet „Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen“. Ein Antrag der Gruppe der FDP bereits vom 15. Juli 2022 in der Drucksache 7/5974 lautet ähnlich: „Planungssicherheit herstellen [...] – Für eine bedarfsorientierte und qualitativ hochwertige stationäre Versorgung in Thüringen“. Leider hat es der FDP-Antrag bisher nicht geschafft, behandelt zu werden, jetzt steht er als TOP 52 auf der Tagesordnung. Gestern war auch wieder eine rot-rot-grüne Mehrheit dagegen, diese Anträge gemeinsam zu behandeln und den TOP vorzuziehen. Nun haben wir den CDU-Antrag zum gleichen Thema mit ähnlichem Inhalt. Es geht doch immer wieder um die gleichen Forderungen an die Landesregierung, die diese nicht zu realisieren bereit oder in der Lage ist. Die Bilanz im Gesundheitswesen in Thüringen ist seit Jahren allzu gut bekannt und verschlechtert sich zunehmend, Stichworte: „demografische Entwicklung“, „mehr multimorbide und geriatrische Behandlungsfälle“, „Sorgen der Bürger um die zukünftige medizinische Absicherung“, insbesondere „mangelnde Versorgung auf dem Land“, und ganz entscheidend „Personal- und Fachkräftemangel“. In allen Anträgen der letzten Monate und Jahre werden regelmäßig Forderungen an die Landesregierung erhoben. Ankündigungen der Landesregierung erfolgen ebenso regelmäßig. Das einzige, was fehlt, ist die Umsetzung. Den zum Jahreswechsel vorgesehenen 8. Thüringer Krankenhausplan blieb uns die Landesregierung auch schuldig. Nun erleben wir die Ankündigung für ein Zielbild 2030 der medizinischen Versorgung in Thüringen. Es finden Werkstattgespräche mit dem Titel „ZUKUNFT.GESUNDHEIT.THÜRINGEN.2030“ statt und es werden neue Gutachten dazu geplant. Mir stellt sich die Frage: Wenn ein Ministerium fachlich kompetent aufgestellt sein sollte, wozu braucht es immer Gutachten? Aber diese Prozeduren kennen wir ja leidlich aus der Bundespolitik. Zurück zu Ihrem Antrag, liebe CDU: In den Punkten II und III stellen Sie Forderungen an die Landesregierung. Diese hat das Gesundheitsministerium bereits im Gesundheitsausschuss letzte Woche angekündigt umsetzen zu wollen. In der Begründung Ihres Antrags erwähnen Sie den Fakt einer rückläufigen Einwohnerentwicklung in Thüringen. Die Gesamtbevölkerung soll bis 2030 um 5,9 Prozent abnehmen. Völlig unberücksichtigt ließen Sie dabei aber die seit 2021 zu beobachtende Übersterblichkeit von fast 20 Prozent in der Bevölkerung.
(Beifall AfD)
Wie wir alle aus bekannten Gründen befürchten müssen, wird die Übersterblichkeit in den nächsten Jahren anhalten. Diese Tatsache wird die Planung unwägbar gestalten. Im Textteil der Begründung Ihres Antrags erwarten Sie Entscheidungen, um vorhandene Ressourcen am effektivsten einzusetzen. Wer im planwirtschaftlichen Gesundheitswesen der DDR mit regelmäßigen Versorgungsengpässen umgehen musste, dem blieb gar nichts anderes übrig, als die knappen Güter stets effektiv einzusetzen. So geschieht es auch im heutigen planwirtschaftlichen Gesundheitswesen seit Jahren. Eine Ausnahme waren die unbotmäßigen Verschwendungen in der Coronakrise.
(Beifall AfD)
Daher sind Effektivitätssteigerungen als Lösung des Problems kaum zu erwarten ebenso wenig wie Qualitätssteigerung durch geschickte Digitalisierungen. Dazu passen zwei Zitate zu Ihrer erhofften Wirkung der Digitalisierung: Die Landeskrankenhausgesellschaft stellt fest, dass die Telemedizin auf absehbare Zeit den direkten Arzt-Patienten-Kontakt nur in Einzelfällen ersetzen kann. Das zweite Zitat stammt vom Verband kommunaler Gesundheitseinrichtungen e. V.: Die Idee, man könnte mit Telemedizin die Lücken im System stopfen, erscheint uns zumindest zum jetzigen Zeitpunkt und auf längere Sicht ein nicht erfüllbarer Wunsch. Die enormen Schwierigkeiten im Rahmen der Umsetzung der Telematikinfrastruktur sollten hier ein mahnendes Beispiel sein, dieses Thema als Heilsbringer nicht überzubewerten und damit den jetzt notwendigen Maßnahmen zur Behebung des Personalmangels die notwendige Aufmerksamkeit zu entziehen.
(Beifall AfD)
Im letzten Satz Ihrer Begründung, werte Kollegen der CDU, erwarten Sie eine zupackende Landesregierung. Ich unterstelle Ihnen mal, Sie haben das nicht ironisch gemeint. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Vielen Dank. Als nächste Rednerin erhält Frau Abgeordnete Dr. Klisch von der SPD-Fraktion das Wort.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Einen schönen guten Morgen, Frau Landtagspräsidentin, sehr geehrte Kollegen! Ja, prinzipiell freue ich mich immer auch als Ausschussvorsitzende des Gesundheitsausschusses, wenn wir über Krankenhausplanung, wenn wir über gute flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen reden, also ein Thema, was mir wirklich sehr am Herzen liegt, insbesondere wenn es darum geht, wohnortnah hohe Qualität zu sichern. Ich glaube, diese Facetten diskutieren wir wirklich regelmäßig in unterschiedlichsten Varianten. Ich finde es immer nur schwierig – und da geht mein Blick in Richtung CDU –, wenn man mit bekannten Themen, mit bekannten Problemen und auch, wenn die Lösungen schon bekannt sind, immer wieder polemische Anträge nach dem Motto „Die Wiederholung macht es“ macht und
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Beschleuni-
gung!) – ich komme gleich zum Thema „Beschleunigung“, Herr Zippel – suggeriert wird, da passiere nichts. Ich glaube, wir sind uns einig, wir haben in unserem Land beste Voraussetzungen, einen guten neuen Krankenhausplan und vor allem auch eine Transformation in der Gesundheitsversorgung hinzubekommen. Also davon gehe ich mal aus, dass wir das alle wollen. Wir sind uns auch einig darüber, dass wir das jetzt wirklich kraftvoll anpacken müssen, weil das eben kein dünnes Brett ist, das wir da bohren müssen. Wir wissen, wir haben Fachkräftemangel, wir wissen, wir haben gleichzeitig aufgrund unserer guten medizinischen Versorgung auch eine zunehmend ältere Bevölkerung, die eben auch mehr Erkrankungen hat, also eine höhere Krankheitslast. Wir haben dadurch einfach auch mehr Versorgungsanfragen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Aber nicht die Krankenhäuser!) Genau, das verteilt sich auf ambulanten und stationären Sektor unterschiedlich. Ich möchte in diesem Zusammenhang, denn da, glaube ich, sind sich die meisten Fraktionen hier im Landtag auch einig, meinem Vorredner widersprechen. Wir sind schon in der Richtung unterwegs, dass Digitalisierung durchaus ein Hilfsmittel sein kann, und zwar ein wertvolles Hilfsmittel. Natürlich ersetzt ein Computer keinen Menschen, aber ein Computer kann durchaus bei Entscheidungsfindungen helfen. Er kann Prozesse schneller machen und wir haben es, glaube ich, alle in der Coronazeit erlebt, dass man durch Digitalisierung auch Grenzen überwinden kann und dadurch, wenn man von Telemedizin redet, durchaus Expertise – nehmen wir jetzt mal das Uni-Klinikum Jena – im Thüringer Wald im Hausbesuch hinzuziehen könnte – rein theoretisch. Das ist unser Ziel. Wir wollen unsere Ressourcen besser bündeln, das, was wir haben, besser nutzen und damit einfach effektiv wohnortnahe, qualitativ gute Versorgung anbieten. Die Problembeschreibung ist uns klar. Jetzt ist die Frage: Wie gehen wir fokussiert, oder wie Herr Zippel gerade noch mal meinte, beschleunigt in die Abarbeitung? Und da finde ich, dass der Vorschlag von Ihnen, liebe CDU, wirklich sich in manchen Facetten nur um Nuancen im Zeitplan von dem des Ministeriums unterscheidet. Wir reden hier teilweise nur von Wochen Unterschied.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Entschei-
dende Nuancen!) Sie wissen, dass die Werkstattgespräche jetzt beendet sind. Sie wissen, dass die natürlich auch ausgewertet werden müssen. Sie sagen einerseits, was sollen die Werkstattgespräche, andererseits sagen Sie, die haben uns aber auch noch mal wichtige Impulse gebracht. Das haben sie durchaus und sie haben dazu geführt, dass die Beteiligten in diesem Prozess endlich auch mal – was in den Jahren vorher nicht immer der Fall war – gemeinsam ins Gespräch gekommen sind und sich gemeinsam einig geworden sind, dass sie an einem Strang ziehen müssen, damit wir diese Ziele erreichen. Herr Zippel, Sie sprachen vorhin von Planungssicherheit. Ich glaube, Planungssicherheit ist dann gegeben, wenn man wirklich alle Parameter in den Prozess einbezieht und vor allen Dingen in die Entscheidungsfindung. Wir wissen alle, die wir im Gesundheitswesen unterwegs sind, dass im Sommer vom Bundesgesundheitsministerium neue Eckpunkte zur Krankenhausfinanzierung vorgestellt werden, und zwar verbindlich. Das heißt, das sind Dinge, an denen werden wir uns in der Zukunft messen lassen müssen, die müssen wir einbeziehen. Am Ende ist es doch sinnvoller, das jetzt zu tun, als jetzt irgendwas vorzubereiten und in einem Jahr die Rolle rückwärts zu machen. Deswegen glaube ich, die Sache sinnvoll anzugehen, das heißt nicht immer, dass wir uns am Ende um wenige Wochen streiten sollten. Ich glaube, das ist wirklich kein Wahlkampfthema und es wäre meine Bitte an Sie, diese Polemik da eben auch wegzulassen, denn am Ende betreiben Sie hier Propaganda mit den Ängsten der Menschen. Das ist, glaube ich, hier der falsche Ansatz.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich glaube auch, dass wir uns entgegen den Auffassungen der AfD durchaus Algorithmen, Digitalisierung und auch Analysen nicht verschließen sollten, um eben unsere Planung so effizient wie möglich zu machen. Ich appelliere noch mal an alle in diesem Haus, denn am Ende werden wir auch in diesem Jahr wieder über einen Haushalt reden: Es muss uns allen klar sein, dass wir hier über Transformation reden. Wir reden darüber, dass wir die Versorgung besser machen, dass wir sie zukunftsfähig machen und dass sie eben richtig gut wird für unsere Bürger. Nur: Transformation kostet Geld. Deswegen, es wird nicht zum Nulltarif gehen, worüber wir hier gerade reden, deshalb schon mal jetzt der Appell für die zukünftigen Haushaltsdiskussionen: Bitte vergessen Sie uns da nicht gerade bei diesem wichtigen Thema. Herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Vielen Dank. Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Montag von der Gruppe der FDP.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Liebe Kollegen von Rot-Rot-Grün, Frau Dr. Klisch, lieber Ralf Plötner, ich weiß, dass Politik oftmals die Kunst des Weglassens ist. Es ist nur ein Problem, wenn man wirklich zu viel weglässt, dann hat das, was man sagt, mit der Realität nichts mehr zu tun. Ich kann ja verstehen, dass man ein Stück weit bemüht ist, das eigene Ministerium zu schützen. Aber mir wäre doch sehr daran gelegen, dass wir wenigstens den Fokus darauf legen, was das ursprüngliche und eigentliche Problem in diesem Land ist, und das, das muss man leider sagen, ist das Versagen des Gesundheitsministeriums seit 2014. Denn die Debatten, die jetzt geführt werden – zu dem Prozess komme ich noch –, die sind nicht neu. Sachsen-Anhalt hat sich 2008 schon auf den Weg gemacht, hat das Krankenhausgesetz, hat die Planungsgrundlagen unter einem damaligen FDP-Sozial- und Gesundheitsminister geändert. Die Fragen, welche Planungen das gewesen sind, welche Planungsgrundlagen wir brauchen, sind die entscheidenden. Noch mal, das hat Herr Zippel richtigerweise gesagt: Wir haben kein Erkenntnisproblem, wir haben Umsetzungsprobleme. Es ist ja auch nicht so, dass wir hier nicht auch inhaltlich schon seit zwei, drei Jahren miteinander diskutieren würden. Das Problem ist, es ist bisher nichts passiert.
(Beifall CDU)
Und ich bin es langsam ein bisschen leid, dass wir von den Kollegen von Rot-Rot-Grün immer zu hören bekommen, bitte doch die Landesregierung nicht zu kritisieren, man sei ja auf dem Weg. Ich will nur mal sagen, diese Landesregierung schert sich überhaupt kein bisschen um das, was wir hier tun, wenn wir Anträge beschließen.
(Beifall CDU)
Ich will auch ein Beispiel nennen: Niederlassungsförderung – seit 2021 hier beschlossen, nicht umgesetzt.
(Zwischenruf aus der Landesregierung)(Unruhe DIE LINKE)
Wie bitte, Frau Ministerin? Also, da ist die ehemalige Gesundheitsministerin wahrscheinlich getroffen.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Ich bitte um Ruhe. Und auch wenn die Ministerin jetzt draußen ist, Zwischenrufe von der Regierungsbank schätze ich nicht.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Aber vielleicht weiß sie auch nicht, dass der Landtag Beschlüsse dazu gefasst hat. Und die Frage ist, welchen Prozess man eingeht. Es haben sich doch Länder auf den Weg gemacht, beispielsweise NRW, beispielsweise Schleswig-Holstein, beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, und haben das, worüber hier über ein Jahr diskutiert wird, schon längst vorgelegt, nämlich die Grundlage dessen, was am Ende der Landeskrankenhausplan ist, es ist eine Planungsgrundlage. Und die Frage der Finanzierung hat mit der Bedarfsanalyse nichts zu tun, Frau Dr. Klisch. Das ist ein fadenscheiniges Argument. Man könnte fragen, wenn es um die Leistungsgruppensystematik geht, wie das definiert ist. Das ist tatsächlich ein hartes Kriterium. Aber auch da kann man in dem Gutachten im Prinzip flexibel sein. Uns liegen ja schon Ideen vor, die haben wir auch schon im Ausschuss vorgetragen. Es liegen, Herr Dr. Lauerwald hat es gesagt, seit einem halben Jahr ganz konkrete Planungsmöglichkeiten und Ausschreibungskriterien für ein solches Gutachten vor und hier wird immer gesagt: Ja, wir haben ein gemeinsames Zielbild entwickelt – die Landesärztekammer. Ich will mal sagen, was der Grund war, dass die sich in die Öffentlichkeit bewegt haben: weil ihre Appelle in Richtung Ministerium überhaupt nicht gehört worden sind,
(Beifall CDU)
weil die darauf hingewiesen haben, dass die Planungsgrundlagen nicht stimmen, weil die darauf hingewiesen haben, dass die Krankenhäuser aufgrund der falschen Planung oder der Schieflage zwischen Bedarf und Struktur in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, weil diese darauf hingewiesen haben, dass das Personal zukünftig nicht mehr ausreicht, um die Versorgung in der Struktur, wie sie aktuell vorhanden ist, in hoher Qualität aufrechtzuerhalten. Es ist also kein Ringelpiez mit Anfassen, wie das hier so schön gesagt wird, sondern es ist der Druck der Notwendigkeit, der Realität, der die Akteure dazu gebracht hat, hier Druck aufzubauen,
(Beifall CDU)
wie das auch die Opposition tut. Und es ist nicht nur das gute Recht der Opposition, das zu tun, sondern das ist auch die verfassungsgemäße Pflicht, das zu tun.
(Unruhe DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
steht aber nicht in der Verfassung!) Ja, das Problem ist, ich höre nur von Ihrer Seite keine Argumente. Die Landesregierung wird noch nicht mal zu einem Antrag der Opposition hier Bericht erstatten. Ich halte das für keinen guten Umgang.
(Beifall CDU)
Und ich finde das völlig in Ordnung, wenn Sie sich darüber aufregen,
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Herr
Montag, wir reden doch die ganze Zeit im Ausschuss darüber!) aber die Frage, wie lösen wir das Problem, davon habe ich noch nichts gehört.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Von
Ihnen aber auch nicht!) Ja, Frau Müller, ich werfe Ihnen ja gar nicht vor, dass Sie das nicht einschätzen können.
(Beifall CDU)
Aber noch mal: Tagesordnungspunkt 52. Es sei noch mal darauf verwiesen! Also, noch mal ganz kurz: Wir sollten eines hier nicht tun, dass wir uns nämlich gegenseitig hier von diesem Pult aus die Vorhaltungen machen, die am Ende …
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Aber
das machen Sie doch gerade!) Natürlich, ich reagiere auch auf eine Rede Ihrer Koalitionskollegen, Frau Stange – bei allem Respekt!
(Beifall CDU)(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es ist doch kein luftleerer Raum, in dem man sich bewegt.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Aber dennoch ist Ihre Redezeit jetzt zu Ende. Kommen Sie bitte zum Schluss, Herr Montag!
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Insofern hoffe ich sehr, dass das Ministerium jetzt nicht weitere Ausreden finden wird. Vielen Dank.
(Beifall CDU)(Unruhe DIE LINKE)
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Und wenn dann wieder etwas Ruhe eingekehrt ist, erhält als nächste Rednerin das Wort Frau Abgeordnete Pfefferlein von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Gäste, ich neige ja bei dem Thema „Gesundheitsversorgung, Krankenhausplanung“ auch zu Emotionen. Aber ich muss jetzt hier mal ein bisschen Sachlichkeit und Ruhe reinbringen,
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
weil ich glaube, das Thema „Krankenhaus, gesundheitliche Versorgung in Thüringen“ – und ich gehöre dem Landtag seit 2015 mit kleinen Unterbrechungen an – wurde noch nie so intensiv diskutiert wie in dieser Legislatur, das muss man an dieser Stelle mal festhalten, lieber Herr Montag und lieber Herr Zippel.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Haben Sie
im Landtag dafür gesorgt?) Wir haben wirklich intensiv unterschiedlich diskutiert – hallo, jetzt rede ich.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Ich darf mal um Ruhe bitten, Frau Pfefferlein hat jetzt das Wort.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Danke, Frau Präsidentin. Es geht schon wieder los.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Das gilt auch für die eigene Fraktion. Frau Pfefferlein.
(Beifall CDU)
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Aber ich finde es auch toll, dass wir so intensiv über dieses Thema diskutieren, weil es auch meine persönliche Herzensangelegenheit ist, das muss ich sagen. Aber in Ihrem Antrag, liebe CDU-Fraktion, steht jetzt auch nichts Neues drin. Also, ich habe jetzt keine neuen Erkenntnisse durch das errungen, was Sie hier fordern, was Sie hier reingeschrieben haben.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Andere Fris-
ten!) Ich sage ja nicht, dass es falsch ist, aber ich sage: Wir beschäftigen uns mit diesem Thema – ja, richtig, das ist wichtig, gebe ich Ihnen Recht –, aber ich höre auch sehr gut zu, was die Ministerin zu unserer Zukunftswerkstatt gesagt hat, die ganzen Auswertungen, die erfolgen müssen. Sie hat zugesagt, dass es ein Gutachten geben wird, dass der Krankenhausplan noch in dieser Legislatur verabschiedet wird. Und darauf vertraue ich nun mal. Wir sind eine gute Regierung und wir haben viele Sachen umgesetzt und auch das werden wir in dieser Legislatur umsetzen, das gehört auch dazu.
(Beifall DIE LINKE)
Natürlich – und ich kann das jetzt auch alles wiederholen: Wir haben immense Herausforderungen, ob das Fachkräfte sind, Krankenhausstrukturen. Das ist ein Thema, was unpopulär ist, das wissen wir alle. Und wer redet schon gern über Umstrukturierung von Krankenhäusern, gerade vor Ort? Ich kann es aus eigener Erfahrung sagen, das ist nicht schön. Es ist nicht schön, eventuell auszusprechen, das Krankenhaus muss umstrukturiert oder vielleicht geschlossen werden. Das sind Dinge, die zur Wahrheit dazu gehören, die diskutiert werden müssen. Aber – und das sehe ich auch so – wir sind hier schon ein Stückchen weitergekommen, es reicht allerdings für mich persönlich nicht, weil vor Ort die Kommunikation noch viel zu wenig stattfindet. Da ist für mich genau der Knackpunkt zu sagen: Wir müssen vor Ort noch besser kommunizieren, wir müssen vielleicht auch mit Landesgeldern Kampagnen schalten, damit die Menschen auch mitgenommen werden, denn es geht nicht nur politische, medizinische Akteure was an, sondern alle Menschen in Thüringen. Gesundheitliche Versorgung ist ein wichtiges Thema. Viele Menschen haben Angst davor, dass sie nicht mehr versorgt werden. Herr Prof. Voigt, ich widerspreche ja gar nicht, das ist ein wichtiges Thema und es ist für mich auch ein ganz wichtiges Kernthema in dieser Legislatur auch für meine Fachbereiche. Ich bin da völlig an Ihrer Seite. Aber ich finde es nicht gut, wenn hier populistisch von einigen Seiten Angst geschürt wird.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Wo wird denn Angst geschürt?) Es ist so, dass Sie sagen, es kommt nicht in dieser Legislatur. Frau Ministerin hat es oft genug gesagt, dass wir diesen Krankenhausplan in dieser Legislatur noch verabschieden.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Frau Kollegin, möchten Sie eine Zwischenfrage zulassen?
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
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Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Also, hier läuft Zeit ab, das möchte ich nur mal sagen.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Ich schätze die Kollegin Frau Pfefferlein, die ich auch duze, sehr. Trotzdem möchte ich mal nachfragen, liebe Babette: Ist es denn nicht tatsächlich so, dass das Vorlegen eigener Vorschläge nicht Angst vor Schließungen macht, sondern Lust auf Gestalten unserer Gesundheitsinfrastruktur, was diese Opposition getan hat – wir als FDP ohnehin, der Antrag ist schon älter –, aber was jetzt auch die CDU getan hat und dass das mit dem Schüren von Ängsten nichts zu tun hat, sondern ein konstruktiver Beitrag ist, um das Ministerium auf breiten Schultern zum Jagen zu tragen?
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Warum
sind Sie dann nicht in den Werkstattprozess gegangen, Herr Montag, wenn Sie es mitgestalten wollen?) Ich kann nachher gern noch was dazu sagen.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Also, Herr Dittes, wir kürzen gerade die Redezeit der Kollegin Pfefferlein, die dankenswerterweise eine Zwischenfrage erlaubt hat.
(Unruhe im Hause)
Ist Ihnen das eigentlich bewusst? Nein, weil Sie mir ja nicht zuhören. Frau Pfefferlein, ich gebe Ihnen jetzt 1 Minute obendrauf, weil es wirklich unsäglich ist, dass, wenn Sie netterweise dem Herrn Kollegen Montag eine Zwischenfrage gestatten, dann auch hier noch weitere Dialoge aus dem Haus diese Zwischenfrage verlängern.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Was das Vorlegen konkreter Vorschläge mit Angstschüren zu tun hat.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Das hat damit nichts zu tun, aber ich habe selbst erlebt, dass manche Sachen vor Ort Angst schüren, wenn die Menschen in der Kommunikation nicht mitgenommen werden. Und das gehört nun mal zur Wahrheit dazu.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Wenn das
Ministerium nichts macht!) Wenn wir darüber reden, dass das Krankenhaus XY vor der Schließung steht und es wurde nicht ordentlich kommuniziert, dann ist es so, dass das Angst schürt bei den Menschen.
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: … und das
Ministerium die Arbeit nicht macht!) Natürlich macht es das Ministerium, Herr Zippel.
(Unruhe CDU)
Wir haben ja die Auswertung zu der Werkstatt im Ausschuss gehört. Natürlich bin ich da auch ungeduldig und ich habe auch manchmal meine Sorge, dass wir es nicht hinbekommen, aber ich vertraue darauf. Was soll ich denn sonst machen? Wir müssen doch auch der Politik vertrauen. Wo kommen wir denn hin, wenn wir uns bei solchen wichtigen Sachen nicht mehr gegenseitig vertrauen können?
(Beifall DIE LINKE)
Wie gesagt, Ihr Antrag ist schön, Herr Zippel, aber es steht nichts Neues drin und, wie gesagt, das Ministerium geht seiner Arbeit nach. Ich hoffe, dass wir uns auch, Frau Dr. Klisch hat es gesagt, in den Haushaltsverhandlungen hoffentlich darauf verständigen, dass für den Gesundheitsbereich Gelder zur Verfügung gestellt werden – und das nicht zuletzt nur für Kampagnen oder Kommunikation –, wie das vor Ort gestaltet werden kann. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Vielen Dank, Frau Kollegin, auch für die Einhaltung der Redezeit trotz mannigfacher Störungen. Das schafft nicht jede. Dann haben wir keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten und das Wort erhält Frau Ministerin Werner.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, ich möchte zunächst, Herr Montag, den Ausbruch meiner Kollegin jetzt nicht entschuldigen, sondern ich kann ihn sehr gut verstehen. Das Problem ist, es gibt viele politische Wünsche, die hier im Landtag formuliert werden, in Anträge gekleidet werden, aber es fehlen eben oft das Personal und auch die finanziellen Ressourcen, um diese Punkte auch umsetzen zu können. Deswegen ist es eben nicht so, dass sich die Landesregierung nicht um die Anträge des Landtags schert, sondern sie versucht nach bestem Wissen und Gewissen und mit den möglichen Ressourcen die Anträge und politischen Wünsche auch umzusetzen, aber dem sind, wie gesagt, auch Grenzen gesetzt und es wäre gut, wenn das auch in den Beratungen hier im Landtag, beispielsweise wenn es um Personal geht, auch mit berücksichtigt würde. Sie sind ja ein glühender Vertreter dessen, dass hier in Thüringen Personal abgebaut werden muss, stellen aber immer neue Forderungen, was denn die Verwaltung umsetzen soll, das geht also nicht miteinander einher.
(Unruhe Gruppe der FDP)
Dann möchte ich gern noch mal sagen, dass ich nicht glaube, dass sich meine Koalitionsfraktionen hier schützend vor oder hinter mich stellen müssen, ganz im Gegenteil. Wir gehen gemeinsam einen Prozess an, nämlich einen ganz besonderen Prozess. Es geht um die Daseinsvorsorge hier in Thüringen und da gibt es viele Fragen, da gibt es viele Sorgen, da gibt es viele Ängste und wir können nur dann zu guten Veränderungen kommen, wenn tatsächlich auch alle mitgenommen werden. Herr Zippel, Sie haben die Erfahrung, Sie kennen das ja auch, dass, wenn man in einem Krankenhaus wirklich zu grundlegenden Veränderungen kommen will, aber die Menschen vor Ort nicht mit einbezogen sind, das nicht nachvollziehen können, es große Widerstände gibt und dann manchmal wirklich gut gedachte Veränderungen einfach nicht umgesetzt werden können. Deswegen zeigt das noch mal, warum dieser Prozess – beispielsweise der Werkstattprozess – hier so wichtig ist. Ich möchte, bevor ich zum Werkstattprozess komme, aber trotzdem noch mal mit einer Mär aufräumen, damit das für alle auch transparent ist. Der derzeit gültige Krankenhausplan läuft normalerweise Ende 2023 aus. Solange hat dieser Krankenhausplan Bestand, den wir hier im Landtag besprochen haben
(Unruhe CDU)
und in dem beispielsweise auch eine hohe Flexibilität enthalten ist, das heißt, wir können hier viele Änderungen vornehmen und wir haben beispielsweise die Facharztquote als wichtiges Strukturkriterium in den Krankenhausplan mit aufgenommen – etwas, gegen das Sie sich bis heute noch wehren, auch wenn die Krankenhäuser und vor allem die Ärztinnen und Ärzte sagen, dass Strukturqualität, insbesondere wie viele Ärztinnen und Ärzte vorgehalten werden müssen, wichtig ist.
(Beifall DIE LINKE)(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Aber der
ländliche Raum!) Ja, aber auf der einen Seite wollen Sie, dass wir gut mit Fachkräften umgehen, dass sie ihrer Arbeit gut nachgehen können, und dann sagen Sie: aber der ländliche Raum. Das gehört zusammen, das muss gemeinsam diskutiert werden und deswegen diskutieren wir das beispielsweise in der Zukunftswerkstatt.
(Beifall DIE LINKE)
Und nun noch mal: Der Krankenhausplan, wie gesagt, läuft eigentlich planmäßig Ende 2023 aus und die Krankenhäuser – weil Sie die ganze Zeit sagen, die Krankenhäuser würden Alarm schlagen. Die Landeskrankenhausgesellschaft, also die Vertreterin der Krankenhäuser hier in Thüringen, hat uns angeschrieben und hat darum gebeten, dass der 7. Krankenhausplan auf unbestimmte Zeit verlängert wird,
(Beifall DIE LINKE)
weil man mit den Auswirkungen der Coronapandemie noch zu tun hat, weil die Datenlagen nicht eindeutig sind, weil hier sozusagen mehr Raum für eine gute Diskussion gebraucht wird. Wir haben das im Krankenhausplanungsausschuss besprochen und haben gesagt: Okay, wenn die Krankenhäuser diesen Wunsch an uns formulieren, können wir nicht einfach darüber hinweggehen. Wir haben im Krankenhausplanungsausschuss einstimmig mit den Kommunen, mit den Vertretern der Kassen, mit den Vertretern der Krankenhäuser, mit den Vertretern der Landesärztekammer den Beschluss gefasst,
(Unruhe CDU)
einstimmig den Beschluss gefasst, den Landeskrankenhausplan um ein Jahr zu verlängern.
(Zwischenruf Abg. Prof. Dr. Voigt, CDU: 2022
sollte das vorgelegt werden!) Also so viel zur Frage der Krankenhäuser und wie wir hier gemeinsam dem entgegenkommen. Und genau daran orientieren sich also jetzt die Planungen. Und noch einmal zum Thema von Herrn Montag und Herrn Zippel, dass hier die Regierung zum Jagen getragen werden muss. Das ist natürlich nicht der Fall.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Ich weiß nicht, was heute Vormittag los ist, aber es ist sehr schwierig, diese ganzen vielen Paralleldialoge hier oben überhaupt zu erfassen, das heißt, die werden auch im Protokoll nicht auftauchen. Das ist so ein Grundrauschen, das hier einfach so die Wahrnehmung für die vielleicht stört, die der Debatte lauschen wollen. Deswegen bitte ich doch noch einmal um Ihre Aufmerksamkeit für die Ministerin.
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Vielen Dank, Frau Präsidentin. Noch einmal zu dem Thema, die Regierung zum Jagen tragen zu müssen. Also die Zukunftswerkstatt war schon lange ein Thema hier in der Landesregierung. Wir hatten eine Pandemie, ich weiß, das wollen Sie jetzt nicht mehr hören, aber deswegen haben sich bestimmte Prozesse auch verzögert. Aber unsere Werkstatt ist ein ganz wichtiges Instrument, um tatsächlich die verschiedenen Akteure zusammenzubringen. Und um es noch einmal zu sagen: Es gab hier viele verschiedene Interessen, das wissen Sie. Immer wenn es um Krankenhausplanung, um Veränderung ging, standen die verschiedenen Akteure in ihren Gräben und haben es nicht geschafft, aufeinander zuzugehen. Und Corona unter anderem hat dazu geführt, dass hier viel Vertrauen entstanden ist, dass man gemeinsam gesagt hat, man macht sich auf den Weg. Die Akteure haben selber ein Zielbild erarbeitet, das uns natürlich in der Werkstatt sehr unterstützt hat, und darauf haben wir den Werkstattprozess auch ausgerichtet. Aber, Herr Montag, noch ein Letztes, weil Sie an der Stelle einführend gesagt haben, wir sind die ursprünglichen und eigentlichen Probleme nicht angegangen. Dann muss ich es noch einmal sagen, auch wenn Sie das nicht hören wollen.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Doch, das möchte ich!) Das ursprüngliche und eigentliche Problem ist die Finanzierung im Krankenhausbereich.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Nein, das ist Quatsch, was Sie hier erzählen!) Nein. Auf Bundesebene gibt es eine Expertenkommission, die Vorschläge für die Veränderung der Krankenhauslandschaft, zur Krankenhausreform erarbeitet hat. Das sind Vorschläge, da geht es um die Veränderung der DRGs, damit es eben Vorhaltekosten in den Krankenhäusern gibt, da geht es um Leistungsbereiche und da geht es um Level, Krankenhauslevel, die jetzt erarbeitet wurden. Und das ist das Problem, die kalte Strukturbereinigung, die wir in bestimmten Bundesländern haben. In Thüringen ist es ja nicht der Fall, weil ...
(Zwischenruf Abg. Zippel, CDU: Das haben
Sie mit der Facharztquote doch gemacht!)
(Unruhe CDU)
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Ich weiß nicht, was hier heute los ist. Ich überlege gerade, ob ich vielleicht eine Pause einlegen soll, damit Sie alle mal rausgehen können, ein bisschen Luft schnappen, aber jetzt gebe ich der Ministerin weiter das Wort und hoffe erneut darauf, dass hier mal ein bisschen Disziplin einkehrt. Wir haben auch Zuhörerinnen und Zuschauer draußen und irgendwo in der Welt, die sich wundern, was hier gerade abgeht!
(Beifall DIE LINKE)
Frau Ministerin, ich darf Sie bitten fortzufahren – ein erneuter Versuch.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Diese Fehlanreize sind das grundlegende Problem für diese kalte Strukturbereinigung, die wir in vielen Bundesländern haben. Deswegen bin ich froh, dass die neue Bundesregierung sich herangewagt hat, tatsächlich zu Veränderungen zu kommen, und hier vielleicht nicht den größten Wurf, aber einen großen Wurf gestartet hat. Ich bin sehr froh, weil uns das bei den Veränderungen sehr unterstützen wird, die vor Ort hier in Thüringen auch notwendig sind. Jetzt komme ich natürlich in ein Zeitproblem. Ich will vielleicht nur ganz kurz aus der Werkstatt berichten, weil ich ja im Ausschuss sehr ausführlich über die Ergebnisse des Werkstattprozesses berichtet habe. Man kann das auch auf der Homepage der Werkstatt alles nachlesen. Da sind die verschiedenen Expertinnen und Experten, die uns beraten haben, mit ihren jeweiligen Vorträgen zu finden, auch welche Ergebnisse wir hier gemeinsam erarbeitet haben. Vielleicht nur ganz kurz ein paar wenige Punkte: Es geht natürlich – und deswegen brauchen wir auch ein Gutachten – um vorausschauende Bedarfsplanung. Es müssen viele Faktoren mit einbezogen werden, nicht nur die Erkenntnisse der Coronapandemie, sondern natürlich Demografie oder auch die Ambulantisierung. Es besteht ein Konsens über Kooperationen, sowohl thematisch als auch regional. Es gibt ein gemeinsames Verständnis – und das war wichtig, dass wir das gemeinsam erarbeitet haben – zu sektorenverbindenden Leistungserbringungen. Und es wird natürlich auch notwendig sein, die Veränderung, die es im vertragsärztlichen Bereich gibt, auch bei der Frage der Krankenhäuser mitzudenken. Wir müssen das Thema „Notfallversorgung/Rettungsdienst“, aber auch „Patientenlogistik“ an der Stelle bei den Veränderungen mit einbeziehen und es ist natürlich klar, dass diese Transformationsprozesse auf regionaler Ebene begleitet werden. Weil es jetzt die ganze Zeit Unterstellungen gab, Herr Zippel, habe ich jetzt auch mal eine Unterstellung: Ich habe inzwischen den Eindruck, dass Sie sich deswegen davor fürchten, dass wir 2024 die Krankenhausplanung hier auf den Weg bringen, weil auch Sie gefragt werden würden, wenn es nämlich im Krankenhaus vor Ort zu tiefgreifenden und grundlegenden Veränderungen kommt, ob Sie denn damit auch einverstanden wären
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Oh, das
lässt aber tief blicken!) und das am Ende auch sind. Ich habe den Eindruck, davor fürchten Sie sich. Dass es aber hier auf jeden Fall eine kommunikative Begleitung braucht, das ist wichtig und notwendig und deswegen haben wir auch gemeinsam beschlossen, dass das nächste Thema „Kommunikation“ …
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Sie sind
doch gewählt! Angst vor der Gestaltung!) Ich weiß nicht, was Sie haben – nein. Wieso? Ich bin bereit, Anfang 2024 vor den Landtagswahlen einen Krankenhausplan hier auf den Tisch zu legen, der zu Veränderungen führen wird. Ich habe den Eindruck, dass Sie Angst haben, dass dann auch mit vor Ort vertreten zu müssen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Entschuldigen Sie, das sind Ihre eigenen Abgeordneten, die an der Stelle sagen, wir brauchen jetzt eine Kommunikationskampagne, damit das vor Ort tatsächlich auch gut begleitet werden kann.
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Möchten Sie eine Frage von Herrn Abgeordneten Zippel beantworten?
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Vielen Dank, Frau Präsidentin, vielen Dank, Frau Ministerin. Abgesehen von den Vorwürfen gerade eben würde mich ein Punkt interessieren: In unserem Antrag geht es ja vor allen Dingen um einen Beschleunigungsprozess. Es wurde schon gesagt, Sie haben es auch selbst bestätigt, Sie wollen ein Gutachten vorlegen. Zentraler Punkt unseres Antrags ist ja, die Beauftragung dieses Gutachtens um ein Quartal vorzuziehen. Können Sie bitte einen Grund nennen, worin aktuell Ihr Problem besteht, diese Zeitverkürzung, diese Fristverkürzung zu ermöglichen und es um dieses Quartal quasi vorzuziehen, um zu einer Beschleunigung zu kommen?
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Ich kann Ihnen drei Gründe nennen. Der erste Grund ist, dass wir im Krankenhausplanungsausschuss gemeinsam das Gutachten besprechen wollen. Dafür gibt es auch einen Termin und es gibt dafür noch entsprechende Vorarbeiten, das wissen Sie. Wichtiger ist, dass es natürlich für so ein Gutachten auch ein Ausschreibungsverfahren braucht. Wir müssen uns an das Vergabegesetz halten, das ist sozusagen an der Stelle nicht zu beschleunigen, sondern da gibt es ganz normale Abläufe, die wir einhalten müssen und das ist der Grund, warum man das hier an dieser Stelle nicht weiter beschleunigen kann. Ich würde gern zu dem letzten Punkt noch etwas sagen, weil Sie gefordert haben, dass ein Krankenhausgesetz vorgelegt werden soll. Herr Zippel, ich glaube, Sie haben nicht verstanden oder nicht nachvollziehen können, dass auf Bundesebene jetzt an einem Krankenhausreformprozess gearbeitet wird. Dieses Gesetz soll Ende 2023 vorliegen. In dem Gesetz werden tiefgreifende Veränderungen vorgenommen werden, unter anderem das Thema der Krankenhauslevel, das Sie angesprochen haben. Wir sind gerade dabei, also gemeinsam Bund und Land, darüber zu diskutieren, wie solche Krankenhauslevel in Zukunft aussehen können und müssen, welche Leistungsgruppen sich in welchem Krankenhauslevel auch wiederfinden müssen, wie sich dann Vorhaltekosten und Betriebskosten daran orientieren. Deswegen macht es keinen Sinn, Herr Zippel, jetzt ein Gesetz vorzulegen, wo doch hoffentlich Anfang 2024 ein Gesetz auf Bundesebene beschlossen wird, in dem genau diese neuen Level, die neuen Leistungsgruppen, die Vorhaltekosten usw. festgelegt sind. Insofern möchte ich Sie bitten, an der Stelle gemeinsam mit uns diesen Prozess auch weiterzugehen. Wir werden einen Transformationsplan haben, wir werden auch hier in Thüringen natürlich schon Veränderungen vornehmen müssen. Unser Krankenhausgesetz ermöglicht genau das. Auf der einen Seite hat es genügend Flexibilität, um hier auch zu strukturellen Veränderungen zu kommen, auf der anderen Seite sind auch strukturelle Vorgaben durch unser Gesetz gedeckt. Ich denke, mit dem, was wir uns gemeinsam vorgenommen haben, in der Werkstatt, im Krankenhausplanungsausschuss gemeinsam mit den wichtigen Akteuren hier in Thüringen, werden wir zu einem guten Krankenhausplan kommen. Natürlich wird dann die Herausforderung sein, das gemeinsam auch umzusetzen und zu diskutieren, die Bürgerinnen und Bürger davon zu überzeugen. Aber, Herr Zippel, vielleicht überwinden Sie Ihre Angst und machen dann einfach mit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
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Es gibt weitere Redezeit von hier vorn in ganz geordneter Form. Gemeldet hat sich Herr Abgeordneter Prof. Dr. Voigt. Bitte schön.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Kolleginnen und Kollegen, Frau Ministerin – wir machen das hier ganz gesittet, keine Vorwürfe, niemand hat Angst, ich hoffe, Sie auch nicht. Das Wesentliche wäre aber, dass Sie sich einer Sache annehmen, einer zentralen politischen Sache in unserem Freistaat, nämlich: Wie sieht die Zukunft der medizinischen Versorgung aus? Und wenn Sie die Demonstrationen der niedergelassenen Ärzte hier vorm Hohen Haus erlebt haben, wie sie auf Sie reagiert haben, dann muss Ihnen doch zumindest ein Fragezeichen im Kopf kommen, wenn es darum geht, ob Sie die geeignete und die akzeptierte Gesprächspartnerin
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Ganz
sachlich und ohne Vorwürfe?) für diese medizinische Versorgung sind.
(Beifall CDU)
Dazu sage ich Ihnen eines: Da sind Sie auf jede Unterstützung angewiesen. Wir wollen die Ihnen gerne geben. Aber so von oben herab die Abgeordneten abzukanzeln, das halte ich für den falschen Weg.
(Beifall CDU)
Das zweite Thema ist, wir haben über 40 Kliniken im Freistaat. Der Kollege Montag hat es schon aufgezählt. NRW hat sich im selben Zeitprozess hingestellt und hat mit dem Referenzwert 2019 ein Gutachten beauftragt, hat im Jahr 2022 einen Landeskrankenhausplan vorgelegt und hat auch die nötige gesetzliche Änderung gemacht. Das fand auch unter Coronabedingungen statt, das war auch das Zielbild, was Thüringen eigentlich hatte. Sie haben das verlängert, nicht nur auf Wunsch der Krankenhäuser, sondern weil Sie auch signalisiert haben, Sie würden es nicht hinkriegen bei der zentralen Frage der medizinischen Versorgung. Das halte ich für einen Fehler. Und da haben Sie Angst bewiesen, nämlich die entscheidenden Fragen dieses Landes zu beantworten.
(Beifall CDU)
Und das Dritte, was ich Ihnen ins Stammbuch schreiben will, ist was ganz Simples. Wir müssen eigentlich Vorreiter sein in Deutschland, wenn es um solche Transformationsfragen geht. Insgesamt sind in Deutschland 5.500 niedergelassene Hausarztstellen unbesetzt. Wir haben ein Durchschnittsalter von 52 Jahren und älter, was uns im Verhältnis zu den 44 Jahren im gesamtdeutschen Durchschnitt noch viel, viel mehr herausfordert. Das heißt, wir haben auch eine Siedlungsstruktur, die deutlich stärker ländlich geprägt ist. Das sind doch alles Fragen, die man tatsächlich auch mit Aspekten wie sektorenübergreifender Zusammenarbeit diskutieren muss. Da geht es dann um die Frage: Wer ist Grundversorger, wer ist Spezialversorger, wer ist Maximalversorger? Da geht es dann um den Aspekt der Personalplanung,
(Unruhe DIE LINKE)
da geht es dann um den Aspekt, wie wir eigentlich medizinische Versorgung verstehen, wenn es um die Frage von Leistungsplanung vor Ort geht, um Versorgungsbedarfe. All das liegt auf dem Tisch, all das müssten Sie vorlegen. Und ich wundere mich hier ein klein wenig, wenn es darum geht, wie wir das eigentlich für Thüringen gestalten wollen, dass eine Ministerin immer wieder auf den Prozess verweist, aber tatsächlich nicht mal den Mut hat, auch selbst zu sagen, passt auf, das sind meine Standpunkte, das ist mein Eckwert, den ich mir als Landesregierung vorstelle, weil es ein gestalterischer Prozess und auch eine politische Aufgabe ist. Das ist politische Verantwortung. Und Demonstrationen, Landarztquote, wo wir zwei Jahre gewartet haben nach einem Beschluss. Dann die Frage, dass Krankenhäuser wirklich auch bei allen Fraktionen vorsprechen und sagen: Mensch, wir wollen endlich wissen, woran wir sind, weil wir Investitionsplanung machen wollen. Wir haben als CDU im Haushaltsprozess auch vorgeschlagen, dass wir dort mehr investieren, weil wir glauben, dass dieser transformatorische Prozess so wichtig ist. Was ich mir wünsche, ist, dass Sie hier nicht so tun, also ob Sie niemanden haben, der da partnerschaftlich mit Ihnen zusammenarbeiten will. Aber ich sage Ihnen auch etwas: Zu einem partnerschaftlichen Diskussionsprozess gehört auch, dass eine Landesregierung den Mut hat, mal zu sagen, was sie sich eigentlich vorstellt. Sie haben hier jetzt angekündigt, dass Sie es vor der Landtagswahl vorlegen wollen. Okay, ist in Ordnung. Je früher Sie es hier vorlegen, umso besser können wir es diskutieren. Unser Ziel ist was ganz Simples: Wir wollen, dass egal wo man in Thüringen lebt, wir die bestmögliche medizinische Versorgung haben. Das sollte unser Ansporn sein.
(Beifall CDU)
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Vielen Dank. Herr Abgeordneter Montag von der Gruppe der FDP bekommt auch noch mal das Wort.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Liebe Frau Präsidentin, vielen Dank. Liebe Babette Pfefferlein, vielen Dank für die Möglichkeit der Zwischenfrage. Das war sehr kollegial, manch ein Zwischenruf hier nicht, weil er eben auch nicht davon zeugt, dass da immer Sach- und Fachkenntnis vorhanden ist. Noch mal: Mir wird das ja immer als Überheblichkeit ausgelegt. Frau Rothe-Beinlich, ich kann Ihnen leider bei der Findung des Grundes dafür, dass Sie mir das als Überheblichkeit auslegen,
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Der Ton macht die Musik, sagt man so schön!) gern behilflich sein. Das ist ein sehr komplexes Thema.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Echt jetzt? Aber Sie erklären es bestimmt!) Nein, dafür habe ich jetzt leider nicht genug Zeit, aber wir können das gern woanders mal fortsetzen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Frau Rothe-Beinlich, was Sie von mir persönlich halten, das ist Ihnen ja unbenommen, wir sind ja ein freies Land, wir haben Meinungsfreiheit, die Frage ist, ob mich das jetzt besonders anhebt oder nicht, was Sie jetzt von mir denken. Mir wäre es viel wichtiger, dass Sie sich dazu positionieren, was hier von dem Pult aus gesagt wird.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja, Frau Pfefferlein hat das sehr gut gemacht!) Und noch mal: Die Frage, ob man einen Prozess initiiert, der am Ende zu keinem Fortschritt führt …
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Sie waren überhaupt nicht da, wie kommen Sie denn darauf?) Also jetzt platzt mir hier gleich etwas, was die Contenance ist.
(Zwischenruf Abg. Güngör, DIE LINKE: Män-
ner sind es eben nicht gewohnt, unterbrochen zu werden!) Zunächst das eine: Die Grundlagen einer Landeskrankenhausplanung sind Statistik und Mathematik. Die Frage des Bedarfs kann ich analysieren, indem ich die Fälle habe, die behandelt worden sind, und daraus prospektiv mit Bevölkerungs- und demografischen Daten schließen kann, was gebraucht wird. Dann schaue ich mir die Strukturen an, die ich habe, schaue mir die Kostenstrukturen an. Das ist völlig unabhängig von einer Frage der Finanzierung. Bei jedem Finanzierungssystem haben Sie das Problem, dass es Unschärfen hat. Der Grund, warum unsere Krankenhauslandschaft in Schieflage gerät, ist, weil die Länder – nicht nur Thüringen, das ist ja gar nicht singulär – ihren Planungsaufgaben nicht nachgekommen sind. Das haben wir nicht nur auf der Fachebene diskutiert. Was Sie hier aber versuchen, ist noch mal Ringelpiez mit Anfassen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Es geht nicht darum, dass Sie sich auf ein Zielbild einigen. Dieses Zielbild bietet ja gar keine Lösung, sondern es ist eine Problembeschreibung der Betroffenen, die eine Problemlösung von Ihnen erwarten.
(Beifall CDU, AfD, Gruppe der FDP)
Sie sehen mich ja hier schon in der Lage, den Antrag des Kollegen Zippel zu verteidigen, was ich aber sehr gern mache, weil wir uns da sehr einig sind, im Ausschuss im Übrigen auch. Deswegen bitte ich doch einfach, ein Stück weit vom hohen Ross runterzukommen. Dass in einer Debatte, die inhaltlich geführt wird, einzelnen Kollegen ausgelegt wird, sie würden bei einer zentralen Frage Angst schüren, ist unser Gemeinwesen …
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Sagen
Sie doch mal eine inhaltliche Position, bitte!) Eine inhaltliche Position kann ich Ihnen sofort sagen: Wir brauchen schnellstmöglich den Leistungsgruppenplan.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Das bedeutet nämlich, dass wir die Zentren haben, dass wir sozusagen eines tun, das, was man Ambulantisierung nennt, das man …
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE)
Zwei? Er versteht es einfach nicht! Das ist das Ziel, lieber Kollege Dittes, nicht nur in Thüringen, sondern in der gesamten Bundesrepublik Deutschland. Vielen Dank.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
So, es ist immer noch ein hochinteressantes Thema und es erhält erneut Frau Ministerin Werner das Wort. Bitte schön.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Ich will es ganz kurz machen. Zunächst: Ich will das nicht wegschieben, aber noch mal deutlich machen. NRW – Sie haben es gerade angesprochen, ich glaube, Herr Zippel oder Herr Voigt hat das angesprochen – hat sich 2019 auf den Weg gemacht und hat jetzt beispielsweise eine Leistungsgruppenplanung. Dazu kann ich nur sagen: Die Leistungsgruppenplanung in NRW ist gerade bei 64, die Vorschläge der Bundesregierung sind bei 128. Es wird sicherlich irgendeine Zahl dazwischen geben, aber solange wir das nicht wissen, macht es keinen Sinn, hier ein Krankenhausgesetz auf den Weg zu bringen, weil natürlich die Bundesgesetzgebung an der Stelle vor der Landesgesetzgebung steht.
(Beifall SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Aber zu Nordrhein-Westfalen: Nordrhein-Westfalen, Herr Montag, hat ein Ministerium mit 27 Referaten im Bereich der Krankenhaus- und Gesundheitsversorgung. Ich habe hier eine Abteilung mit sechs Referaten zur Gesundheits- und Krankenhausversorgung. Das zeigt vielleicht ein kleines bisschen, wo die Ressourcen vom Landtag beispielsweise gesehen werden, denn alle unsere Wünsche, mehr Personal dort zu bekommen, werden abgeschmettert. Ganz im Gegenteil: Die FDP fordert immer wieder, hier Personal abzubauen. Das will ich an dieser Stelle zumindest noch mal gesagt haben, denn es gibt nämlich auch Kolleginnen und Kollegen hier im Haus, die wirklich wie verrückt, ohne Ende arbeiten, die aber eben auch nicht länger als 24 Stunden Aufmerksamkeit haben. Zum Zweiten: Herr Voigt, weil Sie immer wieder die Demonstrationen vor dem Landtag ansprechen. Ich habe hinterher von einigen, die das mitorganisiert haben, unter anderem eine Mail bekommen, wo man sich entschuldigt hat, indem noch mal festgestellt wurde, dass eben vielen nicht klar ist, wo welche Entscheidungen getroffen werden und wo die Grenzen liegen. Wenn Sie auf die Frage der niedergelassenen Ärzte gehen, dann ist es das Thema der Entbudgetierung. Die muss endlich aufgehoben werden,
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) damit es wirklich für die jungen Ärztinnen und Ärzte attraktiv ist, aufs Land zu gehen, in Regionen zu gehen, die strukturschwach sind. Leider wurde eben diese Entbudgetierung nicht aufgehoben. Und, Herr Montag, es gab eine Regelung, nämlich die Neupatientenregelung, die sehr gut gewesen ist, weil das dazu geführt hat, dass mehr Patientinnen und Patienten auch aufgenommen wurden. Leider wurde die jetzt abgeschafft, weil eben der Finanzminister Lindner dafür kein Geld zur Verfügung stellen wollte. Das ist die Wahrheit an der Stelle,
(Beifall DIE LINKE)
warum es eben nicht attraktiv ist für niedergelassene Ärzte, hier tatsächlich in die strukturschwachen Regionen zu gehen. Und ein Letztes: Ja, politische Verantwortung. Man kann Dinge oben vom Tisch herab vorgeben. Man kann aber auch in die Diskussion mit denjenigen gehen, die betroffen sind. Und das ist mein Stil. So gehe ich vor,
(Beifall DIE LINKE)
nicht etwas von vorneherein vorzusetzen, sondern die Menschen mitzunehmen, nach den guten Lösungen zu fragen und gemeinsam diese dann nach Möglichkeit zu erarbeiten, aber am Ende natürlich eine Entscheidung treffen zu müssen und davor scheue ich mich nicht, ganz im Gegenteil.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Vielen Dank, Frau Ministerin. Gibt es weitere Redewünsche? Das ist nicht der Fall. Dann würden wir zur Abstimmung kommen. War Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Dann stimmen wir direkt über den Antrag ab.
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Eine namentliche Abstimmung wird gewünscht. Dann bitte ich die Schriftführer, nach vorn zu kommen bzw. die Urnen bereitzustellen. Bitte schauen Sie bei der Abstimmung auf Ihre Karte, dass Sie nur eine Karte einwerfen, dass sie die richtige Farbe hat und Ihren Namen trägt. Dann darf ich fragen: Hatten alle Gelegenheit zur Stimmabgabe? Das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte um Auszählung. Es gibt ein Ergebnis: Anwesende Abgeordnete laut Anwesenheitsliste 83, es wurden abgegeben 76 Stimmen, Jastimmen 24, Neinstimmen 37, Enthaltungen 15 (namentliche Abstimmung siehe Anlage). Damit ist der Antrag mit Mehrheit abgelehnt.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Und wir kommen zum Aufruf des Tagesordnungspunkts 3 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/5789 dazu: Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses - Drucksache 7/6853 dazu: Mehr Tempo bei der Digitalisierung Entschließungsantrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/6774 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält zunächst Herr Abgeordneter Weltzien aus dem Haushalts- und Finanzausschuss zur Berichterstattung zu dem Gesetzentwurf. Bitte schön, Herr Weltzien.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Durch Beschluss des Landtags in seiner 87. Sitzung vom 15. Juli 2022 wurde der Gesetzentwurf zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes an den Haushalts- und Finanzausschuss überwiesen. Der Haushalts- und Finanzausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner 52. Sitzung am 15. September 2022, in seiner 60. Sitzung am 4. November 2022 und in seiner 61. Sitzung am 8. Dezember 2022 beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Ergebnis ist der Gesetzentwurf der Landesregierung mit einigen Änderungen als Beschlussempfehlung dem Landtag wieder übermittelt worden und liegt heute zur Beschlussfassung vor. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Vielen Dank für die Berichterstattung. Wird das Wort zur Begründung zum Entschließungsantrag gewünscht? Das sehe ich nicht. Dann kann ich die Aussprache eröffnen und erteile als erstem Redner Herrn Abgeordneten Kemmerich für die Gruppe der FDP das Wort. Bitte, Herr Kemmerich.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer auf der Tribüne und im Netz und hoffentlich zahlreich an diversen Geräten, Digitalisierung der Verwaltung ist in unseren Augen die Megaaufgabe, eine der vordringlichsten Aufgaben des Freistaats Thüringen und damit der Landesregierung. Es ist entscheidend für die Zukunftsfähigkeit und die Wettbewerbsfähigkeit unseres Bundeslandes, letztlich auch für die Stabilisierung der Haushalte. Wir mahnen häufig genug Aufgabenkritik auch innerhalb der Verwaltung an. Dazu gehört auch, zahlreiche Prozesse zu digitalisieren. Thüringen ist hier leider Schlusslicht im Bundesvergleich. Wir müssen einfach mehr Anstrengungen machen. Wir haben dieser Tage im Haushalts- und Finanzausschuss über die Frage, wie wir thueringen.de digitalisieren, diskutiert. Es gab eine sehr intensive Kritik, Herr Staatssekretär Schubert. Wir wissen selbst, wo die Defizite sind. Nochmals: Eine PDF aus einem Netz runterladen, ist keine Digitalisierung.
(Beifall Gruppe der FDP)
Es geht um das Mindset, Digitalisierung als Aufgabe zu begreifen und Prozesse zu digitalisieren. Hier geht es konkret um ein Projekt, um Schriftformerfordernisse zu reduzieren. Darüber haben wir – da waren wir noch in anderen Hallen im Parlament – schon mal sehr ausführlich diskutiert. Damals wurde noch verlacht, als wir gesagt haben, eine persönlich ausgeführte Signatur sollte mehr Folklore werden als der Standard. Sie geben da jetzt etwas nach. Es gab eine Anhörung. Ich will aus der Anhörung ein paar Punkte zitieren, die uns hier ins Stammbuch geschrieben worden sind, insbesondere der Regierung, was denn die Aufgaben sind. Da steht unter anderem drin: 1. Die digitale Antragstellung sollte zum Regelfall werden, von dem nur in begründeten Ausnahmefällen abgewichen werden kann. Haben wir noch nicht. 2. Die Kommunen müssen nicht nur dazu angehalten werden, die Digitalisierung ihrer Verwaltungsdienstleistungen voranzutreiben, sondern auch ausreichend finanziell gefördert werden. Dazu müssen die eingestellten Haushaltsmittel auf Auskömmlichkeit überprüft werden. Auch das kam aus der Anhörung hervor. 3. Eine Beratungsplattform sollte bereitgestellt werden, die die Kommunen bei Digitalisierungsprojekten mit wichtigen Informationen versorgt und Ansprechpartner für vertiefende Begleitung anbietet. Es müssen Schulungen in puncto IT-Sicherheit angeboten werden, um die Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit von Daten sicherzustellen. 4. Es sollte eine Genehmigungsfiktion bei geeigneten Verfahren eingeräumt sowie die Möglichkeit einer Generaleinwilligung gegeben werden. Auch das ist bis jetzt nicht umgesetzt. 5. Ein Reporting und ein Umsetzungscontrolling – das ist ganz wichtig – müssen bei der Digitalisierung der Verwaltung eingeführt werden. Da ist bis jetzt weiße Fläche. Dazu sollte ein interministerieller Rat gegründet werden und die Landesregierung sollte einen Umsetzungsplan erstellen, der vierteljährlich den Ausschüssen des Landtags vorgelegt wird. Für die weitere Strategieerstellung sollte ein geeignetes Bürgerbeteiligungsverfahren eingesetzt werden, damit man auch die Resonanz aus dem Bereich der Bürger erhöht. Sie merken, wir werden in dem Fall der Sache zustimmen, aber wir hoffen auch, dass die Landesregierung unserem Entschließungsantrag näherkommt, dass dieses Hohe Haus unserem Entschließungsantrag zustimmt, denn dort stehen die weiteren Aufgaben. Wir sind am Anfang des Digitalisierungsprozesses und in keiner Weise kann das zufriedenstellen. Herzlichen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, Herr Kemmerich ist ja auch schon auf verschiedene Punkte eingegangen. Ich denke, wir haben hier in Thüringen natürlich mit der Digitalisierung eine große Baustelle. Herr Kemmerich hat Thüringen als Schlusslicht in Deutschland bei der Digitalisierung bezeichnet. So schlimm ist es vielleicht nicht ganz, aber wir hatten ja gestern die Diskussion zur Grundsteuer und auch in diesem Prozess hat sich gezeigt, dass in Thüringen und in Deutschland noch viele Aufgaben vor uns liegen. Insbesondere eine Vereinfachung für die Bürgerinnen und Bürger ist dabei notwendig. Wenn man allein dieses Verfahren bei der Grundsteuer nimmt und das mit anderen Verfahren vergleicht, die wir in unserem Land oder in Deutschland haben, da muss man sagen, da sind wirklich noch viele Dinge auf den Weg zu bringen, einfach damit man die Sachen nicht verkompliziert. Sinn der Digitalisierung ist ja, dass wir die Verwaltungsprozesse vereinfachen. Ich muss kurz mal nachfragen: Habe ich jetzt wirklich schon 7 Minuten gesprochen? Die Zeit verrinnt, aber gut, vielleicht war das auch nur mein Gefühl.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Ach so, alles klar, gut. Ich bin noch die alte Zeitaufnahme gewöhnt. Vielleicht bin ich schon zu lange hier, kann auch sein.
(Heiterkeit und Beifall CDU)
Das soll heute nicht das Thema sein,
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
darüber hatten wir ja schon auf anderer Ebene diskutiert. Wir haben auch vom Berichterstatter gehört, dass wir eine schriftliche Anhörung zum Gesetzentwurf durchgeführt haben. Da gab es auch verschiedene Anregungen. Im vorliegenden Gesetzentwurf geht es in erster Linie um die Frage des Schriftformerfordernisses und zweitens um die Verlängerung der finanziellen Förderung kommunaler Vorhaben zum E-Government über das Jahr 2022 hinaus. Beide Anliegen sind nach unserer Ansicht grundsätzlich zu begrüßen. Jedoch steckt eben auch wie bei vielen Dingen der Teufel so oft im Detail, sodass wir darüber noch mal sprechen müssen. So war die Förderung bisher mit einer klaren Summe benannt. In Zukunft soll ohne Nennung einer Summe ausgekommen werden. Stattdessen soll es eben nur noch die Möglichkeit der Förderung im Gesetz geben, also dort Erwähnung finden. Bei dem Thema „Schriftformerfordernis“ sieht das Gesetz nun vor, die Behörden selbst entscheiden zu lassen, wo sie meinen, man könnte die Schriftform ersetzen. Damit droht thüringenweit ein uneinheitlicher Flickenteppich. Ich gehe hier auch noch mal auf die Stellungnahme des Landkreistags ein, der in diesem Zusammenhang fordert, einfache, eindeutige und unmissverständliche Regelungen einzuführen. Weiterhin fordert er mit Unterstützung des Gemeinde- und Städtebundes eine Festschreibung der Förderbeträge im Thüringer E-Government-Gesetz für die nächsten Jahre mindestens in Höhe von 20 Millionen Euro jährlich. Das Thema hatte uns insbesondere auch in den Haushaltsberatungen beschäftigt. Hier ist es wichtig, dass wir als Land weiterhin als Partner der Kommunen verstanden werden und hier entsprechend unterstützen und dies auch vollumfänglich. Wir haben eben auch diese Bedenken aufgegriffen und werden dies als CDU-Fraktion weiterhin begleiten. Im Haushaltsausschuss liegen zwei weitere aktuelle, umfängliche Anträge zum Thema „Digitalisierung in Thüringen“ vor. Hierzu haben wir in der vorigen Woche eine sehr umfängliche Anhörung beschlossen. Das heißt, dieses Thema wird uns auch weiterhin beschäftigen. Wir haben im Rahmen dieser Anträge unsere Vorschläge gemacht und werden darüber auch weiterhin diskutieren. Ich habe das auch an dieser Stelle schon oftmals gesagt: Uns liegt daran, dass wir einfach hier zusammenarbeiten und für die Behörden mit der notwendigen finanziellen Ausstattung Vereinfachungen der ganzen Abläufe schaffen. Das wird uns in den nächsten Jahren weiterhin beschäftigen, weil das in diesem Gebiet auch nicht einfacher wird, aber wichtig ist, dass man hier in Zusammenarbeit mit den anderen Bundesländern vorangeht und aus den Fehlern lernt. Ich habe das eingangs gesagt: Wichtig ist, dass es auch verständliche Regelungen gibt, die wir umsetzen, und dass wir Dinge, die an und für sich auch einfach sind, nicht verkomplizieren. In diesem Sinne freue ich mich auch auf die Debatte zu unseren Anträgen, die momentan noch im Haushalts- und Finanzausschuss vorliegen. Die werden uns dann die nächsten Monate an dieser Stelle beschäftigen, ebenso wie dieses Thema „Digitalisierung“ insgesamt. Meine Damen und Herren, vielen Dank für die Aufmerksamkeit. 3 Minuten habe ich noch übrig, ich werde mal sehen, ob ich die nachher noch nutze. Danke schön.
