Christian Herrgott
Thüringer Gesetz zu dem Dritten Medienänderungsstaatsvertrag
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren, am 3. November 2022 haben die Regierungschefs der Länder den Dritten Medienänderungsstaatsvertrag auf den Weg gebracht. In Kraft treten soll dieser am 1. Juli 2023, sodass uns doch noch ausreichend Zeit für eine intensive Beratung sowohl im Ausschuss als auch hier im Plenum bleibt. Die anderen Länder waren ja etwas schneller – Sachsen und Sachsen-Anhalt –, diesen Staatsvertrag ins Parlament einzubringen. Nichtsdestotrotz haben wir auch ausreichend Gelegenheit und die sollten wir auch im Ausschuss nutzen. Zum Inhalt des vorliegenden Medienänderungsstaatsvertrags: Wesentliche Neuerungen – das haben viele Vorredner bereits erwähnt – sind zunächst, dass die öffentlich-rechtlichen Sender mehr Flexibilität eröffnet bekommen und die Möglichkeit einer Betätigung im Netz erweitert wurde. Bezüglich des Auftrags des öffentlich-rechtlichen Rundfunks legt dieser ferner fest, dass der Bereich der Unterhaltung weiterhin Bestandteil des Rundfunkauftrags bleiben soll. Darüber hinaus stärkt der Staatsvertrag auch die Kontrolle der Gremien in den Bereichen „Programmqualität“ und „Wirtschaftlichkeit“. Die Auswüchse, die wir hier unter anderem beim RBB erlebt haben, sind, denke ich, ein wesentlicher Grund, warum wir hier mit dem Änderungsstaatsvertrag nachschärfen. Aber wie die Vorredner bereits erwähnt haben, wird das wahrscheinlich nicht der letzte Änderungsstaatsvertrag bleiben. Also schauen wir, dass wir auch weiter gut auf dem Weg in der Überwachung öffentlicher Gelder vorankommen. Von besonderem Interesse dürfte die Neuerung sein, dass der Staatsvertrag erstmals einen kontinuierlichen Dialog mit der Bevölkerung über die Qualität und Fortentwicklung des Angebots des öffentlich-rechtlichen Rundfunks festschreibt. Meine Damen und Herren, bezüglich der Flexibilisierung bei der Beauftragung des Fernsehangebots ist zu vermerken, dass künftig weniger lineare Fernsehkanäle durch den Staatsvertrag gesetzlich beauftragt werden sollen. Vorgeschrieben sind dann nur noch „Das Erste“, das „ZDF“, die dritten Programme der ARD sowie die Kulturkanäle „3sat“ und ARTE. Alle anderen Programme sollen zwar weiter als beauftragt gelten, neu ist jedoch, dass bei KiKA, „Phoenix“, ZDFneo, ZDFinfo, „Tagesschau24“, „One“ oder ARDalpha die jeweiligen Aufsichtsgremien künftig selbst über die Ausspielplattform entscheiden können, also diese auch nur noch nonlinear im Internet anbieten können. Hier sehen wir doch eine wesentliche Problemlage, denn es wurde vorhin schon aufgezeigt, dass es natürlich auf der einen Seite wünschenswert ist, dass man das Internetangebot und das digitale Angebot der Kanäle ausweitet. Auf der anderen Seite müssen aber die Menschen in den Bundesländern die Möglichkeiten haben, durch die ausgebaute Infrastruktur dieses digitale Angebot auch nutzen zu können, denn das ist leider auch in Thüringen noch nicht in allen Bereichen der Fall. Hier müssen wir ein besonderes Augenmerk darauf legen, dass wir das Angebot eben nicht nur für die 80 oder 85 Prozent, die es nutzen können, vorhalten, sondern solange der flächendeckende Ausbau der digitalen Infrastruktur noch nicht vorangetrieben ist – und da haben wir durchaus unterschiedliche Standards in den einzelnen Landkreisen in unserem Bundesland –, auch den Menschen die Möglichkeit geben, das lineare Programm über die Sender zu empfangen und sich in einer Medienvielfalt informieren zu können und auch das Angebot des öffentlich-rechtlichen Rundfunks zu nutzen. Meine Damen und Herren, nach unserer Auffassung gehen zahlreiche der neuen Regelungen des Vertrags in die richtige Richtung. Dennoch handelt es sich hierbei in vielen Sparten nur um Teillösungen. Wir werden weitere Verträge sehen, aber manche Aspekte wie die Finanzierung des öffentlichrechtlichen Rundfunks sind in dem aktuellen Vertrag völlig ausgeblendet und zudem bleibt es bei unserer Kritik, dass wir von den Anstalten selbst mehr Eigeninitiative und Reformwillen erwarten, die selbst nämlich angehalten sind, wirksame und ergebnisorientierte Ideen und Strukturoptimierungen und Fortschreibungen des Rundfunkauftrags zu entwickeln. Hier erwarten die Beitragszahler zu Recht, vor allem in der sie zunehmend belastenden Wirtschafts- und Energiekrise, auch vom öffentlichrechtlichen Rundfunk deutliche Anstrengungen und belastbare Ergebnisse im Sinne einer sparsamen Arbeitsweise und auch einer Kostenoptimierung der vorhandenen Strukturen und Rundfunkanstalten. Die CDU-Fraktion spricht sich ausdrücklich gegen die Umwandlung der Spartenkanäle „Phoenix“ und KiKA in reine nichtlineare Programme aus. Ich habe es gerade schon ausgeführt. Erst wenn die digitale Infrastruktur so weit in der Lage und ausgebaut ist, dass sie nutzbar ist, macht es auch Sinn, das vollständig dahin zu übersiedeln, und das haben wir in Thüringen leider noch nicht. Insofern würde es zu einer Verminderung des Medienstandorts Thüringen kommen, wenn wir hier vorschnell diese Dinge nämlich nicht zweigleisig, sondern nur noch eingleisig fortentwickeln würden. Die gesamten Regelungen des Dritten Medienänderungsstaatsvertrags wollen wir gerne im Ausschuss noch einmal intensiv diskutieren. Die Zeit dazu haben wir und daher beantrage ich für meine Fraktion die Überweisung an den Ausschuss für Europa, Kultur und Medien. Vielen Dank.
(Beifall CDU)
