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Ute Bergner

fraktionslos 01.02.2023 Sitzungen 7/100

Zweites Gesetz zur Änderung des Thüringer Landesmediengesetzes

Sehr geehrte Frau Präsidentin, liebe Kollegen Abgeordnete, liebe Zuhörer, das Thüringer Landesmediengesetz bedarf einer Novellierung, aber nicht, um sich den Gegebenheiten der anderen Bundesländer weiter anzupassen, sondern ein eigenes Profil der Vielfältigkeit zu entwickeln. Schauen wir uns deshalb unsere Medienlandschaft mal an. Meine Vorredner sind ja darauf schon eingegangen. In Thüringen sind es ganz konkret nur zwei marktbeherrschende Zeitungskonzerne, die in den letzten 32 Jahren das Meinungsbild in Thüringen prägten. Sowohl die FUNKE Mediengruppe mit einer Auflage von TA, OTZ und TLZ von 218.000 als auch die HCS Medienwerk GmbH mit einer Auflage von „Freiem Wort“, „Meininger Tageblatt“ und der „Südthüringer Zeitung“ von knapp 69.000, die ein Teil der Südwestdeutschen Medienholding ist, vermitteln dabei ein höchst homogenes Narrativ. Kleine lokale Zeitungen kämpfen täglich um das Überleben. So können wir hier in keiner Weise von einem vielfältigen Diskurs sprechen, der einer demokratischen Medienlandschaft angemessen wäre. Die wenigen unabhängigen Publikationen wirken ebenso wie die Bemühungen durch die neuen digitalen Medien wie gallische Dörfer in einem römischen Imperium, das auf die mediale Landschaft im Laufe der Jahrzehnte immer drückender wurde. Der private Rundfunk dagegen ist gefühlt vielfältiger. Dabei spielen die Bürgerradios zum Beispiel eine wichtige Rolle. Auch diese brauchen Stärkung, denn auch die Bürgerradios kämpfen ums Überleben. Hier braucht es eine politische und wirtschaftliche Stärkung und das muss in eine Novellierung reinkommen. Der Trend der crossmedialen Konzentration ist aus medienwissenschaftlicher Sicht sehr umstritten. Genau dafür steht der Gesetzentwurf der CDU, der doch nur eine Ausweitung des Einflusses der beherrschenden Medienkonzerne unter dem Deckmantel der Liberalisierung bewirkt. Damit stellt er sogar eine Gefahr für unsere vielfältige Medien-/Rundfunk-Landschaft dar. Was wir stattdessen brauchen, ist eine Meinungsvielfalt in den Medien, auch im öffentlich-rechtlichen Bereich. Von freien Mitarbeitern weiß ich, dass sie sich in der Vergangenheit in der Selbstzensur üben mussten, damit ihre Beiträge gesendet wurden und sie Geld zum Leben hatten. Umso mehr freue ich mich über die ersten Erfolge der Aktion „Leuchtturm ARD“, deren Ziel es ist, die Meinungsvielfalt im öffentlich-rechtlichen Rundfunk abzubilden. Von den Bürgern finanzierte Medien müssen auch die Vielfalt der Ansichten aus dem Volk widerspiegeln. Dabei beobachte ich mit Freude, wie sich der MDR in eine Vorreiterrolle begibt. Aber zurück zur Medienvielfalt und Liberalisierung: Somit wäre eine sinnvolle Novelle des Landesmediengesetzes eine auskömmliche und vor allem unabhängige Förderung der kleinen Regionalsender und Zeitungen. Diese könnte beispielsweise an die Betriebsgröße gebunden sein und so Start-ups in diesem Bereich unterstützen, die auch die Wertschöpfung in der Region dann haben. Vor allem sollte es aber darum gehen, kleine regionale Medienunternehmen zu fördern, die die Vielfalt der Meinungen in Thüringen abbilden. Deshalb kann ich dem Antrag der CDU nicht zustimmen. Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.

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