(Beifall CDU)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, liebe Zuschauer auf der Tribüne und vor allen Dingen im Livestream, ich weiß gar nicht, wo ich genau anfangen soll. Ich bin gedanklich gerade immer noch bei dem Prozess der PDF vom Kollegen Kemmerich zur Beantragung eines Lastenfahrrads. Es tut mir leid, das wird sich bei mir immer wieder so fortsetzen. Aber zurück zum Text: Um eine einfache elektronische Kommunikation mit und innerhalb der öffentlichen Verwaltung sowie eine elektronische und medienbruchfreie Kommunikation im Bearbeitungsprozess in der öffentlichen Verwaltung zu ermöglichen, gibt es eben seit Mai 2018 das Thüringer E Government-Gesetz, und es ist auch in Kraft ge‑ treten. Und wie bereits im letzten Jahr festgestellt, gibt es hierbei natürlich im laufenden Prozess Veränderungsbedarf, der vor allen Dingen auf der Wirkungsebene von digitalen Prozessen Vereinfachungen voranbringen soll. Viele Bürgerinnen und Unternehmen sollen eben zusätzlich die Möglichkeit der elektronischen Schriftformersetzung nutzen können, die bisher allerdings noch wenig verbreitet ist. Das sind wir angegangen, das haben wir geregelt, das ist ein wichtiger Schritt nach vorn. Formulierungsänderungen sollen Abhilfe schaffen, um weitere Formen vor allen Dingen beim Thema „Authentifizierung“ zuzulassen, die möglicherweise praktikabler sind, als alles das, was momentan eher so in Verwendung ist. Wir machen es auf und wir lassen das anwenden. So entsteht auf der einen Seite Rechtssicherheit und auf der anderen Seite aber auch eine deutliche Beschleunigung in der Durchsetzung der digitalen Angebote in der Breite. Es ist jetzt eben angesprochen worden: Wir haben im HuFA ein schriftliches Anhörungsverfahren zum Gesetzentwurf gemacht. Da hat sich auch bestätigt, dass es eine Klarstellung bei der Frage der digitalen Zustellung braucht. Eine Bekanntgabefiktion am dritten Tag nach erfolgter Bereitstellung des Verwaltungsakts wird hier doch als praktikabel erachtet, so wie wir es im Grunde genommen auch schon erwartet haben. Ergänzt wird das Gesetz durch Regelungen zur datenschutzrechtlichen Zuständigkeit bei der Erhebung, Verarbeitung und Weitergabe von Daten. Im Gesamtpaket geht es hier um Rahmenbedingungen, die notwendige Regelungen beinhalten, die eine rechtssichere elektronische Kommunikation in und mit Behörden überhaupt erst richtig ermöglichen. Meine sehr verehrten Damen und Herren Abgeordnete, die FDP legt uns einen Entschließungsantrag daneben, der, wie häufig, ein wenig aus der Zeit gefallen scheint, nicht etwa, weil Sie nach vorn gewandt das Rad neu erfinden, sondern weil der Antrag vor Redundanzen und vor Alter nur so strotzt. So fordern Sie eine Beratungsplattform für Kommunen und vergessen dabei die bereits vielfältigen Angebote, die wir schon geschaffen haben. Im Gespräch mit meinen Kolleginnen und Kollegen aus andern Landesparlamenten werden wir da an mancher Stelle neidisch angeschaut. Nur mal exemplarisch aufgeführt: Das Kompetenzzentrum Verwaltung 4.0 im Referat 52 im TFM berät Kommunen bei ihren IT-Landschaften. Zudem haben wir einen leistungsfähigen kommunalen IT-Dienstleister mit der KIV geschaffen. Ich habe den schon bei Ihnen in den Texten gefunden, Sie kennen den. Von daher schauen Sie sich das noch mal an, was die KIV alles für die Kommunen leisten kann! Sie berät sach- und fachkundig und treibt gemeinsame Projekte voran. Zudem baut das TFM gemeinsam mit den Kommunen derzeit ein Netzwerk zum Informationsaustausch auf. Das haben wir also schon. Sie fordern ein Umsetzungsmonitoring und einen interministeriellen Rat. Es sei darauf verwiesen, dass interministerielle Zusammenarbeit bereits für einen Großteil von Fachprojekten eingerichtet ist, beispielsweise die Umsetzung im Projekt VIS. Außerdem für E-Government und IT allgemein haben wir den AK eGovIT, der aus allen Ressorts auf der Fachebene besteht, wir haben den Lenkungskreis eGovIT auf der Staatssekretärsebene und nicht zuletzt fließen alle Prozesse im Digitalkabinett zusammen. Die Protokolle davon kann man lesen, das Monitoring, das dort betrieben wird, auch. Daran liegt es also auch nicht. Und zu guter Letzt versuchen Sie noch zur Entwicklung von Strategien die Karte der Bürgerbeteiligung zu spielen, und dass Sie bei Bürgerbeteiligung immer Partner bei R2G finden, ist Ihnen natürlich völlig klar. Aber das dieses Instrument für die Organisation und die Rahmenbedingungen vor allen Dingen von internen Prozessen innerhalb der Verwaltung eher ungeeignet ist, liegt dann doch eigentlich nahe. Tauglicher sind hier eher die zu gestaltenden Verfahren in der OZG-Umsetzung. Liebe FDP, hier können Sie doch wieder glänzen, und zwar, indem Sie ein tragfähiges OZG 2.0 auf Bundesebene verabschieden, und dort können Sie auch gern Ihren Anspruch „Digital first“ untermauern. Beantworten sie vor allen Dingen auch bitte die Frage der Finanzierungslücke in der Bund-Länder-Beziehung von über 300 Millionen. Und vorher sind alle Texte und Regelungen zu bürgernahen digitalen Leistungen nur begrenzt in ihrer Wirkung. Deswegen sage ich auch voraus, dass die Debatte im HuFA zu den beiden Papieren, die wir von CDU und FDP dort vorliegen haben, nur abstrakt sein wird. Ich bin dennoch gespannt, wir sind aktuell in der Anhörung, wir haben eine lange Anhörungsfrist beschlossen, weil wir davon ausgehen, dass wir dort eine breite Beteiligung und auch sachdienliche Hinweise bekommen werden. Im Ergebnis werbe ich um Zustimmung zur Beschlussempfehlung aus dem HuFA. Den Entschließungsantrag der FDP lehnen wir aus den oben genannten Gründen ab. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Vielen Dank. Weitere Redemeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Die Landesregierung wünscht das Wort. Herr Staatssekretär Schubert aus dem Finanzministerium, bitte.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren Abgeordneten! Sehr geehrter Herr Kemmerich, ich weiß nicht, wo das herkommt, Thüringen ist Schlusslicht bei der Digitalisierung. Ich bin ja Naturwissenschaftler, da brauche ich immer Statistiken oder so was. Irgendwo muss das doch herkommen, das kann man doch nicht einfach mal so behaupten. Also ich kenne das Dashboard des Bundesinnenministeriums und da kann man nachgucken, wie wir zum Beispiel bei der OZG-Umsetzung stehen. Da steht Thüringen an dritter Stelle aller Flächenländer und an vierter von allen Ländern, weil Hamburg da noch knapp vor uns ist. Nun ist das alles insgesamt nicht besonders toll, was wir da bisher geschafft haben, aber dass wir an letzter Stelle stehen, das lässt sich durch keine einzige Statistik irgendwie belegen. Oder schauen wir uns zum Beispiel mal das Thema „elektronische Akte“ in der Verwaltung an. Da gibt es viele Länder, die haben da gerade erst mal angefangen. Im Finanzministerium arbeiten wir seit fünf Jahren federführend mit der elektronischen Akte in der Verwaltung und mittlerweile haben alle obersten Landesbehörden die elektronische Akte auch eingeführt. Andere fangen erst an damit. Ich weiß nicht, wo Ihre Dinge da herkommen. Ich finde das unredlich, einfach so was hier zu behaupten, wenn man dazu keinerlei Beweise oder keinerlei Statistiken hat, die das nachweisen. Jetzt zu dem Gesetz, das heute hoffentlich verabschiedet wird. Viele Dinge, die da drinstanden in dem eigentlichen Gesetz, was 2018 beschlossen worden ist, haben sich erledigt, deswegen haben wir die gestrichen. Das zeigt auch, wir haben in den Jahren, die bisher vergangen sind, viele Dinge abgearbeitet und erledigt, deswegen können die raus aus dem Gesetz. Es sind drei neue Dinge oder drei wesentliche Dinge jetzt in dem neuen Gesetzentwurf enthalten. Das ist einmal die Verlängerung der kommunalen Förderung, die eigentlich nur bis Ende 2022 vorgesehen war, die wird jetzt unbefristet weiter verlängert. Wir haben das Thema „elektronische Zustellung“, das geregelt worden ist, weil das ja auch revisionssicher passieren muss, damit am Ende klar ist, dass der Verwaltungsakt auch angekommen ist, und wir haben eine Regelung zum Schriftformerfordernis. Es gab im HuFA jetzt noch einige Änderungen, das sind im Wesentlichen sprachliche Veränderungen, was gut ist, dass man das Gesetz auch verständiger formuliert, und viele Dinge zum Thema „Datenschutz“. Auch das ist notwendig, deswegen finden wir jetzt als Landesregierung auch die Änderungen, die da beschlossen worden sind, gut und notwendig. Ich möchte auch gern mal auf den Entschließungsantrag der FDP eingehen: „Digital first“. Das ist schon mal das Erste. Bei der Grundsteuer: Das haben wir jetzt nicht in Thüringen erfunden, sondern Bayern hat das für alle Länder programmiert. Da haben wir genau das gemacht, dass es sozusagen nur digitale Anträge gibt. Es gibt zwar Papieranträge, die müssen aber erst beantragt werden. Ich gebe Ihnen recht: Irgendwann wird der Zeitpunkt kommen und die Länder, die erfolgreich waren wie Estland, die haben das so gemacht. Aber das wird bei der Bevölkerungsstruktur nicht einfach sein, überhaupt nicht mehr die Möglichkeit zu schaffen, Papieranträge auszufüllen, auf das Amt zu gehen und das dort zu machen. Das wird irgendwann mal kommen, aber wir brauchen über einen gewissen Zeitraum den Parallelbetrieb. Deswegen glaube ich nicht, dass die Einführung der Sache jetzt schon sinnvoll ist. Was die Kommunen angeht, nicht nur zu fordern, sagen Sie: Wir fordern auch nicht nur, sondern wir fördern gerade. Wenn die 10 Millionen Euro, die wir jetzt im Haushalt 2023 haben, zu wenig sind, wäre es ja Ihre Möglichkeit gewesen, einen Änderungsantrag zum Haushalt zu stellen und die Summe einfach auf 20 oder wie viele Millionen zu erhöhen – natürlich mit Deckungsquelle –, ist aber nicht erfolgt. Also das müssen wir uns nicht auf die Fahnen schreiben, sondern wäre Ihre Angelegenheit gewesen, das entsprechend zu ändern. Die Beratungsplattform: Wir haben erst mal unsere Seite verwaltung.thueringen.de. Dort gibt es für die Bürger, Verwaltung und Unternehmen ausreichend Informationen, was möglich ist, was wir bei der Digitalisierung alles machen. Wie gesagt, für den Bürger, aber eben auch für die Verwaltung. Dort kann man auch den App-Store finden, wo sich die Kommunen entsprechende Onlineanträge herunterladen und die auf ihre Dinge anpassen können. Das andere ist auch schon erwähnt worden: ob das jetzt unser Referat 52 ist, das eigentlich nur kommunale Beratung macht, oder die KIV, die wir jetzt mit Beteiligung des Landes neu aufgestellt haben, die ebenfalls Beratungen durchführt. Da ist eigentlich eine Menge passiert, da sehe ich jetzt eigentlich keinen weiteren Handlungsbedarf, diese Beratung der Kommunen noch weiter zu verbessern. Ich weiß nicht, was wir jetzt noch machen sollen. Das ist mittlerweile so umfangreich, dass ich glaube, dass es eher daran liegt, das vor Ort wirklich mal umzusetzen, als dass wir noch weitere Beratung brauchen. Wir haben unendlich viele Konferenzen gemacht, wo auch große Teilnehmerzahlen dabei waren. Deswegen glaube ich, wir sind da eigentlich auf einem guten Weg. Wir müssen jetzt weiter in die Umsetzung kommen. Das Thema „Generaleinwilligung“ oder eine Genehmigungsfiktion haben mit der Digitalisierung nicht so richtig viel zu tun. Sondern das ist eine Sache, wie die Verwaltungen generell mit den Bürgern und den Unternehmen umgehen. Das gibt es zum Beispiel im Baurecht, wo Carports usw. anzeigepflichtig sind. Das kann man sicher noch weiter ausweiten, das ist aber eher ein generelles Problem als ein Digitalisierungsproblem. Das Thema „interministerielle Arbeitsgruppe“: Dazu hat Abgeordneter Weltzien schon vieles gesagt, was da läuft. Ich würde nur noch mal sagen, dass das oberste Gremium, das dort zuständig ist, von mir und Minister Prof. Hoff von der Staatskanzlei geleitet wird. Das heißt, die Staatskanzlei und das zuständige Ministerium sind dort federführend dabei. Deswegen ist auch das längst eingerichtet und wir brauchen da nicht noch ein weiteres Gremium, was da tätig werden soll. Um zum Schluss zu kommen: Es gibt weiterhin beim Thema „Digitalisierung“ noch eine Menge zu tun – gar keine Frage. Deutschland ist da nicht gerade führend in der Welt oder erst recht nicht in Europa. Das wissen wir auch. Wir haben uns aber auf den Weg gemacht, haben in den letzten Jahren schon einiges erreicht. Gerade in der Coronazeit haben wir sehr viel zum Thema „mobiles Arbeiten“ erreicht, damit die Mitarbeiter der Verwaltung entsprechend ausgestattet sind, um Homeoffice oder mobiles Arbeiten auch an anderen Stellen durchzuführen. Beim Thema „Nutzung durch den Bürger“ ist noch viel Luft nach oben. Wir haben jetzt das Thema „OZG 2.0“ – ist auch vom Abgeordneten Weltzien erwähnt worden. Da werden wir uns als Thüringen auch weiter intensiv einbringen. Dabei wird es auch darum gehen, Prozesse durchzudigitalisieren, also nicht nur das Antragssystems digital zu haben, sondern dass die Daten am Ende auch direkt in dem Fachverfahren landen und es keine Medienbrüche gibt, dass wir auch stärker auf den Einsatz von KI und anderen Dingen gehen. Das wird ein Prozess sein, der in diesem Jahr, bis Mitte des Jahres, denke ich, abgeschlossen sein wird. Da ist der Bund federführend, aber, wie gesagt, die Länder werden da intensiv beteiligt. Thüringen bringt sich da auch über den IT-Planungsrat ein, in dem ich sitze. Das ist jetzt die nächste große Aufgabe, die vor uns steht. Ich hoffe, dass das Gesetz jetzt so, wie mit der Beschlussempfehlung vorgeschlagen, heute auch im Landtag verabschiedet wird. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Frau Präsidentin, sehr verehrte Damen und Herren, Herr Staatssekretär, ich beziehe mich auf den EGovernment-Monitor 2021, unter anderem durchgeführt von der Universität München. Dort wird die Zufriedenheit in den einzelnen Bundesländern abgefragt und Thüringen ist da Schlusslicht. Spitze ist Hamburg mit 59 Prozent Zustimmung, Thüringen ist mit 40 Prozent mit Abstand Schlusslicht.
(Beifall Gruppe der FDP)
Der Nächste, der vor uns kommt, ist RheinlandPfalz mit 43 Prozent, was auch keine Glanzleistung ist. Bei Zufriedenheit wird dort abgefragt: Auffindbarkeit der benötigten Informationen als grundlegende Voraussetzung für die Nutzung, dann die Nutzbarkeit der Angebote, dazu gehören einfache Bedienbarkeit sowie Durchgängigkeit bei der Nutzung ohne Medienbrüche. Das ist das, was die Nutzer vorfinden und eben nicht zufrieden sind. Und da ist Thüringen Schlusslicht. Also, es gibt viel zu tun. Übrigens: Die Studie belegt, dass die Zufriedenheit in ganz Deutschland sinkt und sinkt, weil die User in allen anderen Fällen der Internetnutzung auf viel bessere Angebote stoßen, sei es beim OnlineShopping, sei es bei anderen Dienstleistungen. Die Baustelle ist also mächtig und gewaltig und das können wir auch nicht kleinreden. Deshalb unsere immer nachhaltigere Aufforderung, hier weiter daran zu arbeiten, Bequemlichkeit, Zeitaufwand wird gespart. Ich musste einen Pass beantragen, also meine Tochter musste ihn beantragen, sie ist 18 geworden. Das ist immer noch ein Prozess, wo man sagt, das kann im 21. Jahrhundert nicht mehr möglich sein. Warum kann sie nicht ein Bild hinschicken, wofür muss man hingehen und ein Bild dort machen lassen? Das sind alles so Dinge. Ich kann online ein Konto eröffnen, aber keinen Pass beantragen. Allein diesen Fragen müssen wir uns stellen.
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Die Aufgaben sind vielfältig, ich will auch gar keinen ins Acht stellen, wir sollten es gemeinsam lösen, aber uns auch nicht auf dem ausruhen, was wir haben. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, vielen Dank. Eigentlich wollte ich zu dem Thema nichts sagen, aber die Tatsache, dass ich mir jetzt die Reden angehört habe, insbesondere Ihre Rede, deshalb hatte ich extra noch mal abgewartet, Herr Schubert, was Sie jetzt genau sagen in Ihrer Rede, hat mich dann doch dazu gebracht, dass ich es nicht so unwidersprochen stehenlassen kann. Der Hinweis – danke, Herr Kemmerich –, dass es auch Studien gibt, wo Thüringen als Schlusslicht auftaucht, war ja ein völlig richtiger. Dass sich gerade die Regierung dann hinstellt und sagt, das kann ja gar nicht sein und Sonstiges, das hat mich echt ein bisschen aufgebracht, sorry. Es gibt beispielsweise ein Onlinezugangsgesetz, nach dem hätte Thüringen die ganze Verwaltung oder einen Großteil der Verwaltung bezüglich Anträgen und Sonstigem bereits zum 01.01.2023 digitalisiert haben müssen.
(Zwischenruf aus dem Hause)
Ja, auch Thüringen. Thüringen gehört zu Deutschland, genau. Und das ist nicht passiert. Deshalb kann ich nicht nachvollziehen, weshalb Sie sich hier aufregen, wenn aus der Opposition völlig richtig der Hinweis kommt, dass Thüringen da noch ganz viel Nachholbedarf hat. Es geht doch nicht, dass sich die Regierung dann auch noch aufregt, wenn die Opposition richtigerweise darauf hinweist. Onlinezugangsgesetz ist das eine. Jetzt will ich einfach noch mal auf drei Sätze eingehen, die Sie in Ihrer Rede eben gesagt haben. Der Erste: „Das wird irgendwann mal kommen.“ Ja, da wird mir schlecht, wenn ich höre, dass ein Staatssekretär in seiner Rede hier vorn am Pult zur Digitalisierung sagt: Das wird irgendwann mal kommen. Nein, nicht irgendwann mal kommen.
(Beifall AfD)
Ich hatte gerade das Onlinezugangsgesetz genannt, das wäre der 01.01.2023 gewesen. Der nächste Satz, den Sie gesagt haben, und zwar in Richtung der Opposition: Es wäre Ihre Aufgabe gewesen, daran was zu ändern. Ja, sorry, es ist Ihre Aufgabe als Regierung, daran was zu ändern. Sie können natürlich bemängeln, dass die Opposition vielleicht irgendwelche Anträge, die wichtig gewesen wären für die Digitalisierung, hier nicht einbringt, aber sich hier vorn hinzustellen und so einen Satz zu sagen zur Digitalisierung, das ist echt Boden. Sorry, aber das geht überhaupt nicht. Der letzte Satz, den Sie dann gesagt haben, der öffnet einem eigentlich die Augen, was die Regierung hier von Digitalisierung hält. Der hieß: „Ich weiß nicht, was wir jetzt noch machen sollen.“ Das ist ja ein Offenbarungseid! Das ist ja nicht nur für die Digitalisierung, sondern für alles, was Sie hier als Regierung machen, ein Offenbarungseid. Sorry, aber das musste ich jetzt doch dringend noch mal sagen, da verstehe ich die Welt nicht mehr.
(Beifall AfD)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Herr Abgeordneter Mühlmann, ich finde das nicht in Ordnung, dass Sie jetzt Zitate aus dem Zusammenhang gerissen haben. Ich habe nicht gesagt, dass wir nicht wissen, was wir noch tun sollen. Es ging ganz konkret darum, welche Angebote wir an die Kommunen machen. Da habe ich einfach nur gesagt, dass ich die Angebote, die wir haben, für ausreichend halte. Ich habe nicht gesagt, dass wir insgesamt bei der Digitalisierung nicht wissen, was wir tun sollen. Ich habe das im Zusammenhang mit den Angeboten gesagt, die wir an die Kommunen übermitteln. Das Zweite ist: Wir halten die 10 Millionen Euro, die wir jetzt in den Haushalt eingestellt haben, für ausreichend. Ich habe gesagt, wenn Herr Kemmerich der Meinung gewesen wäre, dass es nicht ausreicht, dann hätte er ja einen Antrag stellen können, dass es 20 Millionen Euro werden. Wir haben 10 Millionen Euro für die kommunale Förderung im Haushalt eingestellt und das hat der Landtag auch so beschlossen. Ich habe nicht gesagt, dass es nur Ihre Aufgabe wäre, dafür Geld einzustellen. Ich habe gesagt, es ist ausreichend und wenn es hätte mehr sein sollen, dann hätte doch die Gruppe der FDP einen entsprechenden Antrag stellen können. Ich verstehe nicht, was Sie mir da jetzt hier vorwerfen. Und dass irgendwann mal was kommen wird, das habe ich im Zusammenhang mit den OZG 2.0 gesagt, was ein Bundesgesetz ist. Das heißt, der Bundestag ist hier federführend. Ich habe darauf gar keinen Einfluss, wann das Gesetz im Bundestag beschlossen wird. Und ich habe gesagt, dass wir uns als Thüringen daran beteiligen werden, wie die Diskussion zum OZG 2.0 läuft. Ich habe da vielleicht in dem Zusammenhang gesagt, dass ich nicht weiß, wann das kommen wird, weil das ja klar ist, bei allen Gesetzentwürfen ist die Frage: Wie lange wird das zu debattieren sein? Was gibt es noch für Anhörungen usw.? Also ich weiß nicht, was Sie mir jetzt hier vorwerfen, was ich gesagt habe, weil ich finde, Sie haben viele Dinge einfach aus dem Zusammenhang herausgerissen und mir das hier vorgeworfen. Dass wir das OZG nicht erfüllt haben, ist bedauerlich, aber Thüringen alleine kann überhaupt gar nicht sozusagen das OZG erfüllt haben. Ich habe Ihnen vorhin gesagt, wo wir dort stehen. Da gibt es das Dashboard des Bundes. Da können Sie reingucken – Dashboard-OZG vom BMI und da steht Thüringen an vierter Stelle aller Bundesländer –, wie viele Angebote wir für die Bürger und Unternehmen bereitstellen. Es gibt 16 Bundesländer, wir stehen an vierter Stelle. Es ist also nicht so, dass wir da auf dem letzten Platz wären. Das ist noch lange nicht gut, wenn man jetzt von den zigtausenden Leistungen nur ein paar Hundert erfüllt hat, aber es ist auf jeden Fall nicht so, dass wir da jetzt an letzter Stelle wären. Wir sind auch in anderen Bereichen, sagen wir mal, nicht unbedingt als rückständig zu betrachten. Bei Open Data, was wir für Daten bereitstellen, die Geodateninfrastruktur, was jetzt vom TMIL bereitgestellt wird, das ist auch kostenfrei, wird für alle Bürger zur Verfügung gestellt. Ich weiß nicht, wie viele Bundesländer das haben, aber das sind Dinge, die wir längst seit Jahren schon gemacht haben und die auch gut sind. Deswegen verstehe ich es, ehrlich gesagt, nicht, was Sie mir jetzt hier vorwerfen, aber okay.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Erstes Gesetz zur Änderung des Thüringer E-GovernmentGesetzes
Vielen Dank. Gibt es noch weitere Wortmeldungen? Das kann ich nicht erkennen. Dann würden wir jetzt zur Abstimmung kommen. Zunächst stimmen wir über den Gesetzentwurf und hier über die Beschlussempfehlung des Haushalts- und Finanzausschusses in der Drucksache 7/6853 ab. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sind die Fraktionen und Gruppen des restlichen Hauses. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Und wir kommen zur Abstimmung über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/5789 in zweiter Beratung unter Berücksichtigung der gerade erfolgten Abstimmung über die Beschlussempfehlung. Wer diesem Gesetz zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Das sind die restlichen Gruppen und Fraktionen des Hauses. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über das Gesetz. Wer für dieses Gesetz stimmen möchten, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die restlichen Fraktionen und Gruppen des Hauses und damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Dann kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag. Wird hier Ausschussüberweisung beantragt? Nein. Dann stimmen wir über den Entschließungsantrag ab. Wer für diesen Entschließungsantrag stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die restlichen Fraktionen des Hauses. Damit ist dieser Entschließungsantrag abgelehnt und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, muss ich noch etwas von gestern nachholen. In der gestrigen Sitzung des Thüringer Landtags hat der Abgeordnete Sesselmann in der Aktuellen Stunde in seiner Rede folgenden Satz gesagt: „… serviert die Kriegspartei unter Vorsitz des Klimaschauspielers zusammen mit der geistig minderbemittelten grünen Spitze ihren einzigen Realo und demontiert die Landesregierung damit.“ Und für die „geistig minderbemittelte grüne Spitze“ bekommen Sie von mir einen Ordnungsruf, Herr Sesselmann.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN, Gruppe der FDP) Und damit rufe ich auf den TagesordnungsGesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/6291 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung - Drucksache 7/6847 ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Herr Abgeordneter Montag für die Berichterstattung aus dem Ausschuss. Bitte schön.
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung weiterer Vorschriften
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ein unumstrittener Redebeitrag meinerseits, die Berichterstattung zur zweiten Beratung des Gesetzes zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung weiterer Vorschriften. Der Gesetzentwurf für das Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung weiterer Vorschriften in der Drucksache 7/6291 wurde am 13. September 2022 von der Landesregierung eingebracht. Der Landtag hat den Entwurf in seiner 90. Sitzung vom 22. September 2022 ohne Aussprache an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung überwiesen. Dieser hat in seiner 53. Sitzung am 3. November 2022 ein schriftliches Anhörungsverfahren beschlossen, der Thüringische Landkreistag, der Gemeinde- und Städtebund sowie die Liga der Freien Wohlfahrtspflege in Thüringen e. V. wurden angehört. Es wurden keine Bedenken geäußert. Die Ergebnisse des Anhörungsverfahrens wurden in der 55. Sitzung am 8. Dezember 2022 abschließend beraten. Das vorliegende Gesetz bereinigt landesrechtliche Umsetzungsregelungen im Thüringer Gesetz zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch sowie im Thüringer Sinnesbehindertengeldgesetz. Zusätzlich wird die Verordnung über die Planungskommission nach § 4 Abs. 5 des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch aufgehoben. Die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung in der Drucksache 7/6847 lautet, den Gesetzentwurf anzunehmen. Dies wurde einstimmig beschlossen. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Gesetz zur Änderung des Thüringer Gesetzes zur Ausführung des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch und zur Änderung weiterer Vorschriften
Vielen Dank, Herr Montag. Damit eröffne ich die Aussprache. Mir liegen keine Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten vor. Möchte noch jemand dazu sprechen? Das sehe ich nicht. Die Landesregierung verzichtet auch. Dann können wir über diesen Gesetzentwurf abstimmen. Zunächst stimmen wir über den Gesetzentwurf der Landesregierung in der Drucksache 7/6291 in zweiter Beratung ab. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Ich mache noch mal die Gegenprobe. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das kann ich nicht erkennen. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Auch das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? – Stehen Sie immer noch oder wieder? – Keine Stimmenthaltungen, keine Gegenstimmen. Damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen und ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Wir kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/6575 dazu: Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses - Drucksache 7/7174 dazu: Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommissi on zur Erarbeitung eines Vorschlags zum Neuzuschnitt der Wahlkreise für die Landtagswahl nach § 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes Entschließungsantrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7242 - korrigierte Fassung ZWEITE BERATUNG Das Wort erhält Abgeordnete König-Preuss aus dem Innen- und Kommunalausschuss zur Berichterstattung zu diesem Gesetzentwurf.
Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes
Danke schön, Frau Präsidentin. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Kolleginnen der demokratischen Fraktionen, am 8. Dezember 2022, also Ende letzten Jahres, hat der Innen- und Kommunalausschuss den Gesetzentwurf zum ersten Mal beraten und ich bin, obwohl ich bereits mehrfach gesagt habe, dass ich nicht Berichterstatterin sein möchte, in dieser Sitzung des Innen- und Kommunalausschusses zur Berichterstatterin erklärt worden. Und wissen Sie, warum? Weil ich solidarisch bin und einem Abgeordneten der CDU, der mit seinem Handy nicht zurechtkam – am 8. Dezember war ja der Alarmtag – geholfen habe, sein Handy zu verstehen.
(Beifall DIE LINKE)
Im Anschluss daran ist dann der Abgeordnete der CDU in den Innen- und Kommunalausschuss gegangen und hat, da ich noch nicht anwesend war und wir diese Regel im Innen- und Kommunalausschuss haben, wer nicht anwesend ist, wird zur Berichterstattung verpflichtet, mich vorgeschlagen. Das ist dann sozusagen das solidarische Prinzip der CDU. Ich weiß, dass ich ab sofort zumindest männlichen Abgeordneten der CDU nicht mehr helfen werde, ihre Handys zu verstehen,
(Beifall DIE LINKE)
weil die Konsequenz davon ist, dass ich dann von diesen als Berichterstatterin vorgeschlagen werde. Aber okay, so ist es. Ich komme zur Berichterstattung zum Neunten Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes. Hintergrund ist, dass festgestellt wurde, dass die Wahlkreise in Thüringen zum Teil von der durchschnittlichen Bevölkerungsanzahl um mehr als 25 Prozent abweichen. – Ich kann Ihnen auch sagen, welcher Abgeordnete das war, wenn das so irritierend bei Ihnen in der CDU-Fraktion ist. Es war Herr Urbach. – Immer dann, wenn die Wahlkreise mehr als 25 Prozent der Durchschnittsgröße überschreiten, müssen wir darauf per Landeswahlgesetz reagieren und eine Änderung bei den Wahlkreisen vornehmen. Die Landesregierung hat uns am 14. Oktober 2022 mitgeteilt, dass die Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen in einem Erfurter Teil feststehen und da eine Abweichung von über 25 Prozent vorliegt. Wir haben dann im Plenum am 11. November 2022 das erste Mal über einen Entwurf von Rot-Rot-Grün beraten, wie damit umzugehen ist. In dem Entwurf ist nur eine geringfügige Änderung zur Neueinteilung des Wahlkreises 26 alias Erfurt III vorgesehen, um die akute Überschreitung der zulässigen Abweichung in der Bevölkerungszahl zu beseitigen und vor allem fristgerecht und fristgemäß eine notwendige Gesetzesänderung zu beschließen. Darüber hinaus wirbt auch der vorliegende Gesetzentwurf dafür, eine grundlegende Reform anzustreben. Im Innen- und Kommunalausschuss haben wir dann am 8. Dezember 2022 – das ist der Tag, an dem sich dann die Solidarität des Herrn Urbach zumindest etwas schwierig zeigte – eine schriftliche Anhörung initiiert. – Das bringt da gerade in der CDU einige durcheinander. – Die Mehrheit der Anzuhörenden hatte keine Einwände und hat die Änderung begrüßt. Die Stadt Erfurt hat darauf verwiesen – es betrifft ja ihren Bereich –, dass sie zum Teil skeptisch ist, und insbesondere darauf hingewiesen, dass der Erfurter Ortsteil Möbisburg-Rhoda ein Zugehörigkeitsgefühl zum bisherigen Wahlkreis hätte und genauso wie der Landeswahlleiter einen umfassenderen Vorschlag präferiere. Der frühere Landeswahlleiter hat seine Zustimmung zum Gesetzentwurf erklärt, zumindest für eine Übergangslösung, und für die Zukunft, ähnlich wie wir es hier auch, glaube ich, alle oder zumindest die Mehrheit bisher auch erklärt haben, eine grundlegende Reform angeregt. Fast alle Anzuhörenden haben dann im Innenund Kommunalausschuss den unterbreiteten Vorschlag präferiert, eine unabhängige Expertenkommission einzuberufen, einen nachhaltigen Gesamtvorschlag einer Wahlkreisneuordnung zu erarbeiten und diesen dann als Entscheidungsgrundlage für die 8. Wahlperiode vorzulegen. Der Innen- und Kommunalausschuss hat den vorliegenden Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 26. Januar 2023 bestätigt und empfiehlt die Annahme. Ich danke für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes
Vielen Dank für die Berichterstattung. Es gab ein bisschen Unruhe. Man kann natürlich schon darüber diskutieren, ob die Unwägbarkeiten bei der Benennung als Berichterstatterin vielleicht eher im Innenausschuss zu diskutieren wären, man kann es aber auch mit Humor nehmen. Ich würde die zweite Variante empfehlen, weil Humor in der Politik oft zu kurz kommt, auch gerade hier im Thüringer Landtag. Ich halte sie für unerlässlich.
(Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)
In diesem Sinne eröffne ich die Aussprache und erteile Frau Abgeordneter Henfling das Wort.
Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes
Sehr geehrte Damen und Herren, sehr geehrte Präsidentin, ich werde bei dem Punkt für die Koalition sprechen. Wir haben, das haben wir gerade gehört, heute das Gesetz zur Änderung des Landeswahlgesetzes in der zweiten Lesung. Es ist eine kleine Änderung in Erfurt, die aber zwingend notwendig ist, das hat die Kollegin König-Preuss gerade ausgeführt. Ich habe dazu auch schon in der ersten Lesung etwas ausführlicher gesprochen. Auch ist gerade berichtet worden, dass die Anhörung keine schwerwiegenden Bedenken gegen diesen Gesetzentwurf erhoben hat, weshalb wir eigentlich dazu auch nicht mehr großartig viel reden müssen. Ich möchte aber noch mal zu unserem Entschließungsantrag, den wir als rot-rot-grüne Koalition eingereicht haben, zwei Sätze sagen und mich darauf konzentrieren. Wir haben, nachdem ich dies bereits auch in der ersten Lesung angekündigt hatte, in der Anhörung auch angeteasert und schon abgefragt, ob die Zusammensetzung und die Ideen dieses Antrags auf Zustimmung stoßen. Das taten sie, deshalb haben wir diesen Antrag auch erarbeitet und jetzt eingereicht. Mit der erwähnten Kommission soll ein Vorschlag für eine flächendeckende Neuordnung der Thüringer Wahlkreise erarbeitet werden, denn dass es mit solchen Klein-Klein-Änderungen wie bisher und auch jetzt nicht weitergehen kann, ist, glaube ich, allen bewusst. Die Abweichungen sind zwischen vielen Wahlkreisen durchaus erheblich. Zudem neigen wir hier im Landtag dann auch dazu, dass wir uns da verzetteln. Es geht natürlich auch immer um die Wahlkreise der jeweiligen Abgeordneten, die da betroffen sind. Wir wollen natürlich auch verhindern, dass das sogenannte Gerrymandering hier um sich greift. Das ist uns auch wichtig. Deshalb haben wir uns dazu entschlossen und gehen davon aus, dass wir mit einem solchen Vorschlag dann hier im Landtag, der dann natürlich endgültig darüber entscheidet, das ist, glaube ich, auch klar, vernünftig arbeiten können. Was soll die Kommission jetzt genau machen? Sie soll einen Vorschlag erarbeiten, der sicherstellt, dass die Wahlkreise eine gleichmäßige Bevölkerungsgröße aufweisen. Die demografische und topografische Lage soll berücksichtigt werden. Die Gemeinde- und Kreisgrenzen sollen eine Rolle spielen sowie weitere geografische, soziologische und historische Beziehungen berücksichtigt werden. Dazu sollen sich auch Vertreterinnen aus der Rechts-, Verwaltungs-, Politik-, Sozial-, Geschichtswissenschaft und Geografie in dieser Kommission zusammenfinden. Beratend tätig werden sollen wir hier aus dem Landtag, aber auch der Landeswahlleiter sowie der ehemalige Landeswahlleiter und die kommunalen Spitzenverbände. Ich danke insbesondere Herrn Krombholz an dieser Stelle, dem ehemaligen Landeswahlleiter, für sein Engagement in dieser Sache und seine Bereitschaft, auch vielleicht in so einer Kommission mitzuarbeiten, was er uns auch in seiner Zuschrift zur Anhörung signalisiert hat. Das Ergebnis soll dann zum Ende dieser Legislaturperiode vorliegen, damit dann der nächste Landtag auf dieser Grundlage frühzeitig an die Erarbeitung der neuen Wahlkreise gehen kann und wir dann hoffentlich auch eine nachhaltige und demokratiefeste, aber auch gerechte Lösung für die Wahlkreiszuschnitte finden. Dass wir das in dieser Legislaturperiode nicht mehr schaffen, liegt, glaube ich, bei dem Thema auf der Hand. Ich glaube aber auch tatsächlich, dass es nicht hilft, wenn nur wir uns hier aus dem Landtag heraus überlegen, wie man das sinnvoll gestalten kann. Wenn es uns also gelingen sollte, haben wir da wirklich etwas erreicht. Ich bitte somit um Zustimmung zu dem Gesetzentwurf, aber auch zum Antrag. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Was verbindet uns alle hier? So verschieden wie unsere politischen Auffassungen und persönlichen Hintergründe sind, sind wir doch alle eines, nämlich gewählte Volksvertreter. Und unsere Stellung in diesem Landtag ist nicht gottgegeben, sondern Ausdruck unseres politischen, demokratischen Systems. Wir werden von den Thüringer Bürgerinnen und Bürgern gewählt, um für ihre Interessen nicht nur in diesem Haus einzustehen. Deswegen sollte es in unser aller Interesse sein, die höchstmögliche demokratische Legitimität zu gewährleisten. Und nun kommen wir zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf. Es soll ein einzelner Wahlbezirk in Erfurt seinen Wahlkreis wechseln, um die Vorgaben aus § 2 Abs. 4 Landeswahlgesetz einzuhalten. Wir kritisieren, dass diese Lösung nicht nachhaltig ist und nicht den Strukturen vor Ort entspricht und zu diesem Urteil kamen auch die Anzuhörenden im Ausschuss. Dass der Gesetzentwurf von den regierungstragenden Fraktionen kam und nicht vom zuständigen Ministerium, meine Damen und Herren, ist in unseren Augen ein weiterer Beleg, dass diese Regierung die Entwicklung unseres Freistaats eher bremst als befördert. Und wenn selbst ein solcher Entwurf, der zur Wahrung unserer Demokratie notwendig ist, nicht vorgelegt werden kann, dann ist das schon ein Zeichen. Aber wir sehen auch die Notwendigkeit, die bevorstehende Landtagswahl rechtssicher zu gestalten und daher haben wir uns im Ausschuss enthalten und werden dies auch bei der heutigen Abstimmung tun. Das Grundproblem bleibt jedoch mit Verabschiedung des Gesetzentwurfs bestehen. Es gibt einen Durchschnittswahlkreis, von dem gemäß § 2 Abs. 4 Landeswahlgesetz nicht um mehr als 25 Prozent abgewichen werden darf. Dies soll die Gleichheit der Wahl gewährleisten. Es ist aufgrund der Bevölkerungsbewegung und demografischen Entwicklung aber absehbar, dass mehrere der aktuellen Wahlkreise diesen Vorgaben in Zukunft nicht mehr entsprechen werden. Dass eine umfangreiche Wahlkreisreform notwendig ist, haben auch die regierungstragenden Fraktionen erkannt. Ob es bei den politischen Verhältnissen in Thüringen sinnvoll ist, dies in die nächste Legislatur zu verschieben, bezweifeln wir. Die regierungstragenden Fraktionen wollen eine unabhängige Expertenkommission zu dem Thema einsetzen, um eine umfassende Wahlbezirksreform anzustoßen. Diese aber ausgerechnet im Vorlauf zum Superwahljahr 2024 mit Wahlen auf kommunaler, Landes- und Europaebene einsetzen zu wollen, wenn die meisten Experten auf diesem Gebiet in der Wahlorganisation eingebunden sein werden, betrachten wir zumindest mit einer gewissen Skepsis, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen. Wir halten es für sinnvoll, über den in der Anhörung gemachten Vorschlag, eine Sollregelung bei einer Abweichung von 15 Prozent wie in § 3 des Bundeswahlgesetzes einzuführen, weiter zu diskutieren. Für Demokratie stehen wir als Freie Demokraten mit unserem Namen. Deshalb möchten wir an dieser Stelle auch weiterhin Gesprächsbereitschaft signalisieren, um Lösungen zu finden, und zwar Lösungen, die dann länger als eine Legislatur Bestand haben können und daher werden wir auch der Einsetzung der Expertenkommission zustimmen. Das Verschieben einzelner Wahlbezirke kann und darf indes keine dauerhafte Lösung sein. Danke schön.
Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, werte Besucher, ich habe es während der ersten Lesung am 11. November 2022 bereits gesagt und an der Notwendigkeit des vorliegenden Gesetzentwurfs hat sich seitdem auch nichts geändert. Gemäß § 2 Abs. 4 Satz 3 des Thüringer Landeswahlgesetzes ist eine Neueinteilung eines Wahlkreises dann vorzunehmen, wenn dieser von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl der Wahlkreise um 25 Prozent abweicht – das haben wir bereits gehört. Die Landesregierung hat dann mit ihrem außerplanmäßigen Bericht im Sinne des § 2 Abs. 4 Landeswahlgesetz vom 14. Oktober 2022 über die Bevölkerungszahlen in den Wahlkreisen informiert. Dabei hat sich ergeben, dass ein Wahlkreis um mehr als 25 Prozent von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl abweicht. Aus dem oben genannten Bericht der Landesregierung ergibt sich im Hinblick auf die Landtagswahlen 2024 demnach ein zwingender Handlungsbedarf zur Neueinteilung des Wahlkreises 26, also Erfurt III, weil in dem Wahlkreis bereits am 31. Dezember 2021 eine Abweichung von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl von über 25 vom Hundert zu verzeichnen war. Durch Änderung der im Gesetzentwurf aufgeführten Wahlkreise 26 und 27 weicht die Bevölkerungszahl im Wahlkreis 26 dann nicht mehr als 25 Prozent vom Hundert von der durchschnittlichen Bevölkerungszahl aller Wahlkreise ab. Die Anlage des Gesetzentwurfs enthält die Neueinteilung der Wahlkreise. Dabei wurde der Stadtteil MöbisburgRhoda vom derzeitigen Wahlkreis 26, also Erfurt III, dem Wahlkreis 27, also Erfurt IV, zugeordnet. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, da es sich bei der vorgeschlagenen Änderung um einen relativ geringfügigen Eingriff in die Zuschnitte der Thüringer Wahlkreise handelt, haben wir den vorliegenden Gesetzentwurf bereits zur ersten Lesung im November-Plenum begrüßt und werden ihm sowie der Beschlussempfehlung des Innen- und Kommunalausschusses dementsprechend auch zustimmen. Das Anhörungsverfahren im zuständigen Innenund Kommunalausschuss hat ergeben, dass die kommunalen Spitzenverbände keine grundlegenden Einwände gegen den vorliegenden Gesetzentwurf haben. Von einer – wörtlich – Übergangslösung spricht der Gemeinde- und Städtebund und der Gemeinde- und Städtebund empfiehlt daher in seiner Stellungnahme, aus Gründen der besseren Planbarkeit, aber auch aus Gründen der höheren Rechtssicherheit eine grundlegende Überarbeitung der Einteilung der Thüringer Landtagswahlkreise vorzunehmen – Zuschrift 7/2301 – und dabei auch auf die Expertise des früheren Landeswahlleiters Günter Krombholz – auch das haben wir bereits gehört – zuzugreifen. Ich sage Ihnen auch hier, dass wir uns das auch vorstellen können, da wir der Auffassung sind, dass diese Thematik grundsätzlich bearbeitet werden sollte. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, allerdings muss ich auch erwähnen, dass die Koalitionsfraktionen nun – wohlgemerkt gestern – am 31.01. einen Entschließungsantrag zur Einsetzung einer unabhängigen Expertenkommission zur Erarbeitung eines Vorschlags zum Neuzuschnitt der Wahlkreise für die Landtagswahl nach § 2 des Thüringer Landeswahlgesetzes eingereicht haben. Lassen Sie mich zunächst deutlich machen, dass sich meine Fraktion einer notwendigen Reform und zwingenden Neuzuschnitten der Wahlkreise selbstverständlich nicht verschließt. Das ist allein schon gesetzlich geboten. Allerdings sind wir der Auffassung, dass, wenn wir das Landeswahlgesetz schon anfassen, wir es gleich auch grundsätzlich und grundlegend in den Blick nehmen sollten, wie zum Beispiel auch der Blick nach Berlin zum Deutschen Bundestag zeigt, wenn auch zugegebenermaßen unter anderen Vorzeichen. Dort ist die Diskussion ja bereits seit etwa einem Jahr im Gange. Ich komme zum Fazit: Wir wollen deshalb den Antrag an den zuständigen Innen- und Kommunalausschuss überweisen, da er aus unserer Sicht mit dem jetzigen Stand noch zu kurz greift und bisher ausschließlich auf die Reform des Zuschnitts der Wahlkreise abstellt. Abschließend will ich auch gern noch mal aus der Zuschrift des aktuellen Landeswahlleiters und früheren SPD-Innenministers Holger Poppenhäger zitieren, Zuschrift 7/2291: „In dieser Zusammensetzung wird eine Expertenkommission als nicht zielführend angesehen.“ Und Herr Poppenhäger fügt dann an – ich zitiere –: „Sofern eine Kommission notwendig sein sollte, bietet sich § 3 [Bundeswahlgesetz] als Beispiel für eine längerfristige Lösung an. Hier setzt sich die Wahlkreiskommission aus dem Präsidenten des Statistischen Bundesamtes, einem Richter des Bundesverwaltungsgerichts und fünf weiteren Mitgliedern (darunter 3 Landeswahlleiter) zusammen.“ Ich bedanke mich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall CDU)
Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Die Landesregierung verzichtet auch auf einen Redebeitrag. Dann können wir in die Abstimmung eintreten, zunächst die Abstimmung zum Gesetzentwurf der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/6575 in zweiter Beratung. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen und die CDU-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Das sind die AfD-Fraktion, die fraktionslosen Abgeordneten und die Gruppe der FDP. Damit ist der Gesetzentwurf angenommen. Wir kommen zur Schlussabstimmung über diesen Gesetzentwurf. Wer für diesen Gesetzentwurf stimmen möchte, den bitte ich, sich von den Plätzen zu erheben. Das sind wieder die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Fraktion der AfD, die fraktionslosen Abgeordneten und die Gruppe der FDP. Damit keine Gegenstimmen und damit ist der Gesetzentwurf auch in der Schlussabstimmung angenommen. Jetzt kommen wir zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen. Es ist Ausschussüberweisung an den Innen- und Kommunalausschuss beantragt. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der AfD, die Fraktion der CDU, die fraktionslose Abgeordnete Kniese und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen. Damit würde ich sagen, es ist abgelehnt. Gibt es da Widerspruch?
(Zuruf Abg. Tischner, CDU: Auszählen!)
Gut, dann zählen wir aus. Dann bitte ich jetzt noch mal um die Stimmen für die Ausschussüberweisung. Wenn Sie sich einfach noch mal melden würden, würde das auch helfen. Wenn Sie zwischendurch die Hände runternehmen, entstehen unterschiedliche Zahlen. 26. Gut. Wer stimmt dagegen? 35, also das ist auf jeden Fall die Mehrheit. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Damit stimmen wir jetzt über den Entschließungsantrag an sich ab. Wer diesem Entschließungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Koalitionsfraktionen. Entschuldigung, Herr Bergner, das habe ich nicht gesehen, das tut mir leid. Die Gruppe der FDP stimmt für den Entschließungsantrag. Gibt es Gegenstimmen? Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Stimmenthaltungen? Das sind die Fraktion der CDU und die Abgeordnete Kniese. Und der Abgeordnete Gröning? Es ist wirklich nicht gut, dass Sie da sitzen, Sie fallen da nicht so auf. Und der Abgeordnete Gröning, Entschuldigung. Damit ist der Entschließungsantrag angenommen. Wir können diesen Tagesordnungspunkt schließen und kommen zum Aufruf des TagesordnungsGesetzentwurf der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5562 - Neufassung ERSTE BERATUNG Zunächst hat sich für die Begründung der Abgeordnete Herrgott zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren – der Kaffee wird nicht kalt, die Kollegen haben sich wieder nach draußen begeben –, wir werden jetzt ein Stück weit in Punkt 6 über das Landesmediengesetz, das die CDU-Fraktion heute hier einbringt, sprechen. Meine Damen und Herren, angeregt von der kurzen, aber intensiven Debatte zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes im vergangenen Jahr, möchte die CDU-Fraktion heute mit dem vorliegenden Gesetzentwurf in die Debatte um eine grundlegende Liberalisierung des restriktivsten und rigidesten Mediengesetzes, nämlich des Thüringer Landesmediengesetzes einsteigen. Um es gleich vorwegzunehmen, die von uns im Gesetzentwurf angeregten Änderungen wollten wir bewusst nicht in Verbindung mit der im Mai 2022 vorgenommenen Novellierung einbringen, denn Sie kennen die Debatte aus dem vergangenen Jahr. Wir haben uns dort aufgrund des nachvollziehbaren Wunsches der Einreicher und aller Beteiligten, die Novellierung zu begrenzen, lediglich auf den ausgewählten Aspekt der Möglichkeit einer stärkeren Kooperation der beiden privaten Hörfunkveranstalter, Antenne und Landeswelle, verständigt und zweitens wollten wir uns natürlich die Zeit nehmen, um mit den eingegangenen Stellungnahmen und Änderungen, die über diesen einen Aspekt hinausgingen, auch in einen deutschlandweiten Vergleich der Landesmediengesetze einzusteigen, weitere Recherchen vorzunehmen und das Anliegen, dass uns heute hier vorliegt, auch umfassend zu betrachten. Meine Damen und Herren, was genau soll aus Sicht der CDU-Fraktion novelliert werden und warum? Ziel der Novellierung ist es, angeregt von den Mediengesetzen anderer Bundesländer eine Liberalisierung der Vorschriften des Thüringer Landesmediengesetzes zugunsten der in Thüringen tätigen und künftig hoffentlich weiterhin tätigen medienwirtschaftlichen Unternehmen herbeizuführen, immer unter der Prämisse, den Medienstandort Thüringen zu stärken. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen die Aufhebung der Programmzahlbeschränkungen und konkreter Vorgaben zum Programminhalt, das Verfahren bei der Einrichtung eines Programmbeirats in Abhängigkeit von einem tatsächlich vorliegenden vorherrschenden Einfluss auf die Meinungsbildung sowie die Zulassung von Wahlwerbung auch bei Kommunalwahlen, wie es in anderen Ländern bereits seit Langem möglich ist. Durch die restriktiven Regelungen des aktuell geltenden Landesmediengesetzes in diesen Punkten werden Tageszeitungen bzw. Printunternehmen mit marktbeherrschender Stellung besonders strenge Beschränkungen bei der Zulassung bzw. Beteiligung an privaten Rundfunkveranstaltern auferlegt. Strenge Beschränkungen heißt in diesem Fall konkret, ein im Grunde genommen totaler Ausschluss von diesem medienwirtschaftlichen Bereich im privaten Rundfunk. Begründet wird diese harte Regelung seit vielen Jahren mit der Behauptung einer Gefährdung der Meinungsvielfalt in Thüringen. Eine valide Untersetzung dieser Behauptung steht in Anbetracht geltender Mediengesetze in anderen Bundesländern und der dort immer noch vorhandenen Meinungsvielfalt jedoch bis heute aus. Daher wollen wir diese Regelung denen in anderen Bundesländern anpassen und die Medienwelt, meine Damen und Herren, hat sich auch in Thüringen in den vergangenen Jahren deutlich weitergedreht. Mit den großen Online-Plattformen, die seit Jahren maßgeblich von einem veränderten Mediennutzungsverhalten profitieren, wirkt auch in Thüringen eine starke wirtschaftliche Konkurrenz gegenüber den klassischen Medien wie Fernsehen, Radio und Zeitung, die massiv in den Werbemarkt als Hauptfinanzierungsquelle der privaten Medienwirtschaft eingedrungen sind und, wie wir bei der Diskussion um den privaten Hörfunk ja bereits erleben konnten, diese auch in ihrer Struktur – den öffentlichrechtlichen Rundfunk ganz klar ausgenommen – gefährden können. Meine Damen und Herren, um wirklich etwas Konkretes für die Stärkung des Medienstandorts Thüringen auf den Weg zu bringen und die Medienwirtschaft in Thüringen zu unterstützen, beantragt die CDU-Fraktion mit dem vorliegenden Gesetzentwurf, dass die Hürden für die Beteiligung von Printunternehmen gelockert werden. Wir versprechen uns dadurch die Möglichkeit einerseits von Synergieeffekten zwischen den entsprechenden Partnern und andererseits von einer Verbesserung der wirtschaftlichen Situation von privatwirtschaftlich aufgestellten Medienunternehmen. In der Rede zum Punkt werde ich nachher auf weitere Details noch einmal eingehen, freue mich auf die Debatte.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, auch gerade an die einbringende CDU vielen Dank für diese Vorlage. Tatsächlich ist es Zeit, das Gesetz einmal genauer unter die Lupe zu nehmen. Es ist ja auch eines, das durchaus zu den restriktivsten Mediengesetzen in der Bundesrepublik Deutschland gehört. Wir wissen, dass die Medienlandschaft in der Bundesrepublik Deutschland insgesamt und auch darüber hinaus sich in tiefgreifendem Wandel befindet. Insofern müssen wir natürlich auch in Thüringen die Möglichkeiten schaffen, damit hier weiterhin überhaupt das Medienmachen möglich ist, damit es auch im Bereich der privaten Medien eine Medienvielfalt gibt. Insofern danken wir Ihnen für die Vorlage. Ich glaube, dass Kooperationen von privaten Anbietern durchaus in einem größeren Umfang möglich sein müssen, denn ich habe eben schon die Frage des wirtschaftlichen Drucks angesprochen, auch die Konkurrenzfragen natürlich: Wo werden Dinge veröffentlicht? Wo ist eigentlich der Nutzer der Medienangebote? Insofern ist, glaube ich, das Sicherstellen, dass regional bei Vermeidung überflüssiger Kosten auch weiterberichtet werden kann, etwas, das wir in den Blick nehmen müssen. Auch hier stehen wir dem Entwurf der CDU positiv gegenüber. Das Interessante ist, dass genau diese Restriktionen, die für private Medienanbieter gelten, für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht gelten. Das sehen wir im Grunde als Freie Demokraten schon seit vielen Jahren sehr kritisch. Ich will noch mal auf die Debatte eingehen. Nach der Etablierung privater Rundfunk- oder Radiosender hier in Thüringen, die sich auf ein jüngeres Publikum projiziert haben, konnte der öffentlich-rechtliche Rundfunk gleich nachziehen, indem er beispielsweise ein Angebot geschaffen hat, das natürlich aus den Rundfunkgebühren finanziert wird. Aber auch da findet Kooperation zwischen den einzelnen Sendeanstalten, im Sender, zwischen den einzelnen Redaktionen regional, landesweit statt. Das ist natürlich auch vernünftig, denn Regionalität und Land kann man nicht trennen, selbst wenn man in unterschiedlichen Sendern beschäftigt ist, also in einer Radiostation ist, oder ob man im Onlinebereich beim MDR tätig ist, das ergibt Sinn. Was für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk Sinn ergibt und was er darf, das sollte trotz oder mit genauer Prüfung auch für die privaten Anbieter möglich sein.
(Beifall Gruppe der FDP)
Richtig ist, dass wir eine Debatte führen. Was gut, richtig, sinnvoll ist, ist, nach den Jahren der Restriktion den Anbietern mehr Freiheit und mehr Gestaltungsmöglichkeit angedeihen zu lassen. Insofern freuen wir uns auf eine Debatte im Ausschuss und würden der Ausschussüberweisung, so sie denn seitens der CDU beantragt wird, sehr gern zustimmen, und freuen uns auf die Debatte im Plenum. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, wenn wir uns den Gesetzentwurf der CDU anschauen, dann müssen wir sagen, es geht trotz des ganzen Beiwerks in erster Linie darum, dass es einem Zeitungsverlag gestattet werden soll, größer in den privaten Hörfunk einzusteigen. Wir müssen uns aber vor Augen führen, dass wir im Prinzip zwei gegensätzliche Pole zueinander bringen müssen. Dass wir nämlich auf der einen Seite die Medienvielfalt in einer demokratischen Verfassung als Grundlage der Meinungsvielfalt erhalten müssen und auf der anderen Seite zur Kenntnis nehmen müssen, dass Printmedien nicht nur in Thüringen, sondern insgesamt in Deutschland in einer zunehmend schwierigen Lage sind. Zwischen diesen beiden Polen bewegen wir uns und hier muss man auch eine Abwägung treffen. Da genügt es nicht, eins zu eins die Forderungen der Printmedien in einen Gesetzestext zu gießen. Da braucht es schon ein wenig mehr. Wir müssen sorgfältig überlegen, ob wir mit einem staatlichen Eingriff den Weg dafür bereiten, dass die Medienvielfalt eingeschränkt wird. Dann ist bei der Einbringung gesagt worden, es gibt keine validen Daten. Na ja, die gibt es schon. Wir brauchen nicht nur über die Grenzen zu schauen, wie in anderen Bundesländern die Mediengesetze sind. Es genügt eben nicht zu schauen, dass die Mindeststandards des Medienstaatsvertrags eingehalten werden. Wir müssen mal schauen, wie die reale Situation in Thüringen denn eigentlich ist. Da ist der in Rede stehende Printmedienbetreiber, die Funke-MedienGruppe, ja durchaus Besitzer von drei Zeitungen und die haben in den letzten Jahren eine deutliche Entwicklung durchgemacht. Die TA, die TLZ und die OTZ waren früher drei eigenständige Zeitungen und nach der Zerschlagung der eigenständigen Redaktionen unterscheiden sie sich in ihrem Inhalt häufig nur noch darin, an welcher Stelle in der Zeitung der Artikel steht bzw. hin und wieder auch mal darin, dass ein Artikel an einem unterschiedlich aufeinander folgenden Tag veröffentlicht wird. Das ist das Gegenteil von Medienvielfalt. Wir erleben also, dass die Funke-Medien-Gruppe genau das vollzogen hat, was wir jetzt bei einer Beteiligung befürchten, nämlich eine Einschränkung der Medienvielfalt, eine Einschränkung des Angebots, wenn sie nun bei den beiden Lokalradios einsteigt. Es ist vorhin ein bisschen schwammig dargestellt worden: Es geht ja nicht darum, dass wir analog zur Zusammenarbeit zwischen den beiden Radiosendern jetzt der Funke-Medien-Gruppe die Zusammenarbeit erlauben, denn bei den beiden Sendern haben wir explizit die redaktionelle Zusammenarbeit ausgeschlossen. Es geht rein um technische Zusammenarbeit. Hier geht es jetzt ausdrücklich um den Austausch redaktioneller Inhalte. Also, das ist schon ein Quantensprung. Und vor diesem Hintergrund, das möchte ich noch mal sagen, ist die Gefahr sehr groß und sehr real, dass wir dasselbe redaktionelle Angebot, das die FUNKE Mediengruppe erstellt, einfach über einen neuen Kanal bekommen, nämlich über die Radios. Das ist die reale Gefahr. Es gibt aber noch eine viel größere Gefahr, die vielleicht ein bisschen unwahrscheinlicher ist und vielleicht nicht sofort eintritt. Das ist die Gefahr, dass wir auf Dauer dann nur noch redaktionelle Inhalte produziert bekommen, die entsprechend werbewirksame Reichweiten erzielen, und zwar sowohl im Print als auch im Radiobereich. Genau das ist das Problem. Wenn wir nämlich erlauben, dass aus einer Redaktion für die Nachrichteninhalte beispielsweise Informationsinhalte für die größten Thüringer Tageszeitungen und für die beiden großen privaten Radiosender kommen, dann ist das eine reale Einschränkung der Medienvielfalt.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Daraus, sehr geehrte Damen und Herren von der CDU, kommt eben auch eine Einschränkung der Meinungsvielfalt, denn woher soll sich der Bürger informieren, wenn er in Zeitung und Radio denselben redaktionellen Inhalt vorgesetzt bekommt? Dann gibt es eben nur noch diese Nachrichten. Und dann wird eben gesagt: Okay, wir haben ja lokale Internetangebote, lokale Radios. Die haben überhaupt nicht das Durchdringungspotenzial dieser Medienmacht. Das ist doch unser Problem.
(Beifall SPD)
Wir haben dann vielleicht Oskar in Gotha, Radio Lotte in Weimar, verschiedene andere Radiosender, aber die werden es mit dieser Medienmacht niemals aufnehmen können. Genau das ist unser großes Problem. Wer glaubt, das ist keine Realität, der sollte sich an die Ausschussreise nach Polen in der letzten Legislatur erinnern. Da konnte man sehen, wie so eine Crossover-Geschichte bei der „Dziennik Polski“ gelaufen ist. Das ist genau der Punkt; da konnte man sehen, dass tatsächlich – wie ich es eben beschrieben habe – redaktionelle Inhalte danach ausgewählt und produziert wurden, wie die Werbereichweite ist, und zwar sowohl für die Radiosender, als auch für die Printmedien. Genau das ist das, was wir nicht wollen. Ja, es gibt sicher keine wissenschaftliche Untersuchung wie der Blick in die Glaskugel, aber wir wissen, was passiert ist, als die drei Zeitungen fusioniert sind. Wer diese drei Zeitungen von heute mit den drei Zeitungen von vor 20 Jahren vergleicht, der sieht, was Konzentration im Medienbereich ausmacht. Das jetzt auch noch auf den Radiobereich auszuweiten, da machen wir nicht mit. Das lehnen wir ab. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer! In diesem Raum dürfte allen die Situation der Thüringer Medienlandschaft bekannt sein, uns als Opposition natürlich besonders. Von daher ist die Debatte hier gut. Eine kurze Bestandsaufnahme in Thüringen gibt folgendes Bild: Es gibt einen großen defizitären Zeitungsverlag, zwei private Radiosender, die wirtschaftlich zu kämpfen haben, und einen öffentlichrechtlichen Fernsehkanal, der ebenfalls einen Radiosender betreibt. Das war es dann aber auch schon. In dem hier vorliegenden Gesetzentwurf hat sich die CDU unter anderem zur Aufgabe gemacht, dem wirtschaftlich angeschlagenen Zeitungsverlag einen Rettungsring zuzuwerfen. Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich möchte nicht auf alle einzelnen Punkte des Antrags eingehen, die durchaus sinnvoll sind, aber eine Änderung ist unbedingt zu erwähnen: die Aufweichung der Pressefusionskontrolle. Sie mag vielleicht dem Zeitungskonzern helfen, ob sie allerdings dem Medienstandort Thüringen hilft, ist mit einem großen Fragezeichen verbunden. Hintergrund unserer Bedenken ist die Sorge um die Medienvielfalt im Freistaat Thüringen. Es ist zu erwarten, dass eine 25Prozent-Beteiligung des hiesigen Zeitungsmonopolisten an einem der beiden vorhandenen Radiosender das Angebot für den Bürger nicht aufwertet. Auch ökonomisch dürfte sich die Situation nicht wesentlich verbessern, sind doch die Probleme der Branche tiefgründiger und vielschichtiger, als dass die hier vorgeschlagene weitere Monopolisierung eine Lösung darstellen könnte. Betrachtet man das Medium Zeitung und das Medium Radio, wird man erkennen, dass die Synergien doch sehr begrenzt sind. Es sei denn, man will einen reinen Nachrichtenradiosender betreiben, und dies wird sich in Thüringen wirtschaftlich nicht rechnen. Die Medienbranche lebt vor allem von Meinungsvielfalt und inhaltlicher Unabhängigkeit. Die Pressevielfalt leitet sich aus Artikel 5 des Grundgesetzes ab. Unsere Aufgabe ist es, die Pressevielfalt als Grundpfeiler der freiheitlich-demokratischen Grundordnung langfristig zu bewahren. Eine Monopolisierung steht diesem Auftrag entgegen und ist für Thüringen abzulehnen.
