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Dirk Bergner

FDP 01.02.2023 Sitzungen 7/100

Neuntes Gesetz zur Änderung des Thüringer Landeswahlgesetzes

Vielen Dank, Frau Präsidentin. Meine sehr verehrten Kolleginnen und Kollegen, meine Damen und Herren! Was verbindet uns alle hier? So verschieden wie unsere politischen Auffassungen und persönlichen Hintergründe sind, sind wir doch alle eines, nämlich gewählte Volksvertreter. Und unsere Stellung in diesem Landtag ist nicht gottgegeben, sondern Ausdruck unseres politischen, demokratischen Systems. Wir werden von den Thüringer Bürgerinnen und Bürgern gewählt, um für ihre Interessen nicht nur in diesem Haus einzustehen. Deswegen sollte es in unser aller Interesse sein, die höchstmögliche demokratische Legitimität zu gewährleisten. Und nun kommen wir zu dem hier vorliegenden Gesetzentwurf. Es soll ein einzelner Wahlbezirk in Erfurt seinen Wahlkreis wechseln, um die Vorgaben aus § 2 Abs. 4 Landeswahlgesetz einzuhalten. Wir kritisieren, dass diese Lösung nicht nachhaltig ist und nicht den Strukturen vor Ort entspricht und zu diesem Urteil kamen auch die Anzuhörenden im Ausschuss. Dass der Gesetzentwurf von den regierungstragenden Fraktionen kam und nicht vom zuständigen Ministerium, meine Damen und Herren, ist in unseren Augen ein weiterer Beleg, dass diese Regierung die Entwicklung unseres Freistaats eher bremst als befördert. Und wenn selbst ein solcher Entwurf, der zur Wahrung unserer Demokratie notwendig ist, nicht vorgelegt werden kann, dann ist das schon ein Zeichen. Aber wir sehen auch die Notwendigkeit, die bevorstehende Landtagswahl rechtssicher zu gestalten und daher haben wir uns im Ausschuss enthalten und werden dies auch bei der heutigen Abstimmung tun. Das Grundproblem bleibt jedoch mit Verabschiedung des Gesetzentwurfs bestehen. Es gibt einen Durchschnittswahlkreis, von dem gemäß § 2 Abs. 4 Landeswahlgesetz nicht um mehr als 25 Prozent abgewichen werden darf. Dies soll die Gleichheit der Wahl gewährleisten. Es ist aufgrund der Bevölkerungsbewegung und demografischen Entwicklung aber absehbar, dass mehrere der aktuellen Wahlkreise diesen Vorgaben in Zukunft nicht mehr entsprechen werden. Dass eine umfangreiche Wahlkreisreform notwendig ist, haben auch die regierungstragenden Fraktionen erkannt. Ob es bei den politischen Verhältnissen in Thüringen sinnvoll ist, dies in die nächste Legislatur zu verschieben, bezweifeln wir. Die regierungstragenden Fraktionen wollen eine unabhängige Expertenkommission zu dem Thema einsetzen, um eine umfassende Wahlbezirksreform anzustoßen. Diese aber ausgerechnet im Vorlauf zum Superwahljahr 2024 mit Wahlen auf kommunaler, Landes- und Europaebene einsetzen zu wollen, wenn die meisten Experten auf diesem Gebiet in der Wahlorganisation eingebunden sein werden, betrachten wir zumindest mit einer gewissen Skepsis, sehr verehrte Kolleginnen und Kollegen. Wir halten es für sinnvoll, über den in der Anhörung gemachten Vorschlag, eine Sollregelung bei einer Abweichung von 15 Prozent wie in § 3 des Bundeswahlgesetzes einzuführen, weiter zu diskutieren. Für Demokratie stehen wir als Freie Demokraten mit unserem Namen. Deshalb möchten wir an dieser Stelle auch weiterhin Gesprächsbereitschaft signalisieren, um Lösungen zu finden, und zwar Lösungen, die dann länger als eine Legislatur Bestand haben können und daher werden wir auch der Einsetzung der Expertenkommission zustimmen. Das Verschieben einzelner Wahlbezirke kann und darf indes keine dauerhafte Lösung sein. Danke schön.

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