Robert-Martin Montag
Planungs- und Investitionssicherheit für eine flächendeckende Gesundheitsversorgung in Thüringen – keine weiteren Verzögerungen bei der Landeskrankenhausplanung
Aber vielleicht weiß sie auch nicht, dass der Landtag Beschlüsse dazu gefasst hat. Und die Frage ist, welchen Prozess man eingeht. Es haben sich doch Länder auf den Weg gemacht, beispielsweise NRW, beispielsweise Schleswig-Holstein, beispielsweise Mecklenburg-Vorpommern, und haben das, worüber hier über ein Jahr diskutiert wird, schon längst vorgelegt, nämlich die Grundlage dessen, was am Ende der Landeskrankenhausplan ist, es ist eine Planungsgrundlage. Und die Frage der Finanzierung hat mit der Bedarfsanalyse nichts zu tun, Frau Dr. Klisch. Das ist ein fadenscheiniges Argument. Man könnte fragen, wenn es um die Leistungsgruppensystematik geht, wie das definiert ist. Das ist tatsächlich ein hartes Kriterium. Aber auch da kann man in dem Gutachten im Prinzip flexibel sein. Uns liegen ja schon Ideen vor, die haben wir auch schon im Ausschuss vorgetragen. Es liegen, Herr Dr. Lauerwald hat es gesagt, seit einem halben Jahr ganz konkrete Planungsmöglichkeiten und Ausschreibungskriterien für ein solches Gutachten vor und hier wird immer gesagt: Ja, wir haben ein gemeinsames Zielbild entwickelt – die Landesärztekammer. Ich will mal sagen, was der Grund war, dass die sich in die Öffentlichkeit bewegt haben: weil ihre Appelle in Richtung Ministerium überhaupt nicht gehört worden sind,
(Beifall CDU)
weil die darauf hingewiesen haben, dass die Planungsgrundlagen nicht stimmen, weil die darauf hingewiesen haben, dass die Krankenhäuser aufgrund der falschen Planung oder der Schieflage zwischen Bedarf und Struktur in finanzielle Schwierigkeiten geraten sind, weil diese darauf hingewiesen haben, dass das Personal zukünftig nicht mehr ausreicht, um die Versorgung in der Struktur, wie sie aktuell vorhanden ist, in hoher Qualität aufrechtzuerhalten. Es ist also kein Ringelpiez mit Anfassen, wie das hier so schön gesagt wird, sondern es ist der Druck der Notwendigkeit, der Realität, der die Akteure dazu gebracht hat, hier Druck aufzubauen,
(Beifall CDU)
wie das auch die Opposition tut. Und es ist nicht nur das gute Recht der Opposition, das zu tun, sondern das ist auch die verfassungsgemäße Pflicht, das zu tun.
(Unruhe DIE LINKE)
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Das
steht aber nicht in der Verfassung!) Ja, das Problem ist, ich höre nur von Ihrer Seite keine Argumente. Die Landesregierung wird noch nicht mal zu einem Antrag der Opposition hier Bericht erstatten. Ich halte das für keinen guten Umgang.
(Beifall CDU)
Und ich finde das völlig in Ordnung, wenn Sie sich darüber aufregen,
(Zwischenruf Abg. Dittes, DIE LINKE: Herr
Montag, wir reden doch die ganze Zeit im Ausschuss darüber!) aber die Frage, wie lösen wir das Problem, davon habe ich noch nichts gehört.
(Zwischenruf Abg. Müller, DIE LINKE: Von
Ihnen aber auch nicht!) Ja, Frau Müller, ich werfe Ihnen ja gar nicht vor, dass Sie das nicht einschätzen können.
(Beifall CDU)
Aber noch mal: Tagesordnungspunkt 52. Es sei noch mal darauf verwiesen! Also, noch mal ganz kurz: Wir sollten eines hier nicht tun, dass wir uns nämlich gegenseitig hier von diesem Pult aus die Vorhaltungen machen, die am Ende …
(Zwischenruf Abg. Stange, DIE LINKE: Aber
das machen Sie doch gerade!) Natürlich, ich reagiere auch auf eine Rede Ihrer Koalitionskollegen, Frau Stange – bei allem Respekt!
(Beifall CDU)
(Unruhe BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)
Es ist doch kein luftleerer Raum, in dem man sich bewegt.