(Beifall AfD)
Eine monopolartige Position in Presse und Radio bzw. Fernsehen hat deshalb besondere Bedeutung für die Meinungsbildung, da zu befürchten ist, dass die Medienunternehmer ihre meinungsbildende Macht zu politischen Zwecken missbrauchen könnten. Die Konsequenzen dieser Beteiligungen könnten Intransparenz und einseitige Deutungshoheit über das Tagesgeschehen sein. Dem Bürger wird diese eine Meinung dann als scheinbare Vielfalt über mehrere völlig verschiedene Kanäle präsentiert. Der Meinungsmanipulation der Thüringer steht damit Tür und Tor offen. Tendenzen in diese Richtung sind bereits heute erkennbar, wie uns überregionale Nachrichtenkanäle bereits verdeutlichen, die häufig nur noch Meldungen von AFP und Reuters übernehmen. Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit hat sich intensiv mit der Thematik des Gesetzentwurfs auseinandergesetzt. Herausgekommen ist ein Gutachten mit dem bezeichnenden Titel „Keine Aufweichung der Pressefusionskontrolle“. Aus diesem Gutachten geht deutlich hervor, dass der Beirat keine Notwendigkeit sieht, die Regelungen der Pressefusionskontrolle aufzuweichen. Im Gegenteil, Zusammenschlüsse in der Vergangenheit haben gezeigt, dass eine Fusion mit einem Verlust von Meinungsvielfalt einhergeht, die nicht wieder rückgängig zu machen ist. Wir erkennen durchaus das Anliegen dieses Gesetzentwurfs, aber wie so häufig ist „gut gemeint“, nicht gleichbedeutend mit „gut gemacht“. Wir schlagen deshalb vor, diesen Antrag zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes im Ausschuss weiterzuberaten. Lassen Sie uns herausfinden, ob gegebenenfalls nachjustiert werden muss oder ob es überhaupt der angestrebten Änderung bedarf. Ziel muss es sein, die Meinungsvielfalt hier in Thüringen zu erhalten. Aus diesem Grund stimmen wir der Ausschussüberweisung zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, das Thüringer Landesmediengesetz bedarf einer Novellierung, aber nicht, um sich den Gegebenheiten der anderen Bundesländer weiter anzupassen, sondern ein eigenes Profil der Vielfältigkeit zu entwickeln. Schauen wir uns deshalb unsere Medienlandschaft mal an. Meine Vorredner sind ja darauf schon eingegangen. In Thüringen sind es ganz konkret nur zwei marktbeherrschende Zeitungskonzerne, die in den letzten 32 Jahren das Meinungsbild in Thüringen prägten. Sowohl die FUNKE Mediengruppe mit einer Auflage von TA, OTZ und TLZ von 218.000 als auch die HCS Medienwerk GmbH mit einer Auflage von „Freiem Wort“, „Meininger Tageblatt“ und der „Südthüringer Zeitung“ von knapp 69.000, die ein Teil der Südwestdeutschen Medienholding ist, vermitteln dabei ein höchst homogenes Narrativ. Kleine lokale Zeitungen kämpfen täglich um das Überleben. So können wir hier in keiner Weise von einem vielfältigen Diskurs sprechen, der einer demokratischen Medienlandschaft angemessen wäre. Die wenigen unabhängigen Publikationen wirken ebenso wie die Bemühungen durch die neuen digitalen Medien wie gallische Dörfer in einem römischen Imperium, das auf die mediale Landschaft im Laufe der Jahrzehnte immer drückender wurde. Der private Rundfunk dagegen ist gefühlt vielfältiger. Dabei spielen die Bürgerradios zum Beispiel eine wichtige Rolle. Auch diese brauchen Stärkung, denn auch die Bürgerradios kämpfen ums Überleben. Hier braucht es eine politische und wirtschaftliche Stärkung und das muss in eine Novellierung reinkommen. Der Trend der crossmedialen Konzentration ist aus medienwissenschaftlicher Sicht sehr umstritten. Genau dafür steht der Gesetzentwurf der CDU, der doch nur eine Ausweitung des Einflusses der beherrschenden Medienkonzerne unter dem Deckmantel der Liberalisierung bewirkt. Damit stellt er sogar eine Gefahr für unsere vielfältige Medien-/Rundfunk-Landschaft dar. Was wir stattdessen brauchen, ist eine Meinungsvielfalt in den Medien, auch im öffentlich-rechtlichen Bereich. Von freien Mitarbeitern weiß ich, dass sie sich in der Vergangenheit in der Selbstzensur üben mussten, damit ihre Beiträge gesendet wurden und sie Geld zum Leben hatten. Umso mehr freue ich mich über die ersten Erfolge der Aktion „Leuchtturm ARD“, deren Ziel es ist, die Meinungsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzubilden. Von den Bürgern finanzierte Medien müssen auch die Vielfalt der Ansichten aus dem Volk widerspiegeln. Dabei beobachte ich mit Freude, wie sich der MDR in eine Vorreiterrolle begibt. Aber zurück zur Medienvielfalt und Liberalisierung: Somit wäre eine sinnvolle Novelle des Landesmediengesetzes eine auskömmliche und vor allem unabhängige Förderung der kleinen Regionalsender und Zeitungen. Diese könnte beispielsweise an die Betriebsgröße gebunden sein und so Start-ups in diesem Bereich unterstützen, die auch die Wertschöpfung in der Region dann haben. Vor allem sollte es aber darum gehen, kleine regionale Medienunternehmen zu fördern, die die Vielfalt der Meinungen in Thüringen abbilden. Deshalb kann ich dem Antrag der CDU nicht zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Sehr verehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, mit den vorgesehenen Änderungen des Landesmediengesetzes möchte die CDU-Fraktion die zahlreichen Vorgaben und Beschränkungen für private Rundfunkveranstalter liberalisieren – das habe ich bereits bei der Einbringung gesagt – und vor allen Dingen eine Harmonisierung der Landesmediengesetze herbeiführen, denn da sind viele außerhalb von Thüringen deutlich weiter als wir. Und aus unserer Sicht ist eine Liberalisierung einiger medienrechtlicher Bestimmungen auf Landesebene dringend geboten, vor allem auch wegen des zunehmenden Wettbewerbsdrucks auf die privatwirtschaftlich organisierten Thüringer Medienunternehmen. So schlagen wir mit dem vorliegenden Entwurf vor, in § 3 Nr. 1 und 2 des Gesetzes festgeschriebene Vorgaben bezüglich der Programmgrundsätze zu ändern bzw. anzupassen, da sie über die in den §§ 6 und 51 des aktuellen Medienstaatsvertrags definierten Vorschriften deutlich hinausgehen. Ebenfalls anzupassen sind die Bestimmungen zur Technikförderung in § 41, wodurch künftig eine unbefristete Technikförderung durch die Medienanstalten möglich sein soll. Eine Klarstellung und Vereinfachung des administrativen Aufwands für Rundfunkveranstalter soll durch eine Anpassung weiterführender landesrechtlicher Vorgaben nach § 4 Abs. 1 bezüglich der Programmverantwortung sowie § 9 Abs. 1 und 2 bezüglich der Umsetzung der Binnenpluralität des Rundfunks erfolgen, wo wir die Bestimmungen an weitaus liberalere Regelungen im Bund und in anderen Ländern lediglich anpassen wollen. Vor allem soll dabei die Einrichtung von Programmbeiräten für Rundfunkveranstalter nicht mehr ausschließlich als Zulassungsvoraussetzung vorgeschrieben werden, sondern wie in anderen Bundesländern vorrangig unter Berücksichtigung der Vermeidung einer vorherrschenden Meinungsmacht erfolgen. Ebenfalls aus unserer Sicht von Bedeutung ist die Neuerung, die Unzulässigkeit einer mehrfachen Programmträgerschaft per se für Veranstalter abzuschaffen. Durch eine Öffnungsklausel in Anlehnung an die in der Bundesrepublik Deutschland geltenden medienrechtlichen Bestimmungen der Länder soll eben diese Benachteiligung von in Thüringen ansässigen Medienunternehmen aufgehoben werden. Ebenfalls ermöglicht werden soll künftig die Zulässigkeit von Wahlwerbung bei Kommunalwahlen. Ich habe es bereits erwähnt: Auch hier haben Rundfunkveranstalter in Thüringen bislang einen Wettbewerbsnachteil gegenüber Unternehmen in anderen Ländern, weil dieses Element schlichtweg nicht zur Verfügung steht. Meine Damen und Herren, kommen wir zu einem wichtigen Novellierungsaspekt. Mit den vorgesehenen Änderungen in §§ 10 und 11 des Thüringer Landesmediengesetzes möchte der vorliegende Gesetzentwurf der CDU-Fraktion das Mediengesetz dahin gehend liberalisieren, dass wie in anderen Bundesländern künftig auch in Thüringen eine generelle Beteiligung von Printunternehmen mit marktbeherrschender Stellung bei Tageszeitungen an privaten Rundfunkanbietern möglich sein soll. Ich sage dann gleich noch was zu Theorie und Praxis, aber darauf komme ich später noch zurück. Abweichend von der derzeitigen Regelung soll die Möglichkeit dieser Beteiligung nicht per se von Umfang und Art der marktbeherrschenden Stellung des Printunternehmens abhängig sein, also nicht einfach aufgrund einer marktbeherrschenden Stellung ein Einfluss auf Rundfunkanbieter quasi als Generalverdacht unterstellt werden, sondern stattdessen wie in anderen Bundesländern das Augenmerk auf die Nichtausübung einer beherrschenden Einflussnahme von Printunternehmen auf Rundfunkveranstalter gerichtet werden. Das Entstehen eines solchen Einflusses soll bereits dadurch verhindert werden, indem geeignete vorbeugende Maßnahmen, die erweiterbar sind, im Gesetzentwurf aufgeführt werden, wie zum Beispiel eine gesellschaftsrechtliche Zusammensetzung des Rundfunkanbieters, die keinem Gesellschafter einen maßgeblichen Einfluss auf die Organe der Gesellschaft ermöglicht, oder beispielsweise Stimmrechtsbeschränkungen in Programmfragen oder ein verbindliches Programmschema oder die Einrichtung eines Programmbeirats und Ähnliches. Auch dies ist bereits in anderen Bundesländern der Fall und wird dort aktiv und zielführend praktiziert. Meine Damen und Herren, eine weitere Liberalisierung im medienwirtschaftlichen Sinne stellt die im Gesetzentwurf verlangte Anhebung der geltenden prozentualen Beteiligungsgrenze für marktbeherrschende Printunternehmen an Anbietergemeinschaften von 15 auf nunmehr 25 Prozent dar. Damit greifen wir ebenfalls eine Forderung im Ergebnis der Anhörung zum Ersten Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes auf und teilen auch die dafür angeführte Begründung. Demnach ist die derzeit geltende Beteiligungsobergrenze wirtschaftlich für potenzielle Interessenten nicht sinnvoll und bietet keinerlei Anreize für eine Beteiligung. Vielmehr soll die Grenze nunmehr bis zur Grenze der Verbundenheit nach § 15 des Aktiengesetzes, also auf 25 Prozent erhöht werden. Im Übrigen, verehrte Kolleginnen und Kollegen, haben wir eben genau an dieser Stelle ein kleines Déjà-vu. Deswegen hat mich die Aussage vom Kollegen Hartung auch nicht ganz überrascht, aber doch etwas verwundert, denn schauen wir mal in die Historie zurück – und da müssen wir nicht in die letzten 20 Jahre zurückgehen, sondern in die 4. Legislaturperiode – und uns den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion zum Thüringer Landesmediengesetz an, wo die SPD-Fraktion eben genau die Anhebung einer Beteiligungsquote auf 25 Prozent für generell marktbeherrschende Printunternehmen gefordert hat.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Nein, gestatte ich nicht, ich habe keine Zeit. Das können wir im Ausschuss alles diskutieren, meine Damen und Herren, deswegen wollen wir das gern an den Ausschuss überweisen.
(Beifall CDU)
Es geht ja um den Inhalt und nicht um die Öffentlichkeit der Diskussion. Aber Sie wollen es gar nicht überweisen, wie ich schon gehört habe. Von daher will ich gern noch ein paar einzelne Punkte sagen. Die Auffassung der SPD hat sich da wahrscheinlich in der Zeit gewandelt, aber das hat auch nichts damit zu tun, dass angeblich da noch drei eigenständige Redaktionen zustande gekommen sind oder stattgefunden haben, denn die Medienlandschaft hat sich in den letzten 15 Jahren in Thüringen nicht so dramatisch verändert, wie man das manchmal hier glauben machen will. Im Übrigen, meine Damen und Herren – und da will ich mal zur Praxis kommen –, das, was wir hier im Medienänderungsgesetz vorschlagen, ist in Nachbarbundesländern wie Sachsen-Anhalt und in anderen kleinen Bundesländern wie beispielsweise dem Saarland die gängige Praxis. Das ist dort die Realität im Mediengesetz, das ist die Realität eines einzelnen Printunternehmens, das den Zeitungsmarkt dort beherrscht, und eines liberalen Mediengesetzes, das es dort ermöglicht. Ich habe bisher noch keine Stimmen aus Sachsen-Anhalt oder auch aus dem Saarland gehört, dass dort ein großes Medienmonopol die Meinungsvielfalt bei der Berichterstattung massiv eingeschränkt hätte. Bis zu mir ist es nicht vorgedrungen, ich habe es auch online nicht nachvollziehen können, dass es diese Kritik gibt. Von daher schlägt eben dort die Praxis die theoretische Gefährdung, die wir durchaus sehen, deswegen haben wir ja verschiedene Elemente, die wir dort mit einbauen wollen, aber die Praxis schlägt eben hier die graue Theorie, meine Damen und Herren. Das können wir uns sehr gerne im Ausschuss anschauen, können sicherlich auch aus den anderen Bundesländern noch mal Experten und Anzuhörende einladen, um zu erfahren, wie es eben in der Praxis funktionieren kann. Und wenn es dort Möglichkeiten gibt, die wir aktuell bei der Betrachtung der anderen Gesetze nicht mit einbezogen haben, lassen wir uns als CDU-Fraktion natürlich auch gern belehren, wo wir noch nachschärfen müssen oder welche Elemente wir einbringen müssen, um das eben noch besser zu machen. Aber vom Studium der einzelnen Landesmediengesetze und der dortigen tatsächlichen Lage in den Bundesländern konnten wir diese Dinge jetzt nicht erkennen. Von daher, meine Damen und Herren, will ich noch einmal betonen, dass es uns deutlich darauf ankommt, hier mit unserem Vorschlag zur Änderung des Landesmediengesetzes, den wir eingebracht haben, den Medienstandort Thüringen wirtschaftlich zu stärken, uns anhand der Mediengesetze anderer Bundesländer mit einer Liberalisierung und auch Fortentwicklung weiterzuentwickeln, Dinge anzupassen und zu übernehmen, die andere schon vor einigen Tagen, Wochen oder Jahren erkannt haben und damit insgesamt den Medienstandort Thüringen zu stärken. Wir würden uns freuen, wenn wir das Ganze im Ausschuss gemeinsam diskutieren könnten. Daher beantrage ich die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien und würde mich über eine Zustimmung und die dann dort folgende Debatte zu vielen inhaltlichen Aspekten freuen. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Lieber Christian Herrgott, das macht mir jetzt schon Sorgen, wenn du nicht siehst, dass es eine Veränderung in der Medienlandschaft gegeben hat. In diesen 15 Jahren, seit wir diesen Antrag gestellt haben, sind die einzelnen Redaktionen gleichgeschaltet worden, die Lokalredaktionen sind zerschlagen worden, es gibt dort keine unterschiedlichen Lokalausgaben von TA und TLZ mehr, wo sie sich im Verbreitungsgebiet überschneiden. Das ist jetzt eins, und zwar nicht mal mehr in der Zeitung versetzt. Und es gibt im Prinzip keinerlei Vielfalt mehr in der Berichterstattung. Und dass du aus SachsenAnhalt nichts anderes in den Medien hörst, liegt vielleicht an der Meinungsmacht. Vielen Dank.
(Beifall SPD)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Danke, Frau Präsidentin. Ich mache es auch wirklich nur stichwortartig. Liberalisierung, Harmonisierung, wirtschaftliche Fragestellung der Medienunternehmen, Vielfalt in Thüringen – das sind die Stichworte. Und ja, ich formuliere es mal bewusst so: Sie haben die Katze aus dem Sack gelassen bei der Liberalisierung. Es geht Ihnen um den wirtschaftlichen Sinn dieser Liberalisierung, um nichts anderes. Die Medienvielfalt ist sozusagen das Nebenprodukt, was gegebenenfalls erhalten werden soll und diese grundlegende Richtung dieses Antrags können die Koalitionsfraktionen nicht mittragen und werden sie auch nicht mittragen. Ich sage es auch in aller Offenheit: Wir halten diesen Gesetzentwurf, so wie er strukturiert ist, und die Zielrichtung, die er vorgibt, nicht für geeignet, ihn im Ausschuss weiter zu diskutieren. Das will ich ganz ehrlich am Anfang deutlich sagen.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Zur Frage Liberalisierung: Die wirtschaftlichen Beteiligungen, die Sie angesprochen haben, muss ich nicht wiederholen, aber ich will natürlich auch deutlich machen – und das haben wir mit der letzten Änderung des Landesmediengesetzes auch vorgenommen –, wir erkennen natürlich die wirtschaftlichen Fragestellungen und Probleme der Medienunternehmen hier in Thüringen. Wir haben uns den Radiostationen zugewandt und haben gesagt, okay, wir wollen keine redaktionelle Zusammenarbeit, das haben wir immer deutlich gesagt. Wir sehen aber durchaus Synergieeffekte, die sie im verwaltungstechnischen, organisatorischen oder wirtschaftlichen Teil – ich wiederhole mich – erreichen können. Das haben wir gesagt, ja, okay, das ist zu tun. Jetzt ist aber die Forderung, dass wir sagen, die aus verschiedensten Gründen bestehende Schieflage der Printmedien soll dazu genutzt werden, um hier eine Öffnung der Klausel, der Schutzklausel – so will ich sie mal beschreiben – in der Mediengesetzgebung aufzuheben und zu sagen, nein, hier können sich auch medienführende Unternehmen in Thüringen an Radiostationen beteiligen. Ich weiß nicht, ob Sie mit den Radiostationen gesprochen haben. Ich habe aus den Gesprächen heraus den Eindruck gewonnen, dass das nicht ihr Ziel und in ihrem Sinn ist, hier eine entsprechende Kooperation einzugehen. Das ist meine Erfahrung gewesen, vielleicht haben Sie andere Erfahrungen gemacht. Was die Harmonisierung angeht: Es wird so ein bisschen versucht deutlich darzustellen, dass man sagt, in anderen Ländern funktioniert doch anderes auch besser und viel umfangreicher. Ich glaube nur, dass man – ich nehme nur ein Beispiel – Nordrhein-Westfalen schlecht mit Thüringen vergleichen kann. Bei der Meinungs- und Medienvielfalt dort eine Liberalisierung vorzunehmen, ist etwas ganz anderes als in Thüringen. Thüringen hat eine gute – ich will durchaus auch das Wort in den Mund nehmen – überschaubare Medienvielfalt, aber das möchten wir mit dieser Gesetzesinitiative nicht infrage stellen. Deshalb lehnen wir sie auch ab. Eine Randglosse ist natürlich nur eine Randglosse, man sollte nicht zu oft in die Vergangenheit schauen. Dieses, Kollege Herrgott hat es gesagt, restriktive Mediengesetz oder – gut, Entschuldigung, war der Kollege Montag – Urheberrecht ist von CDU und FDP geschrieben worden. Erst durch die Koalition, wenn ich das mal so sagen darf, sind jetzt Veränderungen in Form der wirtschaftlichen Möglichkeiten vorgenommen worden. Einen Gedanken auch zu Frau Dr. Bergner: Ich gebe Ihnen recht, natürlich, die Bürgermedien sind ein wichtiges Element in Thüringen, und hier sollte man auch immer entsprechende Förderungen im Blick haben. Die Staatskanzlei hat eine entsprechende Vereinbarung mit der Landesmedienanstalt, um hier Veränderungen vorzunehmen – nur mal als Ergänzung zu dieser Problematik. Summa summarum: Diese Initiative – ich betone noch mal – ist nicht geeignet, um hier die Medienvielfalt, die bescheidene, überschaubare und funktionierende Medienvielfalt in Thüringen zu verbessern und demzufolge lehnen wir die Gesetzesinitiative grundlegend ab. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Frau Präsidentin, vielen Dank. Ich mach es auch kurz. Es ist eine der wenigen Debatten, bei der tatsächlich bisher keine Argumente gekommen sind, denen man nicht zustimmen kann, von beiden Seiten. Wir erleben hier ein Stück weit die Hilflosigkeit von Medienpolitik, sich gegenüber Medientrends regulativ zu bewegen. Was nur nicht der Kontext sein darf, in dem wir jetzt denken – deswegen wollen wir den Gesetzentwurf gern beraten, auch der hat mit Sicherheit Schwächen –, ist, dass Wirtschaftlichkeit bei der Medienvielfalt keine substanzielle Rolle spielt. Wenn das nicht passiert, sehen wir gerade das, was Ihre Kolleginnen und Kollegen zu Recht beklagen beispielsweise, dass eben Konzentrationsbewegungen in einer solchen Konzernstruktur existieren. Aber es liegt daran, dass sich der Medienmarkt ändert. Die Frage ist: Wie sichern wir überhaupt noch qualitativ hochwertiges Medienmachen in Thüringen? Insofern bitte ich einfach tatsächlich noch mal zu überlegen, ob wir nicht diesen Gesetzentwurf der CDU als Grundlage nehmen, uns eben da erweitert Gedanken zu machen. Denn eines ist klar: Wirtschaftlichkeit ist auch die Basis, um gute Medien machen zu können. Vielen Dank.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Nur eine kurze Reaktion darauf: Diskutabel ist – und ich gebe Ihnen völlig recht, Kollege Montag –, Medienentwicklung ist so schnelllebig, dass diejenigen, die sich politisch in den Landtagen damit auseinandersetzen, sehr oft hinterherhinken. Aber ich erinnere an die Ausschussarbeit, einen Antrag der FDP, der im Ausschuss ist, der sich mit der Medienlandschaft 2030 befassen soll. Das ist dort im Ausschuss und da werden wir über solche Probleme reden können. Aber ich brauche in dem Sinne keine Gesetzesinitiative, die schon gar nicht – ich habe es dargestellt, Entschuldigung, Kollegen der CDU – geeignet ist, um die Medienvielfalt zu erhalten. Das brauche ich nicht im Ausschuss. Ich habe einen Ansatzpunkt und den werden wir bearbeiten und den werden wir umfangreich bearbeiten. Wir haben umfangreiche Anhörungslisten im Umlauf und darauf freue ich mich auch. Bis dato also im Ausschuss! Danke.
(Beifall DIE LINKE)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Vielen Dank. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Für die Landesregierung hat sich Minister Hoff zu Wort gemeldet, bitte schön.
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren, es ist durchaus anzuerkennen, dass in den neuerlichen Änderungen des Landesmediengesetzes das Parlament das Bemühen hat, die wirtschaftliche Lage der Zeitungsverleger und der Rundfunkveranstalter zu diskutieren und miteinander in Übereinstimmung zu bringen. Gleichzeitig ist der Gesetzentwurf aus unserer Perspektive nicht geeignet, die angemessenen Mittel dafür zu schaffen. Nicht jede Liberalisierung ist mehr als nur die negative Freiheit vor staatlicher regulativer Einflussnahme und insofern haben wir möglicherweise, sehr geehrter Herr Montag, dann auch noch mal ein unterschiedliches Verständnis, welcher Freiheitsbegriff hier normativ zugrunde gelegt werden muss. Dem Gesetzentwurf sieht man erst mal an, dass er eine sehr auffällige Verlegerfreundlichkeit hat. Ich werde nachher mit dem Ministerpräsidenten, auch mit Vertreterinnen und Vertretern der FUNKE Mediengruppe über ein anderes Thema, nämlich Zustellfragen im ländlichen Raum, sprechen. Ich habe durchaus auch eine große Wertschätzung für die Aktivitäten der FUNKE Mediengruppe und gleichzeitig ist unter dem Gesichtspunkt des Landesmediengesetzes eben auch festzustellen, dass wir auch manifeste Unterschiede haben. Der Gesetzentwurf hat hier aus unserer Sicht eine eindeutige Schieflage. Wenn das Hohe Haus dem Gesetzentwurf der CDU-Fraktion, wie er hier vorgelegt wurde, zustimmen würde, dann wäre es aus unserer Sicht möglich und zulässig, den privaten Rundfunk in Thüringen weitgehend von außen zu steuern und weder die Landesmedienanstalt noch jemand anderes könnte dann etwas dagegen tun. Das halten wir für eine nicht gerechtfertigte Änderung des Landesmediengesetzes. Es ist dann hier die notwendige Harmonisierung der Landesmediengesetze angesprochen worden. Da haben wir einen deutlichen Widerspruch. Es gibt eine solche Notwendigkeit nicht, ganz im Gegenteil. Das, was die Länder harmonisieren können und wollen, steht in den medienrechtlichen Staatsverträgen, die die 16 Länder miteinander schließen. Die Landesmediengesetze sind ebenso wie die Gesetze und Staatsverträge über die Landesrundfunkanstalten dazu da, die unterschiedlichen regionalen Gegebenheiten und die unterschiedlichen politischen Zielsetzungen ausdrücken zu können. André Blechschmidt hat das hier ganz deutlich gemacht, dass sich eine Situation in Nordrhein-Westfahlen von der in Thüringen unterscheidet, aber auch von der Situation in Mecklenburg-Vorpommern und von der in Baden-Württemberg. Insofern: Harmonisieren dort, wo es sinnvoll und nötig ist – das sind die medienrechtlichen Staatsverträge –, und den unterschiedlichen Gegebenheiten dort Ausdruck verleihen, wo es dann eben auch die Landesmediengesetze entsprechend tun. Die CDU-Fraktion schlägt vor, die Regelung zu den Programmgrundsätzen in § 3 gleich zweimal zu ändern. Zunächst soll ohne Not die Rechtsgrundlage geschwächt werden, die es der Landesmedienanstalt ermöglicht, ein Mindestmaß an regionaler informierender Berichterstattung im Zulassungsbescheid jedes Programms festzuschreiben. Übrig bliebe allein die Möglichkeit, einen angemessenen Anteil informierender Berichterstattung einzufordern. Dass diese Berichterstattung einen regionalen Bezug hat, wäre dann nicht mehr erforderlich. Das wäre ja auch schwierig bei von außerhalb Thüringens zugelieferten Nachrichten, beispielsweise über die FUNKE Mediengruppe. Dann gibt es noch einen Vorschlag: alle Rundfunkveranstalter in ihren Sendungen zur Wahrheit zu verpflichten. Ich habe jetzt noch mal in der Ressortstruktur unserer Landesregierung nachgeguckt: Wir haben kein Wahrheitsministerium. Das macht es dann schon mal relativ schwer, was hier an Verpflichtung zur Wahrheit festgelegt ist. Bisher ist es so, dass in § 6 des Medienstaatsvertrags geregelt ist, dass erstens nicht alle Sendungen, sondern nur Nachrichten und zweitens nicht zur Wahrheit verpflichtet, sondern mit der nach den Umständen gebotenen Sorgfalt auf Wahrheit und Herkunft zu prüfen sind. Das ist auch eine angemessene Regelung. Wenn jetzt anstelle einer sorgfältigen Prüfung auf Wahrheit vor der Verbreitung von Nachrichten eine Wahrheitspflicht für alle Sendungen eingeführt werden soll, dann ist das aus meiner Sicht durchaus ein Türöffner in Hinsicht auf ein illiberales Verständnis davon, wer denn jetzt definiert, was die Wahrheit ist. Insofern erscheint das nicht nur als eine unpraktikable, sondern auch noch gefährliche Regelung, die wir an keiner Stelle unterstützen wollen. Es ist dann von der CDU vorgeschlagen worden, § 4 Abs. 1 zu streichen und damit die Verpflichtung der privaten Rundfunkanstalten, mindestens zweimal täglich den Veranstalter in den Programmen zu nennen. Stattdessen sollen sich die Bürger im Internet oder bei der TLM informieren können. Jetzt sage ich mal: 370.000 Bürgerinnen und Bürger nutzen in unserem Freistaat nicht regelmäßig das Internet. Sie sollen jetzt verpflichtet werden, sich im Internet darüber zu informieren, wer denn der Veranstalter ist. Oder sie sollen wissen, dass es die TLM gibt und sich bei der TLM aktiv informieren. Da sage ich: Von welcher Freiheit reden wir eigentlich? Ist die Freiheit der Rundfunkveranstalter tatsächlich eingeschränkt, wenn sie zweimal am Tag wie bisher in ihren Programmen den Veranstalter nennen sollen? Warum soll das gestrichen werden? Das erschließt sich mir nicht. Wir haben dann § 8 Abs. 2 Nr. 4 in Verbindung mit § 9 Abs. 1 und 2, die darauf hinauslaufen, eine Zulassung nicht mehr für das einzelne Rundfunkprogramm zu erteilen oder zu versagen, sondern für den Rundfunkveranstalter. Damit würde – und das ist auch der Kern des Gesetzes – die letzte Beschränkung fallen, wie viele Rundfunkprogramme ein einzelner Veranstalter im Freistaat verbreiten darf. Und es ist dann auch der Fall, dass es nur noch einen einzigen Veranstalter für alle privaten Hörfunkprogramme in Thüringen geben kann, der ist schon mal vorsorglich in dem Gesetzentwurf geregelt. Und innerhalb dieser angenommenen einzigen Programmfamilie soll die Meinungsvielfalt dann durch einen Programmbeirat gerettet werden – einen Programmbeirat. Und dessen Zusammensetzung darf dann aber der einzige private Hörfunkveranstalter auch noch gleich selbst bestimmen statt wie heute durch verbindliche Vorgaben der Landesmedienanstalt. Das – ehrlich gesagt – ist so offensichtlich Lobby für diejenigen, die ein Interesse an diesem Gesetzentwurf haben, ein wirtschaftliches Interesse. Das geht weit über das hinaus, was beispielsweise auch der Kollege Montag mit einem ehrlichen Interesse an einer regulativen und deregulativen Debatte meint. Sondern hier wird offensichtlich durch einen Gesetzentwurf eine Lobbyarbeit gemacht, die aus meiner Sicht nicht angemessen und die auch tatsächlich gefährlich ist.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN) Ein Verstoß gegen das Bestimmtheitsgebot liegt bei der Regelung darüber hinaus auch noch auf der Hand. Wir sind der Auffassung, dass die Regelungen bereits jetzt liberal genug sind. Wenn man die noch weiter regulieren würde, dann braucht man an einem bestimmten Punkt überhaupt kein Landesmediengesetz mehr. Das wäre dann die logische Konsequenz auch dieses Gesetzentwurfs, wie er hier vorliegt. Ich will daran erinnern, dass die CDU den Gesetzentwurf bereits im Juni 2022 eingebracht hat. Der wird nun leider erst heute behandelt. Das liegt auch an den vielfältigen Anträgen und Debatten, die der Landtag führt. Es hat jetzt eine beträchtlich erweiterte Neufassung dieses Entwurfs gegeben, der auch den Vorschlag einer Neufassung von § 10 enthält und eine nochmalige Erweiterung der Möglichkeiten für eine nicht redaktionelle Zusammenarbeit privater Rundfunkveranstalter. Jetzt soll nach der neuesten Regelung die gemeinsame Nutzung von Bild- und Tonmaterial erlaubt sein, soweit eine Aufbereitung durch die jeweilige Redaktion erfolgt. Das ist aber keine nicht redaktionelle Zusammenarbeit, sondern ist ein gemeinsamer Inhaltepool. Der kann aus ökonomischen Gesichtspunkten durchaus sinnvoll sein. Aber nicht alles, was ökonomisch sinnvoll ist, ist unter dem Gesichtspunkt von Medienvielfalt tatsächlich angemessen. Ich will – und das ist hier in der Debatte auch schon gesagt worden –, dass wir im Wesentlichen ein Zeitungsbundesland sind. Das ist zum Beispiel auch ein Unterschied zu Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg, auch anderen Bundesländern. Vor diesem Hintergrund macht es Sinn – und auch das ist hier mit Blick auf die faktische Existenz eines Eine-Zeitung-Bundeslandes in kritischen Beiträgen schon deutlich gemacht worden –, sich mit der Frage auseinanderzusetzen, inwieweit diese Verlegerstruktur auch mit einem Gesetzentwurf faktisch zu einem Eine-Zeitung-Anbieter im privaten Rundfunkbereich werden kann, der dann auch seinen Programmbeirat selbst bestimmt etc. Man muss sich sozusagen die einzelnen Regelungen dieses Gesetzes in ihrer Gesamtheit anschauen und durchdeklinieren. Aus meiner Sicht ist dann kein hinreichendes Gegengewicht zu einer weitgehend monopolisierten Zeitungslandschaft und zum weitgehend duopolisierten kommerziellen Hörfunk in Thüringen gegeben. Wir brauchen eine medienbereichsübergreifende Anbietervielfalt, das erscheint aus unserer Sicht unverzichtbar. Ich will auf ein paar handwerkliche Mängel des Gesetzentwurfs hinweisen. Es ist hier festgestellt worden, dass § 10 des Gesetzentwurfs jetzt noch einmal deutlich erweitert wurde. Was aber Inhalt des Gesetzes ist, dass quasi der Gesetzgeber die Beteiligungsgrenzen festlegen muss, dem entzieht sich der Gesetzentwurf und delegiert die Festlegung von Beteiligungsgrenzen an die Thüringer Landesmedienanstalt. Man muss jetzt nicht Ingeborg Maus und ihre Kritik an genau diesem Verfahren nicht ausreichender gesetzgeberischer Tätigkeit gelesen haben, um sich damit auseinanderzusetzen. Und ich glaube auch, dass man die TLM an dieser Stelle überfordern würde. Insofern gehe ich mit Blick auf den Gesetzentwurf davon aus, dass es gut ist, wenn man ihn diskutiert. Es wäre schlecht, wenn man ihn in dieser Form beschließt. Deshalb wünsche ich diesem Gesetzentwurf eine sehr, sehr kritische Betrachtung im Ausschuss und uns gemeinsam eine gute Diskussion. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes
Vielen Dank. Damit würde ich jetzt, wenn es keine weiteren Wortmeldungen gibt, zur Abstimmung kommen. Es ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien beantragt. Einen weiteren Ausschuss habe ich nicht vernommen. Richtig? Gut. Dann stimmen wir darüber ab. Wer den Gesetzentwurf an diesen Ausschuss überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktionen der AfD, der CDU und die Gruppe der FDP. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Herr Montag, Sie waren dafür? Okay. Stimmenthaltungen demnach nicht. Ich würde jetzt auszählen, ehrlich gesagt. Gut, dann machen wir das. Dann hätte ich gern noch mal die Stimmen für die Ausschussüberweisung. 33. Und die Gegenstimmen. Das sind bei mir 39. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann schließen wir diesen Tagesordnungspunkt und kommen zum Aufruf – den machen wir jetzt noch und danach gehen wir in eine Mittagspause – des Tagesordnungspunkts 8 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7122 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Frau Ministerin Taubert, bitte schön. Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren Abgeordneten, das ist zwar ein wichtiges Gesetz, aber wir werden es ja noch länger im Landtag beraten, auch in den Ausschüssen. Deswegen bin ich jetzt auch nicht traurig, dass die Leute wegrennen. Der tbb sieht es ja nicht.
(Heiterkeit DIE LINKE)
Sonst müsste man ja unterstellen, dass kein Interesse an dieser Sache besteht. Aber das glaube ich jetzt mal nicht. Meine Damen und Herren, wir haben seit dem 4. Mai 2020, was das Thema verfassungsgemäße Alimentation betrifft, natürlich durch das Bundesverfassungsgericht eine weitere Auflage bekommen, und zwar ist das die Beobachtungspflicht des Gesetzgebers mit Blick auf die Gewährleistung dieser verfassungsgemäßen Alimentation. Im Rahmen dieser Beobachtungspflicht müssen wir immer schauen, was verändert sich an den Grundlagen. Sie wissen, dass wir bei der Netto-Alimentation 15 Prozent über dem Grundsicherungsniveau liegen müssen. Das ist also ein Mindestbetrag. Wir haben durch das Thema „Regelsätze in der Grundsicherung“ jetzt natürlich auch ab 1. Januar 2023 diesen Anpassungsbedarf gehabt, haben dies auch umgesetzt und müssen darauf reagieren. Der Gesetzentwurf sieht danach zur Sicherstellung einer verfassungsgemäßen Alimentation insbesondere zur Wahrung des Mindestabstandes zur Grundsicherung mit Wirkung vom 1. Januar 2023 Folgendes vor: Zum Ersten die lineare Erhöhung der Besoldung um 3,25 Prozent. Dann haben wir nach § 3 Nr. 11c Einkommensteuergesetz Sonderzahlungen im Jahr 2023 zur Abmilderung der gestiegenen Verbraucherpreise an aktive Beamtinnen und Richter in Höhe von bis zu insgesamt 3.000 Euro für die vierköpfige Familie, 2.500 für die Familien mit einem Kind, 2.000 für ein kinderloses Ehepaar und 1.000 Euro für einen kinderlosen Alleinstehenden oder eine alleinstehende Person sowie entsprechende Sonderzahlungen an die Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger in Höhe von 60 Prozent dieses vorbenannten Betrags. Für das Jahr 2023 haben wir eine begrenzte Erhöhung des Familienzuschlags für das dritte Kind um 58 Euro sowie für das vierte und weitere Kind um jeweils 67 Euro. Daneben enthält der Gesetzentwurf auch Anrechnungsregelungen im Hinblick auf die nächste tarifumsetzungsbedingte Besoldungsanpassung. Danach ist vorgesehen, die vorbenannten Zahlungen anzurechnen. Im Ergebnis wird damit die nächste tarifumsetzungsbedingte Besoldungsanpassung mit diesem Gesetzentwurf bereits vorfinanziert. Die Anrechnung steht jedoch unter dem Vorbehalt, dass eine verfassungsgemäße Alimentation gewährleistet bleibt. Also, wir müssen dann auch wieder nach den Tarifverhandlungen prüfen, inwieweit sich das hier auf die verfassungsgemäße Alimentation auswirkt. Wir sind damit, wie wir glauben, gut in den Prüfkriterien, die uns die Verfassungsgerichte über die Jahre, was die Alimentation betrifft, auch aufgegeben haben. Deswegen bitte ich auch um Verständnis: Soweit der Gesetzentwurf jetzt auch in der Beratung ist, sollten sich Veränderungen ergeben, die wir dann wieder anzeigen müssen, dann könnten sich auch noch weitere Veränderungen ergeben. Wir sehen die momentan nicht, aber ich will, dass Sie vorbereitet sind. Wir haben diesen Gesetzentwurf natürlich den kommunalen Spitzenverbänden zur Anhörung gegeben. Die Stellungnahmen sind auch an Sie übersandt worden. Überwiegend wird natürlich begrüßt, was wir tun. Es wird aber auch kritisiert, dass wir diese Anrechnungsregelung haben. Aber ich muss ganz ehrlich sagen, es kann ja nicht sein, dass durch eine Gerichtsentscheidung die Tarifautonomie der Gewerkschaften ausgehebelt wird. Das kann meines Erachtens nicht sein.
(Beifall DIE LINKE)
Das müssen natürlich Beamtinnen und Beamte und vor allen Dingen deren Vertreter auch einsehen. Insofern bitte ich um die Beratung im Haushaltsund Finanzausschuss. Ich denke, wir haben noch genug darüber zu sprechen. Danke.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften
Vielen Dank. Damit eröffne ich die Aussprache. Zu Wort gemeldet hat sich die fraktionslose Abgeordnete Bergner.
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften
Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer! Erwartungsgemäß ist die Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation mit einem entsprechenden Gesetzentwurf auch in diesem Jahr hier präsent. Die Grundlage für eine solche Alimentation, wie ich schon wiederholt im Hohen Haus dargelegt habe, ist absolut notwendig und wurde ja durch das Verfassungsgerichtsurteil durchgesetzt. Aufgrund der inflationsbedingten Entwicklung des Lebenshaltungskostenindex muss nun jährlich neu angepasst werden, denn alles andere wäre nicht verfassungsgemäß. Daran gibt es auch nichts auszusetzen, obwohl ein ganzer Teil der arbeitenden Bevölkerung von einem solchen Automatismus nur träumen kann. Das führt zu einer weiteren Spaltung der Gesellschaft. Und hier sehe ich die Politik in der Pflicht, endlich richtige Entscheidungen zu treffen, denn das Wissen dazu ist vorhanden. Denn die aktuelle Inflation ist die Folge politischer Fehlentscheidungen der letzten Jahre. Das hat mit dem vorliegenden Gesetzentwurf so viel zu tun, als die Personalausgaben immer weiter steigen, ohne über Mehrleistungen zu verfügen, und wir Abgeordnete in der Pflicht sind, auch über Haushaltsdisziplin nachzudenken. Was aber tatsächlich ursächlich mit den Kosten für Thüringens Beamte zu tun hat und diese unmittelbar beeinflusst, ist die Struktur des Beamtenwesens. Wie von mir in Fachausschüssen und auch hier im Plenum wiederholt ausgeführt, herrscht ein eklatantes Missverhältnis zwischen den im operativen Dienst und im administrativen Dienst tätigen Beamten. Während im operativen Bereich kaum neue Stellen geschaffen werden, Stellen oft unbesetzt bleiben, auch weil diese oft nur in niedrigen Besoldungsgruppen angesiedelt sind, gibt es einen jährlichen Aufwuchs in den Verwaltungen speziell im höheren Dienst. Dies ist zum großen Teil einem größeren Regelungs-, Verordnungs- und Kontrollwesen geschuldet. Bei mehr gelebtem Föderalismus, wo das Volk nicht erzogen werden muss, sondern die Gesellschaft sich mit Kreativität, Eigenverantwortung und Vertrauen weiter entwickeln kann, könnten die Summen eingespart werden. Hier geht die Europäische Union mit schlechtem Beispiel voran. Der Bund setzt dann gern noch eins drauf. Und auch in Thüringen glaubt man dann gern, dies noch ein wenig weiter regeln zu müssen. Was wir also brauchen, ist nicht nur ein Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation, sondern vor allem eine Novellierung der Verwaltungsstrukturen in Thüringen, damit die Beamten mehr für den Bürger tätig werden können und weniger mit Verordnungen, Anweisungen, mit dem Kontrollieren und Bestrafen beschäftigt sind. Und gerade der hohe Verwaltungsdienst hat unter Rot-Rot-Grün einen besonderen Aufwuchs erfahren, wie der Landesrechnungshof feststellen musste. Dabei schlagen die Besoldungsgruppen der gehobenen und höheren Dienste mit besonders hohen Kosten zu Buche. Sparsamkeit ist das Gebot der Stunde. Der Gesetzentwurf an sich, wie gesagt: nichts zu bemängeln. Er muss diskutiert werden, so wie Frau Taubert das auch gesagt hat, weil das einfach verfassungsrechtlich notwendig ist. Aber eine umfassende Neuordnung der Strukturen ist nicht zuletzt aus Haushaltssicht genauso unerlässlich. Danke für die Aufmerksamkeit.
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften
Weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir nicht vor. Jetzt hat Frau Taubert um Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss gebeten. Ich sehe Nicken in den Reihen der Abgeordneten, dass wir das so machen. Dann würde ich das jetzt abstimmen. Wer für die Überweisung an den Haushalts- und Finanzausschuss stimmt, den bitte ich um das Handzeichen. Dies sind alle Gruppen, Fraktionen und fraktionslosen Abgeordneten des Hauses. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen auch nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf an den zuständigen Ausschuss überwiesen und wir schließen diesen Tagesordnungspunkt. Ich würde, auch wenn ich das gerade nicht mit besonders vielen PGF beraten kann, jetzt trotzdem in die Mittagspause gehen, weil, wenn ich jetzt den nächsten Tagesordnungspunkt aufrufe, gehe ich fest davon aus, dass der länger dauert. Ist da Einverständnis von den restlichen Abgeordneten da? Gut. Dann gehen wir jetzt in die Mittagspause bis 13.15 Uhr. Ich möchte darauf hinweisen, dass 5 Minuten nach der Mittagspause der Ältestenrat in der F 101 zu einer Sitzung zusammenkommt. Guten Appetit. Und wir machen dann weiter mit dem Tagesordnungspunkt 9, dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag.
Thüringer Gesetz zur Gewährleistung einer verfassungsgemäßen Alimentation im Jahr 2023 sowie zur Änderung besoldungs- und versorgungsrechtlicher Vorschriften
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beenden die Mittagspause und fahren fort in der Tagesordnung mit dem Tagesordnungspunkt 9 Gesetzentwurf der Landesregierung - Drucksache 7/7148 ERSTE BERATUNG Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Minister Hoff, bitte.
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Es ist, sehr geehrter Herr Präsident, ja weniger die Begründung als die Einbringung des Gesetzentwurfs. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, der für diesen Staatsvertrag zuständige Ausschuss hat in seiner Sitzung am 16. September die ordnungsgemäße Unterrichtung festgestellt und gleichzeitig hat Staatssekretär Krückels die Ausschussmitglieder über dessen Inhalt und Ziele laufend mündlich informiert. Wie Sie alle wissen, gab es seitdem im öffentlich-rechtlichen Rundfunk, man kann es Vorkommnisse oder auch mittelschwere Erschütterungen nennen, die der öffentlichen Diskussion über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk noch mal eine deutliche Brisanz gegeben haben. Zu Recht wurde das Erfordernis formuliert, auch zu Regelungen zu kommen, die dafür Sorge tragen, dass sich vergleichbare Vorkommnisse im öffentlich-rechtlichen Rundfunk nicht wieder ereignen. Es ist jetzt im Rahmen eines langen Entwicklungsprozesses ein Staatsvertrag vorgelegt worden, der zugleich die Handschrift von 16 Ländern trägt und ich will Ihnen vier wesentliche inhaltliche Eckpunkte darstellen. Der Erste: Profilschärfung durch Auftragskonkretisierung. Der Funktionsauftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in thematisch inhaltlicher Hinsicht wird weiter spezifiziert. Bei der Unterschiedlichkeit der Angebote gilt es auch, solche Aspekte aufzugreifen, die über die Standardformate für das Massenpublikum hinausgehen und die gesamte Bandbreite der unterschiedlichen Perspektiven und Lebenswirklichkeiten im journalistischen Blick zu behalten und gleichzeitig das Ziel zu haben, ein Gesamtangebot für alle, das heißt sämtliche Milieus innerhalb der Gesellschaft, zu formulieren und auch dem Generationenabriss entgegenzuwirken, das heißt also, der sehr unterschiedlichen Nutzung in den Generationsgruppen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Auf Anregung Thüringens ist in die Begründung des Staatsvertrags ein Aspekt aufgenommen worden, das ist der Aspekt der Vermittlung von Medienkompetenz, über den wir hier, glaube ich, im Landtag schon Einigkeit gehabt haben, dass im Arbeiten an dieser Medienkompetenz eine große Notwendigkeit gesehen wird.
(Beifall Gruppe der FDP)
Zweitens, die Profilstärkung durch stärkere Gremienkontrolle. Ich will jetzt nicht alles wiederholen, was wir in den letzten Plenardebatten, die wir dazu ja schon gehabt haben, gesagt haben. In den entsprechenden Plenardebatten, auch in der Ausschussberatung vergangenen Freitag hier im Plenarsaal des AfEKM, ist auf den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag hingewiesen worden. Ich will deshalb nur ein paar Aspekte aufrufen: deutliche Erhöhung der Transparenz, dann der gesamtgesellschaftliche Dialog mit der Bevölkerung, das heißt, die Befugnisse der Gremien werden relevant erweitert, es werden gemeinsame Maßstäbe aufgestellt, über Richtlinien und Berichtspflichten wird ein deutlich höheres Maß an Transparenz gegeben sein und die Gremien sollen externe Hilfe durch Expertenkonsultationen in Anspruch nehmen können. Drittens, Profilschärfung durch programmliche Flexibilisierungsmöglichkeiten. ARD, ZDF, das Deutschlandradio bleiben weiterhin konkret und dauerhaft linear beauftragt. Ebenso bleiben auch die mit europäischen Partnern veranstalteten Gemeinschaftsprogramme der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, also 3sat, ARTE, und das ZDF aufgrund ihrer europäischen Integrationskraft sowie der jeweiligen Grundlagen weiter als lineare Fernsehprogramme beauftragt. Wir haben den Blick auf den KiKA geworfen, deshalb will ich hier ganz deutlich machen, ich will das auch nicht verhehlen, dass den Anstalten die Möglichkeit geboten wird, unter anderem die lineare Verbreitung des KiKA zu verändern. Deshalb ist es wichtig, hier vier Punkte deutlich zu machen. Für Thüringen war es wichtig, dem KiKA eine ganz klare Zukunftsperspektive zu geben. Ob das lineare Angebot allein noch dem Nutzerverhalten entspricht oder ob die Zugriffe auf die Mediathek eben belegen, dass die Zielgruppe des KiKA vorwiegend bzw. grundsätzlich auf die Angebote in der Mediathek zurückgreift, bleibt abzuwarten. Ich bin eher Teil derjenigen, die argumentieren, dass hier die Nutzergruppe tatsächlich eher eine an der Mediathek orientierte Nutzergruppe ist und dass dem auch entsprechend Rechnung zu tragen ist. Eine derartige Entscheidung steht aber nicht auf der Tagesordnung der Anstalten, ist zum jetzigen Zeitpunkt auch richtig. Es darf – und aus unserer Sicht wird – auch keine Unterschreitung des bisherigen Angebots erfolgen. Viertens, Profilschärfung durch neue Plattformstrategien. Darüber ist hier auch schon häufig geredet worden, also die Neuregelung mit einer Online-only-Regelung ohne Sendungsbezug als eigenständig audiovisuelle Inhalte für bis zu 30 Tage auf Abruf. Und schließlich sollen die Angebote des öffentlichrechtlichen Rundfunks künftig auf der ersten Auswahlebene der Mediathek nun über alle Tageszeiten hinweg in den Vollprogrammen wahrnehmbar sein. Fazit: Es sind wichtige Regelungen enthalten, die zunächst technisch klingen. Diese häufig auch sehr technischen Regelungen, die nicht so einfach zu übersetzen sind, enthalten aber doch drei wesentliche Punkte. Ich glaube, der Gremienstärkungspunkt ist der zentrale Aspekt dieses Medienänderungsstaatsvertrags. Die Frage der Senderorientierung gehört zu dem Auftrag und der entsprechenden Rahmensetzung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks dazu. Und in den Strukturfragen – das haben wir auch deutlich gemacht – sind wir in einer Diskussion. Die wird sich in den nächsten Staatsvertragsdebatten auch fortsetzen. Es ist ja der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag. Wir wissen, dass weitere Staatsverträge folgen werden. Deshalb wäre meine Bitte, auch die Empfehlung an dieses Hohe Haus, diesen Staatsvertrag danach zu betrachten, was der Inhalt dieses Staatsvertrags ist. Wir wissen, dass wir hier im Landtag unterschiedliche Perspektiven, Sichtweisen auf den öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben. Aber es wäre gut, aus meiner Sicht auch richtig, dass wir diesen Staatsvertrag als das sehen, was er ist, als eine schnelle Regelung, die auf die RBB-Aspekte reagiert und ihn gleichzeitig nicht mit jeder Grundsatzdiskussion zu überfrachten, die wir über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zu Recht führen, was aber nicht verhindert, dass wir diese Staatsvertragsänderungen auch brauchen und sie auch im Parlament beschlossen werden müssen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Meine sehr geehrten Damen und Herren, sehr geehrter Herr Präsident, der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ein unverzichtbarer Bestandteil unserer demokratischen Gesellschaft. Als Garant für Freiheit und Vielfalt hat er einen wichtigen öffentlichen Auftrag, unabhängig und faktenbasiert zu berichten. Er ist keiner Quote verpflichtet und steht keiner Partei nahe, sondern ist ein Angebot an Information, Unterhaltung, Kultur und Bildung für alle. Der öffentlich-rechtliche Rundfunk soll daher auch die Vielfalt unserer Gesellschaft widerspiegeln und durch seine Angebotsbreite die grundgesetzlich verbriefte Pressefreiheit schützen. In einer Zeit, in der Falschmeldungen und Diskreditierung von Demokratie und ihren Institutionen weltweit zunehmen, ist der öffentliche Rundfunk ein wertvolles Gut. Der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag beinhaltet eine Reform dieses öffentlich-rechtlichen Rundfunks, dazu hat der Minister gerade eingeführt. Das Ziel ist, den Auftrag des Rundfunks zu schärfen – auch das haben wir gerade gehört – und den Markenkern zu stärken. Unterhaltung bleibt dabei entsprechend des 5. Rundfunkurteils Teil des Auftrags, muss sich aber an dessen Profilen messen lassen. Die Flexibilisierung des Auftrags ermöglicht es den Rundfunkanstalten, sich an die veränderte Mediennutzung anzupassen, auch das ist gerade erwähnt worden. Um alle Generationen tatsächlich zu erreichen, wird der Telemedienauftrag fortgeschrieben und erweitert. So können Inhalte jetzt auch nur online eingestellt werden. Eine neue Wahrnehmbarkeitsregel verpflichtet die Rundfunkanstalten, ihr Angebot breit zu präsentieren. Hier werden die Mediatheken gleichberechtigt zum linearen Angebot etabliert, auch das ist ein wichtiger Punkt. Die Reformvorschläge sind aus unserer Sicht prinzipiell geeignet, den öffentlich-rechtlichen Rundfunk zukunftsfähig aufzustellen, gleichwohl gehen uns als Grüne die Maßnahmen an einigen Punkten nicht weit genug. Die Reform sieht unter anderem eine neue Aufgabe für Rundfunkräte vor. In Zukunft müssen sie Zielvorgaben für Programminhalte setzen und Entscheidungen treffen, welche Programme eingestellt und welche weitergeführt werden sollen. Die Rundfunkräte brauchen allerdings aus unserer Sicht hauptamtliche Unterstützung, um ihren Kontrollaufgaben gerecht werden zu können. Sie sollen daher über beispielsweise unabhängige Gremienbüros verfügen und verstärkt die Möglichkeit erhalten, fachliche Schulungen zu nutzen. Die Aufsichtsgremien sollten außerdem verstärkt ihre Möglichkeit in Anspruch nehmen können, externe wissenschaftliche Expertise einholen zu können. Wir bekennen uns da zur gesellschaftlichen Vielfalt in unserem Land und unterstützen weitere Initiativen und Reformprozesse zur stärkeren Abbildung breiterer Bevölkerungsgruppen und deren Einbindung in die Aufsichtsgremien. Die Exzellenz des Öffentlich-Rechtlichen hängt auch von den Leistungen seiner Mitarbeiter ab. Es ist notwendig, die Interessen der Beschäftigten zu stärken und ihre Teilhabe an den Entscheidungen der Sender zu verbessern, beispielsweise durch feste Sitze in Rundfunk- und Verwaltungsräten. Dies soll insbesondere die Interessenvertretung der freien Mitarbeiterinnen umfassen. Wir brauchen auch eine Organisationskultur, welche die Vorbeugung von Missbrauch und Fehlverhalten fördert. Wir erwarten, dass die Sender schnell strenge Compliance-Regeln einführen, die faire Vergabeverfahren und die angemessene Amtsausstattung ins Auge fassen. Diese Regeln müssen im laufenden Reformprozess des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks auch tatsächlich weiterentwickelt werden. Finanzentscheidungen müssen zukünftig wieder durch Gremien, statt von Einzelpersonen getroffen werden. Auch dazu gibt es ja bereits eine Diskussion. Unabhängigkeit, Sparsamkeit und Wirtschaftlichkeit sind dabei selbstverständliche Grundsätze und alle Sender sollten zukünftig unabhängige Compliance-Beauftragte haben, die mit angemessenen Ressourcen ausgestattet sind. Bei öffentlich-rechtlichen Senderanstalten, die einen Auftrag im Interesse des Gemeinwohls erfüllen, müssen auch in Führungsebenen angemessene Gehaltsstrukturen bestehen, die dem Sender entsprechen. Es muss für die Bürger klar nachvollziehbar sein, wie Beitragsmittel verwendet werden. Die Fragen der Transparenz und Compliance-Regeln werden in den bereits angekündigten Vierten Medienänderungsstaatsvertrag aufgenommen werden. Die Breite der Debatte darum ist, glaube ich, ein wichtiges Element für die anstehenden Reformen, die wir auch gerne kritisch-konstruktiv begleiten. Aus unserer Sicht ist der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag so auch zustimmungsfähig und wir bräuchten zumindest keine weitere Beratung zu diesem Medienänderungsstaatsvertrag im Ausschuss. Aber wir werden sehen, wie sich das dann hier entwickelt. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr verehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, der nächste Medienänderungsstaatsvertrag, mit dem wir uns hier beschäftigen, und ja, er geht in eine richtige Richtung. Es ist tatsächlich so, dass er sich damit beschäftigt, was wir auch schon an anderer Stelle ganz grob angesprochen haben, nämlich mit den Herausforderungen der Transformation im Bereich der Medien. Wir haben ja das Phänomen, dass Medienvielfalt heute nicht mehr bedeutet, wie viel Sendeanstalten gibt es, sondern wie viel Zugang zu Informationen habe ich. Und da ist eben die Digitalisierung ein echter Gamechanger. Gut, dass das auch der öffentlichrechtliche Rundfunk erkannt hat. Aber wie geht er damit um? Der Medienänderungsstaatsvertrag macht hier ein paar Vorschläge, die ich persönlich als ein Stück weit halbherzig verstehe. Warum? Wir haben einen hohen Reformdruck in der Struktur des öffentlichrechtlichen Rundfunks. Ich glaube, da sind wir uns alle einig. Und auch der Medienänderungsstaatsvertrag, der jetzt hier vorliegt, legt ja Zeugnis davon ab. Aber Digitalisierung bedeutet ja am Ende die Disruption, dass Inhalte 24/7 von allen Stellen der Welt, aus allen Ecken der Welt abgerufen werden können. Das stellt die Frage: Inwieweit brauchen wir eigentlich, wenn wir jetzt dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk erlauben, kostenintensiv in den digitalen Raum auszuwachsen, überhaupt noch lineare Programme? Wie viele Rundfunkanstalten brauchen wir noch? Und da spreche ich nicht von der alten Frage, die auch seit Jahrzehnten diskutiert wird: Hat die Sendeanstalt „Radio Bremen“ überhaupt noch eine Daseinsberechtigung oder legt man die nicht beispielsweise mit dem MDR zusammen? Was ist mit dem „Saarländischen Rundfunk“? Oder die Frage der großen Sendeanstalten, die gewachsen sind aus den 50er-Jahren, die dort auch richtig waren, um Medienvielfalt sicherzustellen, aber wie gehen wir um mit dem ZDF. Brauchen wir es noch als Teil des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder kann man das ZDF nicht privatisieren? Davon spreche ich nicht, sondern die Frage ist: Wie viel an Sendeinhalten soll eigentlich noch linear ausgestrahlt werden? Und heute wissen wir, dass jedes TV-Gerät, das gekauft wird – es sei denn, man kauft es auf dem Flohmarkt –, nichts anderes als ein riesiges Smartphone mit großem Bildschirm ist, nämlich ein sogenannter Smart-TV. Das heißt, schon technologisch ist der analoge Empfang überhaupt nicht mehr zeitgemäß, und zwar quer durch alle Bevölkerungs- und Altersgruppen. Nun ja, es gibt kaum noch Geräte, die eben nicht Smart-TVs sind. Und das erklärt im Übrigen auch – beim KiKA ganz besonders –, warum das Mediennutzungsverhalten vor allem ein digitales ist, weil man zugreift, weil man nicht mehr – gerade mit kleinen Kindern – darauf angewiesen sein möchte, wann welche Sendung läuft, sondern man sie ganz gezielt sich nach Interesse aussuchen kann. Und da erkennen wir, wenn wir mal in die USA schauen, dort die Plattformökonomien sehen, wie beispielsweise Netflix agiert. Auch die stellen eine digitale Plattform zur Verfügung, wo Inhalte unterschiedlicher Formate, unterschiedlicher Konzepte aufgespielt werden. Man kann sich ja vorstellen, dass zukünftig auch diese regionalen Produkte etc. dort digital ausgestaltet werden können. Was macht jetzt aber Politik? Ich weiß, dafür ist Thüringen vielleicht nicht ursächlich, aber die Kolleginnen und Kollegen, mit denen Sie da auf Bundesebene diskutieren. Die Frage ist: Was ist denn der Ausfluss dieser Erkenntnis, die niemand mehr bestreitet? Der Ausfluss ist: Nichts. Stattdessen definieren Sie dort, welche definitiv linear ausgestrahlt werden sollen, und ansonsten überlassen Sie es den Rundfunkanstalten, ob sie mal darüber nachdenken könnten, vielleicht etwas nicht nur linear auszustrahlen. Ich glaube, das ist zu wenig. Es ist zu wenig für die Herausforderungen, die wir auch in der aktuellen Debatte gesellschaftspolitisch haben. Davon abgesehen, noch ein Schritt, was viel zu wenig ist: Warum bündeln wir denn nicht endlich die zentralen Verwaltungsaufgaben aller Rundfunkanstalten deutschlandweit, was andere Konzerne machen, die sehr viel größer sind, die sehr viel weiter ausgreifen? Warum lernen wir nicht da, wo die Wirtschaft schon innovativ ist? Bundeseinheitlich transparente Gehaltsbänder für alle Festangestellten, das ist auch etwas, was wir schon länger vorgeschlagen haben. Und ich glaube, das sind die Schritte, die notwendig gewesen wären, damit sie eine gesellschaftliche Debatte zielführend aufgreifen, die schon über viele Jahrzehnte geht. Wir freuen uns auf die Ausschussberatung. Noch mal ein erstes Fazit von uns: Es sind die richtigen Themen gesetzt, aber noch viel zu zögerlich umgesetzt. Deswegen bleibt im Grunde unsere Kritik erhalten: Da muss sich Politik an die Spitze der Bewegung stellen und nicht erst auf den nächsten Skandal einer öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalt warten. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP; Abg. Dr. Bergner,
fraktionslos)
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Danke, Herr Präsident. Meine Damen und Herren, der Dritte Medienänderungsstaatsvertrag gibt uns die Möglichkeit, ein wenig mehr über Inhalte als über Skandale zu diskutieren. Und das müssen wir auch, denn der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist ebenso wichtig wie auch – ausdrücklich betont – reformbedürftig. Der einzige Wunsch, den ich in dem Zusammenhang hätte, ist, dass wir vielleicht nicht immer nach der Mittagspause Medienpolitik machen, denn da bekommen nur die Insider das alles mit.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Wir haben doch einen Bildungsauftrag!) Aber, es ist okay, es wird ja übertragen, also auch für die, die am Livestream oder an welchem Gerät auch immer sitzen. Natürlich sind die Medienstaatsverträge – und das ist in der Vergangenheit sicherlich auch öfters gesagt worden – in der Regel Minimallösungen: Schritt für Schritt werden damit nur kleine Änderungen umgesetzt, weil es eben über einen Staatsvertrag geregelt werden soll. Dennoch sind auch kleine Schritte und positive Entwicklungen notwendig, auch wenn es in unseren Augen noch viel umfangreichere und grundlegendere Reformbedarfe im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt. Als gemeinschaftsfinanzierter Rundfunk ist er zu gesellschaftlichem Nutzen verpflichtet. Gesellschaftlicher Nutzen kann aber nur dort entstehen, wo auch gesellschaftliche Nutzung stattfindet. In diesem Sinn ist zu begrüßen, dass die vorliegende Novelle vorsieht, dass die öffentlich-rechtlichen Sender künftig eigenständig entscheiden können, ob sie Spartenkanäle weiterhin als fortlaufende lineare Programme im TV anbieten oder ob sie Angebote mit Blick auf das Nutzungsverhalten verändern und damit stärker ins Netz abwandern. Da bin ich ein wenig anderer Auffassung als der Kollege Montag. Aber er hat das ja nicht verneint, sondern hat den Schritt für zu klein erachtet. Es ist ganz besonders wichtig, dass die Flexibilisierung denen überlassen wird, die diese Programme produzieren, denn sie sind es, die im Austausch mit den Nutzern stehen und am besten wissen, wie sie ihre Zielgruppen erreichen können. Sie sind auch die, die auf wechselnde Bedürfnisse reagieren können. Dazu gehört auch die Ermöglichung der erweiterten Nutzung der Onlineangebote durch Online-First oder Online-Only, Ausstrahlung oder Verlängerung der Verweildauer in den Mediatheken. Diese Novelle des Medienstaatsvertrags hilft in diesem Sinne dem öffentlich ‑ rechtlichen Rundfunk dabei, seine Angebote an die veränderte Mediennutzung und die Lebenswirklichkeit von Bürgerinnen und Bürgern, von Nutzerinnen und Nutzern anzupassen und flexibler auszugestalten und so auch künftig unter Bedingungen der modernen Massenkommunikation seinem verfassungsrechtlichen Funktionsauftrag mit dem Ziel der Vielfaltssicherung nachzukommen. Meine Damen und Herren, der Dritte Medienstaatsvertrag stärkt aber zugleich auch die – die Kollegin Henfling hat es gesagt – Beratungs- und Aufsichtsfunktionen der Kontrollgremien von ARD, ZDF und „Deutschlandradio“, was wir explizit begrüßen. Diesen Gremien obliegt es zukünftig, für die Angebote von ARD, ZDF und „Deutschlandradio“ Richtlinien zu inhaltlichen und formalen Qualitätsstandards sowie standardisierten Prozessen aufzustellen und Transparenz – ausdrücklich Transparenz – und Effizienz zu steigern. In diesem Zuge sollten wir auch und ganz deutlich über Regelungen zur fachlichen Qualifizierung, regelmäßigen Fortbildung, zu bestimmten Quoten, Sachverständigen oder anderen Maßnahmen für die Mitglieder dieser Gremien reden, um auch tatsächlich Leistungsfähigkeit der Gremien sicherzustellen. Meine Damen und Herren, keine dieser Maßnahmen hat eine größere Strukturveränderung im Blick und dennoch können sie Grundlage für strukturelle Änderungen und Synergien innerhalb der Häuser sein. Dennoch, damit der öffentlich-rechtliche Rundfunk auch in Zukunft seine Rolle zur Sicherung einer stabilen demokratischen Entwicklung in unserer Gesellschaft garantiert, sollte ihnen auch der Schritt in die digitale Gesellschaft ermöglicht werden. Zum Abschluss möchte ich ein Zitat von Christian Walter bringen. Er schrieb im Oktober in der TAZ zutreffend, ich zitiere: „Wenn es [den Öffentlich-Rechtlichen Rundfunk] nicht gäbe, müsste man ihn erfinden. [Aber] nur Verrückte würden ihn so erfinden, wie er heute in Deutschland ist.“ Jetzt liegt es an uns, dass er nicht so bleibt, wie er ist. In dem Sinne bin ich für eine Diskussion dankbar und sollte eine Ausschussüberweisung erfolgen, dann auch im Ausschuss. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer hier und am Livestream, heute reden wir über die vermeintlich epochalen Änderungen des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags, die Verflechtungen und Verfehlungen des öffentlich-rechtlichen Rundfunks wird dieses Papier nicht klären, dazu soll es ja den vierten oder fünften oder sechsten oder siebten Medienänderungsstaatsvertrag noch geben. Aktuell sehe ich fünf Problemfelder, die bereits einzeln betrachtet zu einer Ablehnung führen müssen. Erstens, die Konkretisierung des Auftrags zur Schärfung des Programmprofils: Allein über die Änderung in § 26 könnte man vortrefflich 30 Minuten referieren. Was hat den Gesetzgeber veranlasst, die Einhaltung der verfassungsgemäßen Ordnung neu und explizit aufzunehmen? Haben die Rundfunkanstalten bisher jenseits dieser verfassungsgemäßen Ordnung operiert? Warum verweist man ausdrücklich und im besonderen Maße auf die Einhaltung der journalistischen Standards? Welche Standards hat man denn bisher angelegt? Objektivität und Unparteilichkeit sind erfreulicherweise Teil der Norm geblieben, aber hier muss man natürlich fragen: Wie wurde das bisher umgesetzt? Wir alle kennen zum Beispiel die Besuchsstatistiken von konservativen Politikern in Talkshows im Verhältnis zu Grün-Links und nein, ich werde den Moderator von „hart aber fair“ jetzt nicht thematisieren, Herr Blechschmidt. Es lässt sich zu diesem Sachverhalt nur zusammenfassen: viele blumige Worte und wenig Konkretes. Die Formulierungen sind wachsweich und hatten auch bisher nur empfehlenden Charakter. Wer eine Schärfung des Auftrags gewünscht hat, wird erwartungsgemäß enttäuscht werden. Eine Trennung von Informationen und Meinungen wird eben nicht thematisiert. Unter dem Punkt „Auftrag“ werden ausschließlich Scheingefechte geführt. Es gibt aber tatsächlich einen Sachverhalt, wo eine Konkretisierung des Auftrags erfolgen soll. Diesen Punkt fasse ich kurz unter Problemfeld zwei zusammen. Neu aufgenommen wurde folgende Formulierung: „Unterhaltung, die einem öffentlich-rechtlichen Profil entspricht, ist Teil des Auftrags.“ Wer sich diese bedeutungsschwangere Formulierung noch mal vor Augen führt, ist geneigt auszurufen: Danke für nichts! Unterhaltung soll dem Text des Medienstaatsvertrags zufolge also ein öffentlich-rechtliches Profil haben. Es sei die Frage gestattet: Welches Profil denn sonst? Vom Umstand abgesehen, dass man allenfalls von einer merkwürdigen Definition von Unterhaltung sprechen kann, schließen die folgenden Sätze im zukünftigen Staatsvertrag nicht aus, dass Unterhaltung vorrangig in der konsumentenstarken Zeit von 18.00 bis 22.00 Uhr angesiedelt wird, während man den Bildungsauftrag dann in einem weitgehend irrelevanten Zeitfenster betrachtet.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie werden es kaum glauben, auch Unterhaltung kann bilden! Wie verrückt!) Jetzt bin ich dran, Sie können danach noch reden. Drittens, und hier sind wir beim wichtigsten Teil der Anpassung, der Verschiebung des Angebots der öffentlich-rechtlichen Medien in das Internet und speziell der Ausweitung des nicht linearen Angebots. Verstärken die öffentlich-rechtlichen Anbieter ihr Angebot im Internet, treffen Sie dort auf die private Konkurrenz, die allerdings nicht knapp 8,5 Milliarden aus der Zwangsfinanzierung erhält. Viele der privaten Anbieter haben ihr Augenmerk auf digitalen Service gelegt. Das betrifft sowohl journalistische als auch Streaming-Angebote oder Kombinationen von beiden. Für diese Marktteilnehmer ist die Aussage des ARD-Chefs Gniffke, Ziel sei es, der erfolgreichste Anbieter in Deutschland zu sein, eine existenzbedrohende Kampfansage. Hat der ARD-Vorsitzende doch ein nahezu unbegrenztes Budget, während zum Beispiel Zeitungsverlage an anderer Stelle mehr als verdoppelte Papierpreise zu kompensieren haben. Dass das Druckwerk in Thüringen zumachen musste, ist uns ja allen bekannt. An dieser Stelle gilt es einfach festzuhalten, dass eine Verlegung von Inhalten oder ganzen Sendern in das Internet nicht zwingend mit einer Kostenverringerung einhergeht. Bisher durfte in den Mediatheken nur gezeigt werden, was auch bei linearen Sendern über den Äther gegangen ist, und dieses Angebot war naturgemäß auf 24 Stunden Sendebetrieb beschränkt. Und nur aus diesen Beiträgen konnte die Mediathek gefüllt werden. Wird dieser Bezug aufgehoben, ist eine quantitative Limitierung nicht mehr gegeben. Viertens, die Qualitätsmessung: Diesem Punkt wird im Staatsvertrag durchaus eine gewisse Relevanz eingeräumt, nur über das Wie schweigt man sich aus. Über alle Fraktionen hinweg besteht mehr oder weniger Einigkeit, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk zu reformieren ist. Aber keiner der an der Ausfertigung dieses Werks Beteiligten hat es gewagt, sich nachdrücklich mit der Qualitätsmessung zu beschäftigen. Auch hier sei angemerkt, dass wir das Rad nicht neu erfinden müssen. Unsere Schweizer Nachbarn haben langjährige Erfahrungen mit gestaffelten Qualitätssicherungsprozessen und nein, diese Qualitätskontrollen sollen nicht zur Folge haben, dass jeder Redakteur und jede Gruppe ständig von außen kontrolliert wird. Vielmehr handelt es sich um einen kontinuierlichen Selbstreflexionsprozess innerhalb einer Gruppe, der nach außen zu dokumentieren ist, wobei man natürlich einschränken muss, dass durch den jahrzehntelangen einseitigen Personalauswahlprozess im Öffentlich-Rechtlichen die Sicht auf sich selbst Verzerrungen zeigen wird, die schwer mit der Realität und dem Auftrag in Einklang zu bringen sind. Der vorherige Punkt der Qualitätsmessung führt uns fünftens und letztens zur Frage, wer für die sogenannte Qualitätsmessung und -kontrolle zuständig ist. Sehr geehrte Kollegen, hinlänglich bekannt ist unsere begründete Kritik an der Besetzung der Verwaltungs- und Rundfunkräte. Das Urteil des Verfassungsgerichts hat man letztendlich dazu genutzt, die Aufsichtsgremien zu säubern, statt wie verlangt Staatsferne zu etablieren, hat man Regierungsnähe installiert. Nachdem man die Thüringer Opposition erfolgreich aus dem Rundfunkrat ausgeschlossen hat, stellt sich die Frage, wer erstens ein Interesse und zweitens die Fähigkeit hat, Schieflagen und Korruption auch tatsächlich aufzudecken. Führt bereits ein fehlendes Kriterium zu null Kontrolle, müssen wir konstatieren, dass es bei vielen Rundfunk- und Verwaltungsräten scheinbar an beidem mangelt – wie lassen sich sonst die jüngsten Skandale erklären. Zur Entlastung der Rundfunkräte sei aber auch bemerkt, dass diese grundsätzlich als Laiengremium angelegt sind. Es würde die Mitglieder schlichtweg überfordern, wenn sie zu den aktuellen Aufgaben noch die Qualitätssicherung kontrollieren sollten, zumal ihnen keine wesentlichen Mittel für die Einholung von Fremdexpertise zustehen. Meine Damen und Herren, Sie sehen, auch dieser Medienänderungsstaatsvertrag wird keines unserer Probleme in diesem Bereich lösen. Was mir bleibt, ist die Freude über Ihre Ausführungen, warum dieses Vertragswerk der große Wurf ist. Diese Rede hat jetzt Sendeschluss. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, mitnichten ist die Thüringer Opposition aus dem Rundfunkrat ausgeschlossen, es ist nur eine Oppositionspartei nicht zum Zug gekommen. Das ist ein Unterschied. Aber das nur als Einleitung. Das vergangene Jahr hat gezeigt – eigentlich die vergangenen Jahre –, dass der öffentlich-rechtliche Rundfunk mehr mit Skandalen und Affären als mit qualitativ herausragenden Medienangeboten von sich reden gemacht hat. Es ist zum einen die Selbstbedienungsmentalität verschiedener Sendeleitungen, die Abgehobenheit und Realitätsferne – oder Realitätsblindheit, wir wollen mal freundlich sein – mancher Sendeleitung. Es geht zum anderen auch darum, dass wir Vetternwirtschaft, Korruption usw. erlebt haben. Das hat uns alle, glaube ich, ziemlich schockiert. Das hat uns allen auch den Anhalt gegeben zu erkennen, dass es so nicht weitergehen kann. Aber nicht nur das ist klar, wir müssen auch der Verantwortung gegenüber dem Beitragszahler gerecht werden. Er kann, darf und muss von uns erwarten können, dass wir einen öffentlich-rechtlichen Rundfunk haben, der genau seinen Auftrag erfüllt, der mit den Beitragsgeldern vernünftig umgeht und der fest gegenüber Versuchungen von Einzelpersonen ist, die sich dann entsprechend bedienen können. Deswegen hat dieses Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag im Prinzip zum Ziel, dass wir eine deutliche, zwingend notwendige Stärkung der Sendergremien in ihren Aufsichts- und Beratungsfunktionen erleben, vor allem gegenüber der Intendanz, und damit eigentlich zu Vertretungsgremien der Beitragszahler werden, aber dass wir zum anderen auch eine stärkere Verpflichtung der Rundfunkanstalten zur Einhaltung journalistischer Standards sowie der Grundsätze der Objektivität erleben. Das ist eigentlich eine Selbstverständlichkeit. Wir müssen das trotzdem in einem Staatsvertrag festschreiben, weil die Vergangenheit gezeigt hat, dass offensichtlich auch Selbstverständlichkeiten geregelt werden müssen. In diesem Zusammenhang machen wir nichts anderes als unsere Arbeit und unsere Aufgabe, um sicherzustellen, dass der Rundfunk eine bessere Performance abliefert, als es bislang der Fall war. Als zweiten Punkt will ich herausgreifen, dass wir jetzt erleben werden, dass der Auftrag des öffentlich-rechtlichen Rundfunks, nämlich vor allem Information, Bildung und Kultur zu vermitteln, gegenüber der Unterhaltung deutlich gestärkt wird, nicht nur im Bereich des Vollprogramms, sondern auch der Mediatheken. Das schließt Unterhaltung nicht aus, aber es muss sich in das öffentlich-rechtliche Profil einfügen und dieses nicht dominieren. Das sind zwei wesentliche Änderungen, die dieser Staatsvertrag mit sich bringt. Ich bitte um Unterstützung. Wir selbst als SPDFraktion werden diese Unterstützung geben. Wir sind uns bewusst, dass diesem Änderungsstaatsvertrag weitere folgen werden müssen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, am 3. November 2022 haben die Regierungschefs der Länder den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag auf den Weg gebracht. In Kraft treten soll dieser am 1. Juli 2023, sodass uns doch noch ausreichend Zeit für eine intensive Beratung sowohl im Ausschuss als auch hier im Plenum bleibt. Die anderen Länder waren ja etwas schneller – Sachsen und Sachsen-Anhalt –, diesen Staatsvertrag ins Parlament einzubringen. Nichtsdestotrotz haben wir auch ausreichend Gelegenheit und die sollten wir auch im Ausschuss nutzen. Zum Inhalt des vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrags: Wesentliche Neuerungen – das haben viele Vorredner bereits erwähnt – sind zunächst, dass die öffentlich-rechtlichen Sender mehr Flexibilität eröffnet bekommen und die Möglichkeit einer Betätigung im Netz erweitert wurde. Bezüglich des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks legt dieser ferner fest, dass der Bereich der Unterhaltung weiterhin Bestandteil des Rundfunkauftrags bleiben soll. Darüber hinaus stärkt der Staatsvertrag auch die Kontrolle der Gremien in den Bereichen „Programmqualität“ und „Wirtschaftlichkeit“. Die Auswüchse, die wir hier unter anderem beim RBB erlebt haben, sind, denke ich, ein wesentlicher Grund, warum wir hier mit dem Änderungsstaatsvertrag nachschärfen. Aber wie die Vorredner bereits erwähnt haben, wird das wahrscheinlich nicht der letzte Änderungsstaatsvertrag bleiben. Also schauen wir, dass wir auch weiter gut auf dem Weg in der Überwachung öffentlicher Gelder vorankommen. Von besonderem Interesse dürfte die Neuerung sein, dass der Staatsvertrag erstmals einen kontinuierlichen Dialog mit der Bevölkerung über die Qualität und Fortentwicklung des Angebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festschreibt. Meine Damen und Herren, bezüglich der Flexibilisierung bei der Beauftragung des Fernsehangebots ist zu vermerken, dass künftig weniger lineare Fernsehkanäle durch den Staatsvertrag gesetzlich beauftragt werden sollen. Vorgeschrieben sind dann nur noch „Das Erste“, das „ZDF“, die dritten Programme der ARD sowie die Kulturkanäle „3sat“ und ARTE. Alle anderen Programme sollen zwar weiter als beauftragt gelten, neu ist jedoch, dass bei KiKA, „Phoenix“, ZDFneo, ZDFinfo, „Tagesschau24“, „One“ oder ARDalpha die jeweiligen Aufsichtsgremien künftig selbst über die Ausspielplattform entscheiden können, also diese auch nur noch nonlinear im Internet anbieten können. Hier sehen wir doch eine wesentliche Problemlage, denn es wurde vorhin schon aufgezeigt, dass es natürlich auf der einen Seite wünschenswert ist, dass man das Internetangebot und das digitale Angebot der Kanäle ausweitet. Auf der anderen Seite müssen aber die Menschen in den Bundesländern die Möglichkeiten haben, durch die ausgebaute Infrastruktur dieses digitale Angebot auch nutzen zu können, denn das ist leider auch in Thüringen noch nicht in allen Bereichen der Fall. Hier müssen wir ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass wir das Angebot eben nicht nur für die 80 oder 85 Prozent, die es nutzen können, vorhalten, sondern solange der flächendeckende Ausbau der digitalen Infrastruktur noch nicht vorangetrieben ist – und da haben wir durchaus unterschiedliche Standards in den einzelnen Landkreisen in unserem Bundesland –, auch den Menschen die Möglichkeit geben, das lineare Programm über die Sender zu empfangen und sich in einer Medienvielfalt informieren zu können und auch das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu nutzen. Meine Damen und Herren, nach unserer Auffassung gehen zahlreiche der neuen Regelungen des Vertrags in die richtige Richtung. Dennoch handelt es sich hierbei in vielen Sparten nur um Teillösungen. Wir werden weitere Verträge sehen, aber manche Aspekte wie die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks sind in dem aktuellen Vertrag völlig ausgeblendet und zudem bleibt es bei unserer Kritik, dass wir von den Anstalten selbst mehr Eigeninitiative und Reformwillen erwarten, die selbst nämlich angehalten sind, wirksame und ergebnisorientierte Ideen und Strukturoptimierungen und Fortschreibungen des Rundfunkauftrags zu entwickeln. Hier erwarten die Beitragszahler zu Recht, vor allem in der sie zunehmend belastenden Wirtschafts- und Energiekrise, auch vom öffentlichrechtlichen Rundfunk deutliche Anstrengungen und belastbare Ergebnisse im Sinne einer sparsamen Arbeitsweise und auch einer Kostenoptimierung der vorhandenen Strukturen und Rundfunkanstalten. Die CDU-Fraktion spricht sich ausdrücklich gegen die Umwandlung der Spartenkanäle „Phoenix“ und KiKA in reine nichtlineare Programme aus. Ich habe es gerade schon ausgeführt. Erst wenn die digitale Infrastruktur so weit in der Lage und ausgebaut ist, dass sie nutzbar ist, macht es auch Sinn, das vollständig dahin zu übersiedeln, und das haben wir in Thüringen leider noch nicht. Insofern würde es zu einer Verminderung des Medienstandorts Thüringen kommen, wenn wir hier vorschnell diese Dinge nämlich nicht zweigleisig, sondern nur noch eingleisig fortentwickeln würden. Die gesamten Regelungen des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags wollen wir gerne im Ausschuss noch einmal intensiv diskutieren. Die Zeit dazu haben wir und daher beantrage ich für meine Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, im vorliegenden Gesetz geht es um nicht weniger als die Grundlage für die schlussendliche Ratifizierung des Dritten Medienstaatsvertrags. Aber wie meine Vorredner schon gesagt haben, sind die Skandale, insbesondere beim RBB, Anlass, darüber noch mal genauer nachzudenken. Ja, Herr Hoff, Sie haben über viele Schlussfolgerungen geredet, die in der Diskussion sind, nur frage ich mich an der Stelle, wie verbindlich all diese Ideen sind und ob es richtig ist, auf einen neuen Staatsvertrag zu hoffen, der dann noch besser wird. Kostenkontrolle und öffentliche Transparenz der Ausgaben und der Ausgabenstruktur, die diese derartigen finanziellen Eskapaden künftig verhindern, sind dringend notwendig. Aber, ebenso wie die Medienvielfalt und die Informationsvielfalt des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in den letzten Jahren auch in das Kreuzfeuer der Kritik oder der Öffentlichkeit gerückt ist, bedarf es an der Stelle Korrekturen. Da ist es natürlich auch wichtig, die Rolle der freien Mitarbeiter noch mal genauer unter die Lupe zu nehmen. Auch möchte ich hier die Anregung einbringen, dass zum Beispiel die Finanzierung von Bürgerradios ein Teil des Staatsvertrags werden könnte. Denn gerade Bürgerradios tragen zur Meinungsvielfalt bei und sie sind extrem unterfinanziert. Ich denke, Bürgerradios brauchen keine zentralen Programmbeiräte, die ihre Sendungen zensieren. Dem Staatsvertrag in der jetzigen Fassung kann ich nicht zustimmen. Aber ich halte die Überweisung an den Fachausschuss für sehr wichtig, wo diese vielen Anregungen, die auch heute hier schon gekommen sind, noch mal diskutiert werden, und versucht werden kann, diese noch einzubringen. Denn es ist ganz wichtig, dass wir den öffentlichrechtlichen Rundfunk stärken und dass die Bürger dieses Landes hinter dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk stehen. Allerdings muss ein bürgerfinanzierter Rundfunk dem vielfältigen und gut recherchierten Journalismus entsprechen und darf nicht durch Weglassen von Informationen einen tendenziösen Charakter annehmen. Diese Nachbesserungen sind zwingend erforderlich. Aus diesem Grund würde ich der Überweisung an den Ausschuss zustimmen. Danke.
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: In dem Sie überhaupt nicht sitzen!)
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Vielen Dank, Frau Abgeordnete. Gibt es weitere Redewünsche? Das kann ich nicht feststellen. Da Ausschussüberweisung beantragt wurde, ich denke, an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien, stimmen wir jetzt darüber ab. Wer für die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien ist, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Fraktion der CDU, die Parlamentarische Gruppe der FDP, die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer ist gegen diese Überweisung? Das kann ich nicht feststellen. Wer enthält sich? Das sind die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und der AfD. Damit ist die Ausschussüberweisung beschlossen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 10 in seinen Teilen Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/3731 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/6812 Antrag (Alternativantrag) der Fraktion der CDU - Drucksache 7/4090 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/6801 Das Wort erhält Frau Abgeordnete Baum aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung zu beiden Tagesordnungspunkten.
b) Lernlücken schließen – Bildungschancen wahren – Aus der Corona-Krise lernen – Schule der Zukunft jetzt auf den Weg bringen
Vielen Dank, Herr Präsident. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir beraten heute in zweiter Lesung über die Beschlussfassung zum Antrag „Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen“ in der Drucksache 7/3731 der Koalitionsfraktionen und den Alternativantrag „Lernlücken schließen – Bildungschancen wahren – Aus der Corona-Krise lernen – Schule der Zukunft jetzt auf den Weg bringen“ der CDU-Fraktion in Drucksache 7/4090 und den Alternativantrag der Gruppe der FDP „Selbstverantwortung der Schulen respektieren und fördern – Erfahrungen aus der Corona-Pandemie für Modernisierung des Schulwesens nutzen“ in Drucksache 7/4194. Ich habe die Titel alle vorgelesen, weil man dann eigentlich schon weiß, worum es geht. Alle drei Anträge hat dieses Hohe Haus in seiner 64. Sitzung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen und Gegenstand der Anträge war die Aufarbeitung der Folgen der Coronapandemie an den Schulen und die daraus zu ziehenden Schlüsse für das Thüringer Bildungswesen. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat die Anträge in seiner 41. Sitzung am 3. Dezember 2021, in seiner 43. Sitzung am 21. Januar 2022, in seiner 46. Sitzung am 8. April 2022, in seiner 48. Sitzung am 1. Juli 2022 und in seiner 51. Sitzung am 2. Dezember des gleichen Jahres beraten sowie ein schriftliches Anhörungsverfahren durchgeführt. Im Rahmen des Anhörungsverfahrens sind insgesamt 21 schriftliche Zuschriften eingegangen und an dieser Stelle möchte ich mich noch mal im Namen des Ausschusses – nehme ich jetzt einfach mal an – für diese Zuschriften bedanken, die waren sehr wertvoll.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN) Das Anhörungsverfahren wurde dann auch in der 51. Sitzung des Ausschusses am 02.12.2022 ausgewertet. Die CDU-Fraktion hat ihren Antrag am 13.10.2022 mit der Vorlage 7/4336 geändert. Am 30.11. wurde mit der Vorlage 7/4544 auch der Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen durch einen Änderungsantrag derselben unter Mitwirkung der Parlamentarischen Gruppe der FDP geändert. In seiner 51. Sitzung am 02.12. beschloss der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport die Empfehlung zur Annahme des Antrags in der Drucksache 7/3731 in der durch die Vorlage 7/4544 geänderten Fassung. In der gleichen Sitzung beschloss der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport die Empfehlung zur Ablehnung des Alternativantrags der CDU in der Drucksache 7/4090. Und der Alternativantrag der Parlamentarischen Gruppe in Drucksache 7/4194 wurde dann aufgrund der gemeinsamen Beschlussempfehlung in derselben Sitzung zurückgezogen. Ich bitte um die Annahme der Empfehlung des Ausschusses und danke Ihnen herzlich für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Lernlücken schließen – Bildungschancen wahren – Aus der Corona-Krise lernen – Schule der Zukunft jetzt auf den Weg bringen
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Coronapandemie, die eine gesamtgesellschaftliche Ausnahmesituation für unser tägliches Leben dargestellt hat, hat auch in unserem Bildungsbereich bis in jede einzelne Schulklasse, jede einzelne Kindergartengruppe hinein merkliche Spuren hinterlassen. Die Aufarbeitung der Ereignisse ist jetzt nicht Gegenstand der Anträge, sondern hier geht es um das Unterstützungssystem. Neben den bereits jetzt nachweislich existierenden Lernlücken und Lernrückständen wird auch immer deutlicher, dass bei vielen Kindern auch erhebliche Kompetenz- und Konzentrationsschwächen bei der Bewältigung des Schulalltags aufgetreten sind und nach wie vor existieren. Wir als CDU-Fraktion haben uns bereits im Mai 2021, also vor gut zwei Jahren, dazu mit einem 20-Punkte-Programm und konkreten bildungsfördernden Maßnahmen auseinandergesetzt, wie diese Mammutaufgabe dann auch tatsächlich bewältigt werden kann. Zum damaligen Zeitpunkt hat das Bildungsministerium weder ein Konzept noch schlüssige oder praktikable Lösungsvorschläge vorgelegt. Der Fokus der Landesregierung lag schwerpunktmäßig in außerschulischen Ferienkursen und rasch geschriebenen Handreichungen, statt beispielsweise frühzeitig flächendeckend die tatsächlichen Lernstände zu erfassen. In der Praxis waren daher die Lehrkräfte an den Schulen mit den Problemen zunächst vielfach auf sich allein gestellt. Noch heute hört man von Eltern, hört man von Schülern und Lehrern die Hilferufe. Allein ein Blick auf die Internetseite, die sogenannte Matching-Plattform, zeigt, dass die Gesuche und Angebote völlig auseinanderklaffen – bei Weitem mehr Hilferufe aus den Schulen als zielgerichtete Angebote für alle Landesteile. Auch hier zeigt sich wieder, Sie lassen gerade die Schulen im ländlichen Raum im Stich und setzen allein auf die Träger in den großen Städten. Dieses Bild von Thüringen ist fatal, es ist ungerecht und es ist auch unsozial. Mit ihren Anträgen zum Thema „Aufholen nach Corona“ haben die Landtagsfraktionen von Rot-RotGrün, der CDU und die Gruppe der FDP mal wieder die Arbeit der Landesregierung und des zuständigen Bildungsministers übernommen. Die beiden inhaltlich ausführlichen Anträge – das zeigt die umfassende Anhörung im Bildungsausschuss – waren aber schwer auf einen Nenner zu bringen, denn dafür liegen die Qualität der beiden Anträge und der Anspruch schlicht zu weit auseinander. Während im rot-rot-grünen Antrag zwar einige Notwendigkeiten richtig erkannt wurden, blieben die Ableitungen dazu allerdings viel zu allgemein und unkonkret. Zudem waren aus Sicht der CDU-Fraktion von Rot-Rot-Grün teilweise völlig falsche Schwerpunktsetzungen ins Auge gefasst worden. Inwieweit beispielsweise die Verstärkung von Suchtpräventionsmaßnahmen hilft, um zielgerichtet Lernrückstände bei Schülerinnen und Schülern abzubauen, hat sich uns nicht erschlossen. Zweifelsohne ist es ein wirklich essenzieller bildungspolitischer Baustein, der begangen werden muss, aber eben nicht in diesem Zusammenhang. Auch die Schaffung – Zitat aus dem Antrag von Rot-Rot-Grün – „zusätzlicher Ressourcen“ für Lernangebote bleibt eher vage. Die Digitalisierung in Kitas soll – Zitat – „durch geeignete Maßnahmen“ unterstützt werden. Wie das geschehen soll, was die geeigneten Maßnahmen sind, bleibt auch im Antrag offen. Auch die Fortschreibung der Abmilderungsverordnung für das Schuljahr 2023 – wurde bereits im Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport vollzogen – ist zwar ein Baustein, löst aber keineswegs die Grundprobleme an unseren Schulen und unterstützt auch nicht die Kinder und Jugendlichen. Viele wichtige Punkte bleiben einfach unbeachtet. Ganz im Stile dieser Minderheitsregierung wird ein Antrag mit viel Prosa nicht dadurch besser, dass ein paar Gedanken der FDP zur Digitalisierung aufgenommen werden. Um für unsere Schülerinnen und Schüler in der Praxis tatsächlich spürbare Verbesserungen zu entfalten, ist Ihr Antrag viel zu unkonkret formuliert.
(Beifall CDU)
Die Schulleitungen, die Eltern, die Lehrer, aber auch und vor allem die Schülerinnen und Schüler haben die Ankündigungen und die unverbindlichen Ansagen schlicht satt. Unsere Schulen hätten spätestens mit Beginn dieses Schuljahres maximale Beinfreiheit bei der Gestaltung ihrer schulischen Lehr- und Lernangebote benötigt, insbesondere bei der Schwerpunktsetzung von Lehrplanthemen und insbesondere auch bei der Schwerpunktsetzung in der Stundentafel. Nichts ist passiert, ebenso wie versäumt wurde, die Vergleiche zu den Jahren vor Corona tatsächlich ehrlich und mit Instrumenten zuzulassen und die Lernstände zu erheben. Ich bin etwas enttäuscht, auch von Frau Rothe-Beinlich, vielleicht sagt sie noch etwas. Sie waren ja diejenige, die im Ausschuss immer am lautesten gefordert hat, wir müssen mal die Lernrückstände und die Lernstände erfassen, bevor wir Maßnahmen ableiten. Aber da war wahrscheinlich auch nur die Ankündigung da.
(Beifall CDU)
Dass sich nun gerade die FDP daranmacht, mit diesem Antrag der Ramelow-Regierung deren massives Versagen in der Coronapolitik im Bildungsbereich zu kaschieren, ist ein Treppenwitz der Geschichte. Gerade die Gruppe der FDP, die in der Coronapandemie so ziemlich jeden Schritt der Landesregierung und der Bundesregierung kritisiert hat, macht nun voreilige Zugeständnisse an linke Bildungspolitik, die selbst in der Anhörung als zu wenig zielgerichtet und nicht umsetzbar bewertet wurde. Eines wissen leider alle Akteure mit dem heutigen Tag: Auf Unterstützung und auf Hilfe bei der Bewältigung der Coronafolgen braucht man mit diesem linksliberalen Antrag jedenfalls nicht zu hoffen. Der Murks geht weiter, leider nun auch mit Unterstützung der FDP, und die Schulen werden weiter mit ihren wirklichen Problemen alleingelassen. Meine Damen und Herren, zentrale Aufgabe für unsere Lehrkräfte, Eltern und Schulen ist es – und das möchte ich nochmals hervorheben –, die entstandenen Lerndefizite bei Schülern in unterschiedlichster Ausprägung zielgerichtet und umfassend abzumildern. Oberste Prämisse bleibt es, für alle Menschen die gleichen Bildungschancen sicherzustellen und allen die gleichen Möglichkeiten zu geben, sich erfolgreich auf das Berufsleben vorbereiten zu können. Dies kann nur gelingen – und dafür stehen wir als CDU-Fraktion ein –, wenn schwerpunktmäßig innerhalb der Schul- und Bildungslandschaft unter anderem eine fortlaufende Anpassung der Lernzeiten und Lerninhalte in Form einer flexiblen Handhabung der Evaluierung und Anpassung der Lehrpläne sowie durch den Einsatz von individuellen Unterrichtsmethoden endlich in Angriff genommen wird. Zweitens braucht es eine Stärkung der Eigenverantwortlichkeit der Schulen sowie der Lehrkräfte bei der inhaltlichen Ausgestaltung der Lehr- und Lernplanung sowie des Personaleinsatzes. Wir brauchen drittens den Aufbau und die Stärkung von Unterstützungsnetzwerken mit Universitäten, mit Volkshochschulen, mit Quereinsteigern, mit mobil einsetzbaren Teams an jeder Schule. Wir brauchen viertens die Intensivierung der Netzwerke – und das ist ganz wichtig – zwischen Elternhaus und Schule sowie der Beratungs- und Unterstützungsangebote. Die Verbesserung der Kommunikationswege muss weiter vorangetrieben werden. Und ja, auch die zielgerichteten Maßnahmen zur Digitalisierung an den Schulen müssen endlich angegangen werden. Vor anderthalb Jahren haben wir hier im Landtag bereits gemeinsam einen großen Antrag zum Thema „Digitalisierung“ verabschiedet. Noch immer ist Thüringen Schlusslicht bei der Digitalisierung der Schulen in Deutschland.
(Beifall CDU)
Für unsere konkreten Vorschläge, die vor allem zum Ziel haben, keine zusätzlichen Belastungen für die Lehrer aufzubauen, haben wir in der Anhörung von der Bildungsfamilie große Zustimmung erhalten. Wir werben deshalb trotz negativer Beschlussempfehlung zu unserem Antrag heute hier nochmals um eine breite Zustimmung für unseren Antrag, der fachlich fundiert ist, der die Realität in unseren Schulen zur Kenntnis nimmt, der Freiräume schafft, den Schulen keine zusätzlichen Belastungen aufbürdet und vor allem das weitere Leben unserer jungen Generation in den Mittelpunkt stellt. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Zuschauer, ich möchte meine Rede mit einem großen Dank schließen – mit einem Dank an die Schulleitungen, an die Kollegen, die trotz mangelnder Unterstützung des Ministers und der damaligen Staatssekretärin mit großem Zuspruch die Wege gegangen sind, eigene Wege gegangen sind. Dafür möchte ich danken, dass Sie im Interesse der Schüler durchaus auch kreativ waren und manche Regelungen, die vielleicht sehr praxisuntauglich waren, auch einfach liegen lassen haben. Dank allen Pädagogen, Dank allen Erziehern, allen externen Trägern, Sportvereinen, Studenten und Schülern, die sich bemüht haben zu unterstützen. Manches konnte so abgefangen werden, wenngleich viele Probleme sich erst in den kommenden Jahren zeigen werden. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
b) Lernlücken schließen – Bildungschancen wahren – Aus der Corona-Krise lernen – Schule der Zukunft jetzt auf den Weg bringen
Sehr geehrter Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Kollege Tischner, was ich in meinem mittlerweile nun nicht ganz kurzen Leben gelernt habe, ist, dass man mit einer geballten Faust in der Tasche niemandem entgegenkommen kann. Genau das haben Sie hier und leider auch im Ausschuss gemacht. Denn all das, was Sie hier vorgetragen haben, hätten wir gern mit Ihnen im Ausschuss diskutiert. Allein Sie waren weder in der Lage noch willens, es dort zu vollziehen. Das, was Sie immer angekündigt haben, dass die CDU-Fraktion die Ausschüsse nutzen wird und das Plenum nutzen wird, hat genau nicht stattgefunden. Sie sind wie ein – ich sage es jetzt mal bewusst – bockiges Kind,
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein
Quatsch!) wie ein bockiges Kind: Ich rede nicht mehr mit euch, das, was ihr hier macht, das passt mir alles nicht! Und wohin das führen sollte, das haben wir gerade eben erlebt. Wenn man – und das kann ja jede und jeder, der …
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist
wirklich Murks! Die Redebereitschaft muss es auf beiden Seiten geben, das ist keine Einbahnstraße!) Sie waren doch gerade eben dran. Jetzt kommen Sie wieder runter. Das kann jede und jeder nachvollziehen, der die Anträge mal nebeneinanderlegt, also alle drei Anträge nebeneinanderlegt. Die hatten alle einen Schwerpunkt, das stimmt ja. Aber das, was Sie hier machen, die Schwerpunkte der anderen in Bausch und Bogen zu reden oder geschweige denn --- Und das ist ja Grundlage der Arbeit in den Schulen, das, was aus dem Ministerium an fachlichen, dienstlichen Anweisungen kommt – und dabei dürfen wir nicht vergessen, dass all das, was dort in den Schulen umgesetzt worden ist, nicht nur auf Anweisungsebene, sondern auch aufgrund der pädagogischen Kompetenz der Kolleginnen und Kollegen stattfindet. Sie ist sehr unterschiedlich, die Förderung von Kindern – oder war sehr unterschiedlich, das wissen wir heute. Und ich sage das auch bewusst: Es ist noch nicht zu Ende. Corona ist noch nicht zu Ende. Das wird mindestens eine Schülergeneration dauern, da ist sich mittlerweile die Forschung auch einig. Egal was wir hier beschließen, umsetzen werden es die Kolleginnen und Kollegen, die Pädagoginnen in den Schulen. Die Forschung ist sich einig, dass Kinder, die in der Grundschulzeit drei, vier Monate verloren haben, das bis zum Abschluss mitschleppen. Um es mal deutlich zu sagen: Ein Kind, das in der 3., 4. Klasse drei, vier Monate verloren hat, das hat in der 10. Klasse in etwa einen Lernrückstand vergleichbar zu anderen Kindern in anderen Schulen von einem Jahr. Ja, da braucht es die entsprechenden Ansätze in den Schulen. Ja, da steht viel drin in den verschiedenen Anträgen. Und ja, leider waren Sie nicht bereit und in der Lage, diese mit uns zu diskutieren. Wir als Koalitionsfraktionen haben bereits im Frühjahr 2021, also in einem sehr frühen Stadium, einen Antrag eingebracht: „Das Thüringer Bildungswesen stärken – Schlussfolgerungen der Corona-Monate umsetzen“. Und da war noch nicht abzusehen, welche Folgen die Pandemie im Bereich der frühkindlichen und schulischen Bildung eigentlich hat und wann diese Pandemie tatsächlich endet. Heute ist klar, die Pandemie – und das haben wir ja auch schon oft besprochen –, wirkte und wirkt wie ein Brennglas auf die vorhandenen Probleme im Bildungsbereich, hat diese verstärkt und für alle Akteurinnen und Akteure sichtbar gemacht. Andererseits betreffen die Auswirkungen die jetzt in den Schulen befindliche Schülergeneration, wie schon gesagt, ihren gesamten Bildungsweg, wenn nicht gar Lebensweg. Die Frage, ob die Schülerinnen und Schüler gestärkt oder nachhaltig geschwächt aus dieser Pandemie mit ihren Auswirkungen hervorgehen, ob die sozialen Kosten dieser Krise diese Generation tatsächlich prägen, ob es gelingt, Schulen und die darin tätigen Pädagoginnen zukunftsfähig und krisenfest aufzustellen, das muss die Politik von heute vor allen Dingen angehen. Diese Frage ist deswegen Anliegen dieser hier heute vorliegenden Beschlussvorlage des Bildungsausschusses. Und diese Frage liegt auch – und ich will das betonen – allen Überlegungen und Planungen der Beschlussvorlage des hier im Plenum auch schon diskutierten Schulgesetzes von RotRot-Grün zugrunde, das wir derzeit im Bildungsausschuss anhören. Lassen Sie mich gleich feststellen: Es wird und ist eine Daueraufgabe, die wir da vor uns haben: die individuelle Förderung, die gleichmäßige Förderung aller Kinder. Die Politik handelte in der Coronakrise auf allen Ebenen, ohne – und das haben wir auch schon oft genug festgestellt – vorgefertigte Konzepte. Wo hätten sie denn auch herkommen sollen? Im Nachhinein stellen heute Politiker und Politikerinnen aus allen demokratischen Parteien – von der Bundesbildungsministerin, Frau Stark-Watzinger von der FDP, über Bundesgesundheitsminister Lauterbach von der SPD, Ministerpräsident Bodo Ramelow und bis zur CDU-Bildungsministerin aus Schleswig-Holstein, Karin Prien – fest, dass die flächendeckende Schulschließung aus heutiger Sicht ein Fehler war
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Haben wir Ih-
nen doch gleich gesagt!) – ja, Sie haben vieles gesagt –, weil die psychosozialen Folgen und die Lernrückstände gerade bei sozial benachteiligten Schülern dem beabsichtigten Effekt des Gesundheitsschutzes überwiegen. Besonders bitter ist, dass die Gesellschaft und Wirtschaft in der Pandemie von den Kindern und Jugendlichen sehr laut Solidarität einforderte, aber diese heute nicht ausreichend zurückgibt. 2 Milliarden Euro vom Bund befristet auf wenige Jahre als Sonderprogramm sind kein Ausgleich für viele verlorene Monate in der Bildungsbiografie und der persönlichen Entwicklung von Kindern und Jugendlichen. Nach wie vor sind die Schranken des Kooperationsverbots nicht eingerissen, um endlich gleiche Bildungschancen für alle als gesamtgesellschaftliche Aufgabe wahrzunehmen. Wovon müssen wir in der politischen Steuerung ausgehen? Die Ständige Wissenschaftliche Kommission der KMK hat unter dem Titel „Pandemiebedingte Lernrückstände aufholen – Unterstützungsmaßnahmen fokussieren, verknüpfen und evaluieren“ – jetzt mal als Kontrast auch zu drei hier im Haus erarbeiteten Anträgen – eine, wie ich finde, nach wie vor aktuelle und aussagekräftige Zusammenfassung von Studienergebnissen mit Empfehlungen vorgelegt. Darin ist festgehalten, dass die Voraussetzungen zum digitalen Lernen mit Beginn der Pandemie flächendeckend – flächendeckend in ganz Deutschland – unzureichend gegeben waren, sich aber seitdem verbessert haben. Dies entspricht auch den Ergebnissen unserer Anhörung. Weiterhin wird festgestellt, dass die Schülerinnen und Schüler aus bildungsfernen Elternhäusern und solche mit Migrationshintergrund bei ohnehin bestehenden Bildungsdefiziten durch die Schulschließungen sowie die methodisch didaktischen sowie technischen Defizite beim Distanzlernen in der Lern- und Kompetenzentwicklung besonders stark betroffen waren. Auch legen die Befunde nahe, dass in der Grundschulzeit, wie schon ausgeführt, entstandene Lernrückstände nicht gänzlich aufgeholt werden können. Hinzu kommen vielfach psychosoziale und psychologische Probleme, die sich aus fehlenden Sozialkontakten und Alltagsroutinen erklären. Dies alles spricht gegen kurzfristige Maßnahmen und für in der Bildungsbiografie vieler Schülerinnen kontinuierlich notwendige zusätzliche Unterstützungen. Und, Herr Tischner, da sind wir doch gar nicht auseinander, deswegen verstehe ich auch immer nicht, warum Sie das hier so zuspitzen. Empfohlen wird von der Ständigen Wissenschaftlichen Kommission der KMK unter anderem die Konzentration auf besonders betroffene Gruppen, die Förderung von Übergängen und Abschlüssen – wir erinnern uns alle, genau das ist in Thüringen auch passiert: sowohl die besonders betroffenen Gruppen als auch die Förderung von Übergängen und Abschlüssen –, die Konzentration auf Basiskompetenzen sowie statt Aufholen des Lernplans die Qualifizierung und der Einsatz von zusätzlichem Personal und das Monitoring und die Evaluation der Maßnahmen. Ich kann hier auch mal empfehlen, es ist jetzt eine neue Ausgabe der Fachzeitschrift „PÄDAGOGIK“ für Februar 2023 mit diesem Schwerpunkt herausgekommen. Und ich kann auch zum Weiterlesen von Marcel Helbig und anderen „Aufholen nach Corona? Maßnahmen der Länder im Kontext des Aktionsprogramms von Bund und Ländern“ von 2022 empfehlen. Die Wichtigkeit des Themas lässt sich auch daran ablesen, dass der Landtag bereits im Sommer 2021 drei umfangreiche Anträge hier vorgelegt hat und sich damit beschäftigt hat. Auf der Grundlage der drei dem Bildungsausschuss vorgelegten Anträge wurde eine umfangreiche Anhörung durchgeführt, wie Kollegin Baum dankenswerterweise schon richtig zusammengefasst hat. Die Schwerpunkte der Hinweise in der Anhörung lagen auf den ungenügenden Voraussetzungen und Vorbereitungen der Digitalisierung sowohl technisch als auch, was das Konzept der Lehrkräfte zur Umsetzung digitaler Konzepte sowie die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern betrifft, auf den Forderungen nach Multiprofessionalität an den Schulen, auf der Entlastung von Lehrkräften und auf Reformen im Bereich der Lehrerbildung. Was ich aus der Anhörung nicht herausgelesen habe, ist, dass dem Bildungsministerium oder ganz und gar Minister Holter zum Beispiel Kritik entgegengebracht worden ist, was die Ausgestaltung der KiJuSSp-VO anbetrifft, mit der wir uns hier diverse Male in den Doppelausschüssen beschäftigt haben, die Abmilderungsverordnung oder die Ausstattung der Schulen mit Schnelltests, die ja auch notwendig waren. Sehr wohl ist immer wieder kritisiert worden, was zum Beispiel die Ausstattung der Digitalität an den Schulen durch die Schulträger anbetrifft. Der Ihnen in der Beschlussempfehlung durch den Bildungsausschuss vorliegende Antrag der Koalitionsfraktionen hat viele der von den Anzuhörenden vorgebrachten Hinweise aufgegriffen sowie die aus der Wissenschaft heute bekannten Erkenntnisse aufgenommen. Bei der Änderung des Ihnen nun vorliegenden Antrags zu diesem wichtigen Thema haben sich vier Fraktionen eingebracht. Wir waren als Koalitionsfraktionen, wie schon gesagt, immer bereit, vorurteilsfrei über unsere drei Anträge zu beraten und das Beste für die Schulen gemeinsam zu erreichen. An dieser Stelle möchte ich betonen, dass den Koalitionsfraktionen bei der Abfassung des im Landtag liegenden Schulgesetzentwurfs vor allem auch die Schlussfolgerungen aus der Pandemie am Herzen lagen. Denn wie ich eingangs sagte, die Pandemie wirkte wie ein Brennglas auf die Defizite im Bildungssystem. Wir haben in unserem Schulgesetzentwurf die erforderliche Digitalisierung der Schulen ebenso in den Mittelpunkt gestellt wie – was ich eben schon gesagt habe – Multiprofessionalität durch pädagogische Assistenz und die bedarfsgerechte Ausstattung der Schulsozialarbeit. Dazu finde ich im Übrigen bei Ihnen gar nichts, Herr Tischner, das ist ein echtes Armutszeugnis.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Doch! Ha-
ben Sie es überlesen?) Nein, in Ihrem Schulgesetzentwurf ist gar nichts. Nur im Gesetz ist das Wahre. Dementsprechend haben wir nicht nur die Schlussfolgerungen aus der Pandemie gezogen, sondern bieten den gesetzlichen Rahmen für ein Bildungssystem mit Zukunft. Ich bitte also um die Zustimmung zu dem vom Bildungsausschuss unterstützten Antrag. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Lernlücken schließen – Bildungschancen wahren – Aus der Corona-Krise lernen – Schule der Zukunft jetzt auf den Weg bringen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Die letzten Jahre verlangten allen Beteiligten im Bildungssystem große Leistungen ab. Den Lehrern, welche neue pädagogische Konzepte ausprobieren mussten und ihre Schüler teilweise monatelang auf Distanz unterrichten mussten und vor allem auch den Schülern, welche teilweise über Monate allein vor dem Rechner hockten, kaum sozialen Austausch hatten, sich kaum bewegen konnten, denn Sport war verboten, Vereine waren geschlossen und sogar der Weg zur Schule entfiel. Wir bekommen nun die Quittung für die verfehlte Coronamaßnahmenpolitik der letzten Jahre, die alle anderen Parteien hier zu verantworten haben, weil sie sie mitgetragen haben, sei es im Bund die CDU oder hier auf Landesebene Rot-Rot-Grün.
(Beifall AfD)
Die massiven Bildungsrückstände unserer Schüler oder die entstandenen psychischen und physischen Folgeschäden sind die Folgen der monatelangen Schulschließungen, die alle anderen Parteien hier außer uns als alternativlos ansahen. Und die hier vorliegenden Anträge sollen nun die Probleme lösen, die durch diese falsche Prioritätensetzung der letzten Jahre überhaupt erst entstanden sind. Die Auswirkungen Ihrer verfehlten Coronapolitik zeigen sich nicht zuletzt auch in dem im Oktober veröffentlichten IQB-Bildungstrend und die Ergebnisse darin sind vernichtend. So verfehlen 19,5 Prozent der Thüringer Grundschulkinder die Mindeststandards im Bereich „Lesen“ und das ist der Höchstwert im Ländervergleich. In den anderen untersuchten Kompetenzbereichen sieht es auch nicht viel besser aus, bei Mathematik verfehlen 18,7 Prozent der Grundschüler den Mindeststandard, im Bereich „Zuhören“ sind es 16,2 Prozent und im Bereich „Orthografie“ sind es sogar 31 Prozent der Thüringer Grundschüler, die den Mindeststandard nicht erreichen. Und zu beachten ist auch, dass die Tests für den IQB-Bildungsbericht im Zeitraum zwischen April und August 2021 stattfanden, das heißt also, noch mitten im Bereich der katastrophalen Coronamaßnahmen. Es ist also zu befürchten, dass die Ergebnisse nun noch schlechter werden. Aber kommen wir nun zu den konkreten Anträgen, fangen wir einfach mit dem von Rot-Rot-Grün an. Der Antrag ist ein buntes Sammelsurium, aber oftmals nicht wirklich konkret, und vieles wird gefordert, was ohnehin schon umgesetzt wird bzw. umgesetzt wurde. Erster Punkt der Forderung ist gleich wieder die Digitalisierung und man könnte meinen, die Digitalisierung ist die neue Wunderwaffe in der Bildungspolitik, mit der sich schon alle anderen Probleme irgendwie lösen ließen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Nur noch in Stein meißeln!) Mit der Digitalisierung geht jetzt natürlich auch das Thema „Distanzunterricht“ einher, mit dem man ja den Lehrermangel so schön kaschieren möchte. Und dass es in diese Richtung gehen soll, wird auch deutlich, da auf einen Antrag verwiesen wird, der 2021 beschlossen wurde, mit dem Titel „Digitalisierung des Thüringer Schulwesens weiter voranbringen“ und darin ja explizit gefordert wurde, rechtliche Rahmenbedingungen zu schaffen, um den Distanzunterricht weiter auszudehnen. Wenn uns die letzten Jahre mit den Schulschließungen aber eins gezeigt haben, dann, dass Distanzunterricht eben nicht funktioniert. Und das lag nicht an den fehlenden technischen Möglichkeiten. Entscheidend für den Lernerfolg sind vor allem die Lehrer-Schüler-Beziehung und die soziale und Klassengemeinschaft und vor allem auch die Interaktion zwischen dem Lehrer und dem Schüler. Und all das geht nicht durch digitale Hilfsmittel, das kann man nicht ersetzen, all das funktioniert auch nicht auf Distanz und deswegen ist die Möglichkeit der Verstetigung des Distanzunterrichts genau der falsche Weg.
(Beifall AfD)
Es hilft auch nicht, wenn man sich, wie unter Punkt 2 der Forderungen, nur auf die positiven Beispiele und Erfahrungen mit dem digitalem Unterricht der letzten Jahre beruft. Sicherlich findet man da überall genug Beispiele, wo digitale Medien im Distanzunterricht gut funktioniert haben, auch für die Schüler und die Lehrer. Was ist dann aber mit den schlechten Erfahrungen, die gesammelt wurden, und den unzähligen Beispielen, wo es nicht funktioniert hat? Die drücken Sie einfach in den Skat. Was ist vor allem mit den ganzen gesundheitlichen Risiken, die durch übermäßige Nutzung von Medien für Kinder entstehen? Studien dazu gibt es genug und ich habe sie hier auch schon oftmals angesprochen. Einige der Risiken erkennt Rot-Rot-Grün nun anscheinend auch wenigstens an, denn unter Punkt 8 des Antrags wird unter anderem gefordert, dass die Präventionsmaßnahmen in den Bereichen „Medienabhängigkeit“ und „hybrides Mobbing“ verstärkt werden sollen, also gerade in denjenigen Problembereichen, bei denen durch die Zunahme von Distanzunterricht und digitalen Medien die Fallzahlen in den vergangenen Jahren erst sprunghaft durch die Decke gegangen sind. Zudem fordert Rot-Rot-Grün, dass die Maßnahmen zur sprachlichen und sozialen Integration gestärkt werden sollen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja, richtig!) Das ist richtig. Da haben wir massive Probleme. Aber wenn Sie nach den Ursachen suchen, dann lohnt sich auch ein Blick in den IQB-Bericht. Da wird sehr deutlich, dass in den vergangenen Jahren die Schere zwischen Kindern mit einem Zuwanderungshintergrund und aus sozial-ökonomisch benachteiligten Familien gegenüber Kindern aus privilegierten Familien weiter aufgegangen ist. Das hat vor allem mit dem Distanzunterricht und der Isolation der Kinder während der Coronamaßnahmen zu tun gehabt, und dass man damit verbunden viele Kinder überhaupt nicht mehr erreichen konnte. Mir ist es wirklich schleierhaft, wie man mit einem Antrag auf der einen Seite die entstandenen Probleme bekämpfen will und auf der anderen Seite aber die Ursachen, die diese Probleme verursacht oder zumindest verstärkt haben, dann auch noch verstetigen will. Nichts anderes tun Sie mit Ihrem Digitalisierungswahn im Bildungsbereich und der Schaffung von Möglichkeiten, den Distanzunterricht auch noch weiter zu verstetigen.
(Beifall AfD)
Im Antrag von Rot-Rot-Grün findet sich auch eine ganze Menge an Allgemeinplatzhaltern. Zum Beispiel fordern Sie unter III.6 die Landesregierung auf – ich zitiere –, „eine Bestandsaufnahme der Breitbandversorgung der Thüringer Schulen vorzunehmen und ressortübergreifend mit den Schulträgern Gespräche zu führen, wie die noch bestehenden Lücken zeitnah geschlossen werden können“. Bei allem gebotenen Respekt, ich hoffe doch, dass diese Landesregierung das eh schon tut und versucht, den Breitbandausbau der Schulen voranzutreiben, ohne dass das extra noch mal im Antrag gefordert werden muss. Aber Rot-Rot-Grün hat ja besseren Einblick in die Arbeitsweise der Ministerien und wenn Sie der Meinung sind, das muss noch mal gesondert aufgeführt werden, lässt das in meinen Augen auf jeden Fall tief blicken.
(Beifall AfD)
Kommen wir nun zum Antrag der CDU. Auch bei der CDU finden sich viele Forderungen zur Digitalisierung, wenn auch deutlich konkreter als im Antrag von Rot-Rot-Grün. Zum einen sollen die Schulen weitgehende Freiheit bei der Frage des digitalunterstützten Lernens bekommen. Bei dieser Formulierung ist in meinen Augen aber die Gefahr des Wildwuchses einfach zu groß. Es mangelt momentan nicht an Freiheiten für die Schulen und Lehrer, sondern vielmehr an klaren Vorgaben und Konzepten, wie digitaler Unterricht überhaupt rechtssicher für die Lehrer und vor allem auch pädagogisch sinnvoll gestaltet werden kann. Im Weiteren wird es dann konkreter, vor allem, was die technischen Rahmenbedingungen angeht. Unter anderem wird gefordert, dass endlich technische Mindeststandards festgelegt werden, dass IT-Spezialisten und Medienfachberater eingestellt werden sollen und auch ein verbindlich-rechtlicher Rahmen für den Umgang mit digitalen Medien geschaffen werden soll. Das ist alles sinnvoll und findet auch unsere Unterstützung. Des Weiteren finden sich aber im CDU-Antrag viele Forderungen, bei denen mir nicht klar ist, wie sie am Ende umgesetzt werden sollen. Es gibt unter anderem die Forderung nach freiwilligen Intensivkursen, Freizeitangeboten und Schwerpunktförderungen an Nachmittagen oder an Samstagen,
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Hat die
Wissenschaft abgelehnt!) der zusätzlichen Ausweitung von Wahlpflichtthemen oder mehr Lehrersprechstunden, mehr Elternabenden, mehr Elterngesprächen. Sicherlich alles wünschenswert, aber woher das Personal nehmen? Das war ja auch bei den Anzuhörenden immer wieder die Frage und die kann auch der Antrag der CDU nicht wirklich beantworten. Wir schaffen es schon jetzt nicht, den regulären Stundentag auch nur halbwegs abzudecken. Damit bleiben diese Forderungen nur reines Wunschdenken. Das gleiche Problem haben wir bei der Forderung nach einer temporären Änderung der Stundentafel. Sie wollen damit Schwerpunktsetzungen vornehmen, um klassenspezifisch besser steuern zu können. Durch den Lehrermangel an den meisten Schulen haben wir eh schon eine Änderung der Stundentafel, nur nicht zielgerichtet, wie Sie es im Antrag wollen, sondern vielmehr muss die Schule schauen, wo sie überhaupt noch Lehrer hat, und der Rest wird einfach weggekürzt. Da jetzt noch umzusteuern oder Schwerpunkte zu setzen, wird einfach oftmals am fehlenden Personal scheitern. Gut im Antrag der CDU finde ich die Forderung nach einem Abbau der bürokratischen Vorgaben und Dokumentationspflichten für Lehrer. Ja, sehr gute Forderung, unterstütze ich auch eins zu eins, aber was das nun mit den Folgen der Coronamaßnahmen zu tun hat, erschließt sich mir nicht, ebenso der Punkt, die Attraktivität des Lehrerberufs wieder zu erhöhen, um personelle Defizite durch Seiteneinsteiger auszugleichen. Ja, das Thema „Seiteneinsteiger“ ist ein sehr wichtiges Thema. Aber dazu kommen wir noch. Auf der Tagesordnung zu diesem Plenum gibt es separate Anträge genau zu diesem Thema. Auf jeden Fall hat auch dies nichts mit den Folgen der Coronamaßnahmen zu tun. Insgesamt muss ich zu beiden Anträgen sagen, dass sie in meinen Augen nur dazu dienen, zu suggerieren, dass etwas gemacht wird, dass man die Probleme angeht, die Ihre eigene verfehlte Coronamaßnahmenpolitik überhaupt erst verursacht hat. In beiden Anträgen finden sich wenig Konkretes oder wenig Neues. Es werden viele Wünsche geäußert, die oftmals am Personal scheitern werden. Vieles wird in Anträgen gefordert, was momentan bereits umgesetzt wird oder schon in anderen Anträgen hier beschlossen wurde, und vieles ist so unkonkret formuliert, dass es eher einem Allgemeinplatzhalter gleicht. Wir werden deswegen als AfD-Fraktion beiden Anträgen nicht zustimmen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
b) Lernlücken schließen – Bildungschancen wahren – Aus der Corona-Krise lernen – Schule der Zukunft jetzt auf den Weg bringen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Lieber Christian Tischner, in einem Satz muss ich dir unumwunden zustimmen: Die beiden Anträge hatten eine deutlich unterschiedliche Qualität. Deswegen ist einer im Ausschuss durchgewunken worden und einer nicht. Während der Pandemie haben wir verschiedene Probleme erlebt. Wir haben Einrichtungsschließungen erlebt. Wir haben erlebt, dass Distanzunterricht das Verhältnis zwischen Lehrerinnen und Schülern deutlich verändert hat, dass wir durch Digitalisierung, durch Wechselmodelle usw. deutliche Ausfälle in der Stoffvermittlung gehabt haben. Trotz aller Bemühungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Erzieherinnen und Erzieher konnten sie genau diese Probleme nicht schultern. Sie waren – das haben wir gemerkt – auf die Herausforderungen, die auf das Bildungswesen zugekommen sind, nicht ausreichend vorbereitet. Das war zum einen erkennbar an der nicht flächendeckenden hohen Medienkompetenz, zum anderen aber auch an der nicht flächendeckenden Ausstattung mit entsprechenden digitalen Endgeräten. Das Problem war erwartbar. Keine Gesellschaft auf der Welt war auf diese Pandemie ausgerichtet. Wir haben es verlernt, mit Epidemien umzugehen, und haben im Prinzip deswegen auch die entsprechenden Vorbereitungen im Vorfeld nicht vornehmen können. Aber, und das ist die Verantwortung, aus den Ereignissen der letzten drei Jahre zu lernen, das wird uns niemand abnehmen, das müssen wir tun und die Konsequenzen müssen wir im Prinzip etablieren. Wir als Koalitionsfraktionen haben relativ zügig erkannt, dass das nicht einfach darin bestehen kann, dass wir uns hinstellen und sagen, das und das ist halt blöd gelaufen, aber jetzt ist die Pandemie vorbei und wir gehen zurück zum Status quo ante. Das wollen wir nicht. Wir wollen im Prinzip am Ende ein Thüringer Bildungswesen, das aus den Erfahrungen der Pandemie gestärkt in die nächsten Jahre geht und uns im Prinzip die Möglichkeit gibt, aus den Ereignissen der letzten Jahre entsprechende Konsequenzen zu ziehen. Deswegen haben wir im Juli 2021, also noch mitten in der Pandemie, einen Antrag hier eingebracht. Dieser Antrag fasst im Prinzip zusammen, was wir aus sehr, sehr vielen Gesprächen mit Eltern, mit Pädagoginnen und Pädagogen, mit Erzieherinnen und Erziehern, mit Einrichtungsleiterinnen usw. usf. genommen haben. Mit all diesen Menschen haben wir gesprochen. An dieser Stelle vielen Dank an diese Menschen, denn sie haben in der Pandemie wirklich Herausragendes geleistet.
(Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)
In diesem Zusammenhang war es uns einfach auch eine Verpflichtung, diese Anregungen aufzunehmen; sie sind in unseren Antrag eingeflossen. Das heißt, wir haben nicht nur die Problemanalyse, die hier mehr oder weniger intensiv schon vorgebracht worden ist, gemacht, wir haben auch konkrete Lösungsvorschläge für diese Lernrückstände, für die Probleme formuliert, das heißt also, eine individuelle Förderung jedes Schülers, der Ausgleich der Lernrückstände, die sprachliche soziale Integration. Das kam halt durch diese Distanz zwischen Lehrerinnen und Lehrern und Erzieherinnen sowie Erziehern und den Kindern und Jugendlichen zustande. Wir haben auch etabliert, dass wir die Digitalisierung vorantreiben wollen. Nicht etwa nur, um den Lehrermangel zu kaschieren, sondern einfach, weil es ein Instrument ist, das uns die moderne Technologie bietet. Andere Länder in Europa haben ohne Pandemie die Digitalisierung für sich entdeckt und schon deutlich weiterentwickelt, auch im Lehrbereich, im Schulbereich, als es Deutschland nach der Pandemie bislang geschafft hat. Insofern, glaube ich, brauchen wir nicht alle Details zu rekapitulieren. Es war eine Bereicherung im Ausschuss, dass – anders als die CDU – die Gruppe der FDP in Persona von Frau Baum durchaus bereit war, über die unterschiedlichen Vorstellungen und Anträge zu reden. Insofern ist jetzt eine Beschlussempfehlung des Ausschusses zustande gekommen, die sich in einigen Anstrichen deutlich von unserem Antrag unterscheidet und in die Punkte der FDP aufgenommen worden sind. Ich möchte hier einige nennen: Das ist zum Beispiel die Ermöglichung multiprofessioneller Teams, die Stärkung der Maßnahmen zur Prävention von Gewalt, Medienabhängigkeit und hybridem Mobbing – nein, das ist nicht durch den digitalen Unterricht entstanden, es ist uns im Prinzip jetzt auffällig geworden, dass es so etwas gibt, das gab es auch vorher schon, das gibt es spätestens seit der Einführung von Handys –, Cybermobbing und Ähnlichem. Wir haben jetzt im Prinzip die Möglichkeit, nicht nur die positiven Aspekte für den digitalen Unterricht zu nutzen, sondern wir wollen auch das hybride Mobbing und auch Negativpunkte bekämpfen. All das ist in Zusammenarbeit mit der FDP in unsere Beschlussempfehlung eingeflossen. Vielen Dank für die Zusammenarbeit. Wir hätten auch gern mit Herrn Tischner und der CDU zusammengearbeitet. Das war leider nicht möglich, Kollege Wolf hat es schon gesagt. Insofern ist das, was wir hier vorliegen haben, das, was wir als progressive Politiker zusammenbekommen haben. Wir mussten leider einige auf dem Weg zurücklassen. Dennoch bitte ich um Zustimmung zu unserer Beschlussempfehlung und Ablehnung des CDU-Antrags. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
b) Lernlücken schließen – Bildungschancen wahren – Aus der Corona-Krise lernen – Schule der Zukunft jetzt auf den Weg bringen
Vielen Dank, Herr Präsident. 10 Minuten, ich bin völlig geflasht. Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Akteure im Thüringer Bildungssystem, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben ja in dem Haus jetzt mehrfach, nicht nur im Rahmen des Ausschusses, sondern auch an ganz unterschiedlichen Stellen über die Folgen der Coronapandemie auf das Bildungswesen gesprochen. Und einige Fraktionen des Hauses haben sich halt in einem Antrag Gedanken zu dem Thema gemacht. Ich habe ja mit Absicht vorhin in der Berichterstattung auch die Antragstitel mal vorgelesen, damit man mal so ein Gefühl dafür kriegt, wie unterschiedlich auch die Herangehensweisen sind, was so wichtige Schlagworte sind, die jeder da so mitbringt: Bildungswesen stärken, Lernlücken schließen, Bildungschancen wahren, Schule der Zukunft. Und wir als Freie Demokraten haben eben mitgebracht: Selbstverantwortung der Schulen respektieren und die Erfahrungen aus der Coronapandemie vor allem für die Modernisierung des Schulwesens nutzen. Und da ging es uns eben darum, dass wir das umsetzen, was wir im Rahmen der Pandemie gesehen haben. Und wir haben gesehen, dass ganz viele Probleme doch vor Ort an der Schule gelöst werden müssen. Deswegen braucht es dort Eigenverantwortung und Handlungsspielraum. Und wir haben gesehen – und da sind wir beim Thema „Modernisierung“ –, dass die Schulen entschieden besser durch die Krise und in den Wechsel zum Distanzunterricht gekommen sind, die einfach ihrer Zeit schon ein paar Jahre oder teilweise Jahrzehnte voraus waren und für die digitales Unterrichten oder das Einbinden digitaler Mittel eben keinen Neuigkeitswert hatte. Wir haben eine sehr umfangreiche Anhörung durchgeführt, trotz Corona und obwohl das System sehr unter Druck stand. Ich wiederhole gerne meinen Dank an all jene, die sich daran beteiligt haben. Man könnte ja denken, dass in einer neuen Situation, wie die Pandemie ja eine war, wir jetzt plötzlich ganz viele neue Sichtweisen, Perspektiven und Lösungsansätze hören. Wir mussten aber in der Anhörung feststellen, dass ganz viele Aussagen am Ende waren: Wenn das, was wir seit Jahren schon fordern und diskutieren, schon umgesetzt gewesen wäre, wären wir leichter durch die Krise gekommen. Es ist eben nicht so, wie Herr Jankowski sagt, dass wir nur die Folgen der Coronamaßnahmen kaschieren oder bearbeiten wollen, sondern es geht darum, dass das System so aufgestellt werden muss, dass es solchen Krisen begegnen kann. Und diese Lösungsvorschläge waren schon vorher länger im Raum. Aber über vergossene Milch braucht man nicht so viel sprechen. Diese Anhörung war auch am Ende der Grund, weshalb wir uns an dieser Diskussion mit Rot-Rot-Grün beteiligt haben. Und Kollege Tischner: Man kann ganz unterschiedlicher Auffassungen in ganz vielen Dingen sein, aber Ihren Abriss habe ich nicht so richtig verstanden. Es war von Anfang an Ansinnen des Ausschusses, ein gemeinsames Ergebnis zu verabschieden, eben gerade, weil wir viel mit den Akteuren gesprochen haben, die im Bildungswesen unterwegs sind.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Gruppe
der FDP) Ich finde, in Zeiten, in denen die Demokratie unter Druck steht, ist es notwendig, dass aus solchen Gesprächen auch wieder Signale aus einem Parlament herauskommen und dass es irgendein Ergebnis gibt. Wir als Freie Demokraten hatten in der ganzen Diskussion auch einfach ein paar Punkte, bei denen wir gesagt haben, die sind wichtig und die müssen hier raus. Wenn Sie die Diskussion und den Beitrag von Herrn Jankowski gehört haben, dann lag – und das ist auch Demokratie – die Mehrheit nicht auf der Seite der CDU und der FDP, sondern sie lag bei Rot-Rot-Grün. Deswegen habe ich mich, auch wenn wir sicher nicht bei allen Punkten einer Meinung waren, gerne an der Zusammenarbeit beteiligt.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ich möchte Ihnen ein paar von den Punkten vortragen, die für uns in dem Zusammenhang und in der Beschlussempfehlung eine Rolle spielen. Alle werde ich nicht erwähnen können, da reichen auch 10 Minuten nicht. Ein Thema, das für uns auch immer wichtig ist und das auch einen großen Vorrang bei vielen Themen hat, die bei Schule eine Rolle spielen, ist das Thema „Freiraum“. Da geht es auf der einen Seite sicher um den Freiraum, Handlungsspielraum für Schulleitungen und Schulen, Kollegien vor Ort. Es ging aber auch um mehr Raum im wörtlichen Sinne. Viele Fragen, die sich in den Schulen in der Pandemie gestellt haben, hatten tatsächlich mit richtigen räumlichen Verhältnissen zu tun. Wie flexibel sind unsere Schulgebäude, jetzt sowohl in so einer Krise, als aber auch für die Zukunft, also mit Blick auf die Veränderung von Unterricht? Wie lassen sich neue Raumeinteilungen lösen? Wie kann mehr Platz für neue Lernformate geschaffen werden und wie können Arbeitsplätze für Lehrkräfte in Schulen realisiert werden? Deswegen ist das ein Thema, das wir mit eingebracht haben. Ein anderes ist auch das Thema „Multiprofessionalität“. Das ist von ganz vielen Verbänden und Akteuren angesprochen worden. Da geht es natürlich um pädagogisches Personal, Erzieher, da geht es auch um Psychologen, da geht es um Assistenzkräfte. Da geht es aber auch um Akteure, die vielleicht nicht mit einem Lehramt oder mit einem Pädagogikblick kommen. Da geht es um Verwaltungskräfte, da geht es um Akteure aus Vereinen und Unternehmen, die von extern an Schule kommen und Unterricht unterstützen. Da geht es auch um die Frage: Was ist eigentlich unser Verständnis von Unterricht in der Zukunft, vom Lernen, vom Lehren und von Leistungserbringung? Zu solch einem Blick nach einer Pandemie und in die Zukunft gehört für uns auch der Versuch, Liebgewonnenes infrage zu stellen. Und das betrifft auch die Prüfungskultur. Deswegen geht es auch auf unsere Initiative zurück, die schulischen Abschlussprüfungen an der Berufsschule zu hinterfragen. Ich weiß, das ist nicht unumstritten. Wir werden an der Stelle aber missverstanden und deswegen möchte ich das hier gern noch mal klarstellen. Die Berufsschule ist wesentlicher, sehr wesentlicher Bestandteil unserer berühmten und bekannten dualen Ausbildung. Nur ist es aktuell so, dass diese schulische Abschlussprüfung null Bedeutung für ein Berufsabschlusszeugnis hat. Deswegen, finde ich, muss man sie hinterfragen und aus unserer Sicht vorsichtig abschaffen. Wir erhoffen uns an der Stelle – das sage ich auch ganz deutlich – eine sehr sensible Umsetzung dieser Abschaffung und dass die unbedingt im Gespräch mit den Handwerkskammern und mit den Industrie- und Handelskammern vollzogen wird, damit hier nicht das Kind mit dem Bade ausgeschüttet wird. Ich bin gespannt auf das Ergebnis, denn wir haben hier quasi Verordnungsverantwortung auf Exekutivebene. Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr verehrte Damen und Herren, für uns ist Schule immer irgendwie auch das Zentrum im Dorf. Wir brauchen ein Schulsystem, das Bildung als gesamtgesellschaftliche Aufgabe begreift, und dass Projekte, die Schulen auch auf eigene Faust mit Initiativen, Unternehmen und Vereinen vor Ort ins Leben gerufen haben, gesichert und weiterentwickelt werden. Denn wir werden in Zukunft – das zeigt uns der Lehrermangel gerade jetzt – immer wieder auf externes Wissen zugreifen und dafür muss Raum an Schule sein. Erlauben Sie mir zum Abschluss aus der Zuschrift der Evangelischen Schulstiftung zu zitieren, welche die Anhörung und ganz grundsätzlich auch unseren Blick ganz gut widerspiegelt. Ich zitiere: „Nunmehr sollte die Diskussion deshalb weniger um das ,Aufholen von Lernrückständen‘ als vielmehr um die grundsätzliche Frage der Schul- und Unterrichtsqualität in Thüringen geführt werden. [...] Insgesamt müssen im Lichte der aktuellen Krise […] die Prozesse der inneren Schulentwicklung und des äußeren Schulmanagements [der] staatliche[n] Schulverwaltung stärker auf Zukunftsorientierung, Resilienz und Eigenverantwortung ausgerichtet sein.“
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP) Dem kann man nicht viel hinzufügen. Das heißt nicht, dass wir an der Stelle nicht die einschneidenden Folgen der Pandemie für unser Bildungssystem in den Blick nehmen und den Blick zurück wagen. Aber wir müssen immer darauf achten, dass wir die Zukunftsfestigkeit des Bildungssystems in den Blick nehmen. Die Herausforderungen, denen wir uns gegenübersehen, werden wir nur lösen können, wenn wir uns auf eine Reform grundlegender – grundlegender – Strukturen und Prozesse einlassen und die eigenverantwortliche Handlungsfähigkeit der Schulen garantieren und uns auch für die Zukunft einsetzen. Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP)
b) Lernlücken schließen – Bildungschancen wahren – Aus der Corona-Krise lernen – Schule der Zukunft jetzt auf den Weg bringen
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, ich bin Franziska Baum sehr dankbar, die eben die Debatte noch mal sehr schön sachlich eingeordnet hat. Denn ich bin ganz bei ihr, dass es um die Frage ging: Finden wir gemeinsame Antworten, ja oder nein? Uns lagen sehr unterschiedliche Entwürfe vor, das muss man so offen sagen. Von der AfD übrigens gar nichts, daran muss man auch noch mal erinnern. Das ist immer wieder interessant, wenn man die AfD dann hier am Pult erlebt. Und leider gab es wenig Bereitschaft vonseiten der CDU, sich auf eine tatsächlich dann substanzielle Debatte einzulassen. Das fand ich ehrlich gesagt auch sehr bedauerlich, aber darauf komme ich gleich noch mal ein Stück weit genauer zu sprechen. Wenn wir noch mal auf die Zeit der Pandemie zurückschauen und dann auf die zweieinhalb Schuljahre, die für alle Beteiligten, man muss es so sagen, echte Ausnahmezustände waren, dann führen wir uns doch noch mal vor Augen, was das konkret bedeutet hat. Wir hatten Kindergärten- und Schulschließungen, es gab immer wieder Quarantänesituationen mit ganz unterschiedlichen Settings. Es gab wechselnde Stufenmodelle. Es gab sogenannte Kontaktverbote, die Vorgaben, mit wie vielen Menschen aus unterschiedlichen Haushalten zusammengekommen werden sollte, sich immer wieder verändernde Regeln dazu, immer wieder auch COVID-Infektionen im persönlichen Umfeld – übrigens bis heute. Da bin ich ganz bei Torsten Wolf, die Pandemie ist nämlich einfach mal noch nicht vorbei. Es gab aufwendige Testregimes, dazu den Distanzunterricht bei oft fehlenden oder schwierigen technischen und räumlichen Voraussetzungen zu Hause, und das alles immer gepaart mit der großen Ungewissheit, wie geht es eigentlich weiter. Wir waren ja nicht pandemieerfahren, das muss man einfach ganz deutlich sagen. Das hat natürlich was mit unseren Kindern und Jugendlichen gemacht. Das hat auch Auswirkungen auf das Aufwachsen einer ganzen jungen Generation und auf die Bildungsergebnisse und Lernbiografien im Besonderen, aber natürlich auch auf alle an Schule professionell Beteiligten. Ganz klar ist, die Lernzeiten, das muss man so deutlich sagen, haben sich während der Pandemie deutlich reduziert. Das traf besonders Kinder, die in den Untersuchungen dann immer als leistungsschwach gelten oder die unterschiedliche Schwierigkeiten erleben, die sie bestreiten müssen, Kinder und Jugendliche, die auch Defizite in der Selbstregulation zum Beispiel haben; vielen hat einfach auch die Struktur im wahrsten Sinne des Wortes gefehlt, und das macht sich bis heute bemerkbar. Die empirischen Befunde der Kompetenzforschung durch das IQB zum Beispiel und andere sind leider eindeutig und zeigen uns auch, dass mittlerweile nur noch etwa mehr als ein Drittel der Grundschulkinder gut oder sehr gut lesen können. Das muss uns natürlich zu denken geben. Auch die Kompetenzen in Deutsch und Mathematik haben sich bei den Kindern in der 4. Klasse dramatisch verschlechtert. Je nach Kompetenzbereich verfehlen im Schnitt 18 bis 30 Prozent der Schülerinnen und Schüler die sogenannten IQB-Mindeststandards, die sich auch im Bildungstrend wiederfinden. Die Schere gerade zwischen den Kindern, die es besonders schwer haben oder die einen Zuwanderungshintergrund haben, und den Kindern, die aus eher, ich nenne es jetzt mal, privilegierten Familien kommen, ist leider in den letzten zehn Jahren immer weiter auseinandergegangen. Das ist kein neuer Trend, aber hat sich durch die Pandemie noch einmal beschleunigt. Deshalb war und ist es auch richtig, dass wir uns im Landtag mit dieser Krise beschäftigen, dass wir versuchen, bestmöglich aus ihr zu lernen, und auch mit angepassten Strategien auf künftige Herausforderungen besser reagieren können. Die vorliegenden Beschlussempfehlungen zum Antrag enthalten nun unsere Empfehlungen und Zielbeschreibungen. Es ist eben schon ausgeführt worden, sie wurden gemeinsam von den koalitionstragenden Fraktionen eben mit Kollegin Baum von der FDP erarbeitet, in sehr guten und vertrauensvollen Beratungen, für die ich auch noch einmal danken möchte. In insgesamt fünf Ausschusssitzungen mit einer intensiven schriftlichen Anhörung – Frau Baum hat ja gerade beispielhaft aus der Stellungnahme der Evangelischen Schulstiftung zitiert; wir haben aber einen ganzen Berg, kann man sagen, an Stellungnahmen, das war auch wirklich extrem hilfreich; da noch mal einen Dank an alle, die uns da unterstützt haben – haben wir uns mit den Positionen und Vorschlägen von Vereinen, Verbänden, Gewerkschaften, Interessenvertretungen etc. auseinandergesetzt. Und viele dieser Empfehlungen, die uns dort gegeben wurden, und der Hinweise sind auch in die Beschlussempfehlung mit eingegangen. Da Herr Tischner so ein Stück weit gegen das Bildungsministerium ausgeteilt hat, muss ich sagen, lieber, Herr Tischner, das ist nicht redlich, weil natürlich auch das Bildungsministerium in dieser Zeit nicht untätig war. Es hat auch eine Reihe von Maßnahmen zur Unterstützung der Schülerinnen und Schüler und zur Abmilderung der Pandemiefolgen ergriffen. Ich will nur mal beispielhaft das Landesaktionsprogramm „Stärken – Unterstützen – Abholen“ für Kinder und Jugendliche benennen, die Fortbildungsangebote des ThILLM, aber auch die Diagnosetools und auch die Weiterentwicklung der Schulcloud. Doch nun lassen Sie mich noch direkt zum Antrag kommen. Da ärgert mich übrigens, Herr Tischner, wenn Sie hier vorn stehen und sagen, da stünde ja nichts Konkretes drin, da werden nur weitere Maßnahmen aufgeführt. Bitte lesen Sie doch einfach mal! Auf den vielen Seiten zum Beispiel unter Punkt 7 sind die Maßnahmen sehr konkret ausformuliert, und zwar von a) bis m). Das sind 13 unterschiedliche, ganz kleinteilig beschriebene Maßnahmen. Das können Sie nicht einfach so vom Tisch wischen, nur weil Sie – das tut mir leid – sich wirklich etwas bockig an den Rand gestellt haben. Ich bedauere das übrigens ausdrücklich. An den Beginn gehört noch mal der Dank an alle Familien, alle Beteiligten, Pädagoginnen, Erzieherinnen, Lehrkräfte, die in den schwierigen Zeiten den Kindergarten- und Schulbetrieb mit allen Unwägbarkeiten und auch oft Rückschlägen durch Krankheiten oder Quarantänesituationen aufrechterhalten haben. Wir machen mit dem Antrag aber auch deutlich, dass wir das Engagement aller während der Pandemie, die Kraftanstrengungen an Schulen, Kindergärten und in Elternhäusern besonders anerkennen und wertschätzen. Wir wissen alle, Wertschätzung allein bringt aber die betroffenen Kinder und Jugendlichen noch nicht wirklich weiter, deswegen braucht es eben auch bildungspolitische Maßnahmen, die wir in unserem Antrag auch adressieren. Wir schlagen zum Beispiel vor, das Augenmerk in den kommenden Monaten auf folgende Schwerpunkte zu legen: Das ist erstens, Digitalisierung voranbringen, dazu gehört der Breitbandausbau, der schneller werden muss, Ausstattung mit WLAN und Endgeräten, Verankerung von digitalem Unterricht, Schaffung von Kompetenzen bei den Lehrkräften, digitale Lernmittelfreiheit – ich sage nur, siehe auch unsere Schulgesetzentwürfe –, die Notwendigkeit des Digitalpakts II, aber auch das Thema „Datenschutz“. Dann geht es darum, die Schulentwicklung voranzubringen. Die Schulen haben aus der Pandemie auch oft Tugenden gemacht, haben eigene Lern- und Unterrichtsmodelle entwickelt und diesen Drive – so will ich es mal nennen – wollen wir auch nutzen und unterstützen. Unser Schulgesetz macht dazu Vorschläge. So sollen Schulen zum Beispiel ein Schulentwicklungsprogramm haben, der Orientierungsrahmen Schulqualität ist da ganz wichtig und wir begrüßen, dass das Land auch wieder verstärkt auf externe Evaluierungen setzt und dazu das Programm QThüS umsetzt. Ebenso schlagen wir eine Stär kung des Unterstützungssystems auch am ThILLM vor. Drittens: Jetzt kommt wieder der schöne Begriff „Resilienz“ aus der Stellungnahme von vorhin. Es geht um die Stärkung der Resilienz der Lernenden.
(Beifall DIE LINKE)
Unser Ziel ist, dass das Bildungswesen krisenfest wird. Wir wollen die Potenziale insbesondere durch mehr kooperatives, selbstgesteuertes und forschendes Lernen heben, die Stärkung von Resilienz der Schulen auch durch interdisziplinäre Konzepte der unterschiedlichen schulischen Professionen – auch das ist uns ein Anliegen. Und wir müssen auf die Unterschiede bei den Lernständen und insbesondere auf die Schülerinnen aus – warum auch immer – benachteiligten Elternhäusern sehr viel stärker eingehen. Das will ich stichpunktartig machen. Schulen brauchen Instrumente und Werkzeuge, um qualifiziert Lernstandsermittlungen durchzuführen. Und die sind in Thüringen vorhanden, beispielsweise das ILeA, das ist das Diagnosetool für die Grundschulen und die Klassen 5 und 6 und das muss eben auch in die Anwendung kommen. Bislang nutzen das leider aus unserer Sicht jedenfalls zu wenige Schulen. Dazu kommt die Schaffung von zusätzlichen Lerngelegenheiten beispielsweise am Nachmittag durch das Schulbudget, durch außerschulische Partnerinnen und Partner, durch stabile Netzwerke, Unternehmen, Betriebe und auch durch Nutzung der kommunalen Bildungslandschaften. Aufgrund der zunehmenden Heterogenität bei unseren Schülerinnen und Schülern sowie dem Anspruch auf individuelle Förderung benötigen wir flexiblere Wege in der Schullaufbahn, wie beispielsweise die flexible Schuleingangsphase, auch die individuelle Schulabschlussphase, die wir flächendeckend ermöglichen wollen. Auch könnte man über ein Abitur im eigenen Takt nachdenken. Zudem setzen wir in Thüringen konsequent auf frühkindliche Bildung, auf mehr Wissenschaftlichkeit beispielsweise mit dem Zentrum für Frühe Bildung, auch Fachberatung, vor allem auf Integration von zugewanderten Schülerinnen, auf Sprachförderung von Anfang an, alltagsintegriert und inklusiv, zum Beispiel indem wir die Sprach-Kitas fortsetzen, und auch das Landesprogramm „Start Bildung“ will ich benennen. Wir brauchen zudem mehr DaZ-Lehrkräfte – das ist uns allen bewusst –, ebenso auch die schnellere Anerkennung von ausländischen pädagogischen Abschlüssen. Selbstverständlich gilt es auch weiterhin – ich habe es schon erwähnt, die Pandemie ist nicht vorbei –, in Hygienekonzepte zu investieren und den Schulbau konsequent zu verbessern, ebenso wie wir die personelle Situation in Kindergärten und Schulen weiter verbessern wollen und müssen. Deshalb und weil, wie gesagt, es mich so geärgert hat, noch mal die Bitte an die CDU insbesondere mit Blick auf die Beschlussempfehlung, doch noch mal genauer hineinzuschauen in selbige, denn wenn Sie Punkt II. allein anschauen, wo die konkreten Vorschläge an die Landesregierung stehen, da finden Sie auf vielen Seiten sehr detailgetreu ganz viele Maßnahmen gut zusammengetragen aus den vielen Anzuhörendenzuschriften, die wir bekommen haben. Da finden Sie ganz konkrete Maßnahmen auch zur Unterstützung der sozialen und sprachlichen Integration, bei der Berufsorientierung an den Schulen usw. usf. In diesem Sinne bitte ich doch darum, dass wir zu einer breiten Zustimmung zu dieser Beschlussempfehlung kommen und dass wir es das nächste Mal vielleicht tatsächlich schaffen, dass sich alle demokratischen Fraktionen an einen Tisch setzen. Dass die AfD dazu weder willens noch in der Lage ist, das wissen wir, das ist so und das müssen wir leider so zur Kenntnis nehmen. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Hätten Sie
auf uns gehört bräuchten wir den ganzen Mist hier nicht!)
b) Lernlücken schließen – Bildungschancen wahren – Aus der Corona-Krise lernen – Schule der Zukunft jetzt auf den Weg bringen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, heute stehen die beiden Anträge von Rot-Rot-Grün und der CDU zu Schlussfolgerungen für das Bildungswesen aus der Coronakrise und für eine Schule der Zukunft zur Abstimmung. Es ist schade oder bedauerlich, dass die Arbeit im Ausschuss nicht optimal gelaufen ist.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Woher
wollen Sie denn das wissen? Das ist ja eine Frechheit!) Ich war ja auch dabei.
(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Oh, ein
Mal waren Sie mal dabei!)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Echt, ja? Ein Mal waren Sie da!)
b) Lernlücken schließen – Bildungschancen wahren – Aus der Corona-Krise lernen – Schule der Zukunft jetzt auf den Weg bringen
Konkrete Dinge werden angesprochen wie Digitalisierung, Förderung sozialer und sprachlicher Integration. Das ist gut. Aber einige Punkte des CDUAntrags sind, ich sage mal, nur oberflächlich eingearbeitet wie die Stärkung der schulischen Eigenverantwortung, die Einbindung schulexterner Bildungsträger, ein digitales Klassenbuch zur schnellen Problemerfassung oder Tandempartner, das heißt, ältere Schüler helfen Schülern, um nur einige zu nennen. Sie finden sich leider nur umständlich oder unkonkret in dem abzustimmenden oder empfohlenen Antrag wieder. Dabei geht es genau darum: konkrete und zielgerichtete Maßnahmen zur Verbesserung der schulischen und vorschulischen Bildung. Denn die meisten Probleme sind nicht durch die Coronakrise entstanden, sondern höchstens verschärft worden; der überwiegende Teil der Missstände sind Dauerbrenner, die seit vielen Jahren einer Lösung harren. Was Thüringen braucht, ist eine offene und sachliche Diskussion über die besten Bildungskonzepte. Positiv im Antrag sind hier ausdrücklich die regelmäßige Einbeziehung nonformaler und informeller Lernprozesse, die Durchführung von Aktivitäten des Lernens am anderen Ort und die Einbeziehung außerschulischer Partner zu bewerten – ein Schritt in die richtige Richtung. Ich verweise hierbei auch auf die Petition „Etablierung informeller Bildungsmöglichkeiten für junge Menschen in Thüringen“, zu der am 2. März eine öffentliche Anhörung hier im Landtag angesetzt wurde. Die positiven Erfahrungen, die Schüler mit der Erarbeitung von Lerninhalten in eigener Verantwortung gemacht haben, sollten verstetigt werden und informelle Bildungsmöglichkeiten ein fester Bestandteil des Bildungskanons werden. Dort sind während der Coronakrise doch weniger Nachteile und Schäden bei den Schülern entstanden. Hier bedarf es aus meiner Sicht eines ehrlichen Vergleichs und nicht des Ignorierens. Deshalb muss ein gesetzlicher Rahmen geschaffen werden, der Rechtssicherheit für Schüler, Lehrer und Eltern auch dafür schafft. Das gilt insbesondere dann auch für Fähigkeitsfeststellungen. Ich sage bewusst „Fähigkeitsfeststellungen“ und nicht Prüfungen, die einen gleichen Maßstab ansetzen, egal auf welchem Weg die Fähigkeiten erworben worden sind, also ein Regelwerk als Grundlage für externe und interne Prüfungen. Sie müssen vergleichbar sein. Der Umgang mit den Ergebnissen von Fähigkeitsfeststellungen bedarf ebenso einer Reform. Wenn es gelingt, Lernformen ohne Anwesenheitspflicht in der Schule zu etablieren, wird unser Bildungssystem nicht nur umfassender und trägt den unterschiedlichen Begabungen der Schüler besser Rechnung, es wird auch resilienter und kann in zukünftigen Notlagen Schülern viel bessere Entwicklungsmöglichkeiten bieten. Der vorliegende Antrag kann nur ein allererster Schritt dabei sein. Potenzial nach oben bieten viele gute Ansätze auch aus dem CDU-Antrag sowie die Initiativen der Betroffenen in Form der vorliegenden Petition. Bildung ist Ländersache und es liegt in unserer Hand, das Bildungssystem so zu gestalten, dass die Erinnerung der ehemaligen Schüler und die Ergebnisse in einem erfüllten Leben zeigen, dass es in Thüringen die besten Chancen auf Bildung gibt, aber davon sind wir aus meiner Sicht noch weit entfernt. Danke für Ihre Aufmerksamkeit.
b) Lernlücken schließen – Bildungschancen wahren – Aus der Corona-Krise lernen – Schule der Zukunft jetzt auf den Weg bringen
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Redemeldungen vor. Für die Landesregierung Herr Staatssekretär Prof. Speitkamp, bitte.
b) Lernlücken schließen – Bildungschancen wahren – Aus der Corona-Krise lernen – Schule der Zukunft jetzt auf den Weg bringen
Herr Präsident, meine Damen und Herren, die Coronapandemie hat uns alle, hat die Welt in den vergangenen drei Jahren außerordentlich gefordert. Wir sind sehr froh, dass die Entwicklung des Virus es zulässt, dass ein Großteil, wenn nicht fast alle Schutzmaßnahmen im Bildungsbereich bei uns zurückgefahren werden können. An dieser Stelle möchte ich an erster Stelle zunächst den Erzieherinnen und Erziehern, den Lehrerinnen und Lehrern, den Schülerinnen und Schülern danken, die in der Vergangenheit Enormes leisten und enorme Lasten tragen mussten.
(Beifall DIE LINKE, CDU)
Kinder und Schüler und Schülerinnen, die in den vergangenen zwei Jahren erstmals einen Kindergarten oder eine Schule besucht haben, erleben heute erstmals so etwas wie Normalität. Wir hoffen sehr, dass diese zurückgewonnene Normalität wieder den Blick auf das Wesentliche auch für uns zulässt, nämlich Kindern und Jugendlichen eine gute Bildung zu ermöglichen. Selbstverständlich sind wir auch bereit, selbstkritisch nachzudenken, welche Entscheidungen gut und welche eben nicht gut und nicht richtig waren, welche man heute anders fällen würde. Aber alle Entscheidungen wurden unter dem damaligen wissenschaftlichen Erkenntnisstand und nach bestem Wissen und Gewissen getroffen. Es galt, Menschen und vor allem Risikogruppen zu schützen, und deshalb stehen wir zu den Entscheidungen. Es sind durch alle Maßnahmen, gerade in den ersten beiden Wellen, auch viele Menschenleben gerettet worden und das soll nicht vergessen werden. Gleichwohl gilt es, aus der Pandemie Lehren zu ziehen und dazu dient eben auch der heutige Antrag. Meine Damen und Herren, der Antrag der Fraktionen Die Linke, SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP widmet sich den Lehren aus der Coronapandemie. Die Pandemie hat uns, auch das ist schon hier gesagt worden, wie ein Brennspiegel vor Augen geführt, welche Defizite im Bildungssystem bestehen. Die Pandemie war aber auch ein Katalysator, sie war ein Beschleuniger, der viele Entwicklungen ermöglicht hat. Ich möchte nur ein Beispiel herausgreifen, die mehrfach angesprochene Digitalität. Vor der Pandemie steckte die Digitalität des Bildungswesens in Thüringen noch in den Anfängen, dann wurden binnen weniger Wochen große Meilensteine erreicht. Die Thüringer Schulcloud wurde für alle Schulen bereitgestellt und mit ihr ein Videokonferenztool und ein E-Mail-System für Lehrerinnen und Lehrer. Schulen konnten über die Schulcloud gemeinsam arbeiten. Thüringen war hier im Ländervergleich führend, auch im Bereich des Datenschutzes, wie der Landesbeauftragte mehrfach öffentlich festgestellt hat. Meine Damen und Herren, diesen Weg der Digitalität an den Thüringer Schulen möchten wir fortsetzen. Wir freuen uns, dass die Fraktionen Die Linke, Bündnis 90/Die Grünen, der SPD und die Gruppe der FDP diesen Weg jetzt unterstützen und dass die drei Regierungsfraktionen mit ihrem Entwurf zur Novelle des Thüringer Schulgesetzes auch bessere Rahmenbedingungen für einen modernen Unterricht schaffen wollen, aber auch das Thema „Digitalität“ im heutigen Antrag mit bedenken. Wir wollen die Erfahrungen der Coronapandemie in die Lehrerfortbildung einfließen lassen. Wichtig ist, dass wir unsere Lehrerinnen und Lehrer auf die besonderen Herausforderungen vorbereiten, die mit den neuen Ansätzen der Digitalität verbunden sind. Meine Damen und Herren, ich möchte einen Aspekt des Antrags noch besonders herausgreifen: In Punkt II.9 findet sich die Forderung nach einer Abschaffung der schulischen Abschlussprüfung in der Berufsschule – auch eben schon angesprochen. Dieser Diskussion müssen und werden wir uns stellen, deshalb haben wir eine gemeinsame Arbeitsgruppe bestehend aus Vertretern der Kammern, Schulleitungen und dem Ministerium eingerichtet. Diese Arbeitsgruppe hat den Auftrag, einen Vorschlag zu entwickeln, wie zukünftig mit der Prüfung verfahren werden soll. Selbstverständlich werden wir den zuständigen Ausschuss im Thüringer Landtag über das Ergebnis unterrichten. Schließlich, meine Damen und Herren, möchte ich zum Schluss einen wesentlichen Befund der Pandemie hervorheben: Unsere Schulen haben in der Pandemie sehr schnell gute und individuelle Lösungen der Probleme gefunden. Wir sollen daher unseren Schulen mehr vertrauen und wir wollen unseren Schulen mehr vertrauen und wollen ihnen mehr zutrauen. Bei allen Initiativen, die aus den Kreisen der Bildungspolitik kommen, sollten wir uns stets die Frage stellen: Hilft die Initiative den Schulen oder dient sie nur der Profilierung einzelner Personen oder einer Fraktion? Der vorliegende Antrag geht genau diesen Weg, er will die Schulen bei ihren Aufgaben unterstützen und hierfür möchte ich allen Beteiligten herzlich danken. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
b) Lernlücken schließen – Bildungschancen wahren – Aus der Corona-Krise lernen – Schule der Zukunft jetzt auf den Weg bringen
Vielen Dank, Herr Staatssekretär. Wir kommen zur Abstimmung. Wir stimmen als Erstes über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD, Bündnis 90/Die Grünen ab, und zwar hier über die Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport in der Drucksache 7/6812. Wer ist für diese Beschlussempfehlung? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Parlamentarische Gruppe der FDP. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen der CDU und AfD. Wer enthält sich? Die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner. Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen als Zweites über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/3731 unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung ab. Wer ist für diesen Antrag? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Parlamentarische Gruppe der FDP, die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Wer ist dagegen? Das sind die Fraktionen von CDU und AfD. Damit ist der Antrag unter Berücksichtigung des Ergebnisses der Abstimmung über die Beschlussempfehlung angenommen. Wir stimmen über den Antrag der Fraktion der CDU ab. Gemäß § 60 Abs. 2 Satz 1 der Geschäftsordnung wird nur über den Antrag abgestimmt, da die Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags empfiehlt. Also stimmen wir direkt über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/4090 ab. Wer ist dafür? Das ist die Fraktion der CDU. Wer ist dagegen? Das sind die Koalitionsfraktionen, die Parlamentarische Gruppe der FDP. Wer enthält sich der Stimme? Das sind die Fraktion der AfD und die fraktionslose Abgeordnete Frau Dr. Bergner. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich rufe auf den Tagesordnungspunkt 11 Antrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/6265 dazu: Beschlussempfehlung des Ausschusses für Bildung, Jugend und Sport - Drucksache 7/6803 dazu: Für eine sachliche und offene Auseinandersetzung über Nutzen und Schaden der seit 2020 staatlich verordneten Corona-Maßnahmen Entschließungsantrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/7233 Das Wort erhält jetzt Abgeordneter Dr. König aus dem Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport zur Berichterstattung zu dem Antrag.
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen Abgeordnete, sehr geehrte Zuschauer, kommen wir zur Berichterstattung zum Antrag der CDU-Fraktion in der Drucksache 7/6265 „Enquetekommission ,Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen‘“. Durch Beschluss des Landtags in seiner 90. Sitzung am 22. September 2022 wurde der Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überwiesen. Der Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport hat den Antrag in seiner 51. Sitzung am 2. Dezember 2022 beraten. Im Ergebnis der Beratung wurde der Antrag abgelehnt. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Vielen Dank, Herr Abgeordneter. Wird das Wort zur Begründung des Entschließungsantrags gewünscht? Bitte, Herr Abgeordneter Jankowski.
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Eltern und Schüler am Livestream, der Antrag der Fraktion der CDU zur Einsetzung einer Enquetekommission zum Thema „Kinder und Jugendliche in der Pandemie“ wird heute aller Voraussicht nach aufgrund der negativen Beschlussempfehlung durch den Bildungsausschuss abgelehnt. Und auch wir als AfD-Fraktion lehnen die Einsetzung dieser Kommission ab. Wir bringen aber einen Entschließungsantrag ein, der das ganze Thema der Coronamaßnahmen und vor allem der Folgen deutlich umfassender beleuchten wird. Die Fokussierung der von der CDU geforderten Enquetekommission auf Kinder und Jugendliche greift in unseren Augen viel zu kurz. Denn die Gesellschaft hat durch die von Land und Bund zu verantwortende Coronapolitik insgesamt schweren sozialen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Schaden genommen. Unter dem Deckmantel der Coronamaßnahmen kam es seit 2020 durch die Bundes- und Landesregierung zu nie dagewesenen Einschränkungen der Grundrechte und Freiheiten aller Bürger. Sei es das Grundrecht auf körperliche Unversehrtheit, die Freiheit der Person, der Freizügigkeit, der Unverletzlichkeit der Wohnung oder der Schutz personbezogener Daten – alles wurde zur Bekämpfung eines vermeintlichen Killervirus geopfert. Die Coronamaßnahmen führten anerkanntermaßen zu großen gesundheitlichen Schäden in der Bevölkerung. Ja, besonders Kinder und Jugendliche litten und die Coronamaßnahmen verursachten bei vielen Essstörungen, Entwicklungsstörungen, Depressionen bis hin zu Suizidversuchen. Aber auch bei anderen Bevölkerungsgruppen sind ähnliche Auswirkungen festzustellen. Und deswegen unser Entschließungsantrag, der fordert, das Ganze umfassender zu betrachten. Allen voran haben wir solche negativen Auswirkungen auch vor allem bei Senioren und vulnerablen Gruppen, die man ja eigentlich vermeintlich schützen wollte, die aber besonders durch die restriktiven Einschränkungen wie Isolation, Kontaktarmut oder Bewegungsmangel litten. Dabei muss man immer bedenken, dass die Politik bis heute nicht belegen kann, dass die getroffenen Coronamaßnahmen mehr genutzt als geschadet haben. Dabei ist es auch nicht so, dass es nicht auch kritische Stimmen gab. Es gab frühzeitig Kritik von Fachleuten an den Coronamaßnahmen und Warnungen vor den schädlichen Wirkungen. Die Coronamaßnahmen wurden aber dogmatisch durchgedrückt und jede Kritik an den Maßnahmen wurde mit allen Mitteln versucht zu bekämpfen. Kritiker wurden öffentlich diffamiert und ausgegrenzt, was vereinzelt bis hin zum Verlust der beruflichen Existenz führte.
(Beifall AfD)
Der Unwille der politischen Verantwortlichen, des öffentlich-rechtlichen Rundfunks oder auch großer Teile der Medien, sich mit den frühzeitig geäußerten Kritiken an bestimmten Maßnahmen der Coronapolitik auseinanderzusetzen oder den über die Zeit deutlich verbesserten Wissensstand unvoreingenommen zur Kenntnis zu nehmen, hat eine tiefe Spaltung der Gesellschaft und ein Anwachsen der Politikverdrossenheit bewirkt. Diese gesellschaftlichen Verwerfungen und Schäden bedürfen dringend einer umfassenden und unvoreingenommenen öffentlichen Aufarbeitung,
(Beifall AfD)
die die ganze Bandbreite der Maßnahmen und vor allem auch die Folgen dieser Maßnahmen sachlich und kritisch behandelt, und das thematisieren wir mit unserem Entschließungsantrag. Dabei ist das gesamte Spektrum wissenschaftlicher und gesellschaftlicher Perspektiven zu berücksichtigen unter Einbeziehung sämtlicher sachlich betroffenen Wissenschaften und Maßnahmenkritikern aus allen gesellschaftlichen Bereichen. Wir sind der Meinung, dass diese Aufarbeitung eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, die weit über den begrenzten Auftrag einer Enquetekommission hinausgeht. Die Aufarbeitung dieser Thematik sollte auch nicht nur landesweit erfolgen, sondern es ist eine bundesweite Aufgabe. Die Landesregierung sollte sich aber in der Pflicht sehen, auch zu einem entsprechenden Aufklärungsprozess beizutragen. Wir legen als AfD-Fraktion heute einen entsprechenden Entschließungsantrag mit dem Titel „Für eine sachliche und offene Auseinandersetzung über Nutzen und Schaden der seit 2020 staatlich verordneten Corona-Maßnahmen“ vor. Und dieser Antrag soll sich genau mit der Thematik der Aufarbeitung beschäftigen und wir bitten um Unterstützung zu unserem Antrag. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Vielen Dank. Ich eröffne die Aussprache und erteile als erstem Redner Abgeordneten Reinhardt, Fraktion Die Linke, das Wort.
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Sehr geehrte Zuhörerschaft, Herr Präsident! Enquetekommission – ich muss es zugeben, bevor ich die Möglichkeit hatte, hier auf Zeit ein Mandat auszuführen, kannte ich den Begriff einer Enquetekommission tatsächlich nicht. Ich wusste, klar, das ist eine Kommission, aber mit „Enquete“ konnte ich nicht so viel anfangen. Ich habe daher unter anderem hier im Landtag zehn Leute gefragt, was denn der Unterschied zwischen einer Enquete und einem Bankett ist. Meine Lieblingsantwort war tatsächlich: Das eine schreibt man mit A, das andere mit B. Das ist natürlich nicht so und beide Wörter haben auch nicht wirklich was miteinander zu tun. Vielmehr soll so eine Enquetekommission gesellschaftliche Probleme untersuchen, und zwar im Gegensatz zu den von uns gegründeten Untersuchungsausschüssen, in denen etwas untersucht wird, wie der Wortstamm auch hergibt, mit der Hilfe von Sachverständigen neben den Abgeordneten, und nicht nur mit der wissenschaftlichen Begleitung, sondern frei von politischen Zwängen, von politischen Lagern untersuchen, wo man sich ergebnisoffen auf etwas einstellt, mit viel Zeit, die zur Verfügung steht. Das ganze Ergebnis soll im Bericht niedergeschrieben werden und uns, geschätzte Kollegen Abgeordnete, der Legislative, zur Gesetzgebung vorgelegt werden. So weit so gut, habe ich verstanden. Anhand dieses neu erworbenen Wissens, zumindest für mich, habe ich darüber nachgedacht, ob es gut und sinnvoll wäre, eine Enquetekommission für den Kindergarten einzurichten, also eine Enquetekommission, die untersucht, wie wir in Thüringen mit der Kindergartenlandschaft 2030 aufgestellt sein wollen. Ich bin für mich zu dem Entschluss gekommen, das wäre eigentlich eine gute Idee. Erstens sind wir hier parteiübergreifend der Auffassung, im Kindergarten muss es vorangehen.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Gab es
doch schon!) Ich weiß, dass es das gab. Wir sind in Thüringen tatsächlich auch zuständig, sowohl für die Personalausstattung als auch bei der Gebührenfreiheit usw. Nun habe ich mich natürlich im Anschluss hauptsächlich mit dem inhaltlichen Antrag der CDU auseinandergesetzt und habe mich gefragt: Ist denn für das Ziel, was dort beschrieben worden ist, die Errichtung einer Enquetekommission das Richtige? Eines vorab – also wirklich ein Lob an Ihren wissenschaftlichen Referenten/Mitarbeiter –: Der Antrag ist ein richtiges Fleißwerk. Also da sind ja richtig viele Punkte und Stichpunkte aufgearbeitet. Das ist ein echt großes und inhaltlich starkes Papier. Kurz zusammengefasst ist der Titel dieses Papiers: „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“. Es ist auf jeden Fall ein gutes und wichtiges Thema, ohne Frage, es ist aber auch – und das höre ich hier auch von der rechten Seite, die gerade auch mal wieder reinruft – ein streitbares Thema. Ich denke, man sollte dieses Thema gerade bei der Gründung einer Enquetekommission, in der man ergebnisoffen ein Thema von allen Seiten beleuchten sollte, nicht dafür nutzen, das dort einzurichten. Wer den Antrag gelesen hat, der sieht, dass in diesen fleißigen Antrag ganz viele Punkte hineingesetzt worden sind, wo man im Grunde genommen versucht abzurechnen, was alles schlecht gelaufen ist. Also im Grunde genommen ist das schon ein vorweggenommenes Ergebnis, was die Kommission nur noch bestätigen soll. Klar kann man sagen – das haben jetzt auch im Vorfeld die Leute in ihrer Rede schon gesagt –, es gab viele negative Auswirkungen dieser Coronamaßnahmen. Gerade für junge Menschen, für Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene bedeutete die Pandemie ganz grobe Einschnitte, und zwar ohne zu sagen, ich zähle jetzt alles auf, aber es wurden die Bildungsprozesse der Kinder und Jugendlichen infrage gestellt. Besonders die soziale Interaktion wurde Kindern und Jugendlichen genommen, also das Miteinander. In den Familien war es nicht immer leicht und man kann, denke ich, sagen, Kinder und Jugendliche haben eine der Hauptlasten dieser Coronapandemie getragen, eben durch die Schließungen von Kindergärten, Jugendklubs und Schulen. Das hat mitunter zu körperlichen, emotionalen, sozialen, psychischen Belastungen geführt. Als Fachpolitiker finde ich im Übrigen – darauf sind auch meine beiden Vorrednerinnen Frau Rothe-Beinlich und Frau Baum in ihren Reden zu dem anderen Thema eingegangen – das Thema „Resilienzfaktor“ besonders spannend. Das kommt in dem Antrag leider gar nicht vor. Sprich: Welche Resilienzfaktoren gibt es denn, wie Kinder und Jugendliche gut durch die Krise gekommen sind? Das gibt es ja auch. Wäre es nicht lohnenswert, darüber nachzudenken, als zu gucken, was alles schlecht gelaufen ist? Das staatliche Handeln war und ist maßgeblich durch die Bundesregierung geprägt gewesen, also sie hat Leitplanken vorgelegt. Wenn man so eine Enquetekommission einrichten würde, dann würde ich es für fachlich korrekter halten, sie auf Ebene der 16 Bundesländer einzurichten und hier zwischen den 16 Bundesländern zu vergleichen, wo etwas gut gelaufen ist und was andere Länder übernehmen sollten. Ich weiß nicht, wie es bei Ihnen war, aber bei mir war es so, dass sowohl im Freundeskreis, aber auch bei mir in Bürgergesprächen beide – in Anführungsstrichen – Lager da waren. Es waren die Menschen da, die Zero COVID gefordert haben, und am besten immer noch und immer weiter, und auf der anderen Seite waren die Leute da, die gesagt haben, wir wollen hier überhaupt gar keine staatlichen Einschränkungen und Maßnahmen haben, das bringt alles nichts und wir müssen nicht geschützt werden – also ein Riss mitten durch die Gesellschaft. Die damals handelnden Politikerinnen und Politiker wurden durch die Gefahren dieser Pandemie unter Handlungsdruck gestellt und haben mitten in eine Gesellschaft hinein gehandelt, die unvorbereitet war und die diese Prozesse sehr unterschiedlich bewertet hat. Dass nicht alle Entschlüsse, die damals gefasst worden sind, gut waren, das wissen wir heute. Aber zu dem Zeitpunkt, wo die Entscheidungen getroffen werden mussten, war es mit der Datenbasis, denke ich, oftmals eine richtige und gute Entscheidung, diese Entscheidung zu treffen. Das wissen wir heute, das ist aber in der Auswertung nicht überall korrekt gewesen. Zudem war bzw. ist Deutschland, Gesamtdeutschland, auf die Anforderungen einer solchen Pandemie schlecht vorbereitet gewesen – Stichwort: Digitalisierung, aber auch regionale Produktions- und Kreislaufketten usw. Das alles würde sich aber in einer Enquetekommission überhaupt gar nicht aufheben lassen. Und ich glaube, genau so etwas, was ich gerade vorgetragen habe, war das, was Gesundheitsminister Jens Spahn von der CDU, als er damals vor dem Bundestag sprach und sagte, wir werden uns gegenseitig viel zu verzeihen haben, gemeint hat. Aber er meinte noch mehr, und zwar meinte er, dass der Schaden, der durch eine zugespitzte und intolerante Diskussion im Umfeld der Pandemie und der politischen Maßnahmen angerichtet wurde, viel größer ist. Und ich lese das von ihm mal wörtlich vor, weil es tatsächlich sehr menschlich ist, was er da weiterhin zum Ausdruck gebracht hat. Jens Spahn also: „Was mich […] durch meine persönlichen Erfahrungen aus den letzten Jahren besonders umtreibt, ist die Frage des Umgangs miteinander – und wie wir innerhalb der Gesellschaft diskutieren. Bei aller Solidarität, die wir in der Pandemie sahen, konnten wir erleben, wie Spannungen und Spaltungen in der Gesellschaft zunahmen. Die Pandemie wurde zu einem [großen] Test für die Debattenkultur, im Kleinen ebenso wie im Großen. Dass Debatten auch kontrovers geführt werden, ist wichtig in einer Demokratie. Aber wir sollten dabei empathisch bleiben, nicht verhärten, nicht ‚unerbittlich‘ werden.“ Darum ging es ihm auch, als er den Satz sagte: „Wir werden einander viel verzeihen müssen.“ Nun aber noch mal zur Frage zurück. Wenn Sie hier zur rechten Seite, Herr Aust und Kollegin Lehmann, vielleicht die Gespräche nach außen verlagern würden, tatsächlich stört es ein bisschen, wenn ich Sie auf dem rechten Ohr die ganze Zeit miteinander debattieren höre. Sie können das gerne machen, aber vielleicht nicht jetzt oder draußen. Nun also zurück zur Frage: Ist die Enquetekommission auf Thüringer Ebene das richtige Mittel? Ich sage: Nein. Aus Zeitgründen kürze ich nun etwas ein. Einerseits wurden die maßgeblichen Entscheidungen – ich habe schon darauf hingewiesen – nicht auf Landesebene, sondern auf Bundesebene entschieden. Wenn eine Auswertung schon getroffen werden soll – und wir haben heute schon die erste Rede gehört, wir hören noch weitere Reden –, dann muss die eben auf der Ebene der KMK beispielsweise getroffen werden. Für das wichtige Thema der Auswirkungen von Corona und staatlichen Handelns und wie man dagegen besser vorgehen kann oder wie man sich besser vorbereiten kann, um darauf besser reagieren zu können, auf die nächste Krise, die sicherlich kommen kann, braucht es mehr Zeit. In dieser fast abgelaufenen Legislaturperiode können wir dem wahrscheinlich gar nicht mehr gerecht werden, vor allem mit diesem riesengroßen Fragenkatalog, den die CDU hier ausgearbeitet hat, und mit den so wichtigen wissenschaftlichen Untersuchungen. Es wurden bereits Schlussfolgerungen aus der Coronakrise gezogen. Das haben wir im Vorfeld der Rede gehört, das werden wir jetzt noch im Nachgang hören. Das würde quasi die Enquetekommission überflüssig machen. Insgesamt ist die Ausrichtung des CDU-Antrags negativ und tatsächlich rückwärtsgewandt – Stichwort: Resilienzfaktor. Es braucht aber eine positive Ausrichtung und die Stärkung dieser Faktoren bei unseren Kindern. All das sind die Punkte, weshalb unsere Links-Fraktion der Enquetekommission nicht zustimmen wird. Es wird Sie auch nicht verwundern, dass der Entschließungsantrag der AfD bei uns nicht auf Zustimmung stoßen wird. Meine Fraktion, die Koalition wird der Ausschussempfehlung folgen und entsprechend ablehnen. Vielen Dank für die zumindest meistens aufmerksame Zuhörerschaft. Von der rechten Seite hier im Parlament war es nicht der Fall. Selbst Herr Höcke übt sich gerade an Fangübungen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Vielen Dank, Herr Reinhardt. Und ich erteile das Wort der fraktionslosen Abgeordneten Frau Dr. Bergner. Frau Dr. Bergner zieht zurück. Dann erteile ich das Wort Herrn Abgeordneten Dr. Hartung für die SPD-Fraktion.
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, es ist ja manchmal ganz lustig, wie die Anträge und Tagesordnungspunkte gereiht sind. Jetzt beraten wir über die Enquetekommission, die das feststellen soll, was die CDU uns eben in einem Antrag, der ja schon durch eine Anhörung und einen Ausschuss gegangen ist, schon aufgeschrieben hat, also quasi das Ergebnis aus Sicht der CDU haben wir eben schon abgelehnt.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ver-
stehen Sie nicht!) Und jetzt wollen wir dann gucken, was notwendig ist. Also, wir werden das auch ablehnen. Trotzdem möchte ich die Gelegenheit nutzen – Christian Tischner, du hast es gesagt –: Ja, wir können uns so etwas auch vorstellen – stimmt –, aber nicht so. Du möchtest eine Enquetekommission
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Wir!)
– ihr möchtet eine Enquetekommission –, die euch pünktlich im I. Quartal 2024, also pünktlich vor Start der Wahlkampfphase, wenn alles so kommt wie gesetzlich vorgesehen, Wahlkampfmunition liefert. Das ist das, was ihr haben wollt.
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: So ein
Quatsch!) Wir wollen die Dinge, die wir erkennen, jetzt lösen, wir wollen sie jetzt angehen, wir wollen jetzt Verbesserungen herbeiführen, wir wollen jetzt die Schritte einleiten, die wir als notwendig erkannt haben. Deswegen haben wir gerade einen Antrag diesbezüglich besprochen. Wir lehnen auch den Antrag der AfD ab, obwohl der natürlich mit einem breiteren Ansatz versehen ist und durchaus Punkte beinhaltet, auf die ich eingehen möchte, nämlich zum Beispiel den Ansatz, dass es eben nicht nur Kinder und Jugendliche, sondern die gesamte Gesellschaft getroffen hat.
(Beifall AfD)
Aber – und dann sind die Gemeinsamkeiten schon wieder am Ende – das ist nichts, was man mal eben im öffentlichen Raum diskutieren kann.
(Unruhe AfD)(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Das haben
Sie doch nur gesagt, weil der Innenminister reinkam!) Wir haben darüber debattiert im Sinne einer wissenschaftlich begleitenden Kommission, die tatsächlich versucht, Handlungsempfehlungen zu geben, die auch Länder miteinander vergleicht, die sagt, wie andere Länder das Problem gelöst haben, wie wir es gelöst haben, was die Folgen in dem einen Land sind, was die Folgen bei uns sind. Ich würde auch gern eine wissenschaftliche Begleitung der messbaren Folgen der Pandemie auf unsere Kinder und Jugendlichen haben, zum Beispiel wie sich die Schuleingangsuntersuchung entwickelt hat, wie sich das Gewicht entwickelt hat, wie sich Kinder in der Pandemie tatsächlich in ihrer messbaren Konstitution weiterentwickelt haben. Das alles hätte ich mir vorstellen können, aber das geht nicht in einem Dreivierteljahr oder in einem Jahr, dass wir dann Ergebnisse vorliegen haben. Darüber kann man ganze Doktorarbeiten verfassen. Das heißt, der Ansatz, aus den Folgen und aus den Ereignissen während der Pandemie Konsequenzen zu ziehen, ist ein längerfristiger. Ich als jemand, der schon wissenschaftlich gearbeitet hat, tippe mal so auf drei Jahre Ansatz. Dann können wir im Prinzip Konsequenzen daraus ziehen, die dann am besten – das wäre nämlich der Inhalt der Enquetekommission – tatsächlich auch in Gesetzesempfehlungen gegossen werden können, zum Beispiel um auf andere Pandemien besser vorbereitet zu sein. Darum muss es uns doch eigentlich gehen. Es nützt uns relativ wenig, zu sagen, das und das und das in den letzten drei Jahren war falsch, sondern wir müssen sagen, was wir beim nächsten Mal besser machen.
(Beifall DIE LINKE)
Es geht doch nicht darum, nur zu sagen, ihr habt alles falsch gemacht, das war alles Blödsinn,
(Zwischenruf Abg. Tischner, CDU: Das ist
doch Quatsch, das steht doch dort gar nicht drin!) sondern wie wir es beim nächsten Mal besser machen. Genau das ist der andere Ansatz, den wir verfolgen. Das geht nicht hoppladihopp innerhalb von neun Monaten, das wird nicht funktionieren. Deswegen lehnen wir beide Anträge ab. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Vielen Dank, Herr Kollege. Ich rufe für die Gruppe der FDP Frau Abgeordnete Baum auf.
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Vielen Dank. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir haben in der letzten Plenarsitzung über das Thema „Enquetekommission“ gesprochen. Da habe ich schon gesagt, dass wir den Blick zurück an der Stelle für Thüringen vielleicht nicht für so passend gewählt halten. Das ist auch angesprochen worden. Insofern ist der Blick, den die AfD hier mit ihrem Entschließungsantrag reinbringen will, das auf einer breiten gesellschaftlichen Studie aufzusetzen, gar nicht uninteressant. Aber es ist auch da an der Stelle nicht für Thüringen relevant, sondern wenn, dann reden wir über eine bundesweite, wenn nicht sogar eine internationale wissenschaftliche Studie über die Frage, wie sich eigentlich Politik in diesem ganzen System verhalten hat und welche Auswirkungen es auf die Bevölkerung hat. An die Informationen, die sich die CDUFraktion aus der Enquetekommission erhofft, kommen wir aus meiner Sicht oder aus unserer Sicht auch jetzt schon. Es gibt eine ganze Reihe Studien, Monitore, Analysen, die in den drei Jahren getroffen wurden, die aber – und da gebe ich dem Kollegen Hartung recht – natürlich noch gar nicht auf die Langzeitwirkungen gucken, die relevant sind. Für uns als Freie Demokraten ist immer der Blick in die Zukunft die Frage. Und auch da – Herr Hartung hat es angesprochen – ist die Frage, was wir daraus lernen und was wir damit machen. Ich finde, da haben wir mit dem Antrag, den wir vorhin verabschiedet haben, mit den Maßnahmen, die in die Umsetzung kommen sollen, einen größeren Beitrag geleistet, als wenn wir uns jetzt noch mal ein Jahr Enquetekommission ans Bein hängen, mit der wir nicht die Erkenntnisse herausbekommen werden, die uns in irgendeiner Form helfen, außer die, dass man sich dann darüber streiten kann, ob man sich verzeiht oder man mit großen Keulen auf die Entscheidungsträger der Vergangenheit haut. Wir haben in den Anhörungen zu den Anträgen, die wir im letzten Tagesordnungspunkt besprochen haben, oder auch in dem, was zum Beispiel das Schulbarometer der Bosch Stiftung oder so darstellt, ziemlich klar gehört, was Schule jetzt eigentlich von Politik und Unterstützungssystemen erwartet, nämlich dass es nach vorn gehen muss, dass es darum geht, Sachen umzusetzen. Wenn wir den Schulen wirklich helfen wollen oder wenn es darum geht, das Bildungssystem besser aufzustellen und sicher aus dieser Pandemie rauszunavigieren, dann brauchen wir jetzt eine Landesregierung, die die Probleme angeht, die Initiative ergreift und den Schulen ein grundsätzliches Update verpasst. Das brauchen wir und keine Enquetekommission. Deswegen tragen wir diesen Antrag nicht mit. Danke.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN, Gruppe der FDP)
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Vielen Dank, Frau Kollegin Baum. Für die AfDFraktion rufe ich Abgeordneten Jankowski auf.
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste und Schüler am Livestream und auf der Tribüne – okay, auf der Tribüne ist gerade niemand –, zum Antrag der CDU, eine Enquetekommission zum Thema „Kinder und Jugendliche in der Pandemie“ einzusetzen, kann ich mich eigentlich relativ kurzfassen. Ich bin ja auch beim Einbringen unseres Entschließungsantrags schon auf einige wichtige Punkte eingegangen. Im letzten September hatten wir hier ausführlich darüber diskutiert und ich habe auch hier unsere Standpunkte sehr deutlich aufgeführt, warum ich die Einsetzung einer Enquetekommission nicht befürworte. Auch im Bildungsausschuss wurde der Antrag ja mehrheitlich abgelehnt. Hier nur mal kurz die Hauptgründe, warum wir der Einsetzung nicht zustimmen: Zum einen glauben wir nicht daran, dass die in dem Antrag aufgezeigten Handlungsfelder in ihrer Vielzahl, aber auch in ihrer Komplexität überhaupt sinnvoll in der Kürze der Zeit bearbeitet werden könnten. Denn selbst wenn der Landtag heute der Einsetzung der Kommission zustimmen würde, wäre die wahrscheinlich frühestens ab März überhaupt arbeitsfähig. Dann hätte die Kommission nicht einmal ein Jahr, um die Vielzahl an Themen zu bearbeiten und zu einem akzeptablen Ergebnis zu kommen. Die zu untersuchenden Handlungsfelder sind ja auch an sich relativ komplex. Es sollen zum Beispiel die kompletten Zuständigkeiten und Kompetenzverteilungen zwischen Land, Bund und Kommunen auf ihre Rechtssicherheit untersucht werden und speziell auch das Landtagsbeteiligungsverfahren. Weiterhin sollen in den verschiedenen Altersgruppen der Kinder die Auswirkungen der Coronamaßnahmen untersucht werden. Aber auch die Frage nach ausreichenden Testkapazitäten und Zuständigkeiten bei der Beschaffung soll geklärt werden. Was überhaupt systemrelevante Berufe sind, soll definiert werden. Die Frage nach Zutrittsbeschränkungen für Kindertageseinrichtungen und wie diese umgesetzt werden und vor allem, wie berechtigt sie überhaupt sind, soll beantwortet werden. Auch eine Untersuchung der Auswirkungen der Schließung der Einrichtungen auf die Qualität der Bildung insgesamt soll durchgeführt werden – das Ganze dann auch aufgeteilt nach Kindern in Kindergärten, Schulen und jungen Erwachsenen. Sicherlich alles auch sehr interessant, aber in der Kürze der Zeit einfach nicht zu stemmen. Ein deutlich wichtigerer Punkt, warum wir der Einsetzung einer Enquetekommission nicht zustimmen werden, ist aber, dass ich es der CDU einfach nicht abnehme, dass es hier um eine ehrliche Aufarbeitung der vergangenen Coronajahre gehen soll.
(Beifall AfD)
Bei dem ganzen Coronairrsinn war doch die CDU mit ihrem Gesundheitsminister Jens Spahn ganz vorne mit dabei. Einer CDU-geführten Bundesregierung haben wir es doch zu verdanken, dass die Schulen und Kindergärten längere Zeiträume teilweise ganz geschlossen waren, dass den Kindern Kontaktverbote auferlegt wurden und sie ihre Freunde und Spielkameraden nicht sehen durften oder dass sie keinen Sport machen durften und regelrecht zu Hause eingepfercht wurden. Der Großteil dieser ganzen irrsinnigen Maßnahmen wurde nicht hier im Land beschlossen, der kam vom Bund und von einer CDU-geführten Bundesregierung.
(Beifall AfD)
Dass nun ausgerechnet die CDU mit einer Enquetekommission um die Ecke kommt, die sich angeblich für die Auswirkungen ihrer eigenen Coronapolitik auf die Kinder und Jugendlichen interessiert, das nehme ich Ihnen beim besten Willen nicht ab. Und Studien, die sich mit den Folgeschäden Ihrer verfehlten Coronapolitik auf Kinder und Jugendliche beschäftigen, gibt es auch genug, sei es die COPSY-Studie oder die Trendstudie „Jugend in Deutschland“, um nur einige Beispiele zu nennen. In den nächsten Monaten werden sicherlich noch zahlreiche Studien hinzukommen, die sich mit den schädlichen Auswirkungen Ihrer eigenen verfehlten Coronamaßnahmenpolitik beschäftigen. Nur jetzt so zu tun, als ob man das alles nicht hätte ahnen können, ist einfach lachhaft. Es gab genug Warnungen, zum Beispiel von Kinder- und Jugendärzten oder Psychologen, vor den Auswirkungen der eingeschlagenen Coronapolitik auf die Entwicklung der Kinder. Nur wurden unliebsame und abweichende Meinungen zu gern ausgeblendet, verunglimpft und als unwissenschaftlich diskreditiert, allen voran auch von Ihnen, von der CDU. Sie passten einfach nicht in Ihr Weltbild des angeblichen Killervirus und nun hilft im Nachhinein auch keine Enquetekommission, die das Ganze aufarbeitet, wenn man von vornherein von allem nichts wissen wollte.
(Beifall AfD)
Wir werden, wie gesagt, als AfD-Fraktion dem Antrag zur Einsetzung der Enqetekommission nicht zustimmen, da wir zum einen glauben, dass die im Antrag aufgezeigten Handlungsfelder in ihrer Vielzahl, aber auch in der Komplexität zu hoch sind, um in rund einem Jahr, in dem die Kommission maximal arbeiten könnte, am Ende brauchbare Ergebnisse zu liefern. Zum anderen müsste die Thematik der Coronamaßnahmen und deren Auswirkungen deutlich umfassender untersucht werden, weswegen wir ja einen eigenen Entschließungsantrag eingebracht haben, und der geht halt auch weit über die Möglichkeiten einer Enquetekommission auf Landesebene hinaus. Aber vor allem fehlt mir wirklich der Glaube daran, dass es der CDU hier wirklich um eine ehrliche Aufarbeitung geht. Vielmehr habe ich den Eindruck, dass die Enquetekommission nur dazu genutzt werden soll, um die Entscheidungen der letzten Jahre nachträglich zu legitimieren bzw. um vom eigenen Regierungsversagen am Ende abzulenken. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Vielen Dank, Herr Jankowski. Ich rufe auf für die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen Frau Rothe-Beinlich.
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, im Prinzip kann man die Rede zu diesem Antrag auf Einsetzung einer Enquetekommission relativ kurz halten, denn es ist völlig richtig, wir haben ja sehr umfänglich im Tagesordnungspunkt davor über die konkreten Schlussfolgerungen diskutiert, die wir gerade im Bereich Bildung, Jugend, Kinder mit Blick auf die Pandemie ziehen. Deshalb glaube ich, ist auch klar – das haben wir ja auch im Ausschuss bereits deutlich gemacht –, dass wir eine Enquetekommission zwar als grundsätzlich positiven Ansatz sehen, wenn es darum geht, dass Politik, Wissenschaft und Praxis gemeinsam Positionen für politisch notwendige Themen identifizieren und gemeinsam die richtigen Schlussfolgerungen ziehen, aber für eine Enquetekommission genau zu diesem Thema und mit Blick auf die Zeit, die wir haben – das sind jetzt eineinhalb Jahre vor der Wahl –, in einer politisch schwierigen Konstellation zugegebenermaßen kaum Chancen für eine sachgerechte Befassung sehen. Das ist, glaube ich, hier auch schon deutlich geworden. Wir befürchten vielmehr, dass es eine reine Zeitund Geldverschwendung würde, dass konstruktive Vorschläge für zukünftige Pandemien und den Umgang damit leider nicht wirklich zu erwarten sind. Wir haben ja bereits umfassende Vorschläge für Schlussfolgerungen vorgelegt. Und deshalb sehen wir, wie gesagt, den Bedarf für die Enquete nicht und bleiben auch bei der Ablehnung, wie wir es im September 2022 schon angekündigt haben, als dieser Antrag der CDU erstmals auf die Tagesordnung kam. Nun flatterte uns aber heute ein neuer Antrag, er nennt sich „Entschließungsantrag“, zum Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/6265 auf den Tisch. Er kommt von der AfD und er ist ein Stück weit erwartungsgemäß gespickt mit sämtlichen Vorhalten und Fake News, die wir von der AfD immer wieder im Umgang mit der Pandemie erlebt haben. Und Herr Jankowski hat ja hier auch mehrfach den Begriff – ich setze ihn bewusst in Anführungszeichen – „Killervirus“ genannt, womit er sich quasi über diese Pandemie lustig macht. Das hat mir schon noch mal zu denken gegeben und da habe ich mich gefragt oder da haben wir uns auch gefragt, wie ernst wir eigentlich einen solchen Antrag nehmen können, der von – ja, wie nennen wir es mal – bekennenden Coronaleugnern auf den Weg gebracht wurde und der ein Schlag ins Gesicht aller sein muss, die unter dieser Erkrankung gelitten haben, noch immer an den Langzeitfolgen leiden. Über Long COVID sage ich jetzt noch gar nichts. Dazu haben wir einfach noch gar nicht die Erkenntnisse, das hat ja auch Dr. Hartung schon ausgeführt. Aber auch mit Blick auf die Frage, was das für Menschen bedeuten muss, die ihre Liebsten verloren haben. Stand heute sind in Thüringen 8.220 Coronatote zu beklagen und das Landesamt für Statistik gab erst neulich eine Meldung heraus, die sich beim MDR am 18. Januar 2023 wie folgt las: „Covid-19 war 2021 häufigste Todesursache in Thüringen“. In Thüringen sind 4.033 Gestorbene, bei denen die durch das Coronavirus ausgelöste Erkrankung ursächlich für den Tod war, quasi dem Virus zum Opfer gefallen. Das entspricht 11,3 Prozent aller Todesfälle. Das muss man sich einmal klarmachen.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Es
gab keine Übersterblichkeit!) Entschuldigen Sie bitte, das glauben Sie doch selber nicht. Wollen Sie das den Menschen sagen, die Angehörige verloren haben?
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Das
ist Statistik!) Wer sind denn die 8.220 Toten? Wer sind denn die nachweislich im Jahr 2021 verstorbenen 4.033 Menschen, für deren Tod das Coronavirus ursächlich war? Entschuldigen Sie bitte, das ist wirklich grober Unfug, was Sie hier verbreiten, und das ist tatsächlich auch schändlich mit Blick auf alle, die Menschen verloren haben.
(Zwischenruf Abg. Dr. Lauerwald, AfD: Das
kommt vom Statistischen Bundesamt!) Lange Rede, kurzer Sinn, wir merken ja jetzt einmal mehr: Ihnen geht es überhaupt nicht um eine sachliche Auseinandersetzung.
(Unruhe AfD)
Ich weiß auch nicht so richtig, was Sie mit dem Antrag wollen, denn wenn Sie mal nachlesen, ist das ja auch keine Alternative, es nennt sich Entschließung, ist nach Geschäftsordnung irgendwie auch möglich, aber Sie wollen, dass der Landtag etwas feststellt, und schreiben dann in Ihrem letzten Satz, dass die Landesregierung auf die Einrichtung eines entsprechenden Aufklärungsgremiums setzen solle, und wollen da vor allem auch Pandemiekritikerinnen drin sehen. Na, da wissen wir ja, wo Sie hinmöchten, eine Legitimation sozusagen Ihrer Coronaleugnerpraxis, die Sie hier vom Pult immer wieder vertreten haben. Diesen Antrag lehnen wir selbstverständlich auch ab und werden natürlich auch der Enquetekommission keine Zustimmung geben. Vielen herzlichen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Vielen Dank, Frau Kollegin Rothe-Beinlich. Jetzt hat für die CDU-Fraktion Abgeordneter Tischner das Wort.
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, bereits zur Einbringung des Antrags auf Einsetzung einer Enquetekommission vor einigen Monaten habe ich für meine Fraktion darauf hingewiesen, dass Corona hoffentlich vorbei ist, und vor allem festgestellt, dass Corona – und das haben wir ja immer wieder in den Medien gehört – wie ein Brennglas gewirkt hat. Und dieses Brennglas hat besonders natürlich auch in Thüringen die eine oder andere Situation hervortreten lassen. Unsere Fraktion ist deshalb der Ansicht, dass sich gerade für das Thema, das in besonderer Weise in der Kompetenz der Landeszuständigkeit liegt, eine Enquetekommission gehören würde und dass wir uns dem Thema, das dann auch die Kinder und Jugendlichen, die Familien betrifft, nämlich Bildung, intensiv in einer Enquetekommission widmen sollten. Corona hat nämlich vieles offengelegt, aber natürlich auch viele zusätzliche Probleme geschaffen und wir sind es den Jüngsten – so habe ich es auch damals schon festgestellt – in unserem Land schuldig, dass wir die Aufarbeitung beginnen. Dabei geht es uns nicht darum – was jetzt unterstellt worden ist – zurückzuschauen und da rumzuwühlen oder irgendwas, sondern der Hauptpunkt, wenn man sich den Antrag, den Einsetzungsantrag, vorlegt, ist in zwei Dritteln wirklich nach vorn gerichtet, um das zu erfüllen, was Thomas Hartung eigentlich jetzt hier auch eingefordert hat. So ein bisschen widersprechen sich da auch die Argumentationen: Auf der einen Seite wird von Thomas Hartung gesagt, wir brauchen mehr Zeit und das sollen dann mal nur die Wissenschaftler machen und das muss noch drei, vier, fünf Jahre gehen. Franziska Baum sagt, wir wissen doch schon alles, brauchen also gar keine Zeit mehr. Aber deutlich ist es ja eigentlich geworden, Franziska, in deiner Aussage: Wir binden uns da noch was ans Bein. Und das ist eigentlich das wahre Motiv, warum – vielleicht verstehe ich das auch irgendwie – gerade Grüne und FDP sagen, wir wollen uns nicht mit der Einsetzung einer Enquetekommission beschäftigen, weil sie schlicht – und das geben Sie hinter den Kulissen ja auch zu – keine Kapazitäten haben, um noch weiter in anderen Kommissionen des Landtags zu arbeiten. Das ist schade, wir bedauern das sehr. Ich will auch noch mal sagen: Herr Reinhardt, vielleicht hätten Sie nicht mit den zehn Leuten reden sollen, wahrscheinlich aus der Koalition, sondern vielleicht hätten Sie an der Stelle auch mal das Gespräch mit uns suchen müssen. Denn es ist eben nicht so, dass eine Enquetekommission, wie Sie es so ein bisschen dargestellt haben, als eine Art Untersuchungsausschuss fungiert. Und du, Thomas Hartung, hast auch gesagt, es soll ein Wahlkampfmittel sein. Wer sich mit dem Antrag beschäftigt, der sieht, dass wir bewusst das Mittel einer Enquetekommission gewählt haben, um nach vorn zu schauen. Wenn wir es gewollt hätten, dass wir einen Untersuchungsausschuss zu dem Theater im Bildungsministerium in den ganzen Jahren machen, dann hätten wir einen Untersuchungsausschuss beantragt. Aber darum ging es und geht es uns auch nicht.
(Beifall CDU)
Uns geht es darum, meine Damen und Herren, dass wir nach vorn schauen, dass wir mittel- und langfristig nach vorn schauen. Das ist auch gerade noch mal in der Debatte deutlich geworden. Ja, wir haben gerade eben im vorherigen Tagesordnungspunkt sehr intensiv über kurzfristige Maßnahmen gesprochen, das war ja auch der Streit zwischen den vorliegenden Anträgen im vorliegenden Tagesordnungspunkt, dass wir als CDU-Fraktion möglichst sehr kurzfristige Maßnahmen vorgeschlagen haben, die das Ministerium eigentlich am besten morgen umsetzen könnte, und die Koalitionsfraktionen gemeinsam mit der FDP ‑ Gruppe gesagt haben: Na ja, wir machen mal so ein paar nebulöse Sachen, die dann vielleicht auch für eine Schulgesetzänderung noch relevant wären, und gucken mal mittel- und langfristig. Eine Enquetekommission kann gemeinsam mit Wissenschaftlern, mit Experten, mit Abgeordneten dann tatsächlich diese Analyse vornehmen und Konsequenzen formulieren. Eine parlamentarische Befassung, meine sehr geehrten Damen und Herren, davon ist unsere Fraktion auch nach den Beratungen im Ausschuss weiter überzeugt, wäre für uns als Volksvertreter und vor allem aber für die Fraktionen von Linke, SPD und Grüne tatsächlich das richtige Instrument und Gremium gewesen. Allein in den letzten Wochen haben wir wieder vielfache Meldungen vernommen, die eine zeitnahe und intensive Befassung sowie Vertiefung gerade aus Landessicht verlangt hätten. Ich möchte zwei Beispiele exemplarisch hier noch mal vorstellen: Es gab beispielsweise im vergangenen Herbst vom Institut für Demoskopie Allensbach im Auftrag der Deutschen Telekom Stiftung eine Umfrage von Kindern, Jugendlichen und Eltern. Im Ergebnis dieser Befragung wurden erste Indizien herausgearbeitet, die weiter ernst genommen werden sollen – ich zitiere –: „Es ist […] bedauerlich, dass die positiven Impulse aus der Corona-Krise das Lernen offenbar nicht dauerhaft beeinflusst haben. […] [V]iele junge Menschen [haben] aus der Zeit von Schulschließungen und Wechselunterricht einen geübteren Umgang mit digitalen Medien, bessere Selbstorganisation, mehr Eigenständigkeit beim Lernen mitgenommen. Hier muss es nun darum gehen, all das nachhaltig zu verankern. Die jetzt vorhandene bessere Technik reicht für gute Bildung nicht aus.“ Es braucht also weitere Konsequenzen. Ein anderes Beispiel ist eine regelmäßige Studie, die in Hamburg gemacht wird. Da gibt es jetzt die fünfte Hamburger Copsy-Befragung, die vor wenigen Tagen erst zu dem Ergebnis kam: „Zwar sind die Belastungen [im psychischen Bereich bei den Kindern und Jugendlichen] nicht mehr so hoch wie während des ersten und zweiten Lockdowns […]. Das gilt für Sorgen und Ängste ebenso wie für psychosomatische Beschwerden. Immer noch leidet jedes vierte Kind unter psychischen Auffälligkeiten. Erneut sind insbesondere Kinder und Jugendliche aus sozial schwächeren Verhältnissen [davon] betroffen.“ Ich zitiere auch hier noch mal aus der Studie: „Auch, wenn die psychischen Beschwerden langsam zurückgehen, sind sie immer noch häufiger als vor der Corona-Pandemie. Daher brauchen wir jetzt niedrigschwellige, nachhaltige und langfristige Konzepte und Strukturen“ – leider nennt die Studie nicht, was das wäre, das wäre eine Aufgabe der Enquetekommission –, „um Kinder und Jugendliche mit psychischen Belastungen aufzufangen und ihnen Hilfen anzubieten. Das ist wichtig, um für zukünftige Krisen gewappnet zu sein“. Leider fehlt es aber eben an einer Diskussion über diese Konzepte auch hier im Hohen Haus. Meine Fraktion wird sich weiter mit der Verantwortung zur Ableitung von Konsequenzen aus der Pandemie und der Entwicklung von Positionen für einen professionellen und vor allem unterstützenden Umgang mit den Folgen gerade auch für unsere Kinder und Jugendlichen beschäftigen. Wir werden dazu weitere Anträge hier in den Thüringer Landtag einbringen. Ich kann für meine Fraktion deshalb schon ankündigen, dass die CDU-Fraktion nicht einfach die Bücher schließen wird. Wir sehen hier weiter eine klare Verantwortung für politisch handelnde Akteure. Deshalb werden wir zunächst mit einer Großen Anfrage sehr umfassend und detailliert Auskunft von der Landesregierung verlangen – es liegen angeblich alle Erkenntnisse schon vor, also geht es wahrscheinlich dieses Mal schneller als bei mancher Anfrage, bei der man lange warten muss – und dann aus diesen Auskünften, die wir von der Landesregierung durch die Große Anfrage erhalten, auch weitere Initiativen ableiten. Herzlichen Dank.
(Beifall CDU)
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Vielen Dank, Kollege Tischner. Bitte schön, Herr Abgeordneter Thrum, für die Fraktion der AfD.
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer zu Hause an den Bildschirmen! Frau Rothe-Beinlich, Sie haben förmlich den Vogel abgeschossen, wenn Sie meinen, wir würden hier Fake News verbreiten, würden zu den Coronaleugnern zählen. Das muss einfach noch mal klargestellt werden. Nie zuvor in der Geschichte der Bundesrepublik gab es in diesem Ausmaß und so unverhältnismäßig Grundrechtseinschränkungen wie in die Berufsfreiheit, die Bewegungsfreiheit, die Versammlungsfreiheit. Pauschal wurden Schulen und Geschäfte geschlossen und im gleichen Zeitraum aber der Bettenabbau in Krankenhäusern gefördert; mit bis zu 12.000 Euro pro abgebautem Bett wurden Steuergelder genommen, um diesen Bettenabbau voranzubringen. In dieser virusbelasteten Zeit wurden in Deutschland 27 Krankenhäuser geschlossen. 2021, mitten in dieser Pandemie, standen 10.000 Krankenhausbetten
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Weil es nicht genug Personal gab, weil Betten allein nichts bringen!) weniger zur Verfügung als vor der Pandemie 2019. Nachdem das alles noch nicht ausreichte, um unser Gesundheitswesen zur Gewinnoptimierung kaputtzusparen, kaputt zu spielen, haben Sie sich über die einrichtungsbezogene Impfpflicht noch an unserem dringend benötigten Personal vergriffen.
(Beifall AfD)
100.000 Beschäftigten in Deutschland, 14.000 in Thüringen und bei uns im Saale-Orla-Kreis haben 500 Beschäftigten Betretungs-/Beschäftigungsverbot und Bußgeld bis 2.500 Euro gedroht, wenn sie nicht das Versuchskaninchen der Pharmalobby und skrupelloser Politiker werden wollten.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Sie sind ja wohl irre! „Versuchskaninchen der Pharmalobby“, geht’s noch?!) Da stellt sich doch ernsthaft die Frage: Wie krank sind diese Regierenden, die uns diktieren? Wenn ich es mit einem gefährlichen Virus zu tun habe, dann muss ich doch medizinische Kapazitäten schaffen und sie nicht abbauen bzw. noch
(Zwischenruf Abg. Henfling, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Ja, was jetzt? Ist der Virus gefährlich oder nicht? Können Sie sich jetzt mal entscheiden?)
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Hören Sie sich eigentlich zu?) mit einem Betretungs- und Beschäftigungsverbot sinnloserweise drohen. Und diese Sinnlosigkeit der Impfkampagne bestätigte ja bereits vor etwa einem Jahr der Mitteldeutsche Rundfunk und berichtete von einer halben Million schwerer Impfnebenwirkungen. 90 Prozent der Anträge auf Impfschäden werden von den Bundesländern abgelehnt. Mittlerweile ermittelt die EU-Staatsanwaltschaft. Ursula von der Leyen soll entsprechende Deals mit der Pharmalobby eingefädelt haben. Da geht es um schlappe 35 Milliarden Euro. Währenddessen gibt die Pfizer-Managerin in einer Anhörung des Europäischen Parlaments zu, dass dieser Impfstoff gar nicht darauf getestet war, die Übertragung des Virus zu stoppen. Die Ungeimpften wurden also völlig zu Unrecht aus dem öffentlichen Leben ausgesperrt, aus dem Einzelhandel, aus Gaststätten und Hotels ausgeschlossen.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Was ist jetzt mit den 8.220 Coronatoten in Thüringen?) Dieses Unrecht, diese Übergriffigkeit des Staates muss aufgearbeitet werden und dafür haben wir einen entsprechenden Entschließungsantrag hier vorgelegt. Ich bitte um Zustimmung, wenn Sie es wirklich ernst meinen mit diesem Thema.
(Beifall AfD)(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Vielen Dank, Herr Thrum. Jetzt hat sich für die Gruppe der FDP noch Abgeordneter Montag zu Wort gemeldet. Sie haben noch 2 Minuten 23 Sekunden.
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Herr Thrum, Ihre Vortragsart und ‑ weise ist ja immer sehr lebendig und wenn man da so ein bisschen droht wegzuschlummern, dann wird man wach, aber wer wach ist, ist eben auch dann meistens – zumindest geht es mir so – jemand, der dann zuhört. Da wird es schon wieder ein bisschen schwierig. Ich will nur auf einen einzigen Punkt eingehen, den Sie eben erwähnt haben, dass medizinische Kapazitäten abgebaut worden sind.
(Zwischenruf Abg. Möller, AfD: Und der Rest
war in Ordnung!) Vorhin wurde ja so ein bisschen, als es um Übersterblichkeit ging, dazwischengerufen: Ja Mensch, ist doch Statistik. Da kann ich Ihnen helfen: Die verleitet manchmal zu Fehlurteilen. Ich will Ihnen auch sagen, warum. Erstens, der Abbau von 27 eigenständigen Krankenhäusern bei knapp über 2.000 Krankenhäusern in Deutschland hat einen ganz einfachen Grund, der nennt sich Fusionen. Da wurden keine Betten abgebaut, sondern es sind Krankenhäuser zusammengelegt worden. Das war in Thüringen, glaube ich, in Schmölln auch der Fall, aber später natürlich. Aber bundesweit bei etwas über 2.000 Krankenhäusern ist das keine relevante Zahl, weil es sich meistens auch um kleine Standorte gehandelt hat. Das verhandeln wir ja hier, diese Frage, wie man das strukturiert, nachhaltig und auch emotional. Die zweite Frage ist immer wieder: Intensivkapazitäten wurden abgebaut. Das ist nicht richtig, sondern es wurde etwas anderes getan. Der Bund hat zunächst ungeprüft den Aufbau von intensivmedizinischen Kapazitäten gefördert, hat dann aber festgestellt, als er mal gefragt worden ist, „Wie betreiben denn die Krankenhäuser überhaupt diese Intensivbetten, haben die überhaupt das Personal?“, dass die Krankenhäuser selber zugegeben haben: Ja, das stimmt, wir haben gar nicht so viel Personal, um die angegebenen und gemeldeten Krankenhausbetten tatsächlich betreiben zu können. Das hat dazu geführt, weil die Förderkriterien geändert worden sind, dass diese Zahl reduziert worden ist. Es gab real nicht ein Krankenhausbett, kein Intensivbett weniger.
(Unruhe AfD)
Zu allen anderen haben wir sicherlich unterschiedliche Auffassungen, aber bei dieser Fragestellung wollte ich Sie doch gerne wenigstens hinreichend konkretisiert haben. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Vielen Dank, Herr Kollege Montag. Dr. Lauerwald, natürlich stelle ich normalerweise dann sofort die Frage, ob der Abgeordnete eine Frage zulässt, das wäre bloß bei verbleibenden 13 Sekunden eine Farce. Da wären Sie mit Ihrer Frage nicht fertig, bevor er überhaupt die Chance hätte, zu antworten. Jetzt hat sich der Kollege Wolf noch zu Wort gemeldet. Sie haben die sportliche Aufgabe, das, was Sie sagen wollen, in 35 Sekunden zu schaffen.
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Sehr geehrter Herr Präsident, wenn es noch eines Beweises bedurft hätte, warum es insbesondere den Initiativantrag der AfD nicht braucht, dann hat ihn Herr Thrum gerade eben gebracht in seiner unnachahmlichen Art und Weise. Ich frage mich da, Herr Thrum, nach dem, was Sie sich gerade vor Gericht erlaubt haben, ob Sie überhaupt wissen, dass Sie hier im Plenum stehen und dass hier eine Sachdebatte und keine Maulerei stattfindet, denn an Lösungsansätzen habe ich da nichts gehört.
(Zwischenruf Abg. Thrum, AfD: Wollen Sie
mir einen Maulkorb verpassen, Herr Wolf?) Richtig ist, wir haben viel zu diskutieren. Wir haben auch im letzten Tagesordnungspunkt viel diskutiert und wir werden weiter viel diskutieren, wenn es um die Weiterentwicklung unserer Systeme Bildung, Gesundheit etc. geht. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE)
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Vielen Dank. Die 35 Sekunden sind auch weg. Und jetzt ist Bewegung hineingekommen. Herr Dr. Hartung hat sich auch noch mal gemeldet. Sie haben noch 2 Minuten und 40 Sekunden.
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Herr Thrum, danke für den Beleg, dass wir Bildungslücken nicht erst seit Corona haben. Ich will das mit den angeblich abgebauten Krankenhausbetten mal kurz überfliegen. Ja, es gibt 12.000 Euro für den Abbau eines Krankenhausbetts. Aber die gibt es nicht, um das Bett zuzumachen. Die gibt es dafür, dass man Krankenhauslandschaft modernisiert. Sie haben die 27 Krankenhäuser für ganz Deutschland erwähnt. Ich will mal auf zwei oder eigentlich drei in Zukunft geschlossene Krankenhäuser in Thüringen eingehen. Da drüben sitzen der Kollege König und die Kollegin Tasch. Die kommen aus dem wunderschönen Eichsfeld, wo ich übrigens aufgewachsen bin. Dort gibt es drei Krankenhäuser. Alle drei Krankenhäuser hatten am Beginn des Prozesses eine Intensivabteilung mit Intensivbetten. Am Ende des Prozesses wird es ein neues Krankenhaus geben und die drei alten Krankenhäuser werden geschlossen. In der dann für das Gesamtklinikum zuständigen Intensivabteilung wird es am Ende ein paar weniger Betten geben als vorher. Das ist aber normal, weil nämlich alle Abteilungen an einem Standort konzentriert werden und ich muss nicht an dem einen Standort für die Urologie und die Bauchchirurgie eine Intensivstation vorhalten, an einem anderen Standort für Gynäkologie und Unfallchirurgie Intensivbetten vorhalten und am dritten Standort für die Innere Intensivbetten vorhalten. Das heißt, ich nehme alle Standorte zusammen und habe dann dort im neu gebauten Krankenhaus weniger Bedarf an Intensivbetten. Und genau dieser Bettenabbau wird mit unter anderem 12.000 Euro pro Bett gefördert, damit es zu diesen Umstrukturierungen überhaupt kommen kann, damit überhaupt Landkreise, Bundesländer und Ähnliches sich auf den Weg machen können, ihre Krankenhauslandschaft zu verändern. Das haben wir in größten Teilen schon hinter uns. Wir haben in Thüringen mal knapp 100 Krankenhäuser gehabt, jetzt sind es knapp über 40. In anderen Bundesländern ist das nicht so. Vor paar Jahren war ich im Rahmen eines Besuchs in Lübeck, da können Sie gern mal durchgehen. Wenn Sie vom Hafen zur wichtigsten Kirche gehen, gehen Sie an vier oder fünf Krankenhäusern vorbei. Keines dieser Krankenhäuser hat mehr als 100 Betten. Für diese Krankenhäuser gibt es eine Prämie, wenn man sie konzentriert zusammenlegt und damit Synergieeffekte nutzt. Genau das ist der Hintergrund. Das zu skandalisieren vor dem Hintergrund einer Pandemie, das ist – na ja – nicht wirklich clever und intelligent. Jetzt noch mal ein Wort zu den Grundrechtseinschränkungen: Ja, sie waren beispiellos in der Geschichte der Bundesrepublik. Das war die Pandemie aber auch. So was haben wir bislang noch nicht gehabt. Deswegen: Für Sachen, die wir noch nicht gehabt haben, gibt es Maßnahmen, die wir noch nicht gehabt haben. Das ist logisch. Logisches Denken sollte man fördern. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD)
Enquetekommission „Kinder und Jugendliche in der Pandemie – Lehren aus den Erfahrungen und Auswirkungen staatlichen Handelns in der Corona-Pandemie ziehen und für zukünftige Entscheidungen nutzbar machen“
Vielen Dank, Herr Dr. Hartung. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten wirklich keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue in Richtung der Landesregierung. Herr Staatssekretär winkt ab. Damit können wir zu den Abstimmungen kommen. Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktion der CDU, und zwar wird direkt abgestimmt über den Antrag der Fraktion der CDU in der Drucksache 7/6265. Wer stimmt dafür? Das sind die Stimmen der Fraktion der CDU und der fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bergner. Wer stimmt dagegen? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der Gruppe der FDP und der AfD-Fraktion. Enthaltungen? Sehe ich folgerichtig keine. Damit ist der Antrag abgelehnt. Jetzt stimmen wir ab über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist nicht der Fall. Damit wird also direkt abgestimmt. Wer dem Entschließungsantrag der Fraktion der AfD zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen der Fraktion der CDU, der fraktionslosen Abgeordneten Dr. Bergner, der Gruppe der FDP und der Koalitionsfraktionen. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt, meine Damen und Herren. Damit schließe ich diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 12 Antrag der Fraktionen DIE LINKE, der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 7/7149 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Herr Abgeordneter Blechschmidt.
Auswirkungen der Aberkennung des Gruppenstatus für den früheren Zusammenschluss der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der BfTh auf den parlamentarischen Bereich hier: Abweichung von mehreren Vorschriften der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Danke. Herr Präsident, meine Damen und Herren, es ist nicht das erste Mal, dass wir uns hier im Hohen Hause mit der Problematik einer Abweichung von § 70 der Geschäftsordnung gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags befassen. Bekanntermaßen haben wir uns das erste Mal im September 2021 mit so einer Frage auseinandergesetzt und letztmalig am 22.12. vergangenen Jahres, als die Gruppe der Bürger für Thüringen aufgelöst wurde und die damit verbundenen Rechte, die sie bekommen hatte, aberkannt wurden. Dabei ging es immer um parlamentarische Gruppen und in diesem Fall ganz konkret – ich habe es schon angesprochen – um Rechte und Pflichten der jeweiligen Gruppe, die auszugsweise dann festgeschrieben worden sind. Es wurden Begrenzungen vorgenommen, es ging um Finanzierung und letztendlich auch – das habe ich schon gesagt – um die Aberkennung des Gruppenstatus. Es war dabei immer um solche Begriffe wie Funktionalität des Landtags und die Problematik der Widerspiegelung der damals entsprechenden Kräfteverhältnisse innerhalb des Thüringer Landtags gegangen. Wenn Sie sich den Antrag in Drucksache 7/7149 zu Gemüte geführt haben, dann geht es auch hier wieder darum, dass der Beschluss vom 15.07.2022, in dem sich der Thüringer Landtag entsprechend neu orientierte an den Stärkeverhältnissen nach der Anerkennung des Gruppenstatus der Bürger für Thüringen, jetzt wieder zurückgenommen werden muss, damit, wie gesagt, die entsprechenden – ich sage es das dritte, vierte Mal jetzt – Kräfteverhältnisse widergespiegelt werden können, wie sie den Tatsachen entsprechen. Ich gehe davon aus, Sie haben es zur Kenntnis genommen. Ich bitte Sie sozusagen jetzt darum, diese entsprechenden Maßnahmen über diesen Antrag mit einer Zustimmung umzusetzen. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Auswirkungen der Aberkennung des Gruppenstatus für den früheren Zusammenschluss der Abgeordneten Dr. Bergner, Gröning, Kniese und Schütze als Parlamentarische Gruppe der BfTh auf den parlamentarischen Bereich hier: Abweichung von mehreren Vorschriften der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags gemäß § 120 der Geschäftsordnung des Thüringer Landtags
Vielen Dank, Herr Kollege Blechschmidt. Ich habe eine Wortmeldung von Herrn Kollegen Bühl für die CDU-Fraktion. Diese Wortmeldung ist zurückgezogen. Die nächste Wortmeldung ist auch zurückgezogen. Damit gibt es jetzt keine weiteren Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten. Danke schön. Wird Ausschussüberweisung beantragt? Das ist erkennbar nicht der Fall. Damit kommen wir direkt zur Abstimmung. Ich gebe folgenden Hinweis: Da mit dem vorliegenden Antrag von mehreren Vorschriften der Geschäftsordnung abgewichen werden soll, ist die Zustimmung von zwei Dritteln, mindestens jedoch der Mehrheit der gesetzlichen Mitgliederzahl erforderlich. Benötigt werden also mindestens 46 Stimmen. Wir stimmen ab über den Antrag der Fraktionen Die Linke, der SPD und Bündnis 90/Die Grünen in der Drucksache 7/7149. Wer ist dafür? Das sind die Stimmen der Koalitionsfraktionen, der CDU-Fraktion, der AfD-Fraktion und der Abgeordneten Dr. Bergner, fraktionslos. Gibt es Gegenstimmen? Das ist nicht der Fall. Enthaltungen? Das sind die Stimmen aus der Gruppe der FDP. Damit ist die gemäß § 120 der Geschäftsordnung erforderliche Mehrheit erreicht und der Antrag angenommen. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Der Antrag zu Tagesordnungspunkt 13 wurde von der Fraktion der AfD zurückgezogen und somit rufe ich auf den Tagesordnungspunkt 14 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5368 - Neufassung Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort zur Begründung.
Illegaler Müllentsorgung in Thüringen entgegentreten – öffentliche Entsorgungsträger und Kommunen unterstützen
Vielen Dank. Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, als ich im März letzten Jahres die Antwort des Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz auf meine Kleine Anfrage „Illegale Müllablagerung im Freistaat Thüringen“ mit der Nummer 7/2893 auswertete, staunte ich nicht schlecht. Denn zwischen 2015 und 2021 wurden im Freistaat mehr als 8.000 Tonnen illegalen Mülls von den Entsorgungspflichtigen geräumt, um genauer zu sein, mindestens 8.110 Tonnen. Diese 8.110 Tonnen verursachten insgesamt, also landesweit bei den Landkreisen und kreisfreien Städten, mehr als 4 Millionen Euro Entsorgungskosten, und das in Zeiten knapper Kassen. Unter den Ablagerungen befanden sich Hausmüll, Sperrmüll, Lacke, Farben, Bauabfälle, Asbest, Autowracks, Autoreifen und jede Menge Grünschnitt. Für den Raum Südthüringen ergaben sich alleine über 300.000 Euro für die Beräumung von mehr als 1.000 Tonnen illegalen Mülls. Allein in Suhl mussten über 300 Tonnen beräumt werden, was 83.000 Euro hervorrief. Der Kreis Hildburghausen musste etwa 72.000 Euro für die Räumung von 140 Tonnen illegalen Mülls aufbringen. Und es sind nicht nur die gewaltigen Summen der illegalen Ablagerungen und die dadurch entstehenden Räumungskosten. Mit dem illegalen Müll geht die Gefahr von Kontaminationen von Boden und Wasser einher, insbesondere bei sogenannten bevorzugten Ablageplätzen, an denen wiederholt Müll abgeladen wird. Zu all diesen Verstößen wurden laut Antwort der Landesregierung auf meine Anfrage mehr als 3.700 Ordnungswidrigkeits- bzw. Strafverfahren eingeleitet, jedoch konnte nur in wenigen Fällen ein Tatverdächtiger ausfindig gemacht werden. Die Beseitigung von illegalen Ablagerungen zählt zu den Aufgaben der Landkreise und kreisfreien Städte und bindet entsprechend Ressourcen und finanzielle Mittel. Sie erfüllen diese Aufgabe als Pflichtaufgabe im eigenen Wirkungskreis. Das Land kann und sollte die Kommunen und die Entsorgungsträger dabei aber nach Kräften unterstützen. In unserem Antrag fordern wir daher unter anderem die Einrichtung eines Landeskatasters in Zusammenarbeit mit den entsorgungspflichtigen Akteuren, um Schwerpunktstandorte zu erfassen und so besser kontrollieren zu können. Zudem ist die Landesregierung gefragt, die Bevölkerung über die Gefahren illegal entsorgten Mülls aufzuklären. Nicht zuletzt sollte auch den vielen Ehrenamtlichen gedankt werden, Naturschutzvereinen und Bürgerinitiativen, die in ihrer Freizeit den Abfall sammeln und sich im Sinne der Gemeinschaft und des Umweltschutzes engagieren. Die Landesregierung ist also gut beraten, die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und den kommunalen Strukturen zu helfen. Alles Weitere in der Debatte.
(Beifall AfD)
Illegaler Müllentsorgung in Thüringen entgegentreten – öffentliche Entsorgungsträger und Kommunen unterstützen
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, der vorliegende Antrag der AfD spricht ein wichtiges Thema an, aber geht mit den Schlussfolgerungen am eigentlichen Problem vorbei. Frau Hoffmann, Sie benennen konkret die Zahlen des Umfangs der illegalen Müllentsorgung. Ich möchte die Aufmerksamkeit auf einen anderen Fokus richten. Sie kennen meinen Ausspruch: CO ist kein Schad2 stoff, CO ist ein Rohstoff, und der muss in den 2 Kreislauf gebracht werden. Genauso betrachte ich die scheinbar wertlos gewordenen Materialien in unserer Gesellschaft, die landläufig als Müll bezeichnet werden. Sie sind kein Müll, sie sind immer Rohstoffe, die auf den ersten Blick nicht erkennbar sind. Um nachhaltig zu wirtschaften, müssen sie in den Kreislauf gebracht werden. Die Ressourcen unseres Erdballs sind endlich. Aber die gute Nachricht ist, es verschwindet auch nichts von unserem Erdball. Wenn wir nun wertvolle Ressourcen in nutzlose Materialien verwandeln, die auch von der Natur nicht automatisch in den Kreislauf gebracht, also zum Beispiel abgebaut werden können, werden wir eines Tages im sogenannten Müll umkommen. Hier muss ein neues Denken einsetzen. Wenn die Menschen das verstanden haben, werden sie auch anders handeln. Jedes Jahr wird medienwirksam der Tag verkündet, an dem die Menschheit die Ressourcen der Erde, die ihr für ein Jahr rechnerisch zustehen würden, verbraucht hat. 2022 war das der 28. Juli. Bis zum Jahresende würde der Verbrauch 1,75 Erden betragen, so heißt es. Das ist aber nur die halbe Wahrheit, zumal nicht gesagt wird, auf welchen Zeitraum sich diese Berechnung bezieht. Sicher veranschaulicht es das Problem, aber eine Lösung zeigt es nicht auf. Müll modern und nachhaltig zu entsorgen, bedeutet, alle darin enthaltenen Stoffe in wertvolle Rohstoffe zu verwandeln. Damit wird aus dem Müllvernichten oder den sogenannten Endlagern der Wirtschaftsfaktor Produktion von Rohstoffen. Wenn es dafür richtige gesetzliche Rahmenbedingungen gibt, ist jedes In-den-Kreislauf-bringen legal und das sogenannte Endlagern illegal – Endlagern auf Müllkippen, Endlagern auf dem Meeresboden, im Wald oder in Salzstöcken. Endliche Ressourcen müssen in den wirklichen Kreislauf gebracht und wieder genutzt werden. Damit wird Müll zu einem Fremdwort. Wenn wir aber gesetzliche Rahmenbedingungen schaffen, die den Müllexport, der nur zum Abkippen in Afrika oder auf dem Meeresgrund führt, fördern, oder wenn wir Millionen in die Endlagersuche von Kernbrennstäben investieren, anstatt sie weiter zu verarbeiten und in den Kreislauf zu bringen, läuft etwas falsch. Anfänge zum Kreislaufsystem wurden sicher schon gemacht, zum Beispiel mit einem Pfandflaschensystem oder Mehrwegverpackungen. Aber wenn wir nicht sicherstellen, dass sie wirklich in den Kreislauf kommen, dann können wir von kommerzieller und politisch geduldeter, illegaler Müllentsorgung reden. Auch können Altmetalle, deren Preis immer weiter steigt, bei Altmetallhändlern gegen Bares eingetauscht werden. Aber das ist noch immer zu wenig für zu wenige Bereiche; von einer allumfassenden Kreislaufwirtschaft sind wir weit entfernt. Hier kann und muss die Politik ansetzen. Auch in Thüringen könnten wir mit gutem Beispiel vorangehen, ohne zu kriminalisieren. Es können kuschelige Kleidungsstücke aus Plastikmüll hergestellt werden oder Bahnschwellen aus Kunststoffabfällen. Manchmal gibt es sogar einen doppelten Umweltschutzeffekt, wie bei der Herstellung von Spezialschwellen von Weichen. Diese Schwellen mit individuellen Längen wurden bisher aus Holz gefertigt und mit giftigen Pestiziden gegen Verwitterung geschützt. Wenn wir hier ansetzen und solche Projekte gezielt und ergebnisoffen fördern, ist das allemal gut angelegtes Geld. Technologieförderung, um Rohstoffkreisläufe zu erzeugen, ist die nachhaltigste Förderung überhaupt. Vielleicht habe ich mit meinen Ideen den einen oder anderen Gedanken bei Ihnen inspiriert. Danke.
Illegaler Müllentsorgung in Thüringen entgegentreten – öffentliche Entsorgungsträger und Kommunen unterstützen
Vielen Dank, Frau Präsidentin. Das war ja gerade eine geradezu entwaffnende Argumentation, aber ich versuche, mal wieder auf den eigentlichen Antrag zurückzukommen. Eine saubere Umwelt, meine Damen und Herren, ist nicht nur ein Menschenrecht, sie liegt in unser aller Verantwortung und im Bereich „Abfall“ natürlich auch nicht nur in der Zuständigkeit der Abfallbeseitigungspflichtigen, was ja bei uns klar gesetzlich geregelt ist. Die illegale Müllentsorgung stellt für Kommunen in Thüringen natürlich ein Problem dar. Im Rahmen der Pflichtaufgabenerfüllung ist dieses Ressort sehr kostspielig und bindet natürlich viel Personal. Ich will aus der eigenen kommunalen Erfahrung heraus hinzufügen: Es ist auch immer mit viel Ärger verbunden. Einige Städte in Thüringen sehen einen starken Anstieg des Problems. So wendete Jena beispielsweise im Jahr 2021 für die Beseitigung von rund 100 Tonnen Müll im öffentlichen Raum rund 40.000 Euro auf, viermal so viel wie 2018. Dabei handelte es sich teilweise um Müll, dessen Entsorgung für Haushalte kostenlos ist, wie Sperrmüll, Elektrogeräte und Glasflaschen. Trotzdem wird das einfach in die Landschaft geschmissen. In Gera haben sich die Fallzahlen seit 2016 etwa verdoppelt auf 500 jährlich. Weimar, das ebenso wie Erfurt, Sonneberg, der Kreis Nordhausen und der Unstrut-Hainich-Kreis keinen eindeutigen Trend sieht, räumte 2021 292 illegale Müllhalden, was 122 Arbeitsstunden erforderte. Das könnte man jetzt hier alles noch ein ganzes Stück weiter aufführen. Es gibt nahezu grenzenlos Beispiele über ganze Lastwagenladungen, die erforderlich geworden sind. Das ist eben auch ein Phänomen, das nicht nur dort auftritt, wo Müllgebühren besonders hoch wären, nein, ganz im Gegenteil, ich habe es ja gerade schon mal gesagt, auch dort, wo man entsprechenden Abfall kostenlos abgeben könnte, dafür, dass man daraus auch wieder Wertstoffe gewinnen kann. Und doch, liebe Frau Hoffmann, ist Ihr Antrag schwach. In I.1 bis I.6 schreiben Sie lauter Allgemeinplätze. Nummer 7 ist gar noch eine Forderung nach einer landesweiten Erfassung. Das hilft den Kommunen nicht, das belastet sie. Und Abschnitt II ist ähnlich. Ich will es mal ganz klar und deutlich sagen, die Forderung nach mehr Zentralisierung trägt zu keiner Lösung bei, es erhöht das Problem. Was wir brauchen, ist die Stärkung der Subsidiarität. Was unten erledigt werden kann, soll auch unten erledigt werden. Es muss deswegen darum gehen, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, die kommunale Familie zu stärken und sie nicht mit schön klingenden Worthülsen abzuspeisen. Es muss darum gehen, dass sie genügend Personal für diese Aufgaben haben, aber es muss auch darum gehen, dass sie genügend Mittel haben, um mit entsprechenden Kampagnen auch die Bevölkerung zu informieren. Da nützt ein übergestülpter Apparat herzlich wenig. Vor allem aber brauchen die Kommunen keine zusätzliche Bürokratie, denn die würde sie nur zusätzlich von ihren Aufgaben abhalten, sie würde nur zusätzlich Gelder und Personal binden. Deswegen sagen wir, es ist besser, eine bessere Ausstattung der Polizei zu unterstützen. Das ist eine Landesaufgabe, denn viel zu oft werden solche Ermittlungsverfahren zu illegalen Müllentsorgungen – ich habe es selber bei unserer Feuerwehr erlebt, dass da jemand Quecksilberfässer abgestellt hatte – ergebnislos eingestellt, weil schlicht und einfach das Personal und die Mittel fehlen. Viel zu oft fehlt schlicht und einfach das Personal, um den Dingen nachzugehen. Deswegen will ich auch noch die Chance nutzen, den vielen Freiwilligen ganz herzlich auch namens unserer Gruppe zu danken, die die Ärmel hochkrempeln und das ehrenamtlich tun. Aber wir brauchen weniger Bürokratie und mehr Mittel für die Kommunen. Damit ist der Sache viel mehr geholfen. Danke schön.
(Beifall DIE LINKE, Gruppe der FDP)
Illegaler Müllentsorgung in Thüringen entgegentreten – öffentliche Entsorgungsträger und Kommunen unterstützen
Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren, werte Zuschauerinnen zu Hause vor dem Livestream, schön, dass Sie uns auch in dieser Debatte folgen. Frau Bergner, ich bin, ehrlich gesagt, ein bisschen irritiert. Ich habe den Eindruck, Sie haben sich in dem Antrag geirrt. Werte Zuschauende, bitte seien Sie wiederum nicht irritiert, warum ich jetzt wirklich eine vollkommen andere Rede halte. Es geht in dem Antrag explizit nicht um Ressourcenverwendung oder legal gelagerten Müll, also Endlager zum Beispiel, ganz egal, wie man politisch dazu stehen mag. Es geht auch nicht darum, wie wir mit diesem Müll zum Beispiel weiter umgehen könnten. Den Bogen, den Sie da gespannt haben, entschuldigen Sie bitte, der war wirklich ganz schön abenteuerlich. Herrn Bergner dagegen, dem kann ich sehr wohl zustimmen. Der Antrag der AfD ist in der Tat schwach – aber alles der Reihe nach. Ich mache es mir in meinen Reden unter anderem wirklich gerne zur Aufgabe, Ihnen vor allen Dingen, werte Zuschauende, mal darzustellen, wie die Anträge der AfD eigentlich ganz genau funktionieren und was sich hinter Aussagen verbirgt, die man ad hoc vielleicht sogar teilen würde. Wenn man jetzt ganz oberflächlich auf den Antrag schaut, dann geht es da um illegal entsorgten Müll, dass man dem entgegentreten soll, und es geht darum, die Kommunen zu unterstützen. Das sind Schlagwörter, da würde jetzt wahrscheinlich jeder da draußen ganz spontan sagen, daran kann jetzt irgendwie mal nicht so viel falsch sein. Oh ja, doch! In diesem Antrag ist ganz schön viel falsch, und das will ich auch sehr gerne untersetzen. Fangen wir an. Erstens, ein ganz grundsätzliches Problem, der Beratungsgegenstand „illegal entsorgter Müll“. Sie haben wahrscheinlich alle ein Bild davon, was die AfD da eigentlich meinen könnte. Dem einen fallen Zigaretten und Kaffeebecher auf der Straße ein, die anderen erinnern sich an ihren Waldspaziergang und erinnern sich an Sperrmüll, der nächste kennt Brachstellen in seiner Kommune und ärgert sich über dort abgelagerten Bauschutt. Der Beratungsgegenstand, über den wir hier reden, ist tatsächlich ziemlich groß und es lohnt sich – so hätte ich das zumindest gemacht, wenn ich so einen Antrag geschrieben hätte –, erst mal zu differenzieren. Meine ich Littering, also unachtsam weggeworfenen Müll in der Öffentlichkeit wie Zigaretten, Pappbecher, Taschentücher usw., oder meine ich Sperrmüll, schadstoffbelasteten Müll, Gewerbeabfälle und Co.? Das ist ein Unterschied. Das eine ist eine Ordnungswidrigkeit, das andere potenziell eine Straftat. Bei dem einen helfen die Polizei und die Staatsanwaltschaft, bei dem anderen die Umwelt- bzw. die Ordnungsbehörde. Und daher kommt es auch, dass Sie mit aufgeputschten Statistiken um die Ecke kommen. Sie haben von über 3.000 Straftaten gesprochen. Da bitte ich Sie zur Korrektur. Das eine – wie gesagt – ist eine Ordnungswidrigkeit, das andere eine tatsächliche Straftat. Das sind also ganz unterschiedliche Dinge, denen man durchaus mit ganz unterschiedlichen Methoden begegnen sollte. Jetzt könnte man den Antrag an dieser Stelle schon liegen lassen, aber ich möchte mir gerne vor allen Dingen für Sie da draußen die Mühe machen und mir den Antrag weiter anschauen. Was bietet denn die AfD für Lösungen an? Erstens – wir haben es eben gerade schon gehört –, Sie möchten gerne eine umfassende Dokumentation von Müllentsorgung durch das Land in Form eines Katasters, zweitens, die Einbeziehung von der Polizei bei der Vermeidung von illegalen Müllentsorgungen – da will ich noch mal drauf eingehen – und drittens hätten Sie sehr gerne eine Sensibilisierung der Gesellschaft durch Bildung und Wertschätzung von Ehrenamtlichen. Zu Punkt 1: Die AfD schreibt in ihrem Antrag, der Landtag solle die Landesregierung auffordern, die Dokumentation von Kontaminationen durch illegal entsorgten Müll auch auf Landesebene zu ermöglichen, um resultierenden Umweltschäden vorzubeugen. Und dann schreiben Sie weiter, der Landtag solle die Landesregierung auffordern, ein Kataster über schwerpunktartige illegale Entsorgung auf Landesebene einzurichten und der Landespolizei zur Verfügung zu stellen. Aha! Erstens: Warum soll eigentlich eine Dokumentation resultierenden Umweltschäden vorbeugen, wie Sie das jetzt hier in diesem Antrag einfach in den Raum stellen? Kann es sein, dass vielleicht eine schnellere Beseitigung von illegal entsorgtem Müll eine Kontamination viel besser verhindern könnte? Kann es sein, dass eine zusätzliche, vollkommen nutzlose Dokumentation auf Landesebene eigentlich eine Beschäftigungstherapie für die Beteiligten wäre, die ohnehin – so schreiben Sie es ja in Ihrem Antrag – selbst belastet sind, weil die Ressourcen zur Beseitigung und Ahndung endlich sind? Angenommen, ich folge Ihrer Idee – das habe ich ja so angekündigt, was ich im Übrigen ausdrücklich nicht tue –, müsste man dann nicht eigentlich Personalstrukturen in den Kommunen stärken, also zum Beispiel durch mehr Personal, oder müsste man sich nicht dann eigentlich darum kümmern, die Kommunikationswege zu optimieren, damit eben sehr schnell gehandelt werden kann? Ist ja wirklich ein ernst zu nehmendes Problem. Oder kann es sein, dass es gar keinen Sinn macht, das Land mit einer weiteren Aufgabe zu betrauen, weil wir in dieser ganz konkreten Sache bereits gesetzlich geregelt haben, wer dafür zuständig ist, und das Land einzubeziehen nur eine Verantwortungsträgerschaft konstruieren würde, die Ihnen ganz alleine zugutekommt, weil Sie eben das Land gerne für Dinge verantwortlich machen, für die es bereits eine andere Besetzung gibt, ungeachtet jeder Logik? Ich weiß nicht, vertrauen Sie den Kommunen nicht, vertrauen Sie den Versorgungsträgerinnen und Versorgungsträgern nicht? Was wollen Sie mit der Dokumentation? Eine Kontrolle? Ich verstehe es nicht. Ich habe den Eindruck, dass das hier niemand so richtig nachvollziehen konnte.
(Unruhe AfD)
Jetzt wird es ja spannend, wenn Sie sich gerade über meine Rede beschweren, denn in Ihrem Begründungstext – und das ist wirklich interessant – zitieren Sie ja selbst einen Antrag – und Sie haben es auch in Ihrer Rede gerade getan –, den Sie zu dem Thema an die Verwaltung gestellt haben. Und Sie haben von der Verwaltung schriftlich mitgeteilt bekommen, dass seit 2015 X Tonnen illegaler Müll durch die Kommunen usw. entsorgt worden sind. Jetzt könnte man ja mitdenken und aus der Antwort lesen – wäre logisch –, dass Entsorgungsträger und Kommunen die Entsorgung von illegalem Müll tatsächlich schon – Achtung! – dokumentieren. Schau an! Man kann daraus lesen, dass sich die Kommunen dem Problem sehr wohl bewusst sind, sich vor Ort gut auskennen und dem Problem begegnen. Ich bin wirklich gespannt, wie Sie gleich in Ihrer Rede vielleicht erklären werden, warum aus Ihrer Sicht eine Doppelstruktur über etwas gelegt werden sollte, das auf kommunaler Ebene bereits Usus ist. Genauso ziellos machen Sie das ja bei Ihrem zweiten Schwerpunkt des Antrags, bei dem Sie nämlich die Landespolizei hinzuziehen. Und das finde ich tatsächlich relativ witzig, das ist ja schon eine ihrer Aufgaben. Noch mal: Illegal entsorgter Müll ist ein Problem. Aber im Ernst: Wie entlasten Sie die Tätigkeit der Landespolizei jetzt durch ein Kataster, also ein Kataster über die durchschnittlich 181 Fälle im Jahr – so viel zu der Übertreibung Ihrer Statistik –, die die Landespolizei ja bereits kennt und mit denen Sie sich ohnehin befasst? Was macht denn die Landespolizei mit so einem Kataster? Wissen Sie, was Sie machen? Sie arbeiten in Ihren Anträgen so, als wären das – den Eindruck habe ich – Spickzettel für Ihren nächsten Stammtischbesuch. Dinge, die ich doof finde: Ausländer, Klimaschutz, Müll. Damit lässt sich natürlich ordentlich Luft aufwirbeln. Sie erzählen dann einfach, dass das Land das Problem nicht sieht, Sie denken sich irgendwas für die Polizei aus, das geht ja immer, und dann vertrauen Sie darauf, dass draußen schon rüberkommen würde, dass Sie die Lösung schaffen würden, während alle anderen tatenlos zuschauen.
(Zwischenruf Abg. Sesselmann, AfD: Dann
machen Sie doch mal einen Lösungsvorschlag!) Aber das hier ist kein Teekränzchen und im Übrigen süß, dass Sie so darauf reagieren, weil das ja meine These belegt. Wissen Sie: Diese Abgeordneten, die setzen sich leider tatsächlich mit Ihren Themen und Anträgen auseinander. Überraschung: Die anwesenden Abgeordneten wissen ganz genau, dass das, was Sie hier schreiben, Quatsch ist. Und im Rückschluss bedeutet das doch am Ende nur, dass Sie damit nur Leute veräppeln können, die sich eben nicht tagtäglich mit Politik auseinandersetzen. Ihr Antrag ist wie immer purer Populismus.
(Beifall DIE LINKE)
Bleiben wir mal in Ihrer Gedankenwelt: Wenn Sie das Thema ernsthaft zum politischen Schwerpunkt machen wollen, wäre es doch ein sinnstiftender Gedanke gewesen, in Ihrem Antrag zum Beispiel über mehr Personal für die Polizei nachzudenken. So, wie Sie das jetzt vorschlagen, schaffen Sie für die Polizei doch am Ende mehr Aufgaben oder noch schlimmer: Sie schaffen ein Kataster, das sich genau niemand anschaut. Ein anderer Vorschlag, den Sie aus meiner Sicht machen könnten, ist natürlich auch, das Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz zu ändern. Auch das zitieren Sie, das könnten Sie natürlich auch irgendwie vorher mal lesen. Jetzt habe ich leider nicht mehr ganz so viel Zeit, um Ihnen zu zitieren, was drinsteht. Aber auch dieses Gesetz ist öffentlich zugänglich und es würde Ihnen in der Sache möglicherweise helfen, würden Sie nicht den Populismus so in den Vordergrund stellen. Ein anderer Vorschlag wäre zum Beispiel gewesen – der Antrag ist ja von April 2022 –, dass Sie diesen Antrag finanziell hätten untersetzen und für den Haushalt einen entsprechenden Antrag stellen können. Auch das haben Sie nicht gemacht, auch hier sind Sie in Ihrer Argumentation nicht stringent. Ich glaube, ich habe in dieser kurzen Zeit relativ deutlich gemacht, welche Lücken es in Ihrem Antrag gibt und welche Probleme damit verbunden sind. Und, sorry, handhabbare Lösungen haben Sie für ein Problem, dass es tatsächlich gibt, nicht angeboten. Abschließend: Illegale Müllentsorgung ist ein Problem, ob Klein-Klein oder großer Sperrmüll usw. Und die Kommunen und die öffentlichen Entsorgungsträger wissen ganz genau, wie sie da in die Lösung gehen müssen. Sie sind nämlich die Experten vor Ort und vor Ort muss das Problem gelöst werden und für diese Arbeit sage ich an dieser Stelle Danke – nur noch eine Sekunde – und, ja, viel Spaß in der Debatte.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Illegaler Müllentsorgung in Thüringen entgegentreten – öffentliche Entsorgungsträger und Kommunen unterstützen
Vielen Dank, Frau Kollegin Maurer. Erlauben Sie mir bitte noch einen Hinweis: Ihr Laptop hat eine sogenannte nonverbale Konversation auf dem Deckel – ich bin gerade darauf aufmerksam gemacht worden. Ich bitte, das nächste Mal entweder den Laptop am Platz zu lassen, sodass das nicht die Geschäftsordnung stört, oder eben den Deckel so zu klappen, dass es nicht zu sehen ist. Danke schön. Ich rufe für die Fraktion der AfD Abgeordnete Hoffmann auf.
Illegaler Müllentsorgung in Thüringen entgegentreten – öffentliche Entsorgungsträger und Kommunen unterstützen
Herr Präsident, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer, in der Einbringung zu unserem Antrag bin ich schon auf Möglichkeiten der Unterstützung für die Landkreise und kreisfreien Städte eingegangen. Ich will hier noch mal darlegen, in welcher Dimension sie mit diesen illegalen Müllablagerungen zu kämpfen haben. Die höchsten Kosten seit 2015 hatte der Landkreis Gotha mit 775.000 Euro für die Räumung von über 1.200 Tonnen Müll. Der Kyffhäuserkreis war mit mindestens 350.000 Euro ebenfalls stark belastet, hier fielen über 2.500 Tonnen an. Im Unstrut-Hainich-Kreis wurden über 300 Tonnen illegal abgeladen, die mehr als 500.000 Euro Beräumungskosten verursachten. Bei den Städten hatte ich Suhl schon erwähnt, in Gera waren es 49.000 Euro für 56 Tonnen. In einzelnen Regionen ist dabei eine deutliche Zunahme über die Jahre hinweg festzustellen, wir haben es schon gehört. Und jetzt, Frau Maurer – hören Sie zu, da lernen sie noch was! –: Für einzelne Landkreise und Städte lagen allerdings keine vollständigen Daten über entstandene Kosten oder Mengen vor, sodass von weitaus mehr Gesamtkosten und ‑ mengen im Freistaat auszugehen ist, ganz einfach, weil das Personal fehlt. Es ist also festzustellen, dass die illegale Entsorgung von Müll ein flächendeckendes Problem im Freistaat ist, das die Entsorgungspflichtigen lösen müssen, und bei der Beräumung illegal entsorgten Mülls nicht nur entsprechende Kosten anfallen, sondern auch Ressourcen gebunden werden. Dieser illegal entsorgte Müll kann Umweltschäden verursachen und die Ermittlung von Tatverdächtigen gestaltet sich schwierig. Die Aufgabe der Landesregierung ist es also, ihre Kommunen zu unterstützen, durch die Sensibilisierung der Bevölkerung, auch über die Bildung und regelmäßige Informationen in Amtsblättern zum Beispiel
(Zwischenruf Abg. Tasch, CDU: Das wird
doch schon gemacht!) – also, Frau Tasch –, und schließlich kann das Land einschlägige Dokumentationen der illegalen Entsorgung einrichten. Das leitet sich zumindest aus den vorliegenden Daten meiner Anfrage her. Noch mal: 8.110 Tonnen Müll, mehr als 4 Millionen Euro Kosten. In diesem Zusammenhang war die Reaktion des zuständigen Ministeriums für Umwelt, Energie und Naturschutz auf meine Anfrage und die darin dokumentierten Mengen an Müll und Summen interessant. Man zog nämlich schnell als eine Art Alibi die App „Meine Umwelt“ aus der Tasche. Sicherlich, das kann ein nützliches Instrument sein für technikaffine Personen, es ist aber keine alleinige Lösung. Eine Nachfrage zu der App meinerseits ergab dann schließlich Folgendes: Der Bearbeitungsstand der eintreffenden Meldung kann vom Land nur für diejenigen Landkreise und kreisfreien Städte verifiziert werden, die das Melde-Backend der App nutzen, für andere nicht. Eine Erfolgskontrolle ist also gar nicht möglich. Dieser Erfolg wurde aber vom Ministerium pressewirksam vermarktet – nach dem Motto: Alles halb so wild, wir haben ja eine App –, er ist aber nicht da.
(Beifall AfD)
Und darüber, ob zur Abarbeitung der eingegangenen Meldungen und der Müllmengen in den Landkreisen und kreisfreien Städten überhaupt genügend Personal vorhanden ist, weiß die Landesregierung nichts. Wie dem auch sei, es bedarf weiterer Hilfen, um dem Problem zu begegnen, und die müssen auch ganz unten und ganz vorn anfangen. Grundlegende Veränderungen und das Schaffen des Problembewusstseins gegenüber der illegalen Entsorgung von Müll sind auf allen gesellschaftlichen Ebenen möglich und nötig, unter anderem in Kindergärten und Schulen durch umweltanschauliche Bildung. Daher ist das Land gefordert, die Landkreise und kreisfreien Städte zu unterstützen – ich sagte es schon –, den Einsatz ehrenamtlicher Helfer zu würdigen und die Bevölkerung für die Gefahr von Kontaminationen zu sensibilisieren, sich in allen Bereichen über alle Alterskohorten hinweg für Aufklärung über die juristische Einordnung und die Gefahren illegal entsorgten Mülls einzusetzen, die Dokumentation von Kontaminationen durch illegal entsorgten Müll zu ermöglichen und eben ein Kataster einzurichten. Und an Herrn Bergner – er ist jetzt Präsident, hat aber vorhin als Abgeordneter gesprochen –: Ich sehe das nicht als Z wie Zentralisierung, sondern Z wie Zusammenarbeit, und die gibt es eben noch nicht ausreichend. Und zu Frau Maurer: Eigentlich haben Sie gemacht, was Sie immer machen, Sie haben überhaupt keine Lösung präsentiert, sondern Sie hangeln sich an irgendwelchen Sachen zum Antrag lang, der Ihnen nicht passt.
(Zwischenruf Abg. Maurer, DIE LINKE: Was
haben Sie denn gemacht?) Dann schlage ich mal alternativ vor, dass wir den mal in den Ausschuss überweisen, und dann können Sie Ihre eigenen Lösungen ja einbringen, die Sie haben.
(Beifall AfD)
Illegaler Müllentsorgung in Thüringen entgegentreten – öffentliche Entsorgungsträger und Kommunen unterstützen
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Kolleginnen und Kollegen, werte Zuschauer! Als öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger nach dem Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz sind die Kommunen und die von ihnen gebildeten Zweckverbände auch zuständig für die Beseitigung von illegalen Abfallablagerungen. Diese Aufgabe bindet entsprechend Ressourcen und finanzielle Mittel, weshalb das Land die Entsorgungsträger und die Kommunen bei der Bewältigung dieser Aufgaben aus Sicht der antragstellenden Fraktion unterstützen müsse. Dazu fordert die AfD zum einen grundlegende Veränderungen und das Schaffen eines Problembewusstseins gegenüber der illegalen Müllentsorgung auf allen gesellschaftlichen Ebenen. Die AfD-Fraktion fordert zudem die Landesregierung auf, praxisnahe Mittel gegen die illegale Müllentsorgung und daraus entstehende Gefahren für die Umwelt sowie die Belastung unserer Landschaft durch illegal entsorgte Abfälle zu entwickeln und die Landkreise und kreisfreien Städte und die hierzu gebildeten Abfallzweckverbände bei ihrer Arbeit als auch die Polizei bei der Bestreifung solcher Schwerpunktbereiche zu unterstützen. Weiterhin soll ein Dokumentationssystem auf Landesebene in Form eines flächendeckenden Katasters über illegale Müllablagerungsstätten eingeführt werden. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, um es vorwegzunehmen: Wir lehnen den vorliegenden Antrag ab. Ich möchte das auch gern in aller Kürze mit dem aus unserer Sicht kräftigsten Argument begründen. Nach dem Thüringer Ausführungsgesetz zum Kreislaufwirtschaftsgesetz – ich habe es eben angesprochen – sind die kreisfreien Städte und die Landkreise in Thüringen allein zuständig für die öffentliche Entsorgung von Abfällen. Sie erfüllen diese Aufgabe als Pflichtaufgabe, können die Erfüllung aber auch auf Zweckverbände übertragen. Wie ich in unterschiedlichen Landkreisen und kreisfreien Städten in Thüringen wahrnehme, machen sie das gut, machen sie das verantwortungsvoll und mit dem notwendigen Engagement. Deswegen will ich mich auch an dieser Stelle zum einen bei den kommunalen Verantwortungsträgern bedanken, aber auch bei den vielen Freiwilligen – Stichwort „Neujahrsputz“ oder „Osterputz“. Herzlichen Dank für Ihren Einsatz.
(Beifall CDU)
Selbstverständlich, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, ist der Kollegin Maurer zuzustimmen, wenn sie sagt, vor Ort muss das Problem gelöst werden. Da gehört es auch hin. Klar ist, die Entsorgung ist Aufgabe – das ist auch der Kern dessen gewesen, was Kollegin Maurer gesagt hat – der Kommunen und damit der kommunalen Selbstverwaltung. Das sagt ja schon unsere Verfassung aus. Lassen Sie mich aber noch eines sagen, was der eigentliche Adressat dieses Antrags, nämlich die Landesregierung bzw. die sie tragenden Fraktionen, tun kann: Sie können Kommunen mit vernünftigen Kommunalfinanzen ausstatten.
(Beifall CDU)
Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, mit unseren Änderungsanträgen zum Landeshaushalt haben wir zumindest in Teilen auch im letzten Jahr für eine notwendige Korrektur der Kommunalfinanzen gesorgt, auch wenn ich zugeben muss, dass wir uns an der einen oder anderen Stelle noch eine bessere finanzielle Ausstattung unserer Kommunen gewünscht hätten. Vielleicht noch ein letzter Satz in Richtung der antragstellenden Fraktion: Mit Ihren kategorischen Ablehnungen der letzten Landeshaushalte und somit auch zu den Kommunalfinanzen haben Sie übrigens eindrücklich dokumentiert, wie wichtig Ihnen die finanzielle Ausstattung der Thüringer Kommunen ist, und somit auch, wie groß Ihr wirkliches Interesse daran ist, unsere Kommunen zu unterstützen. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Illegaler Müllentsorgung in Thüringen entgegentreten – öffentliche Entsorgungsträger und Kommunen unterstützen
Vielen Dank, Herr Kollege Walk. Aus den Reihen der Abgeordneten sehe ich jetzt keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue kurz in Richtung der Landesregierung. Da gibt es auch keine Wortmeldungen. Dann kommen wir jetzt zu den Abstimmungen. Wird Ausschussüberweisung beantragt?
Illegaler Müllentsorgung in Thüringen entgegentreten – öffentliche Entsorgungsträger und Kommunen unterstützen
Okay. Also es ist Ausschussüberweisung beantragt, einmal an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz und zum anderen an den Innenund Kommunalausschuss. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Gegenstimmen? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen und Gruppen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Jetzt kommen wir zum Innen- und Kommunalausschuss. Wer der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind wiederum die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer der Überweisung an den Innen- und Kommunalausschuss nicht zustimmt, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Gegenstimmen bitte jetzt. Das sind die Stimmen der Regierungskoalition gewesen und der Gruppe der FDP, wenn ich das richtig erkannt habe. Enthaltungen? CDU hat auch dagegengestimmt?
(Zuruf Abg. Walk, CDU: Ja. Wir haben dage-
gengestimmt!) Entschuldigung, dann habe ich das falsch beobachtet. Damit also das gleiche Ergebnis, damit ist auch diese Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann kommen wir direkt zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 7/5368 – Neufassung –. Wer ist für diesen Antrag? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen aller anderen Fraktionen und Gruppen. Damit ist dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt und rufe auf den Tagesordnungspunkt 15 Antrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5369 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Nein. Dann eröffne ich die Aussprache und erteile das Wort Frau Abgeordneter Hoffmann für die AfDFraktion.
Lebensmittelherstellung nicht durch Biokraftstoffproduktion gefährden
Sehr geehrte Frau Präsidentin, Kolleginnen und Kollegen, liebe Zuschauer! Ich beginne meine Rede zu unserem Antrag mit einem Zitat von Naturefund, ich muss also vorlesen. Das ist zwar schon einige Jahre her, aber immer noch aktuell. Ich zitiere: „Das ehrgeizige Ziel Deutschlands, dem konventionellen Kraftstoff bis 2020 ein Fünftel Biokraftsstoff (Bioethanol und Biodiesel) beizumischen, entspricht einem Flächenbedarf von etwa zwei Millionen Hektar Raps für Biodiesel und 1,5 Millionen Hektar Getreide für Bioethanol. Dieser Flächenbedarf entspricht etwa 30 Prozent der gesamten bundesdeutschen Ackerfläche. Allein dieser Umstand wird zu einem Wettbewerb zwischen Nahrungsmittel- und Treibstoffproduktion führen. Die jetzigen Preissteigerungen bei Agrarrohstoffen in Europa zeigen, dass die Verarbeiter von Biokraftstoffen schon nach günstigeren Agrarrohstoffen auf dem Weltmarkt Ausschau halten. Dies kann dazu führen, dass in Zukunft auch Ethanol aus brasilianischem Zuckerrohr und indonesisches oder malaysisches Palmöl eingeführt wird, um daraus Biodiesel für europäische Tanks herzustellen. Denkbar ist auch die Einfuhr von großen Mengen Soja aus den USA. Das ist letztlich alles nur eine Frage der Preise. Entscheidend wird darum sein, wie nachhaltig die Importware erzeugt wird. Denn wenn irgendwo in Übersee Wälder abgeholzt werden, damit hierzulande die Autos ‚sauber‘ über die Autobahn rollen, dann kommt das einer umweltpolitischen Bankrotterklärung gleich. Das kann niemand wirklich wollen.“
(Beifall AfD)
Nun gibt es über den Flächenbedarf auch andere Zahlen. Aber das 2006 im Bundestag verabschiedete Gesetz zur Einführung einer Biokraftstoffquote verpflichtete die Mineralölwirtschaft, einen Mindestanteil von sogenannten Biokraftstoffen in den Verkehr zu bringen. Ab dem Jahr 2015 wurde diese Quote durch pauschale Einsparziele ersetzt. Für die Produktion von Bioethanol und Biodiesel kommen dabei alle zucker- oder stärkehaltigen Kulturpflanzen infrage. Im Jahr 2021 stammten laut Bundesverband der deutschen Bioethanolwirtschaft von 700.000 Tonnen Bioethanol knapp 580 Tonnen der Produktion aus Futtergetreide, etwa 121.000 Tonnen aus Zuckerrüben. Die Fachagentur Nachwachsende Rohstoffe schätzt, dass deutschlandweit 14 Prozent der landwirtschaftlichen Flächen dem Anbau von Ener giepflanzen dienen. Das sind ca. 332.000 Hek ar. t Weltweit sind es laut Proplanta rund 8 Prozent. Eine Steigerung der Verwendung von Biokraftstof fen durch vermeintliche Klimaziele würde noch weitaus mehr landwirtschaftliche Fläche kosten, die nicht mehr der Nahrungsmittelherstellung zur erfü V gung stünde – und das in Zeiten, in denen die Eigenversorgung immer wichtiger wird. Hinzu kommt, Rodungen für den Anbau von Nutzpflanzen auch durch Landnutzungsänderungen zur Treib stoffproduktion schaden der Umwelt global, weswe gen Palmöl laut Bundesverordnung ab 2023 nicht mehr gefördert wird, das heißt, nicht mehr auf die Treibhausgasminderungsquote angerechnet werden kann. Allerdings bleiben die Klimaziele, und die rufen hervor, dass die nutzbare Fläche in Konkurrenz zur Lebensmittelherstellungsfläche steht und damit auch die Preise steigen. Die Nutzung von biogenen Rest- und Abfallstoffen zur Biokraftstofferzeugung, die derzeit einen geringen Teil einnimmt, sollte hingegen weiter erforscht und ausgebaut werden. Als umweltpolitischen Unfug bezeichnet Greenpeace den Flächenbedarf für Biosprit – das ist eigentlich nicht so unser Club, aber hier hat er recht. Es ist aber auch energiepolitischer Unfug. Durch Anpflanzung inklusive Dünger, durch aufwendige Umwandlungsprozesse und durch den Importtransport ist nicht nur die Ökobilanz von Biokraftstoffen verheerend, auch die Nettoenergieausbeute ist schlecht. Die Beimischung von Bioethanol bringt einen großen Bedarf mit sich: Fläche, Dünger, Anbau. Als Rohstoffe sind vor allem Zuckerrüben, Weizen, Roggen, Körnermais und Kartoffeln geeignet. Zwar ist beim Anbau von Zuckerrüben die höchste Flächenproduktivität gegeben, allerdings verursacht dieser auch die meisten CO -Emissio2 nen – und die wollte man ja eigentlich verhindern. Berücksichtigt man Faktoren, die beim Anbau der Pflanzen für die Herstellung der Biomasse zum Tragen kommen, werden dieser Nachteil und der Widerspruch deutlich. So produzieren die eingesetzten Düngemittel einen hohen Ausstoß an Gasen. Dazu kommt der Raubbau für Anbauflächen für die Herstellung der Biomasse. So werden bei Abholzungen und Brandrodungen nicht nur ganze Tropenwälder zerstört und Arten gefährdet, sondern auch enorme CO -Mengen freigesetzt. Und 2 hier ist der Widerspruch: Für die Produktion von Palmöl werden nicht nur Wälder gerodet, sondern auch Moore trockengelegt. Umweltfreundlich ist das nicht – ganzheitlich betrachtet.
(Beifall AfD)
Allein diese Tatsache hält das Thema dauerhaft hoch, auch wenn der Bund in Teilen schon reagiert hat. Und Deutschland ist wie immer mittendrin in dem Irrsinn als europaweit größter Produzent von Biokraftstoff: 2022 rund 65.000 Barrel, gefolgt von Frankreich, den Niederlanden und Spanien. Nahrungsanbauflächen werden auf diese Weise der Lebensmittelproduktion entzogen. Dazu kommt der klimaunfreundliche Import von Palmöl für den hiesigen Einsatz – immerhin 20 Prozent. Die Diskussion „Tank oder Teller“ oder „Tank, Teller oder Trog“ ist spätestens mit dem Ukrainekrieg wieder richtig entfacht. Die Frage ist daher, ob hochgesteckte Ziele im Namen des Klimas der Lebensmitteleigenversorgung im Wege stehen und den Umweltschutz gefährden. Dem gehen wir mit unserem Antrag nach. Dieser fordert die Landesregierung auf, sich auf allen Ebenen für die Abschaffung von Regelungen einzusetzen, die für die Lebensmittelherstellung geeignete Anbauflächen einer Flächenkonkurrenz aussetzen, sich gegen pauschale Vorgaben oder Quoten von reinen Biokraftstoffen oder Beimischungen einzusetzen sowie die Forschung an alternativen Biokraftstoffbeimischungen oder reinen Biokraftstoffen zu unterstützen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Lebensmittelherstellung nicht durch Biokraftstoffproduktion gefährden
Vielen Dank. Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, der hier vorliegende Antrag der AfD-Fraktion ist wieder mal einer aus der Kategorie „Ressentiments schüren, wo es eigentlich keine gibt“. Der Antrag zeigt aufs Neue, worum es Ihnen eigentlich geht, nämlich Angst und Panik zu schüren. Sie sprechen in Ihren Feststellungen von einer anzustrebenden Verringerung der Abhängigkeit von Lebensmittelimporten für den Freistaat und malen implizit das Bild einer hungernden Bevölkerung, das sich das Brot nicht leisten kann, weil auf dem Acker Energiepflanzen angebaut werden. Solche Autarkiebestrebungen gab es auch schon einmal in früheren dunklen Zeiten. Und, meine Damen und Herren, beide Diktaturen hatten damit keinen Erfolg. Ihre Feststellungen in I. Nr. 2 bis 7 sind allesamt so nicht zutreffend. Weder sind die Nahrungsmittelpreise an den Treibstoffmarkt gekoppelt, noch ist eine direkte Wirkung von heimischer Produktion auf die tatsächlichen Verbraucherpreise nachzuweisen. Es verwundert also nicht, dass Sie auf Quellen zu Ihren Angaben in Ihrem Antrag verzichten. Auch scheint bei der AfD die Idee des freien Marktes noch nicht angekommen zu sein. Denn auch in der Landwirtschaft und auf dem Markt für Felderzeugnisse herrscht ein freier Handel über Grenzen hinweg und, meine Damen und Herren, in meinen Augen ist das auch gut so. Wir konnten uns als Landwirtschaftsausschuss erst kürzlich beim Besuch der Grünen Woche ein Bild von der Stärke und Innovationskraft der Erzeuger machen. Wollen wir als Freistaat Thüringen unsere heimische Landwirtschaft unterstützen, so gilt es eben nicht, bestimmte Produkte zurückzudrängen, mit denen die Landwirte ihren Lebensunterhalt verdienen, oder Produkte vorzuschreiben. Sondern der richtige Ansatz wäre, meine Damen und Herren, die ausufernde Bürokratie in unserem Land zu bekämpfen – etwa bei der Düngemittelverordnung, welche die Produktivität der landwirtschaftlichen Flächen beschränkt, etwa bei der Insektenschutzverordnung, welche den Landwirten Steine in den Weg legt. Oder denken wir an die trotz der ausfallenden Importe aus der Ukraine aufrechterhaltene Bestrebung des Bundeslandwirtschaftsministers, den Landwirten Flächenstilllegungen aufzuzwingen, oder die Verweigerung auch dieses Hauses über das Thema „Gewässerrandstreifen zur landwirtschaftlichen Nutzung“ neu nachzudenken und dort neue Potenziale zu schaffen – einen Vorschlag hatten wir vorgelegt. Das sind Ansatzpunkte, über die es zu sprechen gilt und die etwas bringen würden, meine Damen und Herren. Ihre aus den falschen Feststellungen abgeleiteten Forderungen sind eben nicht besser. Sie wollen Regelungen zur Schaffung von Flächenkonkurrenz abschaffen, ohne zu sagen, welche das sind. Sie wollen Beimischungen im Kraftstoff abschaffen, ohne auf die negativen Auswirkungen, die das für den Klimaschutz hätte, einzugehen. Und Sie wollen alternative Kraftstoffbeimischungen erforschen und verschweigen dabei, dass diese Forschung längst seit Jahrzehnten läuft. Meine Damen und Herren, wir als Freie Demokraten lehnen die von der AfD eingebrachten Feststellungen und Forderungen rundheraus ab und somit auch diesen Antrag. Danke schön.
(Beifall Gruppe der FDP)
Lebensmittelherstellung nicht durch Biokraftstoffproduktion gefährden
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Zuschauer, Biokraftstoffe spielen eine wichtige Rolle, um die Klimaschutzvorgaben einzuhalten und CO nennenswert einzusparen. Sie sind bisher 2 die einzige in größerem Maße wirksame Option zur Minderung von Treibhausgasemissionen beim Individualverkehr. 4,2 Millionen Tonnen Biokraftstoffe werden pro Jahr in Deutschland in den Verkehr gebracht. Die Beimischungen von Biodiesel und Bioethanol führen damit zu einer CO -Reduktion von 2 ca. 12,8 Millionen Tonnen im Verkehrssektor. Nach den Zahlen des Statistischen Bundesamts ist die Quotenerfüllung zur Reduktion der Treibhausgase im Verkehr im Jahr 2021 mit über 90 Prozent zum überwiegenden Teil überhaupt erst durch Biokraftstoffe gedeckt worden. Die Erzeugung von Biokraftstoffen einschließlich des Anbaus der Rohstoffe ist auch schon längst an Nachhaltigkeitsstandards gebunden. Die Verwendung des Biodiesels erfolgt gegenwärtig überwiegend in Form der Beimischung zu fossilem Diesel in den Erdölraffinerien. In Thüringen ist eine Verarbeitungskapazität von 200.000 Tonnen für die Verarbeitung der Rapssaat zu Rapsöl und Rapsdiesel etabliert. Die bei der Herstellung anfallenden Nebenprodukte wie Rapskuchen und Rapsextraktionsschrot sind überdies eine wertvolle Proteinquelle und Tiernahrung und damit auch besonders geeignet, gerade Sojaimporte aus dem Ausland zu vermeiden. In Zeitz, in der unmittelbaren Nähe zu Thüringen, befindet sich die größte Anlage, die Getreide und Zuckerrüben zu Bioethanol für den Kraftstoff verarbeitet. Auch hier fällt ein eiweißreiches Nebenprodukt, nämlich die Schlempe, an, die ebenfalls zur Tierernährung dienen kann. Und in der Biomethanproduktion können mehrjährige Energiepflanzen wie Energieampfer oder zum Beispiel Durchwachsene Silphie und noch viele andere einen wertvollen Beitrag zur Erhöhung der Biodiversität in der Agrarlandschaft leisten. Ihre ganzjährige Bodenbedeckung ermöglicht einen Erosionsschutz, auch im Winter. Hinzu kommen weitere ökologische Wirkungen, zum Beispiel als Bienenweide, zum Humusaufbau, als Lebensraum für Tiere. Ihr Anbau gestaltet sich außerdem nach der Etablierung auch kostensparend und ressourceneffizient. Die Abhängigkeit von Lebensmittelimporten wird in Ihrem Antrag ebenfalls angesprochen, die Exporte von Lebensmitteln ignorieren Sie aber geflissentlich. Deutschland ist beides, ein großer Importeur von Agrarrohstoffen und ein großer Exporteur von veredelten landwirtschaftlichen Produkten. Das dabei Erschreckende ist, dass bei den Landwirten an sich erschreckend wenig von der Wertschöpfung hängen bleibt, und das verdanken wir dem Mercosur-Handelsabkommen, das den europäischen Markt für billige Agrarimporte geöffnet hat, um zum Beispiel Autos in alle Welt verkaufen zu können. Den Zuckerrübenanbau, auch hier in Thüringen, hat man damit fast geopfert. Gerade in Thüringen ist aber der Anbau von Zuckerrüben und Raps besonders wichtig, da wir in großen Teilen sonst nur Getreide anbauen würden, und das hat mit vielfältigen Fruchtfolgen und Agrarbiodiversität gar nichts zu tun. Die Möglichkeit, nachwachsende Rohstoffe für Biomasse- und Bioenergienutzung anzubauen, bietet für die Landwirte überdies auch eine dringend notwendige Stabilisierung ihrer Einkommenssituation. Die von Ihnen beschriebene Inflation bei Lebensmitteln hat andere Gründe. Vor allen Dingen die höheren Energiepreise sorgen für höhere Kosten bei der Herstellung von Dünger, höhere Transportkosten, höhere Kosten bei der Bestellung der Felder und der Verarbeitung von Lebensmitteln. Durch den Krieg in der Ukraine ist der weltweite Getreidefutter-, Mais- und Sonnenblumenölmarkt stark beeinträchtigt, was die Preise auch über Getreide, Mais und Sonnenblumenöl hinaus in die Höhe treibt bzw. Volatilitäten erzeugt. Der Anbau von Bioenergiepflanzen und die energetische Nutzung von ohnehin anfallenden Reststoffen sind hier nicht die Treiber. Die für die nachwachsenden Rohstoffe in Anspruch genommene Fläche ist überdies seit vielen Jahren schon stabil. Sie machen eine Flächenkonkurrenz zur Lebensmittelherstellung hauptsächlich bei den Biokraftstoffen fest. Das kann ich absolut nicht nachvollziehen. Flächenkonkurrenz entsteht hauptsächlich durch nicht landwirtschaftliche Nutzungsformen und durch stetig steigende Boden- und Pachtpreise, die landwirtschaftliche Nutzung nicht mehr rentabel werden lassen. Das ist hier für Thüringen auch in den Antworten zu unserer Großen Anfrage „Verlust landwirtschaftlicher Nutzfläche durch konkurrierende Flächennutzung in Thüringen“ zu entnehmen. Außerdem sorgt auch die Flächenversiegelung dafür, dass die endliche Ressource Boden jedes Jahr ein bisschen kleiner wird. Die Maßgabe „Teller vor Tank“ ist grundsätzlich richtig und die energetische Nutzung sollte natürlich am Ende jeder Nutzungskaskade stehen. Der Idealfall ist die energetische Nutzung von Rest- und Abfallstoffen. Aber diese Art der Kaskadennutzung wurde auch schon längst in einem Beschluss der Umweltministerkonferenz im Mai des letzten Jahres festgelegt. Deshalb, meine Damen und Herren von der AfD, geht Ihr Antrag an der Sachlage generell vorbei und hilft weder den Landwirten noch geht er den eigentlichen Ursachen der Preissteigerung im Lebensmittelbereich und dem Verlust von landwirtschaftlicher Fläche für die Lebensmittelherstellung auf den Grund. Deshalb lehnt die Koalition ihn ab.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Lebensmittelherstellung nicht durch Biokraftstoffproduktion gefährden
Werter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, es ist schon interessant, wer sich bei dem hier von der AfD aufgerufenen Thema zusammentut. Die AfD möchte also die Beimischung von Biokraftstoffen abschaffen. Sie befindet sich dabei in fragwürdiger Gesellschaft der Grünen-Bundesminister Steffi Lemke und Cem Özdemir. Denn auch sie halten an ihrem Ziel fest, aus der Nutzung von Biokraftstoffen auf der Basis von Anbaubiomasse auszusteigen. Auch Greenpeace unterstützt Lemkes Ausstiegspläne – ich zitiere –: „Es ist gut und längst überfällig, dass Lemke und Özdemir jetzt schnell Schluss damit machen wollen, wertvolle Lebensmittel in Verbrennungsmotoren zu verheizen“, hat kürzlich Greenpeace-Mann Matthias Lambrecht gesagt. Werte Kolleginnen und Kollegen, in der Tat unterstützen wir zumindest einen geringen Teil des Antrags, nämlich die Bestrebung, die Nutzung von biogenen Rest- und Abfallstoffen zur Biokraftstof f erzeugung weiter auszubauen. Sie nimmt bisher einen zu geringen Anteil ein. Aber ein gänzlicher Ausstieg würde gerade diesen innovativen Ansatz gefährden. Das Gespenst, das hier von der AfD und den Grünen im Schulterschluss an die Wand gemalt wird, das Gespenst, dass durch den Anbau von Pflanzen zur Biokraftstoffproduktion landwirtschaftliche Flächen gebunden werden und nicht mehr für Lebensmittelhersteller und Futtermittelanbau zur Verfügung stehen, das stimmt einfach nicht. 2021 wurden weltweit auf ca. 1,4 Milliarden Hektar Kulturpflanzen wie Getreide, Ölsaaten, Eiweiß-, Zucker- und Faserpflanzen, Obst, Gemüse, Nüsse und andere angebaut. Davon wurde das meiste di rekt oder indirekt über die Verfütterung an Nutztiere zur Ernährung eingesetzt. Nur rund 8 Prozent der Anbaufläche dienten der Lieferung von Rohstoffen für die Biokraftstoffproduktion. Ich möchte den Deutschen Bauernpräsidenten zitieren, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen, der wohl nicht in Verdacht steht, ein Gegner der Nahrungsmittelproduktion zu sein. Er sagte: „Die Emissionsreduktionsziele sind nur durch Beimischungen von Biokraftstoffen zu erreichen.“ Das hat Präsident Rukwied bei der Eröffnungskonferenz der Grünen Woche festgestellt. Über 700 Teilnehmer aus 33 Nationen waren im Übrigen vergangene Woche der Einladung der fünf Verbände der deutschen Biokraftstoffwirtschaft gefolgt, um sich auf dem zweitätigen Internationalen Fachkongress „Kraftstoffe der Zukunft“ über Möglichkeiten der Verkehrswende und CO -armer Mo2 bilität zu informieren. Einhellige Feststellung der Fachleute auf diesem Kongress: An nachhaltig erzeugten Biokraftstoffen führt kein Weg vorbei, wenn Deutschland seine ambitionierten Klimaziele im Verkehr erfüllen will. Nach den Worten des Vorsitzenden des Bundesverbandes Bioenergie, Artur Auernhammer, im Rahmen des Kongresses haben nachhaltige Biokraftstoffe 2021 mehr als 11 Millionen Tonnen CO eingespart. Nachhaltig zertifizier2 te Biokraftstoffe sind und bleiben daher ein unverzichtbarer Beitrag für effektiven und sofort wirksamen Klimaschutz im Verkehr. Werte Kolleginnen und Kollegen, Biokraftstoffe sind sowohl auf Basis nachhaltiger Anbaubiomasse als auch auf Basis der Rest- und Abfallstoffe herzustellen. Jetzt lassen wir doch unseren Landwirten die Freiheit, neben ihrer vordersten Aufgabe der Nahrungsmittelproduktion auch noch einen gewissen Teil zur Herstellung von Biokraftstoffen zu leisten. Die Landwirtschaft ist in der Lage, hier einen Teil beizutragen, ohne die Ernährungssicherheit zu gefährden. Gleichzeitig kann ein elementarer Beitrag für den Klimaschutz geleistet und zudem die einheimische Eiweißpflanzenproduktion vorangebracht werden. Überdies steigert das die Biodiversität bei den Anbaukulturen und stärkt die regionale Wertschöpfung. Und wer das alles nicht will und stattdessen der Landwirtschaft ein wirtschaftliches Standbein nehmen will oder ihr verwehren will, sich mit Biokraftstoffen vielleicht gar autark zu versorgen, oder ganz und gar die Landwirtschaft generell abschaffen will, der ist für die Ideologie der Grünen-Mitglieder der Bundesregierung oder, was verwundert, der Thüringer AfD und schreibt solche Anträge. Und jetzt ein kleiner Blick auf Thüringen: Wir haben in Zella-Mehlis eine Abfallverbrennungsanlage, die durchaus in der Lage wäre – und da gibt es eine Studie –, Biokraftstoff aus Abfall herzustellen. Jetzt muss ich sowohl hier rübergucken als auch zu der Landesregierung – im Übrigen zu dem Thema leider im landwirtschaftlichen Bereich schlecht vertreten. Umweltpolitisch
(Zwischenruf Werner, Ministerin für Arbeit,
Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie: Querschnittsthema!) – na ja, Gesundheit auch, okay – noch zu verstehen, aber da gibt es ja keine Schonfrist, wie ich gelesen habe. Aber ehrlicherweise ist das – da waren EFRE-Mittel da, die sind an die EU zurückgegeben worden, weil man hier an der Stelle nicht in der Lage war, mal nach vorn zu schauen, was man aus Abfall alles machen kann. Ehrlicherweise sprechen wir über geschlossene Kreisläufe und haben die Möglichkeit, aus Abfall Biokraftstoffe zu machen, und nutzen sie nicht. Und das ist das, was man hier eigentlich ankreiden muss, und nicht den Ausstieg unter irgendeinem fadenscheinigen Grund. Ehrlicherweise muss man sagen, an der Stelle wundert es mich, dass die Grünen aus ihren Urideen aussteigen, und dass die AfD da mit einsteigt, wundert mich umso mehr. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Lebensmittelherstellung nicht durch Biokraftstoffproduktion gefährden
Vielen Dank, Herr Kollege Malsch. Jetzt hat es – das war nicht ganz unschwer zu erwarten – noch eine Wortmeldung der Abgeordneten Wahl von Bündnis 90/Die Grünen gegeben.
Lebensmittelherstellung nicht durch Biokraftstoffproduktion gefährden
Danke. Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, mit so ein paar Mythen muss ich dann doch aufräumen.
(Beifall SPD)
Erst einmal, Herr Malsch, wenn Sie von Ideologie sprechen, dann ist das nur ein anderes Wort für Weltanschauung. Sie vertreten eine Weltanschauung. Ich bin sehr froh, dass unsere Bundesregierung – zumindest Grüne und SPD – dazu eine sehr vernünftige Haltung angenommen haben, nämlich tatsächlich Biokraftstoffe bis 2030 abzusenken. Dafür gibt es auch eine ganz einfache Erklärung, und diese Erklärung heißt Flächenbedarf. Die grundlegende Frage, die wir uns doch stellen, ist: Wie erreichen wir im Verkehrssektor Klimaneutralität? Da kommt natürlich die AfD schon wieder nicht mehr mit, denn die AfD würde am liebsten alles so lassen wie bisher und möchte im Mobilitätssektor gar nichts ändern.
(Unruhe AfD)
Aber Fakt ist, dass auch aus dem Bundesverkehrsministerium dieser Bundesregierung kein Plan vorgelegt worden ist, wie diese Sektorziele erreicht werden können. Und jetzt kommt es: Da werden uns nicht Biokraftstoffe retten, sondern da werden vor allem die Elektrifizierung, die Antriebswende, der Umstieg auf E-Autos die Klimaziele erreichen können.
Lebensmittelherstellung nicht durch Biokraftstoffproduktion gefährden
Und – ich führe den Satz noch aus – wenn man nämlich die Energiemenge, die man für die Elektroautos benötigt, mit Solaranlagen herstellt, dann sind 3 Prozent des Flächenbedarfs notwendig, um dieselbe CO -Einsparung wie mit Biokraftstoffen zu 2 erreichen, sprich 3 Prozent der Flächen, wenn wir Freiflächensolaranlagen nehmen. Dann haben wir 97 Prozent Flächen, auf denen wir entweder ökologischen Landbau können oder Renaturierung machen und damit eine sehr, sehr viel größere CO 2 senkende Wirkung erreichen können. Das ist der Grund, warum die Bundesregierung sagt, Elektrifizierung ist der Weg, um Klimaziele zu erreichen.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Lebensmittelherstellung nicht durch Biokraftstoffproduktion gefährden
Danke erst mal für die Zulassung der Frage. Sie haben gerade ausgeführt, dass der Ausstieg aus Biokraftstoffen deswegen gemacht werden soll, um nicht weitere Flächen zu benötigen. Geben Sie mir recht, dass man bei der Verbrennung von Abfall keinen einzigen Quadratmeter Fläche mehr verbraucht, um zusätzlichen Biokraftstoff herzustellen?
Lebensmittelherstellung nicht durch Biokraftstoffproduktion gefährden
Die Verbrennung von Abfällen ist durchaus ein Ansatz, den man gehen kann. Die Deutsche Bahn macht das zum Beispiel und testet das gerade auf verschiedenen Strecken. Aber um den gesamten motorisierten Individualverkehr in Deutschland zu elektrifizieren, ist das kein Ansatz, sondern dafür wird nur die Elektrifizierung die Lösung sein. Deswegen verfolgt unsere Bundesregierung diesen Weg. Insgesamt will ich an dieser Stelle noch mal betonen, dass wir gerade im Verkehrssektor vielfältige Lösungen brauchen. Die Fakten mussten noch mal klargestellt werden. Wir lehnen den AfD-Antrag ab, weil er an der Stelle wieder einmal Klimaziele komplett verkennt. Aber ein paar Sachen mussten noch richtiggestellt werden. Vielen Dank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Lebensmittelherstellung nicht durch Biokraftstoffproduktion gefährden
Vielen Dank, Herr Präsident. Der Abgeordnete gner, der jetzt Präsident ist, hat vorhin etwas Ber zum freien Markt gesagt. Aber ich sehe da ehrlich gesagt einen Widerspruch, inwieweit es da einen freien Markt geben soll, wenn die Quote eine För derung erhält. Da greift man ja in den freien Markt ein, den gibt es also nicht. Und da der Bund nun plant, die Biokraftstoffförderung abzuschaffen, und die FDP Teil der Ampel ist, stellt sich mir da auch ein Widerspruch dar. Na ja, gut.
(Beifall AfD)
Dann zu Herrn Malsch. Da bin ich eigentlich ganz dankbar, dass er das Stichwort „Zella-Mehlis“ gebracht hat, denn die bangen um ihren Betrieb. Ab 2024 soll es eine CO -Abgabe für Müllverbrennung 2 geben. Und wissen Sie, wer es erfunden hat? Die CDU. Also danke für diesen Hinweis, sodass ich gleich darauf einsteigen konnte. Keiner der Vorredner – auch nicht Frau Dr. Wagler, die einen sehr sachlichen Vortrag gehalten hat – ist darauf eingegangen, wie man den Widerspruch löst, dass man hier CO produziert, das man 2 eigentlich vermeiden will. Das ist der eigentliche Kernpunkt, um den es geht. Darauf ist kein Redner eingegangen, vermutlich weil Sie es nicht können. Und als Letztes noch: Man sollte sich nach den Plenarreden auch hin und wieder die Protokolle durchlesen. Dann sieht man nämlich, dass wir hier sehr sachliche Reden halten und ich auch einen sehr sachlichen Antrag vorgebracht habe. Diese ganzen Unterstellungen, das wäre irgendwie Geschichte und Tümelei und was es alles gibt, das kam in meiner Rede gar nicht vor, das wurde unterstellt.
(Beifall AfD)
Wir sind die Fraktion, die hier sachlich argumentiert. Diese ganzen Niveaulosigkeiten müssen wir uns doch nicht geben. Man kann doch auf Augenhöhe debattieren und diese ganzen Vorurteile und Unterstellungen doch lassen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Lebensmittelherstellung nicht durch Biokraftstoffproduktion gefährden
Danke, Frau Hoffmann. Jetzt sehe ich aus den Reihen der Abgeordneten wirklich keine Wortmeldungen mehr. Ich schaue kurz in Richtung der Landesregierung. Da sehe ich auch keine. Damit kommen wir zu der Frage der Abstimmungen. Wird Ausschussüberweisung beantragt?
Lebensmittelherstellung nicht durch Biokraftstoffproduktion gefährden
Ja, es wird Ausschussüberweisung beantragt: an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz und an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten.
Lebensmittelherstellung nicht durch Biokraftstoffproduktion gefährden
Einmal an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Landwirtschaft und einmal an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Gut, danke. Wer der Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz zustimmen möchte, den bitte ich jetzt um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der Fraktion der AfD. Gegenstimmen? Das sind alle übrigen Stimmen des Hauses. Damit ist die Überweisung an den Ausschuss für Umwelt, Energie und Naturschutz abgelehnt. Wir kommen zur Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten. Wer dieser Überweisung zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die Stimmen der AfD. Die Gegenstimmen? Wiederum alle übrigen Stimmen. Damit ist auch diese Überweisung abgelehnt. Damit kommen wir zur Abstimmung über den Antrag der Fraktion der AfD in der Drucksache 7/5369 direkt. Wer ist für diesen Antrag? Das sind die Stimmen der AfD-Fraktion. Wer ist gegen diesen Antrag? Das sind die Stimmen aus allen übrigen Fraktionen und Gruppen. Ich frage der Ordnung halber: Gibt es Enthaltungen? Das ist nicht der Fall. Damit ist auch dieser Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Meine Damen und Herren, ich rufe auf den TagesAntrag der Fraktion der AfD - Drucksache 7/5423 Wird das Wort zur Begründung gewünscht? Bitte schön, Herr Jankowski, Sie haben das Wort.
Betreuung und Beschulung von Flüchtlingskindern an ukrainischen Vorstellungen orientieren
Sehr geehrter Herr Präsident, werte Abgeordnete, liebe Gäste am Livestream! Die Ukraine kämpft nicht nur an ihrer Ostgrenze um ihre nationale Identität, sondern auch innerlich. Die ukrainische Generalkonsulin Iryna Tybinka hat sich schon vor Monaten dafür ausgesprochen, die geflohenen ukrainischen Kinder in ihrer Muttersprache zu unterrichten. Meine Fraktion spricht sich deswegen dafür aus, diesen Wunsch auch endlich zu respektieren und die Betreuung und Beschulung von Flüchtlingskindern an ukrainischen Vorstellungen zu orientieren.
(Beifall AfD)
Stattdessen möchte diese Landesregierung aber die ukrainischen Kinder mit aller Macht in unser Bildungssystem pressen. Wie sieht es denn aber momentan mit unserem Bildungssystem aus? Um den Unterricht in Thüringen ist es schlecht bestellt. Laut „MDRfragt“ bekommt das Schulwesen von den befragten Bürgern gerade mal die Schulnote 4,4. Wir haben einen massiven Lehrermangel, wir haben massiven Ausfall an Schulunterricht, es werden zu wenig Lehrer eingestellt und die vorhandenen Lehrer klagen schon länger über eine zu hohe Arbeitsbelastung. Anstatt die Probleme aber anzugehen, werden sie durch Ihre rot-rot-grüne Integrationspolitik nur noch weiter verschärft.
(Beifall AfD)
Wir haben in Thüringen rund 4.800 geflüchtete ukrainische Kinder, das entspricht rund 190 zusätzlichen Schulklassen. Es gibt aber gerade einmal 27 ukrainische Lehrer im Thüringer Schuldienst, also ein Lehrer auf rund 180 Schüler. Aber wie sieht denn momentan die Integrationspolitik dieser Landesregierung aus? Die Schüler werden einfach – verzeihen Sie mir bitten den Ausdruck – in die regulären Schulklassen gekippt, und das schadet den deutschen und auch den ukrainischen Kindern. Es ist für einen Lehrer schlichtweg nicht möglich, in solchen Klassen zu unterrichten. Die Leistungsschere unter den deutschen Schülern ist bereits groß genug und die verfehlte Coronamaßnahmenpolitik hat die Leistungsschere in den letzten Jahren nur noch weiter auseinanderklaffen lassen. Rot-Rot-Grün redet zwar immer gern von individueller Betreuung und Chancengleichheit, doch Ihre Bildungspolitik wird zu einem Bildungsverlust aller unserer Schüler.
(Beifall AfD)
Nun sollen vor allem die gleichen Fehler begangen werden wie schon in der Flüchtlingskrise 2015/2016 und die Ukrainer sollen mit aller Macht in unser Bildungssystem integriert werden. Wie diese Integration dann aber aussieht, konnte man ja schon oft in den Zeitungen lesen. Zum Beispiel wurden in der 8. Klasse der Erfurter Kolpingschule 13 ukrainische Schüler aufgenommen. Aus drei Klassen wurden so mal eben vier Klassen gemacht und die bestehenden Klassenverbände wurden hier einfach so aufgelöst. Aber selbst wenn nur drei Kinder ohne Deutschkenntnisse in einer Klasse sitzen, ist es für den Lehrer nicht möglich, ordentlich Unterricht durchzuführen. Der Lehrer konzentriert sich vor allem auf diese drei Kinder, denn wer Lehrer wird, dem liegt vor allem der Bildungserfolg der Schwächsten am Herzen. Die Lehrer werden mit ihren Problemen der mangelnden Sprachkenntnisse einiger Schüler aber weitgehend alleingelassen und darunter leiden am Ende alle Schüler. Der Leiter einer Nordhäuser Schule berichtete, dass die ukrainischen Kinder in den Unterrichtsfächern teilweise einfach dasitzen und Arbeitsblätter für Deutsch ausfüllen, während die deutschen Schüler zum Beispiel einfach Biounterricht haben. So sieht keine Integrationspolitik aus, meine Damen und Herren.
(Beifall AfD)
Ohne fundierte Deutschkenntnisse ist ukrainischen Kindern der deutsche Bildungsweg nun einmal versagt, indem man Kindern ohne ausreichende Sprachkenntnisse etwas beibringt. Es gibt auch genug Untersuchungen genau zu diesem Thema. Statt aber die Probleme endlich wahrzunehmen und anzuerkennen, versuchen Sie hier mit aller Macht, die ukrainischen Kinder in unser Bildungssystem zu pressen, und vor allem: Die Ukrainer wollen es oftmals gar nicht.
(Beifall AfD)
Viele Schüler nehmen weiterhin am digitalen ukrainischen Bildungsprogramm teil und geraten hier in Terminkonflikt mit dem Präsenzunterricht in Deutschland. Ich kann verstehen, dass die Ukrainer ihren eigenen Schulunterricht bevorzugen, und sie sollen auch nicht noch Opfer unseres maroden Bildungssystems werden, das haben die ukrainischen Kinder nun wirklich nicht verdient.
(Beifall AfD)
Die ukrainischen Kinder brauchen Schutz, Ruhe und Kontinuität, um auf ihrem eigenen Bildungsweg erfolgreich sein zu können. Unser Antrag soll dazu dienen, dass der in unseren Augen falsch eingeschlagene Weg der Integration in unser Bildungssystem um jeden Preis endlich verlassen wird. Ich freue mich auf eine angeregte Diskussion und möchte schon jetzt die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragen. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Betreuung und Beschulung von Flüchtlingskindern an ukrainischen Vorstellungen orientieren
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Sie haben es ja selbst gesagt, Herr Jankowski, Ihr Antrag steht halt einfach schon seit einem Jahr auf dieser Tagesordnung und geht zurück auf eine Äußerung der Konsulin oder das Äquivalent des Bildungsministers bei uns. Die Frage ist, ob sie das heute noch so fordern würde, angesichts der fortdauernden Zerstörung der ukrainischen Infrastruktur. Da bin ich mir nämlich nicht so sicher. Ich bin mir aber sicher, dass viele Schülerinnen und Schüler und viele Familien lieber relativ schnell wieder in die Ukraine zurückkehren wollen würden. Ich bin mir auch sicher, dass die jungen Menschen ihren Berufseinstieg sicher lieber in einem Land planen würden, in dem es für sie einfacher ist, die eigenen Ideen in Worte zu fassen. Ich bin mir auch sicher, dass die jungen Menschen lieber im Kreise ihrer Freunde den Weg ins Erwachsenwerden erleben würden als hier unter diesen Umständen. Es geht aber gerade nicht und wir können hier auch keine Ukraine 2.0 aufbauen, weil die Menschen nicht schulklassenweise mit den zugehörigen Lehrern nach Thüringen oder Deutschland geflohen sind, sondern die Menschen sind durch die Flucht vor Krieg auf ganz Europa verteilt und sie sind auch auf ganz Thüringen verteilt. Das heißt, Ihr Konzept funktioniert nicht, zumindest nicht, wenn wir – und wir als Freie Demokraten tun das entschieden – Umsiedlungskonzepte aus längst vergangenen Zeiten ausschließen. In gewisser Weise spricht Ihr Antrag ein Dilemma an. Wir haben ja das Thema „ukrainische Schüler“ oft im Bildungsausschuss gehabt. Wir hatten das jetzt auch neulich noch mal abgefragt, gerade unter dem Aspekt, wie eigentlich Schulabschlüsse für diejenigen, die eigentlich kurz vor dem Berufseinstieg stehen, ermöglicht werden. Wir müssen als aufnehmendes Land hier nämlich gleich zwei Sachen im Blick behalten. Das Erste ist, gleiche Entwicklungs- und Verwirklichungschancen für alle Kinder hier in Thüringen zu ermöglichen, auch für die ukrainischen Kinder, denn wir wissen nämlich einfach nicht, ob die ihren Berufsstart in der Ukraine machen können oder eben hier, also müssen sie dafür vorbereitet sein. Auf der anderen Seite müssen wir aber den Weg offenhalten, damit sie mit der hier erlebten Ausbildung auch einen Anschluss in der Ukraine haben. Das ist gerade momentan eine Doppelbelastung für einige Schüler, es ist nämlich nicht flächendeckend so, dass alle ukrainischen Schüler beide Schulausbildungen haben. Es sollte aber nie unser Anspruch sein, dass wir die Schülerinnen und Schüler auf der bildungspolitischen Sparflamme, sage ich mal, hier betreuen, um sie dann für die Dauer des Krieges beschäftigt zu halten, sondern unser bildungspolitisches Handeln muss schlussendlich dazu beitragen, dass wir als Deutschland und Thüringen und im weiteren Sinne auch Europa aus Sicht der jungen Ukrainerinnen und Ukrainer auch wahrgenommen und vielleicht auch als Chance begriffen werden, sich hier in Thüringen ein Leben aufzubauen. Wir lehnen Ihren Antrag weiterhin ab, das haben wir in der ersten Beratung schon getan, und danken allen in den Thüringer Schulen an Bildung Beteiligten für ihren Einsatz für die ukrainischen Schülerinnen und Schüler, das ist nämlich nicht einfach. Insofern vielen, vielen Dank.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Ja, es ist die erste Beratung, wir überweisen ihn aber auch nicht an den Ausschuss.
Betreuung und Beschulung von Flüchtlingskindern an ukrainischen Vorstellungen orientieren
Sehr geehrter Herr Präsident, vielen Dank auch für die Zurverfügungstellung der richtigen Zeit. Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen der demokratischen Fraktionen! Was soll man dazu sagen? Wenn von hier vorn aus tatsächlich eine These formuliert wird, dass der verbrecherische Angriffskrieg, der Millionen Menschen auf die Flucht treibt, insbesondere Familien, dass das mit einer rot-rotgrünen Migrationspolitik verbunden wird – so viel Leere hätte ich noch nicht mal in Ihrem Kopf vermutet. Ich stelle fest beim Lesen des Antrags der AfD, dass das in Kontinuität jetzt der Antrag ist zu seit 2015/2016 laufenden diskriminierenden, separierenden und ausgrenzenden Ansätzen im Bereich „Bildung“ als Schule und Kita. Die Kernaussage des Ganzen ist ziemlich eindeutig und wird den Aggressor Putin mehr als freuen – vielleicht findet sich ja auch auf irgendeinem Konto bei Ihnen die entsprechende Freude wieder –,
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: So ein
Schwachsinn!) und zwar: nicht willkommen, nicht willkommen.
(Zwischenruf Abg. Czuppon, AfD: Unterstel-
lung!) Das ist das, was Sie den Menschen vermitteln, die hierherkommen. Und jetzt will ich mal sagen, diese Woche hat sich die Wirtschaft eindeutig hier in Thüringen auch positioniert, indem sie sagt, wir brauchen eine Willkommenskultur, und zwar überall in Thüringen. Diejenigen, die dafür verantwortlich sind, dass keine Willkommenskultur da ist und geschaffen wird, die sind auch verantwortlich, dass wir zukünftig unsere sozialen Sicherungssysteme, aber auch unsere wirtschaftliche Wertschöpfung nicht mehr sicherstellen können – also Sie. Lassen Sie es sich bitte gesagt sein. Nun zu dem Antrag, rein formal erst mal. Wenn Sie sich darauf beziehen, dass – Kollegin Baum hat es soeben schon ausgeführt, vielleicht ist es auch gar nicht mehr so aktuell – sich die Generalkonsulin an die KMK gewandt hat, dann sage ich: Sehr geehrte Frau Generalkonsulin, wenn Sie mich hören, bitte beachten auch Sie in Ihren öffentlichen Äußerungen internationales Recht. Denn die Flüchtlingskonvention führt in Artikel 22 im Bereich öffentliche Erziehung aus: „Die vertragsschließenden Staaten werden den Flüchtlingen dieselbe Behandlung wie ihren Staatsangehörigen hinsichtlich des Unterrichts in [Schulen] gewähren.“ – Punkt. Das ist internationales Recht. Zweitens, die UN-Kinderrechtskonvention – von der Bundesrepublik natürlich anerkannt und ich glaube, auch von der Ukraine – führt in Artikel 28 aus: „Die Vertragsstaaten erkennen das Recht des Kindes auf Bildung an; um die Verwirklichung dieses Rechts auf der Grundlage der Chancengleichheit fortschreitend zu erreichen, werden sie […] den Besuch der Grundschule für alle zur Pflicht und unentgeltlich machen“ – des Weiteren auch die Berufsund Bildungsberatung. Drittens – rein formal – ist im Thüringer Schulgesetz in § 1 das Recht auf diskriminierungsfreie schulische Bildung und Förderung und in § 2 umfänglich – einfach mal lesen – der Bildungsauftrag beschrieben. In § 17 wird die Schulpflicht beschrieben. Dort steht, alle Kinder, die zu uns kommen, auch aus Drittstaaten, aus anderen Staaten, sind nach drei Monaten schulpflichtig. Und wir haben extra das Feststellungsverfahren in Absatz 4 2019 umfangreich neu geregelt, nämlich dass die Kinder auf dem Niveau geschult werden, das bei ihnen festgestellt wird, auf Grundlage unserer Lehrpläne. Also Ihr Antrag und Ihr Ansinnen sind schlicht und einfach rechtswidrig und damit hinfällig. Damit kann man es ja eigentlich bewenden lassen, aber ich will natürlich auch politisch argumentieren. Unsere Kindergärten und Schulen stellen sich, meine sehr geehrten Damen und Herren, den Herausforderungen der Integration, Betreuung und Beschulung aller Kinder, insbesondere mit Fluchtbiografie. Ich kann mich da dem Dank von Kollegin Baum nur anschließen. Die Erfahrungen, die Netzwerke, das DaZ-Personal, die Materialien, die seit 2015 erstellt wurden und vorhanden sind, sind dabei äußerst hilfreich. Kinder mit Fluchtbiografie werden entsprechend ihres Wohnorts wohnortnah beschult. Das ist ganz wesentlich. Wenn man sich Ihren Antrag durchliest, wie soll denn das überhaupt gehen? Da haben Sie sich wahrscheinlich noch nicht mal Gedanken gemacht. Der Landtag hat in seiner 6. Legislatur den von den Koalitionsfraktionen eingebrachten Antrag „Verbesserung der Beschulung von zugewanderten und geflüchteten Kindern und Jugendlichen“ beschlossen. Die CDU hatte damals auch einen Antrag mit einer anderen Schwerpunktsetzung, aber ich denke, das, was dort beschlossen worden ist, ist immer noch Grundlage unserer Handlung. Die Landesregierung hat umfangreiche Materialien für Familien in ukrainischer Sprache zur Verfügung gestellt. Das findet man auch im Netz. Auch werden die Materialien zur Sprachförderung für geflüchtete Schülerinnen und Schüler ständig weiterentwickelt. Die ukrainischen Schülerinnen und Schüler sind in ganz Thüringen an den Schulen verteilt. Weder sind Lehrkräfte befähigt noch beauftragt, ukrainische Lehrpläne umzusetzen. Tatsächlich finden die Thüringer Lehrpläne zum Beispiel an den Goethe-Instituten weltweit Anwendung. Ich denke, das spricht doch für die Qualität unserer Lehrpläne.
(Beifall DIE LINKE)
Abschlüsse und Übergänge werden nur gefördert, wenn Kinder vergleichbar gebildet und auch gefördert werden. Also wie soll denn das bitte schön funktionieren von der Klassenstufe vier auf die weiterführenden Schulen? Da bleiben Sie völlig im Vagen – muss Sie auch nicht interessieren, von Bildungspolitik haben Sie eh keine Ahnung. Mit der Separation von Kindern in Kita- und Schulalltag werden wir weder dem allgemeinen Bildungsauftrag gerecht noch den Wünschen und Erwartungen der Familien, die vor dem verbrecherischen Angriffskrieg Putins und seinen Oligarchen geflohen sind. Denn wie wir wissen, können sich gut ein Drittel der Menschen, die zu uns gekommen sind, vorstellen, auch dauerhaft in Deutschland zu leben. Das wollen Sie ja gerade vermeiden, das ist ja Ihr Anliegen. Diese Menschen sind uns herzlich willkommen. Wir brauchen sie dringend. Viele von uns kennen die vielen positiven Beispiele der Integration von geflüchteten Menschen in unser Bildungssystem und auf dem Arbeitsmarkt – die AfD natürlich nicht. Diese völkisch und rechtsradikal geprägte Fraktion möchte durch die Verhinderung der Integration Konflikte in der Gesellschaft schüren nach ihrem selbstgewählten Anspruch: Wenn es dem Land schlecht geht, geht es der AfD gut. Ihre rassistisch-völkische Ideologie, die Sie mit Ihrem Antrag wieder einmal dokumentieren, findet weder hier im Haus noch in der Gesellschaft eine Mehrheit. Wir lehnen Ihren Antrag aus voller Überzeugung ab. Vielen Dank, meine Damen und Herren.
(Beifall DIE LINKE, SPD, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN)
Betreuung und Beschulung von Flüchtlingskindern an ukrainischen Vorstellungen orientieren
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, liebe Gäste auf der Tribüne und am Livestream! Zunächst erst einmal zu Herrn Wolf: Was Sie jetzt hier an kruden Geschichten fröhlich gesagt haben, für was wir angeblich stehen, ist einfach absurd. Vor allem habe ich nicht, wie Sie mir gern unterstellt haben, gesagt, dass die Migrationspolitik von Rot-Rot-Grün angeblich verantwortlich ist, dass die ukrainischen Flüchtlingskinder hier sind. Das habe ich nie behauptet. Und ja, schuld daran ist der Angriffskrieg der Russen auf die Ukraine, und das habe ich auch nie bestritten. Ich habe nur die Integrationspolitik Ihrer rot-rot-grünen Regierung kritisiert, wie Sie hier mit den ganzen Flüchtlingen, die hier sind, dann umgehen. Das ist ein gewaltiger Unterschied.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Wolf, DIE LINKE: Ich habe
„Migrationspolitik“ gesagt!) Ich habe Integration – das können wir gerne im Protokoll nachgucken. Über ein Drittel der schutzsuchenden Ukrainer sind Kinder und Jugendliche. Diese in unseren jetzt schon überforderten Schulen zu betreuen, bringt keinen Gewinn. Im Gegenteil, unsere Lehrer sind bereits jetzt schon überfordert. Eine Integration, wie sie sich Rot-Rot-Grün wünscht, ist schlichtweg nicht möglich. Gleich zu Beginn des Krieges stellte die damalige Vorsitzende der Kultusministerkonferenz, Karin Prien, fest, dass Deutschland bis zu 24.000 neue Lehrer bräuchte, um diese Aufgabe zu bewältigen. Wo sie sie hernehmen möchte, ließ sie aber offen und auch nach fast einem Jahr muss man sagen, wir haben sie nicht und werden sie auch in absehbarer Zeit nicht haben.
(Beifall AfD)
Der Lehrermangel, die verfehlte Coronapolitik, die maroden Schulen, haben unser Bildungssystem schon jetzt an den Rand der Katastrophe geführt. Die Stundenausfälle an unseren Schulen nehmen immer weiter zu. Bei unseren Kindern herrscht jetzt schon ein riesiger Aufholbedarf, wir stehen jetzt bereits vor kaum noch zu lösenden Aufgaben. Bisher sind gerade einmal 27 ukrainische Lehrer im Thüringer Schuldienst eingesetzt. Es gibt noch nicht einmal in jedem Landkreis einen anerkannten Ukrainischlehrer, und das bei fast 5.000 zusätzlichen Schülern. Nur durch den Einsatz ukrainischer Pädagogen ist es aber möglich, den hohen Betreuungsaufwand auch zu bewältigen. Die Berufsabschlüsse der geflohenen Lehrkräfte und Erzieher müssen endlich unbürokratisch und schnell anerkannt werden. Da darf das Bildungsministerium nicht immer nur reden, sondern muss endlich auch mal handeln.
(Beifall AfD)
Hier ist die Landesregierung in der Pflicht, gezielt auf die Ukrainer zuzugehen, die als Lehrer, als Erzieher, als Psychotherapeuten oder Physiotherapeuten oder was auch immer in unserem Schuldienst tätig sein könnten, um mit ihnen gemeinsam das Leben der Flüchtlinge so gut wie möglich zu gestalten und vor allem, um Sprachbarrieren zu überwinden. Die Sprache ist, mit Wilhelm von Humboldt gesprochen, der Schlüssel zur Welt. Und nur durch gute Sprachkenntnisse ist es möglich, dass die Kinder im Unterricht folgen können und positive Lernerfolge sie anspornen. Viele Lehrer und Erzieher berichten aber davon, dass der Kontakt zu den Eltern und Schülern kaum vorhanden ist, und es fehlt an Sprachkenntnissen, es fehlt an Dolmetschern. Dem Erlernen der deutschen Sprache wird obendrein in vielen ukrainischen Elternhäusern momentan noch wenig Bedeutung beigemessen, denn viele Ukrainer wollen, wenn der Krieg endlich zu Ende ist, so schnell wie möglich in ihre Heimat zurück. Hier muss man deswegen feststellen, dass sich die ukrainischen Flüchtlinge zum Großteil nur vorübergehend in Deutschland aufhalten werden. Wenn der Krieg vorbei ist, braucht die Ukraine tatkräftige Menschen, die das zerstörte Land wieder aufbauen. Mit Ihrer Integrationspolitik betreiben Sie von RotRot-Grün aber kein weltoffenes oder tolerantes Projekt, sondern knallharte eigene Interessen, und das haben Sie ja auch gesagt, Herr Wolf. Sie wollen aus der Not eine vermeintliche Tugend machen und die Flüchtlinge alsbald als Fachkräfte ausbilden, um sie dann in Deutschland zu behalten. Am Ende fehlen diese aber als wichtige Unterstützung in der vom Krieg zerstörten Ukraine und damit schießen Sie auch die eingeforderten Interessen der Ukrainer komplett in den Wind.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Es geht um Kinder!) Was die ukrainischen Kinder in der Zeit, in der sie sich hier aufhalten, für ein gedeihliches Aufwachsen brauchen, ist Schutz und Ruhe. Vor allem aber ist auch eine Kontinuität in ihrer Bildungsbiografie wichtig und nur die separate Betreuung der Ukrainer in ihrer Muttersprache kann dies am Ende garantieren. Das heißt nicht, dass wir nicht wollen, dass die ukrainischen Kinder an Sprachkursen teilnehmen. Natürlich wollen auch wir, dass sie die deutsche Sprache lernen. Aber es funktioniert halt nicht, dass Sie sie einfach so in den regulären Unterricht verfrachten. Wir dürfen nicht die gleichen Fehler begehen wie in der Flüchtlingskrise 2015/2016. Und, sehr geehrte Damen und Herren von Rot-Rot-Grün, wenn mir ein Lehrer sagt, dass das wichtigste Tool zur Integration und dafür, dass er überhaupt noch halbwegs unterrichten kann, der Google-Übersetzer ist, dann zeigt das in meinen Augen, dass in unserer Bildungspolitik einiges gewaltig schiefläuft.
(Beifall AfD)
Viele Lehrer fühlen sich mit dem Problem alleingelassen und wissen kaum noch, wie sie unter diesen Umständen vernünftig Unterricht durchführen können. Darunter leiden am Ende nicht nur die Lehrer, sondern vor allem auch die Schüler, seien es die deutschen Schüler, aber auch die ukrainischen Schüler. Die Lehrer dürfen nicht länger mit diesen Problemen alleingelassen werden. Deswegen brauchen wir separate Klassen für die ukrainischen Kinder, in denen sie in ihrer Muttersprache unterrichtet werden können. Dabei steht es natürlich auch den ukrainischen Kindern offen, in die deutschen Regelklassen zu wechseln. Das betonen wir in unserem Antrag auch ganz klar. Aber der Übergang in eine deutsche Regelklasse darf nur möglich sein, wenn die ausreichenden Sprachkenntnisse auch vorhanden sind. Auch muss die Festlegung auf den deutschen Lehrplan für die Kinder aufgehoben werden. Das ukrainische Bildungssystem und seine Inhalte unterscheiden sich nun einmal von unserem deutschen Bildungssystem. Dazu nehmen viele ukrainische Kinder immer noch am Distanzunterricht ihres Heimatlandes teil. Immer wieder ist aus ihren Kreisen zu hören, dass sie es gerne weiter tun würden, oftmals aber nicht können, da sie in die deutsche Schule gehen müssen und das zeitlich am Ende kollidiert.
(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Das ist so scheinheilig, was Sie da vortragen!) Die Kultusministerkonferenz hatte mit einem Beschluss die Möglichkeit eröffnet, dass die Kinder vom deutschen Lehrplan freigestellt werden können. Diese Landesregierung müsste dies nur endlich auch zum Wohle der ukrainischen Kinder umsetzen.
(Beifall AfD)
Apropos Bildungssystem: Lernen könnte vielleicht Rot-Rot-Grün von den Ukrainern. Der Distanzunterricht der ukrainischen Schüler ist um Längen besser aufgestellt als das, was wir jetzt in Thüringen aufgezogen haben. Der ukrainische Unterricht läuft digital in vielen Ländern Europas und oftmals sogar im alten Klassenverband. Selbst Stephan Bayer, der Gründer des Nachhilfeformats „Sofatutor“, zeigt sich erstaunt über das, was mit dem richtigen Willen möglich ist – ich zitiere –: „Während wir noch darüber diskutieren, warum das Geld vom Digitalpakt nicht abgerufen wird, baut man woanders digitale Schulen in wenigen Tagen auf.“ Die Ukraine hat ein gutes System für den digitalen Unterricht entwickelt und ich verstehe sehr gut, dass die ukrainischen Lehrer, Schüler und Eltern darauf auch zurückgreifen können. Auch der Präsident des Lehrerverbands Heinz-Peter Meidinger verwies darauf, dass die Ukrainer nicht den Kontakt zum ukrainischen Bildungssystem verlieren dürften. Hier ist es geboten, digitale Endgeräte an die betroffenen Schüler zu verleihen, damit sie am Onlineunterricht ihres Heimatlandes auch teilnehmen können. Und vor allem brauchen sie auch die Zeit dazu. Zusammengefasst muss man sagen, dass der Versuch der rot-rot-grünen Regierung, Tausende ukrainische Flüchtlinge in unser Schulsystem einfach so zu integrieren, krachend gescheitert ist. Bei dem Vorhaben verlieren alle Beteiligten, seien es die ukrainischen Kinder, seien es die deutschen Kinder, aber auch die Lehrer, die oftmals maßlos überfordert sind.
(Beifall AfD)
Die ukrainischen Kinder werden um den Bildungserfolg gebracht und den Lehrern wird oftmals der letzte Rest an Kraft und Motivation geraubt. Deswegen ist es wichtig, dass man aus den vergangenen Fehlern lernt und endlich einen Politikwechsel bei der Betreuung der ukrainischen Flüchtlingskinder einleitet, um unserem angeschlagenen Bildungssystem nicht nun auch noch den Rest zu geben. Vielen Dank.
(Beifall AfD)
Betreuung und Beschulung von Flüchtlingskindern an ukrainischen Vorstellungen orientieren
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren, mit dem Ankommen vieler Tausender ukrainischer Flüchtlinge werden unsere Schulen – das ist heute hier schon von verschiedenen Seiten gesagt worden – einmal mehr herausgefordert. Die Inklusion in den letzten Jahren, der Lehrermangel bedingt durch den Generationswechsel, die Digitalisierung, die Migrationswellen aus den vergangenen Jahren, aber auch der Investitionsstau sind alles Dinge, die unseren Schulen und Kolleginnen und Kollegen jetzt schon viel abverlangen. Und ja, es ist so, dass auch, wenn durch den von Russland ausgelösten Krieg zusätzlich Migranten kommen, die Schulen belastet werden. All diese Themen müssen wir als Bildungspolitiker im Blick behalten, das ist richtig. Wir müssen auf die Bildungsqualität und vor allem die Bildungschancen achten, und das meine ich für alle, sowohl für die ukrainischen Kinder, für die Kinder mit Inklusionsbedarf, aber natürlich auch für die vielen, vielen Tausenden Schüler, die ganz normal in unsere Schulen gehen. Der uns heute hier vorliegende AfD-Antrag ist mal wieder ein Antrag, der unter dem Titel „der Wolf im Schafspelz“ zusammengefasst werden kann. Was die AfD hier treibt – das hat man vor allem jetzt in den Reden und in den Zwischenrufen gehört –, ist abartig, man muss es so deutlich sagen. Wenn Sie, die AfD, die Kinder für die Probleme, die in unserem Schulsystem sind, zu Sündenböcken machen, dann ist das verwerflich. Sie sollten da tatsächlich mal überdenken, was Sie hier fordern. Sie machen die Kinder zum Sündenbock. Das ist nicht der Fall, im Gegenteil.
(Beifall CDU)
Wenn Sie hier reinrufen, das ist Neokolonialismus: Keines dieser Kinder ist freiwillig nach Deutschland gekommen, sie wurden vertrieben durch einen Krieg. Überlegen Sie sich mal, was Sie hier vorn erzählen oder reinrufen. Meine Damen und Herren, die ukrainischen Kinder – ich habe es gerade gesagt – kommen nicht freiwillig nach Deutschland. Sie sind infolge des Überfalls von Russland auf die Ukraine nun bei uns. Aber – und das müssen wir ernst nehmen und das bereichert uns auch – sie bringen neue Perspektiven mit, sie bringen Kultur mit, sie bringen Sprache mit und bereichern damit durchaus auch das Lernumfeld in unseren Schulen.
(Beifall CDU, Gruppe der FDP)
Es ist nach all ihren Erfahrungen wichtig, dass sie sich hier in Deutschland, in unseren Schulen in Thüringen auch willkommen fühlen und dass sie auch hier ankommen, um ihr volles Potenzial weiter entfalten zu können. Um dies zu erreichen, ist es wichtig, dass wir ein Umfeld schaffen, das Unterstützungen ermöglicht und die Schulen natürlich nicht weiter belastet. Es ist in der Tat so – ich habe es ja gerade gesagt –, dass die Schulen in den letzten Jahren durch verschiedene Sachen herausgefordert sind. Aber umso wichtiger ist die Aufgabe – das gebe ich an der Stelle an das Ministerium mit –: Schauen Sie sich an, welche Aufgaben unsere Lehrerinnen und Lehrer haben – Herr Speitkamp schreibt lieber eine SMS an den Minister, was schreiben Sie ihm? Er soll mal genau hinschauen, welche Belastungen man vielleicht weglassen könnte für die Lehrer. Ich habe in meiner letzten Rede zum Schulgesetz fast 10 Minuten lang ausgeführt, was alles so gemacht wird. Wenn wir da Entlastung schaffen würden, dann, glaube ich, hätten wir auch genug Zeit, um uns um die ukrainischen Kinder und die vielen anderen zu kümmern.
(Beifall CDU)
Meine Damen und Herren, Lehrer sollten mehr dafür geschult werden, mit den verschiedenen Kulturen und Sprachen umzugehen. Das ist in der Tat keine einfache Angelegenheit. Und wir brauchen ausreichend Ressourcen und Unterstützung für die Kinder, die integriert werden sollen. Die AfD fordert immer sehr intensiv: nur Lehrplan unterrichten, nur in Klassen, wo die Ukrainer unter sich sind. Auch wir als CDU vertreten oft den Ansatz und sagen, wir brauchen sogenannte Vorschaltklassen, wo erst mal ein grundlegender Spracherwerb stattfindet, und dann eine relativ schnelle Integration in die Klassen. Aber eines ist doch Fakt: Wenn man die Schülerinnen und Schüler nur unter sich lässt, dann werden sie nie die Sprache erlernen. Der Spracherwerb funktioniert am besten dadurch, dass man gemeinsam die Klassen bildet.
(Beifall CDU)
Abschließend möchte ich betonen, dass die Integration von Kindern in unseren Schulen von uns allen unterstützt wird. Alles andere wäre Realitätsverweigerung und würde unsere Gesellschaft im Nachgang noch viel mehr belasten. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Betreuung und Beschulung von Flüchtlingskindern an ukrainischen Vorstellungen orientieren
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten habe ich jetzt keine weiteren Wortmeldungen. Für die Landesregierung Herr Staatssekretär Speitkamp, bitte schön.
Betreuung und Beschulung von Flüchtlingskindern an ukrainischen Vorstellungen orientieren
Frau Präsidentin, sehr geehrte Abgeordnete, der völkerrechtswidrige Angriff gegen die Ukraine ist eine von Russlands Präsident Putin ausgelöste Katastrophe für Europa und für die Friedensordnung in der Welt, eine Katastrophe für die Angegriffenen, die souveräne Nation Ukraine und vor allen Dingen für die Millionen Menschen, die aus der Ukraine vertrieben wurden und fliehen mussten.
(Beifall BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es ist also eine der größten humanitären Herausforderungen für Europa seit Jahrzehnten. Deutschland und Thüringen übernehmen in dieser angespannten und schwierigen Situation eine besondere Verantwortung. Das gilt insbesondere für die nach Thüringen geflüchteten Kinder und Jugendlichen mit ihren Familien, zumeist sind es Mütter, die durch den Krieg allein mit ihren Kindern auf der Flucht sind. Der vorliegende AfD-Antrag will nun an einer entscheidenden Stelle einhaken, nämlich an dieser humanitären Verpflichtung. Er stellt ein wesentliches Prinzip dieser Verpflichtung infrage, nämlich das der gleichberechtigten Beschulung der Kinder und Jugendlichen an Thüringer Schulen. Wir müssen daran erinnern, dass die humanitären Verpflichtungen kein Gnadenakt sind und auch nicht vom Thüringer Landtag genehmigt oder versagt werden können, sondern dass sie auf Völkerrecht basieren. Die Bundesrepublik Deutschland hat sich zu ihrer Einhaltung völkerrechtlich verpflichtet. Betroffen ist von diesem Antrag insbesondere die auch schon zitierte Genfer Flüchtlingskonvention, Artikel 22: „Die vertragschließenden Staaten werden den Flüchtlingen dieselbe Behandlung wie ihren Staatsangehörigen hinsichtlich des Unterrichts in Volksschulen gewähren.“ Mit dem etwas veralteten Begriff „Volksschulen“ ist das dahinterstehende Prinzip der gemeinsamen Beschulung gemeint. Der Gedanke, der dahintersteht, ist also, dass geflüchteten Kindern und Jugendlichen so schnell wie möglich eine normale Umgebung und Zugang zu Bildung zu geben sind. Sie sollen auch möglichst schnell ankommen können, nicht ausgegrenzt werden oder bleiben und sie sollen in ihrer Entwicklung nicht behindert werden. Kinder und Jugendliche ihren Entwicklungschancen zu berauben, wäre ein zusätzlicher negativer schmerzlicher Effekt, den dieser Krieg hätte. Die Bildungs- und Kultusministerinnen und ‑ minister der Länder sind seit Kriegsbeginn im sehr engen Austausch auch mit dem Bund und mit der Ukraine. Es gibt eine Taskforce der Kultusministerkonferenz, die schnell und direkt mit den Partnern und mit der Ukraine regelmäßig kommuniziert und sich austauscht. Auch Thüringen ist an dieser Taskforce beteiligt. Auch wenn es Sie überrascht, entgegen dem, was vielleicht bei Ihnen, den Antragstellern der AfD, angekommen ist, ist die Ukraine hier nicht in einem Dissens zu Deutschland und damit auch nicht zu Thüringen. Es ist Konsens, dass ukrainische Schülerinnen und Schüler in Thüringen nach dem Thüringer Schulgesetz, den Thüringer Lehrplänen und gemeinsam mit Thüringer Schülerinnen und Schülern beschult werden. Das ist unstrittig. Insofern hat der Antrag aus unserer Sicht keine Grundlage. Ich möchte aber kurz darauf eingehen, was die aktuelle Lage bei uns in Thüringen ist. Thüringen hat von vornherein einen teilintegrativen Ansatz verfolgt. Unser Ziel war es, ukrainische Schülerinnen und Schüler möglichst schnell in bestehende Schulklassen zu bringen, den Sprachförderbedarf festzustellen und dann mit der entsprechenden Sprachförderung aufzusatteln. Teilintegrativ heißt also, Geflüchtete kommen in eine bestehende Klasse und erhalten zu einem Teil je nach Förderbedarf separaten Deutschunterricht. Thüringen ist damit gut gefahren. Andere Bundesländer, die jetzt auf die volle Integration gehen, haben ein erheblich größeres Problem, als Thüringen das hat. Seit Kriegsbeginn sind, Stand Januar, auf diese Weise über 5.000 ukrainische Schülerinnen und Schüler an den Thüringer Schulen integriert worden. Das war und ist ein enormer Kraftakt, und das steht auch außer Frage. Minister Holter hat bereits im März 2022, kurz nach Kriegsbeginn, die Thüringer Verantwortung betont. Das gilt auch weiterhin. Wir stehen zu unserer humanitären Verpflichtung. Insofern möchte ich noch einmal all denjenigen engagierten Thüringerinnen und Thüringern danken, die sich engagieren, also den Lehrkräften, den DaZ-Lehrkräften, insbesondere den Erzieherinnen und Erziehern, die den geflüchteten Kindern eine neue Heimat, eine neue Unterstützung gegeben haben.
(Beifall DIE LINKE, CDU, BÜNDNIS 90/DIE
GRÜNEN) Selbstverständlich schließt der Dank auch die vielen Elterninitiativen ein, die sich gekümmert haben und weiterhin kümmern, und überhaupt die große Hilfsbereitschaft, die in Thüringen ein solidarisches Zusammenstehen für die Kinder und Jugendlichen ermöglicht, die vor Putins Truppen, vor den Raketen, vor der Zerstörung zu uns geflohen sind und hier auf eine für uns keineswegs absehbare Zeit eine neue Heimat gefunden haben. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Betreuung und Beschulung von Flüchtlingskindern an ukrainischen Vorstellungen orientieren
Vielen Dank. Für diesen Antrag ist Ausschussüberweisung an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport beantragt. Gibt es weitere Ausschussüberweisungen? Nein. Dann würden wir darüber abstimmen. Wer den Antrag an den Ausschuss für Bildung, Jugend und Sport überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die restlichen Gruppen und Fraktionen des Hauses. Enthaltungen? Kann ich nicht erkennen. Damit ist die Ausschussüberweisung abgelehnt. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über den Antrag in der Drucksache 7/5423. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Fraktion der AfD. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die restlichen Fraktionen und Gruppen des Hauses. Damit ist der Antrag abgelehnt. Ich schließe diesen Tagesordnungspunkt. Ich komme zum Aufruf des TagesordnungsAntrag der Parlamentarischen Gruppe der FDP - Drucksache 7/5518 - korrigierte Fassung Wird die Begründung zu dem Antrag gewünscht? Herr Abgeordneter Bergner, bitte.
Übernahme der Kosten für die Trichinenbeprobung von erlegtem Schwarzwild durch den Freistaat Thüringen
Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, mit dem hier vorliegenden Antrag der FDP möchten wir die Thüringer Jägerschaft wieder einen Schritt von überflüssiger Bürokratie und von Belastungen befreien. Insbesondere angesichts der seit Jahren schwelenden Gefahr, dass sich die Afrikanische Schweinepest auch nach Thüringen ausbreitet, gilt es, den Jagddruck auf Schwarzwild aufrechtzuerhalten. An dieser Stelle möchte ich Danke sagen, dass es immer noch so viele Menschen gibt, die sich zum Wohle von Wild, Wald und Natur engagieren.
(Beifall Gruppe der FDP)
Der persönliche und auch finanzielle Aufwand, der aktuell ausschließlich von den Jägern getragen wird, lässt sich nicht hoch genug wertschätzen. Durch die derzeit gestiegenen Kosten für zum Beispiel Kfz, Kraftstoffe, Ausrüstung wie Munition, Jagdhunde, Hochsitze etc. wird es immer schwieriger, Nachwuchs zu finden. Als kleines Zeichen der Wertschätzung dieses Dienstes an der Allgemeinheit möchten wir die Jäger von den Kosten der Trichinenbeprobung befreien. Diese Kosten werden in vielen Bundesländern bereits jetzt übernommen. In Thüringen geht derzeit der Landkreis Gotha mit gutem Beispiel voran und erstattet die Kosten. In unseren Augen ist es ein Modell für den ganzen Freistaat. Ich möchte es an dieser Stelle bei der kurzen Einbringung belassen und freue mich auf eine weitere Beratung in den Ausschüssen. Im Namen der Parlamentarischen Gruppe der FDP möchte ich die Überweisung des Antrags an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten beantragen, und zwar federführend, und zum Zweiten an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung wegen der Betroffenheit des Veterinärwesens. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Übernahme der Kosten für die Trichinenbeprobung von erlegtem Schwarzwild durch den Freistaat Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kollegen Abgeordnete, und ein Weidmannsheil an die Thüringer Jägerschaft! Mit dem vorliegenden Antrag möchte die FDP, dass der Freistaat die Kosten für die Trichinenbeprobung von erlegtem Schwarzwild übernimmt. Herr Bergner hat bereits ausgeführt, dass in Brandenburg zum Beispiel im Rahmen der Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest bereits keine Gebühren erhoben werden, und das ist auch gut so. Kommen wir zum Inhalt, die Erstattung: Im Antrag wird über alle Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Trichinenbeprobung von bei der Jagd erlegtem Schwarzwild gesprochen. Die Kostendefinition ist nach meiner Auffassung viel zu unbestimmt. Sollen zum Beispiel auch Fahrtkosten zur Abgabestelle erstattet werden oder die Kosten für Formulare oder die Gebühr für die Bescheinigung über die Teilnahme an Schulungen der Jäger als kundige Person? Das bleibt offen. Ich gehe davon aus, sehr geehrte Kollegen, dass lediglich die Gebühr für die eigentliche Untersuchung gemeint ist, die übrigens nicht zwischen 10 und 14 Euro liegt, sondern durchaus auch bei 8 Euro. Wie Sie meinen Ausführungen entnehmen können, ist der Antrag diesbezüglich noch zu präzisieren. Die Antragsbegründung ist nach meinem Geschmack etwas zu polemisch geraten und deshalb helfe ich gern, den Antrag mit Zahlen zu unterlegen. Dazu dient die Auswertung meiner Kleinen Anfrage in der Drucksache 7/6121. Apropos Kleine Anfrage: Sehr geehrte Frau Ministerin Werner, zunächst vielen Dank für die ausführliche Beantwortung meiner Fragen. Aber was sind denn bitte „Jäger:innen“? Jagd ist Tradition mit eigener Sprache. Männer sind Jäger, Frauen sind Jäger und alles dazwischen ist auch Jäger. Im Kyffhäuserkreis zum Beispiel ist eine Frau Vorstandsvorsitzende der Jägerschaft, die einen ausgesprochen guten Job macht, und sie möchte explizit der Jagdtradition entsprechend als „Jäger“ bezeichnet werden – an dieser Stelle einen schönen Gruß an die Kyffhäuser-Jägerschaft.
(Beifall AfD)(Zwischenruf Abg. Rothe-Beinlich, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN: Gut, dass das ein Mann erklären muss!) Doch zurück zum Inhalt. In den Jahren 2015 bis 2021 wurden insgesamt 193.000 Trichinenuntersuchungen bei Schwarzwild durchgeführt. Dabei konnte nicht eine positive Trichinenprobe festgestellt werden, was auch gut ist. Im Jahr 2021 erfolgten 29.500 Proben und damit rund 6.000 weniger als im Jahr davor. Aktuellere Zahlen gibt es leider nicht. In Summe sprechen wir also insgesamt von einem maximalen Erstattungsbetrag von 230.000 bis 500.000 Euro – ein überschaubarer Betrag, wenn man sich anschaut, in welche sinnlosen Projekte diese Landesregierung sonst so das Geld pumpt. Zur Bürokratie: Die Angst vor zusätzlicher Bürokratie im Zuge der Erstattung sehe ich persönlich nicht. Der Ablauf ist bereits heute in der Verordnung zur Ausführung des Thüringer Jagdgesetzes in § 27 klar definiert. Grundlage ist der Wildursprungsschein, der aus drei Durchschlägen besteht. Der Jagdausübungsberechtigte behält das weiße Original. Die erste grüne Durchschrift ist bei Schwarzwild mit der Probe für die Trichinenuntersuchung der Untersuchungsstelle zu übergeben. Die zweite, gelbe Durchschrift erhält der Abnehmer des jeweiligen Stückes Schwarzwild. Um das Stück Wild eindeutig zu identifizieren, wird eine Wildmarke angebracht. Die Probe selbst muss mit der Nummer der Wildmarke gekennzeichnet werden, damit sie eindeutig zugeordnet werden kann. Wie Sie erkennen können, entsteht für den Jäger kein weiterer Bürokratieaufwand. Ob das Labor eine Rechnung an den Jäger stellt oder direkt mit dem Land abrechnet, dürfte den identischen Prozess auslösen, zumal Sammelrechnungen sogar Kostenvorteile erwarten lassen. Einer Ausschussüberweisung wird meine Fraktion zustimmen und wir freuen uns auf die Diskussion. Am Ende meiner Rede möchte ich jedoch noch einen Wunsch äußern. Liebe FDP, wenn Sie es wirklich ernst meinen, die Thüringer Jäger zu unterstützen, dann setzen Sie sich bitte auf Bundesebene mit Ihrer Regierungsmannschaft gegen die Verschärfung des Waffenrechts ein.
(Beifall AfD)
Hier handelt es sich nur um einen weiteren Versuch, die Grund- und Eigentumsrechte von Jägern einzuschränken.
(Zwischenruf Abg. Montag, Gruppe der FDP:
Sie müssen mal Zeitung lesen!) Jäger achten die demokratische Grundordnung der Bundesrepublik Deutschland und werden dennoch permanent von Politik und Medien einem Klima des Misstrauens ausgesetzt. Allein über den Verband der Büchsenmacher VDB sind bereits weit über 120.000 Briefe an den Bundestag versendet worden. Setzen Sie sich gegen die linken Entwaffnungsphantasien von SPD und Grünen durch! Denn wird die Jägerschaft weiter drangsaliert und sanktioniert, wird dieser Antrag in Ermangelung eines Adressaten ins Leere laufen. Weidmannsheil und vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Übernahme der Kosten für die Trichinenbeprobung von erlegtem Schwarzwild durch den Freistaat Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die Parlamentarische Gruppe der FDP fordert die Landesregierung auf, die Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Beprobung auf Trichinen-/Trichinellenbefall im Zuge der Jagd erlegter Wildschweine zu übernehmen. Ziel ist, keinen weiteren Aufwand aufseiten der Jägerinnen in Form von zusätzlicher Dokumentation, gesammelter Einreichung von vorgestreckten Kosten sowie für Verwaltung, Prüfung und Auszahlung der Beträge an die Jägerinnen entstehen zu lassen und diese Kosten direkt mit den Trichinellen-Untersuchungsstellen abzurechnen. Bei der amtlichen Schlachttier- und Fleischuntersuchung, zu der auch die Untersuchung von erlegten Wildschweinen auf Trichinellen gehört, handelt es sich um eine amtliche Leistung zur Sicherstellung des Schutzes der Verbraucherinnen, die sicher auch im Sinne der Jägerinnen ist, die Wildbret vermarkten möchten. Die Gebühren für diese öffentliche Leistung sind in der Thüringer Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Thüringer Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie festgelegt. Sie werden für die tatsächlich anfallenden Kosten der Untersuchung benötigt, zum großen Teil, um das ausführende Personal zu bezahlen, das oft nicht in Vollzeit bei den Landkreisen und kreisfreien Städten angestellt ist, sondern Stück- oder Stundenlohn erhält. Es gilt dabei das Kostendeckungsprinzip. Eine direkte Erstattung der Kosten für die amtliche Trichinellenuntersuchung erlegter Wildschweine in Thüringen ist nicht vorgesehen. Aus Sicht der Lebensmittelüberwachungsbehörden ist diese auch nicht geboten, um Begehrlichkeiten beispielsweise bei der Gebührenfestsetzung für die amtliche Schlachttier- und Fleischuntersuchung bei anderen Tierarten zu vermeiden. § 16 Abs. 2 des Thüringer Verwaltungskostengesetzes ermöglicht im Ausnahmefall Abweichungen von einer festgelegten Gebührenerhebung. Die Bestimmung wendet sich an das für die jeweilige Verwaltungskostenordnung federführende Fachressort, hier das TMASGFF. Es könnte im Einvernehmen mit dem für Finanzen zuständigen Ministerium übergangsweise per Erlass anordnen, dass für bestimmte Arten von öffentlichen Leistungen von der Erhebung der Verwaltungskosten ganz oder zum Teil abzusehen ist, wenn die Erhebung der Gebühr unbillig erscheint oder dem öffentlichen Interesse widerspricht. Ein Widerspruch zum öffentlichen Interesse, die Gebühren, die für die Bezahlung des ausführenden Personals verwendet werden, einzunehmen, wurde in Thüringen bisher nicht angenommen. Im beschlossenen Haushalt werden derartige Kosten für den Geschäftsbereich des TMASGFF, also im Einzelplan 08, auch bisher nicht eingestellt. Stattdessen aber wird auf der Grundlage der Förderrichtlinie des Thüringer Ministeriums für Infrastruktur und Landwirtschaft zur Unterstützung der Jagdausübungsberechtigten und Jagdhundehaltenden bei der Durchführung vorbeugender Jagdmaßnahmen gegen den Eintrag der Afrikanischen Schweinepest nach Thüringen auf Antrag eine Aufwandsentschädigung ausgezahlt. Hierzu hat der Haushaltsgesetzgeber im Einzelplan 10 für das Jahr 2023 insgesamt 310.000 Euro bereitgestellt. Mit dieser Aufwandsentschädigung sollen die im Zusammenhang mit der Erlegung von Wildschweinen entstehenden Ausgaben einschließlich der Ausgaben für die Trichinellen-Untersuchung abgegolten werden. Die Aufwandsentschädigung beträgt 25 Euro pro erlegtem Stück Schwarzwild. Die Bearbeitung der Anträge und die Auszahlung der Pauschalbeträge wird von der Landesforstanstalt durchgeführt, die zentrale Bearbeitung erfolgt im Forstamt Sondershausen. Eine Abrechnung über die Trichinellen-Untersuchungsstellen kommt bei dieser Form der Förderung nicht infrage. Die Erstattung beschränkt auf die Gebühren für die amtliche Trichinellen-Untersuchung würde zwangsläufig sogar zu einem geringeren Auszahlungsbetrag führen, als dies bei der derzeit gültigen Regelung der Fall ist. Das Thüringer Ministerium für Infrastruktur und Landwirtschaft hat mit Wirkung zum 1. Oktober 2022 auch die betreffende Förderrichtlinie überarbeitet. Die Anträge auf Auszahlung der Pauschalbeträge sind mit der geänderten Richtlinie nicht mehr je Quartal, sondern je Halbjahr beim Forstamt einzureichen. Die Antragstellenden werden durch die gesunkene Antragshäufigkeit im Jahr entlastet und können ihre jagdlichen Bemühungen im Jagdjahr flexibel damit koordinieren. Die weitere Unterstützung der Jägerinnen in Form der Aufwandsentschädigung begrüße ich sehr – herzlichen Dank noch mal an dieser Stelle an das TMIL. Sie stellt, denke ich, ein deutliches Zeichen der Wertschätzung für die Unterstützung der Jägerinnen bei der Reduktion des Wildschweinbestands dar. Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Übernahme der Kosten für die Trichinenbeprobung von erlegtem Schwarzwild durch den Freistaat Thüringen
Vielen Dank. Damit kommen wir jetzt zu den Überweisungen an den Ausschuss. Es ist beantragt die Überweisung an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten und an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Gibt es weitere Ausschussüberweisungsanträge? Nein. Dann habe ich jetzt verstanden, dass Infrastruktur federführend sein soll, Herr Bergner? Dann würden wir zunächst darüber abstimmen. Wer den Antrag an den Ausschuss für Infrastruktur, Landwirtschaft und Forsten überweisen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind alle Fraktionen und Gruppen des Hauses. Trotzdem noch mal: Gegenstimmen? Stimmenthaltungen? Sehe ich nicht. Dann ist das dahin überwiesen. Und dann die Überweisung an den Ausschuss für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung. Wer dem zustimmen möchte, bitte ich um das Handzeichen. Das ist die Gruppe der FDP und die AfD-Fraktion. Gibt es Gegenstimmen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Fraktion der CDU. Damit ist diese Überweisung abgelehnt und dann erledigt sich auch die Abstimmung über die Federführung. Dann können wir auch diesen Tagesordnungspunkt 18 schließen und kommen zum TagesordAntrag der Fraktion der CDU - Drucksache 7/5519 Wird das Wort zur Begründung für diesen Antrag gewünscht? Das sehe ich nicht, gut. Die Landesregierung hat angekündigt, von der Möglichkeit eines Sofortberichts gemäß § 106 Nr. 2 der Geschäftsordnung keinen Gebrauch zu machen, und damit eröffne ich die Aussprache. Als Erster erhält für die Fraktion der CDU der Abgeordnete Urbach das Wort.
Verwendung von Mitteln aus dem EU-Aufbaufonds für Thüringen
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir beraten heute endlich unseren Antrag vom Mai vergangenen Jahres. Auch wenn seither eine geraume Zeit vergangen ist und die Landesregierung und vielleicht auch die Koalition der Auffassung ist, dass der Antrag sich überlebt haben könnte, so ist das eben ganz und gar nicht so. Erst am 6. Dezember 2022 wurde in einem Bundesverfassungsgerichtsurteil verdeutlicht, dass das Thema aktuell ist, dass Deutschland die Beteiligung am milliardenschweren EU-Aufbaufonds wahrnehmen darf und dass es verfassungskonform ist. Worum geht es hier heute? Es geht um ein EUAufbauprogramm, dessen Herzstück ein EU-Programm mit dem Namen „NextGenerationEU“ ist. Sie alle haben vielleicht die Zahl von 750 Milliarden Euro noch im Kopf. Am Ende wird es wahrscheinlich mehr werden, weil hier im Prinzip auch die Inflation schon wieder zugeschlagen hat. Es soll den EU-Staaten helfen, nach Corona und nach der Krise wieder auf die Beine zu kommen. Es ist ein befristetes Aufbauinstrument, mit dem die EU-Kommission finanzielle Mittel größtenteils über Schulden mobilisieren und die Mitgliedstaaten bei Reformen und Investitionen von Beginn der Pandemie im Februar 2020 bis zum 31. Dezember 2026 unterstützen will. Der Großteil des Wiederaufbaufonds, 672,5 Milliarden Euro, wird über eine neue Aufbau- und Resilienzfazilität ausgezahlt, die restlichen 77,5 Milliarden Euro über bereits existierende EU-Programme. Das Geld sollte zu 70 Prozent zwischen 2021 und 2022 ausgezahlt werden, die restlichen 30 Prozent im Laufe dieses Jahres. Ziel ist es, Klimaneutralität und digitalen Wandel zu fördern. Gleichzeitig sollen Arbeitsplätze geschaffen und das Wachstum angekurbelt werden. Deutschland steht nach Schätzungen aus dem Jahr 2021 ein Topf von 26,5 Milliarden Euro zu, wobei es sich dabei um nicht rückzahlbare Zuschüsse handelt. Darlehen sollen hier nicht in Anspruch genommen werden. Um jedoch die Unterstützung aus dieser Fazilität in Anspruch nehmen zu können, mussten die Mitgliedstaaten der EU-Kommission zunächst nationale Aufbau- und Resilienzpläne vorlegen und darin die bis Ende 2026 umzusetzenden Reformen und Investitionen aufführen. Die noch CDU-geführte Bundesregierung kam dieser Aufgabe nach und hatte bereits im April 2021 den DARP, den Deutschen Aufbau- und Resilienzplan, mit einem Volumen von knapp 28 Milliarden Euro beschlossen. Allerdings handelt es sich bei diesem deutschen Aufbauplan lediglich um Eckwerte und Zielvorgaben allgemeiner Art. Danach sollten mindestens 42 Prozent für Klimaschutzaufgaben und mindestens 52 Prozent für den digitalen Wandel eingesetzt werden, 3,3 Milliarden Euro für Dekarbonisierungsmaßnahmen der Wirtschaft bzw. Industrie. 1,5 Milliarden Euro sollen der deutschen Wirtschaft den Sprung zu erneuerbarem Wasserstoff auf allen Stufen der Wertschöpfungskette erleichtern. 5,4 Milliarden Euro sollten in die umweltfreundliche Entwicklung des Verkehrssektors, speziell in die Förderung von Elektrobussen und der Schiene gehen. 2,5 Milliarden Euro waren für ein Renovierungsprogramm zur Steigerung der Energieeffizienz von Wohngebäuden vorgesehen. Ferner wurden Mittel für folgende Einzelmaßnahmen eingeplant: 1,5 Milliarden Euro für Investitionen in die europaweite Initiative IPCEI für Mikroelektronik und Kommunikationstechnologien, 750 Millionen Euro für Investitionen in eine europaweite Initiative für Cloudinfrastrukturen und ‑ dienste der nächsten Generation, 3 Milliarden Euro zur digitalen Bereitstellung von 115 Verwaltungsleistungen des Bundes und 100 föderalen Leistungen bis 2022 im Einklang mit dem sogenannten Onlinezugangsgesetz, 275 Millionen Euro zur Modernisierung von Registern, um den Verwaltungsaufwand für Unternehmen und Bürger zu verringern, und schließlich 630 Millionen für die Schaffung einer nationalen Onlinebildungsplattform, die, wie wir alle heute auch mehrfach gehört haben, gebraucht wird. Da diese Pläne größtenteils sehr allgemein sind, die Umsetzung bis 2026 vorgesehen ist und inzwischen auch die Verfassungskonformität einer deutschen Beteiligung an dem Programm offiziell ist, sollten inzwischen konkretere Pläne zur Umsetzung des EU-Wiederaufbauprogramms für Deutschland vorliegen. Was aus unserer Sicht noch viel bedeutsamer ist: Da nach Angaben der Bundesregierung auch Länder und Kommunen von diesem Aufbaufonds profitieren sollen, kann es nur im Interesse des Hohen Hauses sein, genauere Informationen zur geplanten Verwendung, sowohl in Deutschland als auch konkret in Thüringen, einzufordern, zumal uns bekannt wurde, dass verschiedene Länder, allen voran Bayern, bereits ihre mangelnde Einbindung bei der Erstellung des DARP durch den Bund kritisiert haben. Um eine sinnvolle und vor allem weitgehende Beteiligung Thüringens an dem nationalen Aufbauprogramm auf der Grundlage des EU-Programms abzusichern, möchte die CDU-Fraktion mit dem vorliegenden Antrag eine Initiative des Bayerischen Landtags aufgreifen und die Landesregierung dazu bewegen, die Initiative aus München zu unterstützen. Nur am Rande erwähnt: Wie notwendig dieser Antrag ist, konnten ja die Mitglieder der Regierungskoalition des Europaausschusses und natürlich auch anderer Fraktionen bei ihrer Reise nach Brüssel im Juni vergangenen Jahres aus dem berufenen Munde des Direktors für Legislatives Arbeiten beim Ausschuss der Regionen, Herrn Thomas Wobben, vernehmen. Andererseits bieten wir damit auch der Landesregierung die heute nicht genutzte Möglichkeit, über den aktuellen Stand der Umsetzung des DARP und der Partizipationsmöglichkeiten konkret für Thüringen zu berichten. Ich bitte Sie herzlich um Zustimmung zu diesem Antrag, denn es geht darum zu erfahren, was hier in Thüringen von europäischen Mitteln am Ende realisiert werden kann und dementsprechend für uns alle wichtig sein wird. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Verwendung von Mitteln aus dem EU-Aufbaufonds für Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Lieber Herr Urbach, der heute zu behandelnde Antrag Ihrer Fraktion wirkt doch etwas aus der Zeit gefallen. Das hat nicht nur etwas damit zu tun, dass er erst heute, etwa acht Monate nach seiner Einreichung, hier diskutiert werden kann. Meine Einschätzung hängt vielmehr vor allem damit zusammen, dass in der Vorlage Einwirkungsmöglichkeiten des Landes angenommen und angefordert werden, die faktisch längst nicht mehr existieren und auch schon bei der Erarbeitung des Antrags nicht mehr existiert haben. Der Deutsche Aufbau- und Resilienzplan DARP, auf den Sie sich auch in Ihrer Rede mit Einzelangaben bezogen haben, der die deutschen Vorhabenschwerpunkte innerhalb des EU-Programms NextGenerationEU definiert, wurde von der Bundesregierung nämlich bereits im April 2021 beschlossen – also nicht 2022 – und am 27.04.2021 veröffentlicht. Seitdem ist er in Kraft und befindet sich seit nunmehr 19 Monaten in der Umsetzung. Ihr Antrag stammt vom 23.05.2022, also dann auch bereits schon 13 Monate, nachdem der Plan in Kraft getreten ist. Dass Sie jetzt erneut noch einmal kommen und die Landesregierung auffordern, auf die konkrete Ausgestaltung dieses rund 25 Milliarden Euro schweren Maßnahmenplans Einfluss zu nehmen, ist reichlich spät, liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, und das war es auch schon vor acht Monaten, als Sie den Antrag eingebracht haben. Es ist auch tatsächlich nicht so, dass die Landesregierung nicht etwa versucht hätte, rechtzeitig auf Gesamtkonzeptschwerpunktsetzung, Fördersystematik und konkrete Vorhaben des DARP einzuwirken. Das hat sie sehr wohl getan – zusammen mit allen anderen Bundesländern und natürlich auch über den Bundesrat. Leider ist dieses Engagement aber vergeblich gewesen, da sich der Bund – und das kritisieren auch wir – einer näheren Abstimmung mit den Ländern einfach verweigert hat. Dieses unkooperative und auf Länderinteressen wie auch auf Länderzuständigkeiten allzu wenig Rücksicht nehmende Verhalten der Bundesseite hat der Bundesrat auch schon sehr lange vor unserer Debatte heute thematisiert, nämlich am 22.02.2021 – also demnächst zwei Jahre her. In einem Bericht der fachlich zuständigen Bundesratsausschüsse an die Länderkammer in der Drucksache 106/1/21 heißt es dazu sehr deutlich: „Der Bundesrat weist […] mit Nachdruck darauf hin, dass die Länder bereits frühzeitig um Einbindung durch die Bundesregierung in die Erstellung des DARP gebeten haben. Entgegen den Ausführungen der Bundesregierung im vorliegend DARP-Entwurf ist die Einbindung der Länder indes nicht erfolgt.“ Das Agieren des Bundes, was ich jetzt hier auch nicht als besonders nett geschildert habe, kann man natürlich gern auch heute noch in der Rückschau kritisieren, aber das bringt uns im Hinblick auf die bereits mehr als eineinhalb Jahre laufende Umsetzung des DARP nicht wirklich weiter. Jetzt muss es deswegen aus meiner und unserer Sicht darum gehen, so viele DARP-Mittel wie möglich für sinnvolle Projekte und Maßnahmen nach Thüringen zu holen, und da müssen wir uns an dem beschlossenen Maßnahmenplan orientieren. Da sind wir eben alle in der Pflicht und das betrifft jetzt nicht nur die Landesregierung, die sich dann nach Ihrer Meinung irgendwie noch einmal an den Bund wenden sollte. Sondern wir Abgeordnete selber, die wir ja auch oftmals kommunalpolitisch aktiv und eingebunden sind, können und sollten vor Ort auf die vielfältigen Fördermöglichkeiten hinweisen, die sich für unsere Kommunen, Unternehmen oder Forschungseinrichtungen aus den sechs Schwerpunktkapiteln des DARP in insgesamt 40 förderfähigen Detailbereichen ergeben. Immerhin 40 förderfähige Teilbereiche sind dort genannt, beispielhaft haben wir hier Mittel in den Bereichen Klimawandel und Energiewende, Digitalisierung von Verwaltung, Wirtschaft und Bildung, soziale Teilhabe oder auch Pandemieresilienz des Gesundheitswesens – viele Dinge, die wir heute schon besprochen haben. Dafür stehen auch EU-Mittel bereit. Dieses Engagement ist aus unserer Sicht weit sinnvoller, als die inzwischen müßig gewordene Diskussion über die Frage zu führen, ob der Bund bei der Aufstellung des DARP, der, wie gesagt, schon sehr lange in Kraft ist, die Länderinteressen angemessen berücksichtigt hat oder nicht. Herzlichen Dank für die Aufmerksamkeit. Wir sehen deswegen keinen Grund und keinen Sinn mehr in Ihrem Antrag, wohl aber, den DARP weiter gemeinsam konkret unter die Leute zu bringen und dann die Mittel auch abzurufen, auch hier in Thüringen.
(Beifall DIE LINKE)
Verwendung von Mitteln aus dem EU-Aufbaufonds für Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, werte Abgeordnete, sehr geehrte Damen und Herren, EU-Gelder und die dazugehörigen Programme sind die Grundlage unserer jetzigen Debatte. Herr Urbach hatte schon eingeführt, es geht um die Aufbau- und Resilienzfazilität, die das Kernstück des Wiederaufbauprogramms NextGenerationEU bildet. Die EU oder besser gesagt die Mitgliedstaaten, allen voran Deutschland mit Abstand als größter Geldgeber und größte Volkswirtschaft Europas, stellen von 2021 bis 2027 insgesamt 723,8 Milliarden zur Verfügung, um die negativen Auswirkungen der politisch verursachten Coronapandemie in den EU-Mitgliedstaaten abzufedern. 26 Länder haben bereits entsprechende Pläne zur Verwendung der Gelder vorgelegt. Da muss ich zu meiner Vorrednerin sagen: Das Programm läuft bis 2027, also noch ist nicht alles zu spät, also da ist noch was zu tun. Durch Reformen und gezielte Investitionen sollen Wirtschaft und Gesellschaft in Europa krisenfester gemacht und der ökologische und digitale Wandel gefördert werden. Weiterhin möchte die EU Europa gesünder, grüner und digitaler machen. „Grün“ heißt für die EU, Europa soll bis 2050 zum ersten klimaneutralen Kontinent dieser Erde gemacht werden, was auch mit dem Wunsch nach Null-Emissions-Gebäuden und einem klimaneutralen Gebäudebestand einhergeht. Ob der Wunsch der EU auch von jedem umgesetzt werden kann oder umgesetzt werden möchte, möchte ich einmal dahingestellt sein lassen. Ich gehe davon aus, dass natürlich alle in Europa gesünder und in einer intakten Natur leben wollen. Ja, auch wir in Thüringen wollen gesünder und in einer intakten Natur leben. Das sollte auch unser Auftrag zum Wohle unserer nachkommenden Generationen sein. Da ist der heutige Antrag der CDU-Fraktion sicherlich eine Grundlage für unsere Debatte, welche wir natürlich gern im Ausschuss auch mit Ihnen fortsetzen können und sollten. Im Ergebnis sollten wir uns alle einig sein, dass so viel deutsches Steuergeld wie nur möglich von den 25,6 Milliarden Euro, was den deutschen Anteil anbetrifft, seinen Weg zurückfinden kann, auch hier nach Thüringen, um Thüringen lebenswerter zu machen. Der deutsche Plan sieht vor, von dem Geld 52 Prozent in die Digitalisierung der Wirtschaft und Infrastruktur und 42 Prozent in die Klimapolitik und Energiewende zu investieren. Lediglich die restlichen 6 Prozent sollen in die Digitalisierung der Bildung, die Stärkung der sozialen Teilhabe, die Stärkung eines pandemieresilienten Gesundheitssystems, in moderne öffentliche Verwaltung und den Abbau von Investitionshemmnissen investiert werden. Ob diese Aufteilung zielführend ist, bleibt abzuwarten. Die Bundesregierung hat den deutschen Aufbauplan bereits im April 2021 verabschiedet und am 06.07.2021 gab es hierzu schon die Zustimmung vom Rat. 9 Prozent oder 2,25 Milliarden Euro wurden bisher als Vorfinanzierung an Deutschland ausgezahlt. Daher sind die gestellten Forderungen, die im CDU-Antrag aufgeführt worden sind, aus unserer Sicht berechtigt. Die rot-rot-grüne Landesregierung sollte sich mehr bei der Bundesregierung dafür einsetzen, bei der Verwendung der Mittel mitbestimmen zu können. Auch unsere Kommunen sollten von diesen Steuermitteln, die durch die EU zugeführt bzw. letzten Endes wieder erstattet werden, profitieren. Wenn uns die Landesregierung hier heute nicht – wie beantragt – dazu berichten möchte, so erwarten wir wenigstens im Haushalts- und Finanzausschuss einen entsprechenden Bericht zum aktuellen Stand des DARP und zu ihren Konzepten der Umsetzung für Thüringen. Natürlich erwarten wir auch einen Bericht von der Landesregierung zu ihren Bemühungen auf Bundesebene zum Programm nebst Bericht über die weiteren Schritte der Bundesregierung, die Umsetzung des Hilfsprogramms bis hin zur Information zu den bereitgestellten Mitteln inklusive der Terminleiste und den damit verbundenen Auflagen für Thüringen. Lassen Sie uns also zum Wohle unserer Bürger hier gemeinsam beraten, gern auch später im HuFA oder wohin auch immer die CDU den Antrag überweisen möge. Wir sind dabei und stimmen der Überweisung an die Ausschüsse gern zu. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall AfD)
Verwendung von Mitteln aus dem EU-Aufbaufonds für Thüringen
Werte Kolleginnen, ich glaube, zu den konkreten Inhalten des EU-Aufbaufonds und auch des DARP muss ich ja so viel nicht mehr sagen. Der Kollege Urbach hat in seiner Rede schon im Detail auf die eine oder andere Frage Bezug genommen. Es geht mir aber ähnlich wie der Kollegin Marx, wenn man nicht nur auf das Datum der Drucksache schaut, sondern unter I in dem Antrag der CDU auch noch mal dargestellt wird, dass der sogenannte DARP bereits im April 2021 entsprechend beschlossen wurde, und man dann auch noch mal auf die Seite des Bundesfinanzministeriums guckt, wo ja auch die einzelnen Zielbausteine und die entsprechenden Kataloge zu der Zielsetzung und die allgemeine Umsetzung beschrieben werden sowie die sogenannten Leuchttürme, die die Bundesregierung da formuliert, stellt sich die Frage, ob der Antrag dann eben nicht doch auch tatsächlich zu spät kommt. Nichtsdestotrotz könnte man fast sagen, der Antrag wäre eigentlich dafür prädestiniert über die grundsätzlichen Herausforderungen zu reden, vor denen die Europäische Union und damit natürlich auch wir hier in Thüringen als Teil der Europäischen Union stehen. Mit Blick auf die Uhr will ich aber vielleicht den Mittelweg zwischen der notwendigen Komplexität und der notwendigen Kürze wagen. Was, denke ich, durchaus auch noch mal relevant ist – und dazu verweise ich auf eine Anhörung im Europaausschuss des Bundestags –, ist eine Sache, bei der das Ansinnen der CDU bei einer anderen Perspektive nicht ganz irrelevant ist, nämlich wenn es um die Frage der Transparenz geht. Dann geht es nämlich eigentlich auch um die Frage der Transparenz, wie diese Programme überhaupt zustande kommen. Da will ich beispielsweise darauf verweisen, dass auch der DGB im Europaausschuss des Bundestags im Juni 2022 gesagt hat, dass bei der Aufstellung solcher Aufbauprogramme durchaus auch die Meinung zivilgesellschaftlicher Akteure, gewerkschaftlicher Akteure, sozialer Verbände stärker Berücksichtigung finden muss. Um die Potenziale und Herausforderungen, die es zu bearbeiten oder dann auch gemeinsam zu bewältigen gilt, und die Frage, was wir gemeinsam mit so einem Aufbaufonds bewältigen wollen, durchaus auch zielgenauer an dem Punkt zu bearbeiten, wünschen wir uns als Linksfraktion genauso wie hier im Parlament auch im Europaparlament eine stärkere Einbindung beispielsweise von Gewerkschaften und Sozialpartnern bei der Frage der Vergabe der entsprechenden Mittel, um diese dann auch zielgenau, wenn es beispielsweise um die Frage der Stärkung der sozialen Gerechtigkeit geht, einzubinden. Unsere Europaparlamentsfraktion hat aber noch einen viel größeren Kritikpunkt aufgemacht, dem wir uns auch anschließen. Das betrifft nämlich die Frage, ob dieser EU-Aufbaufonds sowohl im Volumen als auch von der Zeit her das berücksichtigt, was eigentlich notwendig ist und was es zu bearbeiten gilt. Martin Schirdewan hat beispielsweise im Europaparlament letztes Jahr erst deutlich gemacht, dass der EU-Aufbaufonds deutlich hinter dem zurückbleibt, was eigentlich benötigt wird, um die genannten Herausforderungen zu bewältigen, insbesondere mit Blick – und da kann man wieder auf die Seite des Bundesfinanzministeriums gucken – auf die Schwerpunktthemen im Bereich der Klimabewältigung, der Energieeffizienz, der sozialen Teilhabe, aber auch der Stärkung des Gesundheitssystems. Das sind ja nicht nur kurzfristige Maßnahmen und Themen, die es zu bewältigen gilt, sondern Herausforderungen, die uns die nächsten Jahre auch über die Mittelfristige Finanzplanung der Europäischen Union hinaus begleiten werden. Und das ist eben der Punkt, wo man sagen kann, da greift gegebenenfalls ein solches Aufbauprogramm nur sehr kurzfristig, und es ist infrage zu stellen, inwiefern hier solche Hilfs- und Investitionsprogramme langfristig und nachhaltig nicht in anderer Art und Weise auf den Weg gebracht werden müssen. Nichtsdestotrotz muss man, glaube ich, bei der Frage der Verwendung der Mittel, worauf Sie aufmerksam machen, den Kopf nicht in den Sand stecken. Denn mit den vielseitigen Forschungs- und Entwicklungsstrukturen, sei es in der Thüringer Wirtschaft, an den Thüringer Hochschulen, den außeruniversitären Forschungseinrichtungen, aber auch all dem, was in den Kommunen in Thüringen passiert, muss einem, glaube ich, nicht angst und bange sein, dass hier kein Geld ankommt. Andererseits – und darauf hat die Kollegin Marx schon hingewiesen – ist natürlich die Haltung des Bundes scheinbar eine andere als die der Länder, wenn der Bund den sogenannten DARP scheinbar als ein Instrument der Regionalpolitik sieht und die bisherigen Initiativen der Länder nicht ausreichend berücksichtigt hat, wenn es darum geht, Transparenz in die Vergabe der entsprechenden Mittel zu packen. Die Frage, die sich beispielsweise stellen lässt – wir alle kennen die großen Schilder bei der Förderung von entsprechenden Projekten mit EU-Geldern, sei es EFRE oder ESF –, ist, warum beispielsweise nicht auch bei Projekten, die gefördert werden, solche Maßnahmen ein solches Logo tragen oder nicht tragen sollen. Dies wäre zumindest ein kleines Instrument, um den Bürgerinnen und Bürgern hier in Thüringen auch transparent zu machen, welche Maßnahmen gefördert werden. Ich will aber noch auf einen Punkt in der Begründung Ihres Antrags hinweisen. Sie schreiben, dass die beschlossenen Maßnahmen sehr allgemein sind. Wenn man sich das an dieser Stelle aber mal genauer anguckt, auch hier auf der Seite des Bundesfinanzministeriums, dann wird es zumindest in Teilen konkret. Ich will nur ein paar Beispiele rausnehmen. Da geht es um die Finanzierung von digitalen Endgeräten in Schulen von 500 Millionen Euro, dann beispielsweise auch um die Frage der Finanzierung von Wasserstoffprojekten, insgesamt 62 Großprojekte im Umfang von 1,5 Milliarden Euro. Es geht darüber hinaus auch um das energieeffiziente Bauen, 20 Großprojekte für 500 Millionen Euro. All das wird dort aufgeführt. Nichtsdestotrotz bleibt mit der Frage der Transparenz durchaus Luft nach oben, denn es bleibt eben nur bei der groben Benennung der entsprechenden Zahl von Großprojekten und der Benennung der Herausforderungen. Insofern bleiben aus unserer Sicht zwei Sachen zu benennen, einerseits die Frage: Ist das, was mit dem EU-Aufbaufonds gemacht wurde, tatsächlich nachhaltig und langfristig das, was es braucht, um die sozial-ökologische Transformation in der Europäischen Union tatsächlich zu bewältigen? Sind die sozialen und gesundheitlichen Aspekte tatsächlich im vollumfänglichen Ausmaß, wie es notwendig ist, berücksichtigt, um eben auch eine sozial gerechte europäische Energiewende voranzutreiben? Inwiefern hat man hier etwas liegen lassen, das man mit der Beteiligung von weiteren Akteurinnen – ich hatte das gesagt –, beispielsweise auch der Zivilgesellschaft, gewerkschaftlichen Akteuren und Sozialpartnern, noch hätte mit einbeziehen können? Insofern wurden jetzt viele Punkte genannt und diskutiert. Ich würde sagen, der Antrag hat sich eigentlich überlebt, aber zumindest hat er an der einen oder anderen Stelle mit der Frage der Transparenz vielleicht auch einen wahren Kern. Wenn man sich dann auch noch mal die entsprechenden PDF-Dokumente herunterlädt, ist es eben nicht so einfach. Allein für den Schwerpunkt 1 zur Klimapolitik und Energiewende muss man nur zu der Komponente der Dekarbonisierung erst mal 86 Seiten durchschauen, um sich ein Bild davon zu machen, was alles dahintersteckt. Da ist also noch Luft nach oben. Insofern würden wir uns zu dem vorliegenden Antrag enthalten. Vielen Dank.
(Beifall DIE LINKE, BÜNDNIS 90/DIE GRÜ-
NEN)
Verwendung von Mitteln aus dem EU-Aufbaufonds für Thüringen
Sehr verehrte Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen, ich wurde schon aufgefordert, lange und fraktionsübergreifend zu reden. Das will ich mir einfach mal in den Kalender eintragen und im Protokoll hier vermerkt haben. Nein, liebe Kollegen der CDU, vielen Dank für diesen Antrag. Natürlich erleben wir es häufiger, dass sich Anträge aufgrund des Nadelöhrs Zeit und Befassung hier im Landtag auch mal im Detail überleben. Aber wir beklagen ja nicht ohne Grund und nicht zu Unrecht häufig genug, dass gerade europapolitische Themen hier in diesem Haus nicht die notwendige Aufmerksamkeit besitzen. Deswegen vielen Dank für die Vorlage. Zu den Details des Antrags komme ich vielleicht noch. Aber, lieber Herr Schaft, eines möchte ich noch zu dem sagen, was Sie als Kritik seitens Ihrer Europafraktion vorgetragen haben oder was Herr Schirdewan gesagt hat: Ich glaube, da gibt es ein grundlegendes Missverständnis, was das Selbstverständnis der Europäischen Union ist. Ja, es gibt langfristige Ziele, aber natürlich sind Strukturhilfen der Europäischen Union und solche Programme kein Honeypot, die nicht alle potenziellen Aufgaben der nachgeordneten Ebene, wie zum Beispiel eine Bundesebene das ist, wie es zum Beispiel die Landesebene bei uns ist oder die kommunale Ebene ist, abfedern können oder wollen, denn Geld kommt eben nicht aus dem Automaten, sondern muss auch erwirtschaftet werden. Es sind ja die Beiträge, die aus der Wirtschaftskraft der einzelnen Mitgliedsländer kommen. Deswegen ist es ein Wendeimpuls, es ist ein Impuls dafür, dass auch wir hier in Deutschland natürlich uns den Aufgaben stellen, die auf europäischer Ebene gemeinsam als die großen Aufgaben identifiziert werden. Da können wir, glaube ich, schon sagen, dass wir hier einen Punkt haben seitens der Europäischen Union, für den man sehr dankbar sein muss, wenn auch das Ziel sehr ambitioniert ist und wir alle wissen, wie unterschiedlich wir auf die Frage der Umsetzung schauen. Aber mich freut es natürlich, dass die Europäische Union erkannt hat – und wir Liberale sagen ja, die Europäische Union ist nicht dafür da, das Detail zu regeln, sondern die großen Aufgaben anzupacken –, dass man die Frage der Digitalisierung und der Infrastruktur endlich anpackt. Denn wenn wir doch mal in die Welt schauen, die großen Innovationen im digitalen Sektor, das sind ja die, die der eine oder andere vielleicht über Aktien auch mal kennenlernt, im täglichen Nutzen im Gebrauch hat, die kommen aus den Vereinigten Staaten und die kommen eben auch aus China. Aber da liegt die große Innovationskraft und da brauchen wir nicht nur eine Infrastruktur, wenn wir jetzt an die Verkehrswende denken, sondern wir brauchen natürlich auch da die Impulse in unsere Wirtschaft hinein, in unsere Forschungsbereiche hinein, mehr zu tun, dass diese große Chance dort vorhanden ist. Auch Klimaziele zu erreichen ist richtig. Der Weg ist umstritten. Die Kosten, die das auslöst, und was die für jeden einzelnen bedeuten, sind noch umstrittener. Aber es ist, glaube ich, unbestritten, dass wir uns gemeinsam aufmachen müssen, diesen Weg zu gehen. Ich bin aber trotzdem dankbar – auch wenn das angeklungen ist, nur 6 Prozent für Gesundheitsziele –, denn man hat sich einer großen Herausforderung gestellt, nämlich mit einer Dekade Krebs tatsächlich zu besiegen. Das ist für die Forschungslandschaft eine riesige Herausforderung, aber die Chancen sind natürlich auch wahnsinnig enorm,
(Beifall SPD)
auch gerade mit den Bereichen beispielsweise Biontech usw., der Biotechnologie, die da eben diese alte Geisel der Menschen besiegen helfen kann. Auch da ist es richtig, hier Impulse zu setzen. Die müssen gepartnert werden auf Bundesebene, aber auch auf Landesebene. Manch eines haben wir auch hier schon in der Diskussion gehabt, ich sage mal den Bereich einzelner Erkrankungen wie ME/ CFS. Aber vielen Dank noch mal, Kritik ist gekommen, wie der Bund die Länder beteiligt hat. Da will ich tatsächlich zugeben, da bin ich zu wenig im Detail drin. Ich glaube, Kommunikation ist nie eine Einbahnstraße, und gerade wenn man 40 Grundziele auflegt, da braucht man natürlich auch die Partner in der anderen Ebene, um das erfolgreich umzusetzen. Insofern, ja, es mag die Zeit über einzelne Punkte gegangen sein. Das Thema selbst bleibt nicht nur richtig, es bleibt auch wichtig. Wir sollten das im Ausschuss weiterdiskutieren. Das kann man tun entweder anhand dieses Antrags, wenn Sie es überweisen wollen, oder anhand einer Selbstbefassung oder weil es die Landesregierung selber für sich erkennt, da regelmäßig berichten zu wollen. Insofern freue ich mich auf eine entsprechende Debatte, die uns dann alle in dem Ziel eint, vielleicht manchmal der Weg unterschiedlich ist, aber das soll ja in der Demokratie auch ganz gut sein. Vielen Dank.
(Beifall Gruppe der FDP)
Verwendung von Mitteln aus dem EU-Aufbaufonds für Thüringen
Vielen Dank. Aus den Reihen der Abgeordneten liegen mir jetzt keine weiteren Wortmeldungen vor. Herr Urbach guckt so erwartungsvoll?
(Zuruf Abg. Urbach, CDU: Wenn die Regie-
rung redet, dann würde ich abwarten!) Okay, das ist in Ordnung. Für die Landesregierung hat sich die Staatssekretärin Beer zu Wort gemeldet. Bitte schön.
Verwendung von Mitteln aus dem EU-Aufbaufonds für Thüringen
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, die EU hat 2020 – und so haben Sie es ja auch schon ausgeführt – die Europäische Aufbau- und Resilienzfazilität aufgestellt und dieses Programm hat erstmals in der Geschichte der EU eine Finanzierung durch das Instrument der Kreditaufnahme eröffnet. Ich glaube, das ist noch mal ganz besonders hier auch hervorzuheben. Deutschland erhält aus der Europäischen Aufbauund Resilienzfazilität 25,6 Milliarden Euro und der Kollege Urbach hat das auch entsprechend ausgeführt, die Zahlen und Modalitäten wurden hier auch korrekt wiedergegeben. Zwischen den Zeilen wird im Antrag allerdings immer wieder deutlich, dass unter Umständen ein Missverständnis vorliegt, nämlich dahin gehend, wie die Mittel und durch wen sie eingesetzt werden können. Und um es deutlich zu sagen, ja, der Bund hat die Länder beim Entwurf des Deutschen Aufbau- und Resilienzplans, im Folgenden „DARP“ abgekürzt, nicht angemessen eingebunden, das haben Sie hier ja auch schon ausgeführt, und alle Initiativen vonseiten der Landesregierung und auch der anderen Länder gegenüber dem Bund, die Sie in Ihrem Antrag fordern, haben bereits stattgefunden und finden auch weiter statt. Das Vorgehen des Bundes wurde in einem Beschluss des Bundesrats entsprechend heftig kritisiert und im Rahmen der MPK wird auch laufend und wurde auch in der Vergangenheit Druck auf die Bundesregierung ausgeübt, eben hier transparenter Auskunft darüber zu geben, wie die Mittel verwendet werden. Konkretestes Ergebnis bisher ist eine Excel-Datei, in der sämtliche Förderprogramme aufgelistet sind, in denen von der Bundesregierung DARP-Mittel eingesetzt werden. Aber der deutsche Aufbau- und Resilienzplan wurde vom Rat der EU im Sommer 2021 genehmigt. Der Bund setzt die Mittel seitdem in verschiedenen auf Bundesebene angesiedelten Förderprogrammen als einen Finanzierungsbaustein mit ein. Es stehen den Ländern keine eigenen DARP-Mittel zur Verfügung, über deren Einsatz auf Landesebene entschieden werden könnte. Das schwang ja hier auch immer mal so mit und das ist, glaube ich, wirklich ein Missverständnis, was noch mal deutlich ausgeräumt werden sollte. Der Bund verwendet die DARP-Mittel teilweise auch zur Finanzierung von sozusagen hauseigenen Projekten der Bundesregierung, zum Beispiel für die Modernisierung der Bildungseinrichtungen der Bundeswehr, für die Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes auf Bundesebene, für den Ersatz konventioneller Stellwerke bei der Bahn zur Beschleunigung des Rollouts der digitalen Schiene Deutschland und vieles mehr. Um DARP-Mittel in den Freistaat Thüringen zu holen, kommt es also darauf an, dass Akteure aus dem Freistaat die bestehenden und mit DARP-Mitteln mitfinanzierten Fördermöglichkeiten des Bundes aktiv in Anspruch nehmen. Weil die einzelnen Förderprogramme zwar durch DARP-Mittel mitfinanziert, aber eben nicht ausschließlich aus DARPMitteln finanziert werden, macht der Bund geltend, es sei nicht zu eruieren, welche konkreten Fördermittelempfänger in welchem Bundesland wie viel DARP-Mittel konkret erhalten hätten. Vertreter der Bundesregierung unterstreichen immer wieder die Haltung des Bundes, dass die DARP-Mittel kein Instrument der Regionalpolitik seien und es dabei nicht um Kohäsion gehe. Wir als Landesregierung vertreten aber gegenüber dem Bund die klare Position, dass durch den Einsatz dieser DARP-Mittel die Regionalpolitik eben auch nicht konterkariert werden dürfe. In der Begründung des vorliegenden Antrags wird geltend gemacht, dass die Maßnahmen im Deutschen Aufbau- und Resilienzplan bei seinem Beschluss durch die Bundesregierung im April 2022 sehr allgemein gewesen seien. Unseres Erachtens stimmt das so nicht. Die Maßnahmen waren im Gegenteil schon teilweise sehr genau untersetzt, beispielsweise mit konkreten Förderrichtlinien. Die Darstellung auf den Internetseiten des BMF – und der Kollege Abgeordneter Schaft hat auch schon darauf verwiesen –, wo die Informationen in Form von Einzeldateien zu den Unternehmen des DARP zugänglich sind, nährt allerdings bereits den in Ihrem Antrag erhobenen Vorwurf an die Bundesregierung, dass es bezüglich der Transparenz zum DARP doch noch Optimierungsbedarf gibt. Was wird nun konkret aus dem DARP gefördert? Insgesamt hat der DARP schlicht die teilweise Finanzierung des milliardenschweren Konjunkturprogramms der letzten zwei Jahre und weiterer zentraler Fördermaßnahmen des Bundes in den verschiedenen Bereichen zum Ziel. Aus der Aufbau- und Resilienzfazilität wurden und werden etwa finanziert – um nur einige der 37 Maßnahmen als Beispiele zu nennen –: die Forschung und Entwicklung von Impfstoffen gegen SARS-CoV-2, der finanzielle Anteil des Bundes an wichtigen geplanten Projekten von gemeinsamem europäischen Interesse, die steuerliche Begünstigung von Elektroautos, die Förderung nach dem Krankenhauszukunftsfonds, die Endgeräte für Lehrerinnen und Lehrer im Rahmen des DigitalPakt Schule, die Umsetzung des Aufbauprogramms für Schülerinnen und Schüler „Aufholen nach Corona“, die Förderung der Digitalisierung der Gesundheitsämter im Rahmen des Pakts für den öffentlichen Gesundheitsdienst, die Einrichtung von Tank- und Ladeinfrastruktur für Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, die Förderung von energieeffizienter Gebäudesanierung usw. usf. Ich gebe da auch dem Abgeordneten Schaft recht, wenn wir sagen, es wäre schön, wenn die Bundesregierung bei jedem Programm, für das sie über den Bundeshaushalt Gelder aus dem DARP einfließen lässt, ein Logo draufmacht oder ähnlich deutlich macht, dass dieses Projekt aus Geldern der Europäischen Aufbau- und Resilienzfazilität gefördert wird, wenn sie das draufschreiben würde. Das tut sie aber nicht und das muss sie bedauerlicherweise auch nicht, eben anders als etwa bei EFRE oder ESF. Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete, wir werden höchstwahrscheinlich keine Übersicht vom Bund mit einer Aufschlüsselung erhalten, in welcher Höhe DARP-Mittel im Freistaat Thüringen zum Einsatz kommen, so wie wir solche Übersichten auch in anderen Programmen vom Bund eben nicht erhalten. Nichtsdestotrotz werden wir uns gegenüber dem Bund weiterhin für mehr Transparenz und bessere Informationsflüsse zum Thema „DARP“ einsetzen. Was jedoch alle politisch verantwortlichen Akteure in Thüringen gemeinsam tun können, ist, Kommunen, Unternehmen, Forschungseinrichtungen im Freistaat weiter zu ermutigen, Förderungen des Bundes in Anspruch zu nehmen. Ich bin allerdings sicher, dass alle Akteure in ihrem jeweiligen Aufgabenbereich ohnehin entsprechende Fördermöglichkeiten ständig eruieren. Erfolgreiche Förderanträge führen dann dazu, dass letzten Endes mehr DARP-Mittel nach Thüringen kommen. Hier zu informieren, das ist unser gemeinsames Anliegen, wie auch schon von Frau Abgeordneter Marx dargestellt wurde. Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
(Beifall DIE LINKE, CDU, SPD, BÜNDNIS
90/DIE GRÜNEN, Gruppe der FDP)
Verwendung von Mitteln aus dem EU-Aufbaufonds für Thüringen
Danke für die Ausführungen der Landesregierung, in der Tat ist das durchaus angebracht. Herr Schaft, die Seiten des Bundesministeriums für Finanzen und diese langen Anhänge und solche Dinge haben wir natürlich auch gesehen. Es ging aber um die Frage, wo wir hier in Thüringen von den konkreten Maßnahmen profitieren können. Diese Zahlen und diese Beispiele, die Sie vorgetragen haben, haben wir auch gefunden. Das war jetzt nicht ganz so schwierig. Aber wenn da steht, 500 Millionen Euro für digitale Endgeräte für Lehrer, dann ist die Frage, die wir uns hier stellen: Ist das auch in Thüringen angekommen? Wie funktioniert das? Jetzt haben wir nun von der Staatssekretärin gelernt, dass wir eine solche Übersicht nicht haben und auch nicht bekommen werden. Das, muss ich ehrlich sagen, halte ich für mindestens schwierig, wenn nicht gar schändlich, denn immer wieder haben wir das Problem im Alltag, dass viele Bürgerinnen und Bürger sich fragen, was Europa für uns tun kann, was Europa macht. Wenn es denn doch mal konkret wird und europäische Mittel verwendet werden, dann ist die Bundesregierung anscheinend nicht in der Lage, uns zu sagen, wo genau das passiert. Das ist ein Umstand, den ich so nicht akzeptieren kann. Dementsprechend kann ich aber den Vorwurf der mangelnden Transparenz, den Kollege Schaft hier geäußert hat, vielleicht aus etwas anderer Sichtweise, einer anderen Perspektive teilen. Ich meine, dass wir es unbedingt hinbekommen sollten. Das betrifft nicht nur diese Mittel, die wir hier aus diesem DARP-Fonds haben, sondern auch generell, dass den Bürgerinnen und Bürgern nahegebracht werden muss, wenn die EU sozusagen für sie tätig wird und Gelder aus diesem großen EU-Haushalt hier bei uns in Thüringen vor Ort verwendet werden. Denn solche Demonstrationen wie hier vor der Tür gerade sind am Ende auch Ausdruck von Unterverständnis von vielen Sachverhalten, die wir so haben. Wenn man vielleicht auch der Meinung ist, dass die Europäische Union eine gute Sache ist – das ist ja in den letzten Wochen und Monaten vielfach angesprochen worden, dass man da große Kritik übt, gerade auch von Demonstranten vor der Haustür –, dann könnte es meiner Meinung nach intensiv helfen, wenn man das wirklich bei all diesen Maßnahmen, die wir hier haben, die von der EU mindestens kofinanziert sind, den Bürgerinnen und Bürgern auch sagt.
Verwendung von Mitteln aus dem EU-Aufbaufonds für Thüringen
Vielleicht müssen diese großen Schilder, die ruhig noch mehr werden könnten, wie wir gehört haben, auch noch größer sein, damit jeder merkt, dass die Europäische Union hier für alle gute Dinge tut. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
Verwendung von Mitteln aus dem EU-Aufbaufonds für Thüringen
Vielen Dank. Gibt es jetzt weitere Wortmeldungen aus den Reihen der Abgeordneten? Das kann ich nicht erkennen. Dann kommen wir jetzt zur Abstimmung über diesen Antrag. Es wurde Ausschussüberweisung erwähnt, aber nicht beantragt. Deswegen: Gibt es noch einen Antrag auf Ausschussüberweisung? Das kann ich nicht erkennen. Dann stimmen wir direkt über den Antrag ab. Wer diesem Antrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. Das sind die CDU-Fraktion, die AfD-Fraktion und die fraktionslose Abgeordnete Bergner. Gibt es Gegenstimmen? Das sehe ich nicht. Stimmenthaltungen? Das sind die Koalitionsfraktionen und die Gruppe der FDP. Damit ist dieser Antrag angenommen. So, mit Blick auf den nächsten Tagesordnungspunkt beschleicht mich das Gefühl, dass wir den eventuell nicht bis zum Beginn des parlamentarischen Abends schaffen würden, denn es geht um Bildung. Deswegen würde ich jetzt ins Rund schauen. Wenn es keinen größeren Widerspruch gibt, würde ich dann an dieser Stelle die Plenarsitzung für heute beenden. Okay. Wir sehen uns dann morgen früh pünktlich 9.00 Uhr wieder. Ich glaube, wir fangen dann gleich mit diesem Tagesordnungspunkt 20 an. Einen schönen Abend.